Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Wissenschaftl. Autor
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Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#1

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Gestern erhielt ich eine "Aufforderung zur Absenkung der Kosten für Unterkunft und Heizung", nachdem ich seit 2010 ununterbrochen vom Jobcenter Tübingen als Aufstocker mit ALG II unterstützt werde, mit wechselnden Einnahmen aus meiner Tätigkeit, die aber meistens größer sind als meine Sachkosten (wissenschaftlicher Autor).
Diese "Aufforderung" kommt völlig unerwartet: ab 2010 bestand seit dem ersten Sachbearbeiter ein Einvernehmen darüber, dass ich eine etwas größere Wohnung habe (55 qm), wovon mind. 19 qm permanent als "Arbeitsraum" genutzt werden (einen anderen habe ich nicht). Obgleich der Arbeitsbereich nicht durch Wände abgetrennt ist, wurde das so gehandhabt/akzeptiert - nach dem Vorbild, dass Selbständige ihren Arbeitsraum zu Hause bei der EK-Steuer geltend machen dürfen, wenn er den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und KEIN anderer Arbeitsraum zur Verfügung steht.

Völlig absurd sind nun die Forderungen: ich soll entweder - eine neue Wohnung suchen, oder - den Vermieter um einen Mietnachlass ersuchen - oder EINEN UNTERMIETER suchen! Der soll also dann in meiner Einzimmerwohnung mit mir hausen, wo ich außerdem noch versuche, währenddessen zu arbeiten!

Der Gipfel wird aber mit folgender Passage erreicht: "Die kalkulatorische Absenkung der Miete durch die ‹Untervermietung an sich selbst im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit wird ab dem 01.01.2018 nicht mehr akzeptiert werden." Ohne Begründung! Kann es etwas Absurderes geben? Im Formular EKS kann man bekanntlich folgendes ankreuzen: "Die Miet-/Eigentumswohnung bzw. das Eigenheim wird – teilweise – für die selbständige Tätigkeit gewerblich genutzt." Und dabei rechts einzutragen: gewerblich genutzte Fläche in m2."
Ach nee!! Das Formular ist von 2017!!!! Kennen die ihre eigenen Formulare nicht??

Mein erster Gedanke war: ES GIBT ALSO FÜR EINEN HARTZ-IV-EMPFÄNGER (Aufstocker) KEINE RECHTSSICHERHEIT MEHR??!! Was 6 1/2 Jahre lang dem Jobcenter bekannt war und so gehandhabt wurde, ist jetzt aus unerklärten Gründen "rechtswidrig" und wird "nicht mehr akzeptiert". Der Sachbearbeiter (wieder ein anderer als bisher) droht mir, dass ab 1.1.2018 dann nur noch der "Regelsatz" für die mir "zustehenden" 45 qm unterstützt wird. Meine Wohnung ist vollgepfropft mit Bücherregalen, Zeitschriften, Schreibtisch, Druckern, der Rest ist zum "Wohnen". Leider ist es sehr zweifelhaft, ob ich mit dem verringerten Satz überleben kann.
Gesundheitlich bin ich außerdem nicht im Stande, jetzt auch noch einen Umzug zu stemmen (mit ca. 3000 Büchern, Klavier u.a. weiteren).

Es geht jetzt seit Jahren so: jedes Jahr kommt mind. einmal so eine UNMÖGLICHE Attacke, jedesmal von einem neuen oder anderen Sachbearbeiter. Ich musste auch schon "begründen", weshalb ich als Wissenschaftler und Autor Tagungen besuche (obwohl sie mir die Kosten für die paar Übernachtungen beanstandungslos anerkannten! Aber dafür wurden mir die BÜCHER und ANSCHAFFUNGEN aberkannt!
Wie kann man so absurde Sachen machen? Fachbücher sind die Grundlage meiner Arbeit!

