volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Turtle39
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volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#1

Beitrag von Turtle39 »

:frieden1: ihr lieben,

ich hätte da mal wieder ein Problem (koelsch meinte ich soll das mal öffentlich FRAGEN)

Ich habe den endgültigen Bescheid (aus dem letzten BWZ) erhalten und dort wird das BK-Guthaben mir zu 50 % angerechnet (die anderen 50 % meinem Mann bei der GruSi dort ist allerdings die komplette Miete angemessen).
Müsste dieses Guthaben nicht eigentlich um die Summe reduziert werden, die ich/wir selber "drauf" zahlen, weil KDU angeblich unangemessen ?

Danke für eure hilfreichen Antworten
:turtle:
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marsupilami
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#2

Beitrag von marsupilami »

Zumindest müsste Euch ein prozentualer Anteil verbleiben.

Begründung:
Angenommen, die Netto-Miete ist dem JC um 10 % zu hoch.
Dann sind die Betriebskosten ja auch um 10 % zu hoch.

Wenn nun ein BK-Guthaben erwirtschaftet wurde, müssten eigentlich - nach meinem Verständnis - 10 % von diesem BK-Guthaben bei Euch verbleiben.
Denn die habt Ihr ja aus dem Regelsatz bezahlt.
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Günter
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#3

Beitrag von Günter »

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

Das sollte analog auch für die GruSi gelten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#4

Beitrag von Pegasus »

Betriebskostenguthaben das auf Zahlungen aus dem Regelsatz bezahlt wurde darf nicht vom Jobcenter einbehalten werden

Der Beitrag ist aus 2013 - aber ich meine es gab einige Urteile Zugunsten des Leistunsgempfängers. Das habe ich übrigens auch vor einigen Jahren so gehandhabt. Was ich selbst zugezahlt habe, habe ich vom Guthaben abgezogen. Andersrum alles über die gezahlten Neben/Heizkosten seitens JC abzüglich meiner Zuzahlungen steht dem JC auch zu.
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Pegasus
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#5

Beitrag von Pegasus »

Günni war schneller
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Christoph
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#6

Beitrag von Christoph »

Der Gesetzgeber hat das 2016 neu geregelt.
Neben der Haushaltsenergie bleiben nun auch Rückzahlungen bzw. Guthaben,
die einem nicht anerkannten Teil der Wohnkosten zuzuordnen sind, anrech‐
nungsfrei.  
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... rungen.pdf

Das ist aber noch nicht bei jedem SB angekommen.
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marsupilami
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#7

Beitrag von marsupilami »

Also Schreiben an JC und man möge sich dort doch bitte die Neu-Fassung des § 22 SGB II anschauen und nochmal nachrechnen.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#8

Beitrag von Olivia »

Ist das dann Auslegungssache, welche kaufmännische Methode das JC anwendet, um den übersteigenden Betrag zu ermitteln (Highwater-Mark oder prozentual anteilig)?
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Koelsch
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#9

Beitrag von Koelsch »

Darüber hab ich noch nie was gelesen, da aber solche Produkte im ALG II n ix zu suchen haben - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=96&t=19123
gehe ich davon aus, auch die dadurch verursachten hohen Wasserflecken haben da nix zu suchen .... wobei, wieso sind die hoch, ich dachte Wasserflecken sind eher tief anzutreffen, weil Wasser, tropf, unten - außer natürlich, es macht 'ne richtige Welle und spritzt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#10

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: Fr 17. Feb 2017, 20:19 Darüber hab ich noch nie was gelesen, da aber solche Produkte im ALG II n ix zu suchen haben - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=96&t=19123
gehe ich davon aus, auch die dadurch verursachten hohen Wasserflecken haben da nix zu suchen .... wobei, wieso sind die hoch, ich dachte Wasserflecken sind eher tief anzutreffen, weil Wasser, tropf, unten - außer natürlich, es macht 'ne richtige Welle und spritzt
???
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Koelsch
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#11

Beitrag von Koelsch »

War nicht ernst zu nehmen, Olivia erzählte doch was von Watermarks, also Wasserflecken. Bei solchen Vorlagen muss ich nun mal spotten und lästern :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#12

Beitrag von tigerlaw »