Ich habe als Selbständiger in meiner bisherigen Arbeitszeit schon eine Menge Scheiß ertragen müssen - aber jetzt fühle ich mich in meiner Menschenwürde verletzt. Ich komme mir vor wie ein Arschloch, dessen "Arbeit" einen Dreck wert ist. Mit all den Restriktionen und Drohungen fühlt es sich an wie offener Strafvollzug. Schikane, sinnlose Forderungen, Druck machen, erst mal "alles ablehnen"... Ich kann das auf Dauer nicht mehr verkraften. Ich habe im Moment so eine Wut, dass mir selbst davor bange wird.
Ich bin seit 1992 selbständiger Autor, auch journalistisch tätig, habe mehrere Bücher veröffentlicht, eine Reihe von Aufsätzen für Fachzeitschriften und weitere kleinere Publikationen, insgesamt so zwischen 160 und 200 Arbeiten. Dass das heute normal ist, zeigt jeder Blick in eine Zeitung oder ein Journal: "XY, selbständiger Wissenschaftsjournalist". ICH habe diese Regelung nicht erfunden - es waren die Redaktionen, die ein "Sparmodell" erfunden haben, indem sie ihre Autoren "freisetzten". Den Rest übernimmt der Steuerzahler - und die "freigesetzten" Autoren übernehmen die psychischen "Kosten" in Form von permanenter Existenzsorge, Stress, Depressionen, Erschöpfung.

Ich bin auch deshalb wütend, weil es so SINNLOS ist und mir nur ZEIT RAUBT, während ich eigentlich nichts anderes tun will als meine Arbeit machen. Die braucht viel Zeit.

Wenn mir jemand einen hilfreichen Tipp geben kann - vielleicht ist das Problem ja bekannt -, wäre ich sehr dankbar. Sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen? (Ich habe ab gestern 4 Wochen Einspruchsfrist!!) Könnte ich mit der Verletzung meiner "Rechtssicherheit" argumentieren? Dass etwas 6 Jahre lang gang und gäbe war und nun plötzlich ohne irgendeine Veränderung der vom Jobcenter akzeptierte Zustand als "rechtswidrig" erklärt wird?
Danke auf alle Fälle!

PS: wenn erwünscht, kann ich jpeg´s des gestrigen Bescheids als Anhang schicken.
Alchymist
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#2

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

55 m² sind ja nun nicht wirklich zu viel für eine Person. Es muss unterschieden werden zwischen den angemessenen KdU einerseits und dem Regelsatz andererseits. Der Regelsatz wird in jedem Fall ausgezahlt, dazu kommen die Freibeträge aus Erwerbstätigkeit. Bei den KdU muss geschaut werden, ob diese angemessen sind. Dazu muss man sehen, was die Gemeinde jeweils als angemessen festgesetzt hat. Dazu kommen dann noch die Heizkosten.

Die Nutzung eines Arbeitszimmers oder einer Arbeitsecke für die Selbständigkeit ist weiterhin zulässig und senkt die KdU. Die Geltendmachung einer Arbeitsecke ist unabhängig von den steuerrechtlichen Vorschriften für ein Arbeitszimmer. Steuerrechtliche Vorschriften finden im SGB II keine Anwendung. Von daher würde ich dem Jobcenter ein Schreiben fertig machen, dass der Arbeitsraum bzw. die Arbeitsecke weiter nötig ist und selbstverständlich geltend gemacht wird. Dazu dann auch schreiben, dass die geforderte Untervermietung einer Einraumwohnung absurd und abwegig ist.
Senga
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#3

Beitrag von Senga »

mir fällt dazu nur (untervermietung) der hier ein

§ 181a Zuhälterei
Anstiftung zu einer Starftat

Ne mal im Ernst Versuch alles
"Regierungen wechseln, aber die Lügen ändern sich nicht."
"Governments change, the lies stay the same."
Aus GoldenEye
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Koelsch
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#4

Beitrag von Koelsch »

Hatte das Thema gerade heute beim JC Termin ebenfalls - allerdings eher umgekehrt: Arbeitszimmer ist "unzweifelhaft", ich hätte es aber gerne anfangs weg.

Der BFH - GrS 1/14 hat leider entschieden, Arbeitszimmer muss erstens ein Zimmer sein (also mit Tür oder so) und es muss ganz überwiegend (= mind 90%) als Arbeitszimmer genutzt werden. Das ist blöd, der vorlegende Senat (GrS = Großer Senat kommt nur, wenn zwei Senate sich nicht einig sind) hatte in IX R 23/12 das nämlich anders und analog zu Dienstreisen gesehen
Leitsatz GrS 1/06
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind .
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen .
Heißt im Klartext: Wennste 1 Woche auffe Bahamas fliegst, um dortselbst geschäftlich zu dinieren und zu besprechen und danach dann noch 'ne Woche Badeurlaub anschließest, dann kannst Du 50% der Flugkosten als Betriebsausgabe geltend machen plus natürlich 50% der Hotelkosten.

Im vorliegenden Fall würde ich dem JC knallhart vorrechnen und beantragen:

OK, ihr wollt die € 100 Arbeitsecke (nur um mal 'ne Zahl zu nennen) nicht anerkennen. Ich kann aber meinen Job ohne Arbeitsecke nicht ausüben. Also beantrage ich hiermit die sofortige Genehmigung zur Anmietung eines nur gewerblich genutzten Büroraums. Die Kosten hierfür schätze ich (inkl. Stromkosten) auf € 450/Monat.
Ihrer umgehenden Genehmigung sehe ich mit Ungeduld entgegen.
Gleichzeitig bitte ich um Bestätigung, dass ein Umzug aus der bisherigen Wohnung auch aus Ihrer Sicht erforderlich ist. Sobald diese vorliegt, lege ich dann ärztliche Atteste vor, die bestätigen, dass mir ein Umzug in Eigenleistung und Wohnungrenovierung in Eigenleistung aus medizinischer Sicht unmöglich ist und beantrag dann die Übernahme dieser Kosten durch Sie.

Weiterhin beantrage ich hiermit, dass Sie mir unter Berücksichtigung dieser Vorgaben schriftlich Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung für die geplante Kostensenkung vorlegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#5

Beitrag von Günter »

Ich würde an deiner Stelle einen völlig sachlichen Widerspruch schreiben, egal wie sehr dir auch das Messer in der Tasche aufgeht.


Widerspruch gegen die Kostensenkungsaufforderung vom .... (es handelt sich um keinen Bescheid, daher ist ein Widerspruch nicht möglich, ich würde ihn trotzdem so formulieren)

Seit dem ...... bin ich im Bezug von aufstockenden ALG II Leistungen, da mein Einkommen als wissenschaftlicher Autor nicht ausreicht um meinen Bedarf zu decken.

Seit diesem Tag ist dem JobCenter ...... bekannt, dass ich in einer Einzimmerwohnung lebe und von den 55 m² Wohnfläche 19 m² für mein Gewerbe genutzt werden. Diese Handlungsweise wurde bisher vom JobCenter nicht nur toleriert, da ein Umzug auf Kosten des Steuerzahlers und eine zusätzliche Anmietung eines Büros als Kosten des Gewerbes den Steuerzahler weitaus teurer kommen würde.

Abgesehen von der Tatsache, dass es auch für ALG II Empfänger einen Vertrauensschutz gibt, und auch neue Sachbearbeiter sich erst mal mit der Rechtslage und den persönlichen Verhältnissen ihrer Klienten, nein das klingt genauso zynisch wie das Wort Kunden, also mit den persönlichen Verhältnissen der erwerbsfähigen Hilfeberechtigten vertraut machen müssen, bevor sie Aktivitäten entfallten, für die es keinerlei gesetzliche Grundlage gibt.

Bitte benennen sie mir die genaue gesetzliche Grundlage für ihre Behauptung:

"Die kalkulatorische Absenkung der Miete durch die ‹Untervermietung an sich selbst im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit wird ab dem 01.01.2018 nicht mehr akzeptiert werden."

Bitte erklären sie mir, wie in einer Einzimmerwohnung eine Untervermietung erfolgen soll.

Sollten sie ihre Drohung wahr machen, ab 01.01.2018 die Miete abzusenken, wird am 02.01.2018 die von mir sehr sorgfältig recherchierte Klage und gleichzeitig der Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Aufhebung der Kürzung und Auszahlung der einbehaltenen Miete eingehen.

Sollten sie sich n ihrer Begründung auf die steuerlichen Vorschriften über Arbeitszimmer beziehen, dann nehmen sie bitte zur Kenntniss dass der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dass das Steuerrecht nicht für ALG II Bezieher gilt. Nachzulesen in den einschlägigen Vorschriften des SGB II und den dazugehörigen Handlungsanweisungen der BA.

Mir ......
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#6

Beitrag von Günter »

Huch Koelsch war schneller und argumentiert ähnlich. :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#7

Beitrag von marsupilami »

Günter's Forumulierung ist nicht schlecht, aber ich würde noch mehr Emotionen rausnehmen.
Außerdem ist es nach meiner Auffassung nicht gut, mit "Seit dem .... bin ich im Bezug ...." anzufangen - heißt für diesen neuen Sachbearbeiter mit anderen Worten: Du hast es in 7 Jahren nicht auf die Reihe bekommen, Du wirst es auch in Zukunft nicht auf die Reihe bekommen - also Untermieter oder Umziehen.