Turtle39 hat geschrieben: Fr 17. Feb 2017, 22:58
Koelsch hat geschrieben: Fr 17. Feb 2017, 20:19 Darüber hab ich noch nie was gelesen, da aber solche Produkte im ALG II n ix zu suchen haben - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=96&t=19123
gehe ich davon aus, auch die dadurch verursachten hohen Wasserflecken haben da nix zu suchen .... wobei, wieso sind die hoch, ich dachte Wasserflecken sind eher tief anzutreffen, weil Wasser, tropf, unten - außer natürlich, es macht 'ne richtige Welle und spritzt
???
Koelsch hat sich vermutlich auf Ollis Beitrag bezogen ... :gaga:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#13

Beitrag von tigerlaw »

:motzki: :motzki: :motzki:

Das ist doch schlimm: Da hat man bis jetzt einen Mandanten wegen einer hochkomplexen Sache, kann deshalb Turtles letzte Frage nicht rechtzeitig sehen, und - schwups - ist Koelsch vor einem da.

Das ist bald wie Swinigel und Hase "Ick bün all do" ... :motzki: :motzki: :motzki: :motzki:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#14

Beitrag von Turtle39 »

Also in 2015 hatten wir folgende Miete (laut Mietbescheinigung)
Grundmiete 256,41 €
Nebenkosten 183,59 € (Pauschalbetrag)
Stellplatz 20,00 €
Der Pauschalbetrag beinhaltet 60 % Heiz-/Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten.

Das Jobcenter hat im Jahr 2015 folgende KDU als angemessen anerkannt (für 2 Personen):
Miete 256,41 €
Nebenkosten 102,90 €
Heizkosten 66,97 €
Mein Anteil 50 % davon.
Nicht anerkannt werden Antennen/Kabelgebühren und Stellplatz.

Das GruSi Amt hat im Jahr 2015 folgende KDU als angemessen anerkannt (für 2 Personen):
Miete 256,41 €
Nebenkosten 183,59 € (davon kalte Nebenkosten 73,44 € - davon Heizkosten 110,15 €)
Stellplatz 20,00 €
Mein Anteil 50 % davon.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#15

Beitrag von Turtle39 »

Ach ja und das Betriebskostenguthaben aus 2014 (zugeflossen 2015) betrug 545,15 €
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marsupilami
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#16

Beitrag von marsupilami »

Ist der Stellplatz im Mietvertrag aufgeführt?
So wie die Nebenräume wie Keller, Dachboden?

Oder ist der explizit mit extra Betrag aufgeführt?


Wenn ersteres, würde ich versuchen, die Kosten dafür durchzukriegen.
Mit der Begründung: Vermieter hat diesen Stellplatz dieser Wohnung zugewiesen.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#17

Beitrag von Olivia »

Nicht anerkannt werden Antennen/Kabelgebühren und Stellplatz.
Was ist eigentlich aus der Anerkennung der Antennen- und Kabelgebühren geworden? Ein Stellplatz wäre dann anzuerkennen, wenn er bspw. für den Partner aus gesundheitlichen Gründen nötig ist!
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#18

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Sa 18. Feb 2017, 08:29 Ist der Stellplatz im Mietvertrag aufgeführt?
So wie die Nebenräume wie Keller, Dachboden?

Oder ist der explizit mit extra Betrag aufgeführt?


Wenn ersteres, würde ich versuchen, die Kosten dafür durchzukriegen.
Mit der Begründung: Vermieter hat diesen Stellplatz dieser Wohnung zugewiesen.
Im Mietvertrag (der vom JC im Jahr 2003 als angemessen anerkannt wurde) steht
§ 1. Mieträume
1. Auf dem Grundstück .... in ..., WE Nr. 09 werden zur Benutzung als Wohnung folgende Räume vermietet:
...2 Zimmer, 1 Küche, 1 Flur, 1 Bad/Duschb. mit WC, Keller Nr. 09 - EG - links
2. Mitvermietet wird ein Stellplatz Nr. 53

§ 3. Miete, Betriebskosten
Die Kaltmiete beträgt monatlich ... €
zzgl. der Vorauszahlung für die Betriebskosten ... €
zzgl. Stellplatzmiete von monatlich ... €
Zuletzt geändert von Turtle39 am Sa 18. Feb 2017, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#19

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben: Sa 18. Feb 2017, 08:39
Nicht anerkannt werden Antennen/Kabelgebühren und Stellplatz.
Was ist eigentlich aus der Anerkennung der Antennen- und Kabelgebühren geworden? Ein Stellplatz wäre dann anzuerkennen, wenn er bspw. für den Partner aus gesundheitlichen Gründen nötig ist!
Die ganze Angelegenheit ist vom SG noch nicht entschieden. Ich muss ständig irgendwelche Fragen zur Gemeinschaftsantenne - die schon mehrmals seitens der Hausverwaltung beantwortet wurden - einreichen.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#20