Nein, das ist nicht meine Meinung, sondern eine mögliche Gedankenabfolge des neuen Sachbearbeiters beim JC:

Widerspruch gegen Ihre Kostensenkungsaufforderung vom ....

In den letzten Bescheiden zu aufstockenden ALG II Leistungen wurde bisher die Abteilung von ca. 19 m² von der Gesamt-Wohnfläche von 55 m² für mein Gewerbe anerkannt.

Diese Handlungsweise wurde bisher vom JobCenter aus wirtschaftlichen Gründen toleriert, da ein Umzug auf Kosten des Steuerzahlers und eine zusätzliche Anmietung eines Büros als Kosten des Gewerbes ebenfalls den Steuerzahler weitaus teurer kommen würde.

Abgesehen von der Tatsache, dass es auch für ALG II Empfänger einen Vertrauensschutz gibt, existiert für Ihr Vorgehen keinerlei gesetzliche Grundlage.

Bitte benennen sie mir die genaue gesetzliche Grundlage für ihre Behauptung:

"Die kalkulatorische Absenkung der Miete durch die ‹Untervermietung an sich selbst im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit wird ab dem 01.01.2018 nicht mehr akzeptiert werden."

Bitte erklären sie mir außerdem, wie in einer Einzimmerwohnung eine Untervermietung erfolgen soll.

Sollten sie ihre Ankündigung wahr machen, ab 01.01.2018 die Miete abzusenken, wird am 02.01.2018 die von mir sehr sorgfältig recherchierte Klage und gleichzeitig der Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Aufhebung der Kürzung und Auszahlung der einbehaltenen Miete beim zuständigen Sozialgericht eingehen. (Anmerkung: ich persönlich würde diesen Absatz weglassen. Das braucht dieser SB nicht zu wissen, was ich tun werde, wenn er .... abgesehen davon, dass ihm eine solche Drohung vermutlich an der Sitzfläche vorbeigeht und ihn zudem noch mehr aufstachelt)

Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften zu Arbeitszimmern bei ALG-II-Beziehern vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.
Oder so ähnlich.
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Koelsch
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#8

Beitrag von Koelsch »

Lasst das Wort Widerspruch raus :beten:

In der Widerspruchsstelle sitzen Juristen, und das sind bekanntlich faule Socken (nicht alle), und ticken sehr formell:

Die sehen Widerspruch, sehen kein VA also: Widersapruch nicht zulässig, abgelehnt, feddisch. Da lesen die nicht mal, was Du da geschrieben hast.

Ich vergesse es nie, wie Anfangsklausuren bei mir "den Bach runter gingen".

Im Klausurtext wurde gefragt: Wie wird das Gericht entscheiden?

Und wenn Du Dich dann an die juristische Aufarbeitung machtest ohne vorher zu prüfen
  • Ist die Klage rechtzeitig eingereicht?
  • Sind wir überhaupt zuständig?
  • Sind die Gerichtskosten gezahlt?
dann war Dein Klausurergebnis auf jeden Fall "enttäuschend".
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#9

Beitrag von marsupilami »

Dann soll der Thread-Ersteller im Betreff eben schreiben:
"Ihre Kostensenkungsaufforderung vom [Datum]"
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#10

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Vielen Dank an Alle! Ich bin ja ganz neu hier, ich hätte nicht erwartet, dass so schnell und so detailliert Vorschläge kommen!
Ich werde Widerspruch einlegen (das ist in Ordnung, denn am Ende des Briefes steht "Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann … innerhalb eines Monats … Widerspruch…"
Ich werde folgende Argumente verwenden:
Es fehlte jede Begründung für die Androhung, das Arbeitszimmer in Zukunft nicht mehr anzuerkennen
• Es gab keinerlei Änderungen in meinen Verhältnissen (die Miete besteht seit 2010 unverändert!)
• Das Geltendmachen eines Arbeitszimmers oder einer Arbeitsecke ist legitim
• Es gibt sogar im Formular EKS einen Posten "Wird ein Teil der Wohnung als A. genutzt?" und es kann die Fläche angegeben werden! (Lesen die ihre eigenen Formulare nicht?)
• Die Unterbringung eines Untermieters ist bei einer 1-Zimmerwohnung absolut unmöglich
• Würde das Arbeitszimmer "gestrichen", müsste ich mir außerhalb eines suchen, das käme hier bei vergleichbarer Größe (10-20 qm) auf 200-400 € (mit Screenshot aus Internet vom aktuellen Wohnungsmarkt Tübingen!). Und dazu kämen noch die Fahrtkosten zum Arbeitszimmer.
• Ein Umzug wäre a. sehr teuer (Umzug mit gesamter Bibliothek eines Wissenschaftlers à 3000 Bücher, + Klavier mit Extrakosten), b. extrem zeitaufwändig, c. für die erforderliche Renovierung müsste ich Handwerker bestellen. (Außerdem ist so eine lange Unterbrechung meiner Arbeit absolut nicht hinnehmbar.) Die ganzen Kosten müsste also das Jobcenter übernehmen.
Gesundheitliche Gründe gegen einen Umzug überhaupt (Herzmedikament seit ca. 3 Jahren), notfalls lege ich Attest vor.
• Es muss auch für ALG-II-Empfänger einen Vertrauensschutz geben, und Rechtssicherheit, dass die mit dem Amt vereinbarten Verfahrensweisen beibehalten werden: ‹Rechtssicherheit beruht auf der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und verlässlichen Gewährleistung von Rechtsnormen, konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen.› (Wikipedia)

Die Rückfrage "welche Gesetze liegen vor…" als Grundlage der (absurden) Formulierung, die "Untervermietung an mich selbst" werde ab 1.1.18 nicht mehr "akzeptiert", lasse ich übrigens weg. Sollte es welche geben, werden sie sich schon melden. Es genügt, dass ich feststelle: die Begründung an sich fehlte!, und das Arbeitszimmer ist legitim. Punkt.

Die realistische Sicht bei meinem "fortgeschrittenen Alter" ist doch wohl die, dass es aussichtslos ist, mit 60 nach einer Arbeit zu suchen - aber auch völlig unnötig, denn immerhin habe ich ja Arbeit, wo ich außerdem meine erworbenen Fähigkeiten und mein Wissen optimal einsetzen kann (Beleg: 143 Publikationen, 8x als Lektor an Buchveröffentlichung beteiligt, 16 bisher unveröffentlichte Arbeiten vom kleineren Aufsatz bis zu 750-Seitenbuch). An jeder anderen Stelle u. jedem anderen Job könnte ich nicht mein Bestes geben, dafür andere, die besser passen. Also - was spricht dagegen, so weiterzumachen? Ich persönlich trage keine Verantwortung dafür, wie die heutigen Honorare sind! (Wissenschaftliche Fachzeitschriften zahlen häufig überhaupt kein Honorar! Das muss man schon "mitbringen" bzw. anderweitig von Sponsoren bekommen).-

Sollte mein Widerspruch nicht helfen, muss ich einen Rechtsanwalt nehmen. Zum Glück habe ich mir vor 3 Jahren eine Rechtsschutzversicherung zugelegt. Ich erhielt auch gestern schon in einer kurzen Beratung Auskunft. Der Jurist meinte, das wichtigste Argument sei die fehlende Begründung sowie das Fehlen irgendwelcher Änderungen!

Also, noch mal vielen Dank! Ich werde jetzt abwarten müssen, was für eine Reaktion kommt.
Falls noch wichtige Ergänzungen kommen sollten: ich warte noch 1 Tag, dann schicke ich es ab.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#11

Beitrag von Koelsch »

Viel Erfolg, mach das so und halt uns bitte auf dem Laufenden
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#12

Beitrag von Günter »

:Daumen: :Daumen: :Daumen:
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#13

Beitrag von marsupilami »

Jep, wir drücken die Daumens und freuen uns über eine Rückmeldung.

Ich möchte Deinem Wissen und Können nicht zu nahe treten, aber halte Deinen Widerspruch kurz und knapp.
Die wichtigsten Gründe rausgreifen und formulieren.

Denn der landet in der Widerspruchsstelle und wir haben so grob im Allgemeinen den Eindruck, dass alles was länger als 1 Seite ist, generell abgelehnt wird. Einfach weil's zu aufwändig ist zum Lesen. :unschuld:
Die kukken auf die Faktenlage und dann wird entweder abgeholfen - so SB will :beten: - oder aber der Widerspruch wird als "zwar zulässig, aber unbegründet" abgelehnt.