Beitrag von Olivia »

Da würde ich versuchen vom Vermieter eine Bescheinigung zu erlangen, dass die Wohnung nur zum Komplettpreis und nur inklusive Stellplatz vermietet wird, d.h. dass eine Herausnahme des Stellplatzes aus dem Mietvertrag nicht möglich ist. Sofern allerdings eine Herausnahme möglich ist, wird es schwierig mit der Kostenübernahme! Sehe ich so ähnlich wie bei einem TV-Signal über Kabelanschluss, das im Mietvertrag nicht abwählbarer Bestandteil sein kann (dann muss das JC zahlen) oder eine Zusatzoption (dann muss das JC nicht zahlen).
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#21

Beitrag von Koelsch »

Zum einen das, zum anderen, der ist nötig - es existiert ein Auto und Ehemann ist körperbehindert, kann also nicht mal eben um 3 Ecken laufen bis zum jeweiligen kostenlosen Parkplatz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#22

Beitrag von Turtle39 »

Also das GruSi Amt akzeptiert bei GöGa ja die komplette Miete (also 50 % der Summe) inkl. Antenne/Kabel und Stellplatz

Der Stellplatz war KEINE Pflicht, Antenne/Kabel schon
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marsupilami
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#23

Beitrag von marsupilami »

Kein Extra-Betrag ausgwiesen für den Stellplatz?

Dann ist - nach meiner Auffassung - der Stellplatz der Wohnung explizit zugewiesen, kann also nicht einfach vom JC negiert oder "herausgerechnet" werden.


Leider kann ich nicht mit einem entsprechenden Urteil dienen, aber bei mir war das so:
JC wollte in dem Neu-Antrag Stellplatz nicht zahlen.
Widerspruch, W-Bescheid, Klage.
Im Rahmen der Klage kam heraus, dass die damals schon beim Erst-Antrag versucht haben, den rauszurechnen, haben hinter meinem Rücken beim damaligen Vermieter angerufen, der hat sie aber wohl abblitzen lassen. Da das im Prinzip "verjährt" war, haben Anwalt und ich das "ruhen" lassen, drängten aber darauf, dass das mit zu Protokoll genommen wird.
Zudem wurde zu Protokoll genommen, dass die Ermittlung des herausgerechneten Betrages nicht schlüssig ist.

Es wurde dann für den Neu-Antrag ein Vergleich geschlossen:
Da die Nicht-Zahlung ja schon über eine gewissen Zeitraum lief, übernimmt JC ab sofort den vollen Betrag und zahlt für x Monate rückwirkend.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... tz#p278072

Damit nicht so lange gesucht werden muss, hier das Ergebnis des Vergleiches bzw. ein Kurzfassung der Verhandlung:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 02#p335302

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 10#p335310
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#24

Beitrag von Olivia »

Turtle39 hat geschrieben: Sa 18. Feb 2017, 12:02 Also das GruSi Amt akzeptiert bei GöGa ja die komplette Miete (also 50 % der Summe) inkl. Antenne/Kabel und Stellplatz

Der Stellplatz war KEINE Pflicht, Antenne/Kabel schon
Meiner Meinung nach müsste das Grusi-Amt die Hälfte der Miete und den kompletten Stellplatz sowie die Hälfte der Kabelgebühr bezahlen. Das Jobcenter müsste dann die andere Hälfte der Miete bezahlen, und zwar inklusive dem Kabelfernsehanteil, da nicht abwählbar. Insgesamt müssten beide Behörden in Summe 100% der Miete inklusive Stellplatz und inklusive Fernsehkabelgebühren bezahlen.
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Re: volle Anrechnung BK-Guthaben, auch wenn man aus Regelleistung zuzahlt ?

#25

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: Sa 18. Feb 2017, 12:24 Kein Extra-Betrag ausgwiesen für den Stellplatz?

Dann ist - nach meiner Auffassung - der Stellplatz der Wohnung explizit zugewiesen, kann also nicht einfach vom JC negiert oder "herausgerechnet" werden.
doch ich hab doch geschrieben:
§ 3. Miete, Betriebskosten
Die Kaltmiete beträgt monatlich ... €
zzgl. der Vorauszahlung für die Betriebskosten ... €
zzgl. Stellplatzmiete von monatlich ... €
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