Du brauchst dann für eine Klage was zum "Nachlegen".
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#14

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:

:Daumen: :Daumen:

Zu der Rechtsschutzversicherung: diese sollte zwingend das SGB II mit abdecken, und zwar sowohl für den privaten Teil als auch für den gewerblichen/freiberuflichen Teil. Sobald Gewerbe bzw. freiberufliche Tätigkeit mit drin ist, kann sich die Rechtsschutz sonst auf Leistungsfreiheit berufen, da der private Teil eben nicht berufliche Dinge mit einschliesst. In den Versicherungsbedingungen sollte drinstehen, dass das SGB II zumindest nicht ausgeschlossen ist - da sollten unbedingt die AVB genau durchgelesen werden. Es gibt Versicherer, die das SGB II ausgeschlossen haben, und es gibt Versicherer, die es mit drin haben.

Der betriebliche Teil der Rechtsschutzversicherung ist eine Betriebsausgabe, die im Rahmen der EKS anzuerkennen ist. Begründung für deren Notwendigkeit sind die Scherereien, die Dir das Jobcenter bereitet, sowie mögliche Probleme im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Der private Teil der Rechtsschutzversicherung fällt glaube ich in die Versicherungspauschale mit hinein. Wenn aber höhere Kosten als 30 € monatlich entstehen, dann kann ein Einzelnachweis jedoch meines Wissens nach zu einem höheren Absetzbetrag führen(?).

Die Versicherung wird Dir auf Wunsch eine Abrechnung erstellen, in der der private Teil und der betriebliche Teil getrennt nach deren jeweiligem Anteil an den Gesamtkosten ausgewiesen sind.
Tantrix
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#15

Beitrag von Tantrix »

Ich habe noch nicht gelesen, wie hoch die angemessenen KDU sind (http://harald-thome.de// hier bei Örtlichen Richtlinien), und wie hoch die tatsächlichen Kosten sind. Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Dann kann man weiter sehen.

Mit der Angabe “19qm Arbeitszimmer“ wäre ich sehr vorsichtig. Das JC übernimmt nur Kosten für privat genutzten Wohnraum.
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#16

Beitrag von Günter »

Mit der Angabe “19qm Arbeitszimmer“ wäre ich sehr vorsichtig. Das JC übernimmt nur Kosten für privat genutzten Wohnraum.
Genau darum geht es doch. Die Wohnung ist mit 55 m² zu groß. Aber der TE benötigt doch Platz zum Arbeiten und für die benötigten Datenquellen (Bücher, Publikationen usw) Die Kosten dafür sind Geschäftskosten und werden bei der Gewinnermittlung als erforderliche Kosten abgesetzt.

Und genau darum versucht der neue offensichtlich von jeglichen Gesetzeskenntnissen unbeleckte SB ihn zu betrügen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#17

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Hier die notwendigen Details:
Wohnung 1-Zimmer mit 55 qm
Grundmiete: 458,00 €
Vorauszahl. Betriebskosten: 92,03 €
Vorausz. Heizkosten: 70,00 €
Gesamtmiete: 620,03 €

Interessant ist, dass der SB im Brief vom 19.6.17, um den es hier geht, angab, dass "nur noch die angemessenen Unterkunftskosten (Kaltmiete in Höhe von 415,-- € u. Heizkosten anteilig für 45 qm) für Ihre Wohnung als hilfeberechtigt berücksichtigt werden können" und ab 1.1.18 übernommen würden.
Es geht also eigentlich um 45,- € "zu hohe" Kaltmiete, wenn man das Arbeitszimmer NICHT abzieht!
Die für Tübingen "angemessene" Wohnungsgröße beträgt für 1 Person 45 qm. (In Bamberg z.B. beträgt sie angeblich 65 qm laut dem Juristen, den mir meine Rechtsschutzversicherung für die Beratung vermittelte.)

Das Arbeitszimmer bzw. die Arbeitsecke wurde meinem damaligen Sachbearbeiter angegeben, die gesamte Wohnung mit FOTOS (unaufgefordert) in Innenansicht gezeigt. Er wusste also auch, dass es keine "Trennwand mit Tür" gibt, sondern nur einen fixen, etwas abgetrennten Bereich mit den Regalen (Bücher), dem Schreibtisch u. den Druckern. Dies ist der "Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit." Zieht man diesen Bereich ab, so ist der "private" Bereich der Wohnung sogar kleiner als für 1 Person "angemessen" (45 qm - natürlich ist das die Obergrenze, das JC würde sicher auch eine Wohnung in der Größe eines Elektrons "angemessen" finden).

Dieser status quo wurde 2010 ANERKANNT, denn sonst hätte ich ja eine Ablehnung und eine Aufforderung erhalten, eine billigere/kleinere Wohnung zu suchen, was nie erfolgt ist.
In dem jetzigen Schreiben vom 19.6.17 steht am Anfang: „Wir hatten mit Ihnen bereits darüber gesprochen bzw. wir informieren Sie jetzt, dass Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind“. Der kursive Teil des Satzes entspricht nicht den Tatsachen. Seit 7 Jahren!

Und es sind in den verflossenen 7 Jahren auch KEINERLEI ÄNDERUNGEN an diesem status quo eingetreten. Die Kaltmiete ist heute noch dieselbe wie vor 7 Jahren! (poch-poch-poch auf Holz, wenn ich zu oft daran denke, fällt den Vermietern noch ein, endlich mal wieder die Miete zu erhöhen... Hoffentlich nicht.)

Daher habe ich mich auf diese Regelung verlassen. Ich kann hier wohl einen "Vertrauensschutz" beanspruchen (oder wie formuliert ein Jurist das?), bzw. die Wahrung der "Rechtssicherheit" fordern, dass mit dem Amt vereinbarte und von ihm anerkannte Verfahrensweisen (= die kalkulatorische Geltendmachung einer Arbeitsecke in der eigenen Wohnung) beibehalten und nicht plötzlich – ohne Begründung – aufgegeben werden.
Zur Ergänzung: ‹Rechtssicherheit beruht auf der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und verlässlichen Gewährleistung von Rechtsnormen, konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen.› (Wikipedia)
In diesem Sinne habe ich mich auf die Vereinbarungen mit meinem ersten Sachbearbeiter verlassen (einem "alten Hasen" übrigens, keinem unerfahrenen Neuling) und es als meine "Berechtigung" angesehen, hier in dieser Weise so zu wohnen - und das genauso verlässlich, wie das Jobcenter bisher sicher sein konnte, dass ich alle Änderungen mitteile und alle Einnahmen offenlege.
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#18

Beitrag von marsupilami »

In Bamberg gibt's für eine Person max. 50 m²
Wohnung Stadt Bamberg 1829_7835_1.pdf
Hab extra gegoogelt.
Ich hätte mir auch schlecht vorstellen können, dass sich eine Bayrische Kommune einen so weiten Ausreißer nach oben leistet.
Die angeblichen 65 m² sind für 2 (zwei) Personen.

Aus dem pdf geht auch hervor, was an Heizkosten etc. in Bamberg "genehm" ist.



Die vom SB als "angemessene" Kaltmiete für Tübingen ist offenbar korrekt.
Alt:
KdU-T-bingen-Stadt-+-LK---01.10.09.pdf
Neuer:
https://tattuebingen.wordpress.com/2014 ... -tubingen/

Du nimmst also Deine Grunddaten der Wohnung, ziehst den Arbeitsplatz ab, legst die Kosten entsprechen um ....
Ich bin überzeugt, das kannst Du selber.

In dem jetzigen Schreiben vom 19.6.17 steht am Anfang: „Wir hatten mit Ihnen bereits darüber gesprochen bzw. wir informieren Sie jetzt, dass Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind“. Der kursive Teil des Satzes entspricht nicht den Tatsachen. Seit 7 Jahren!
Vergiss es! Darauf herumzureiten lohnt nicht!
Ja, es ist gelogen, aber derartige "Kleinigkeiten" sind "normal".
Die Lehre, die Du daraus ziehen kannst: es zählt nur, was Du schriftlich hast.
Heißt: nur noch mit Begleitung ( § 13 Abs. 4 SGB X ) zum Termin beim JC erscheinen.
Dazu auch mal hier nachlesen:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1553/

Kommunikation mit dem JC bzw. deren SB's: nur schriftlich!
E-Mail ist nicht gerichtsfest, telefonisch heißt Aussage gegen Aussage.

Im Termin - egal ob mit oder ohne Beistand: Gesprächsnotizen machen, mind. aber direkt anschließend Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Im Termin grundsätzlich Nichts, njente, nada, rien unterschreiben.

Wenn im Termin mündlich Forderungen - egal ob kleinere Wohnung oder Unterlagen - gefordert werden: SB soll das schriftlich jetzt sofort zum Mitnehmen formulieren und ausdrucken. Mit Rechtsgrundlage und Rechtsfolgenbelehrung.

Das Arbeitszimmer bzw. die Arbeitsecke wurde meinem damaligen Sachbearbeiter angegeben, die gesamte Wohnung mit FOTOS (unaufgefordert) in Innenansicht gezeigt. Er wusste also auch, dass es keine "Trennwand mit Tür" gibt, sondern nur einen fixen, etwas abgetrennten Bereich mit den Regalen (Bücher), dem Schreibtisch u. den Druckern.
Dein damaliger SB wusste also ... schön.
Offenbar hat er sich auch daran gehalten.
Glückwunsch!

Der neue weiß das aber alles nicht und er versucht halt nach seinen Vorgaben "von oben" und Kenntnissen :unschuld: sich gegen Dich durchzusetzen.

(unaufgefordert): Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.
Niemals nicht unaufgefordert irgendwas "zeigen", vorlegen, .....
Wenn die was wollen, sollen sie das schriftlich anfordern und die Rechtsgrundlage für Anforderung benennen.
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Koelsch
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#19

Beitrag von Koelsch »

Wobei ich hier dann durchaus eine Art Vertrauensschutz sehe - obwohl mir natürlich bewusst ist, eine objektiv fehlerhafte Entscheidung begründet keinen Vertrauensschutz. Ich bezweifel aber, dass es hier eine objektiv fehlerhafte Entscheidung gibt, denn meines Erachtens sind hier durchaus die Besnderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#20

Beitrag von Günter »

Es kann keine "fehlerhafte Entscheidung" aus der Vergangenheit sein. Die steuerrechtlichen Vorschriften für Arbeitszimmer sind für ALG II Bezieher irrelevant (Rosinenpicken ist nicht). Der Teil der Wohnung wird unstrittig als Arbeitsbereich genutzt. Es gibt keinerlei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

Also ist die Entscheidung des derzeitigen SBs offensichtlich fehlerhaft.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#21

Beitrag von Olivia »

Die private Warmmiete für 36 m² beträgt 405,84 €. Das ist auf jeden Fall angemessen.
Für die der Büroecke entsprechenden 19 m² fallen 214,19 € Raumkosten an.

Schreib dem Sachbearbeiter vielleicht auch, dass Du für den betrieblichen Anteil das volle wirtschaftliche Risiko trägst! Wenn keine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen von wenigstens 214,19 € für die Büroecke, dann entstehen Verluste auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Rhetorische Frage: Beteiligt sich das Jobcenter an den Risiken?

Falls die Betriebseinnahmen übrigens mal einbrechen sollten, könnte man die Büroecke auch verkleinern. Und zwar um so viele Quadratmeter, dass die restliche Wohnfläche gerade noch so "angemessen" ist.
Zuletzt geändert von Olivia am Sa 24. Jun 2017, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#22

Beitrag von Günter »

Das ist irrelevant.

Fakt ist, es gibt keine Rechtsgrundlage für die Nichtanerkennung der Bürokosten.

Alles andere sind Hilfskonstruktionen, die die eigene Rechtslage abschwächen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#23

Beitrag von Günter »

Man könnte aber auch zusätzlich argumentieren.


Ihre Aufforderung zur Senkung der Kosten meiner Wohnung ist bereits sachlich falsch. Denn es handelt sich nicht um eine Aufforderung zur Senkung der KdU sondern um die Ankündigung, sie würden die Kosten für meine Arbeitsstätte nicht mehr anerkennen.

Dafür fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Der Gesetzgeber hat in keiner Form festgelegt dass ein Gewerbe außerhalb des häuslichen Bereiches anzusiedeln ist.

Bereits eine grobe überschlägige Kalkulation ergibt folgendes Rechenmodell.

Kosten für eine angemessene Wohnung laut örtlichen Richtlinien .... €, tatsächliche KdU einschl des gewerblich genutzten Anteils ..... €.

Bezogen auf 2 Jahre ...... €

Geschätzte Kosten für Wohnungsbeschaffung und Umzug, da ich aus ihnen bekannten gesundheitlichen Gründen den Umzug nicht bewältigen kann, Atteste liegen vor ~1.5000 €. Miete, Strom, Kommunikations- und Heizkosten für einen geeigneten Gewerberaum ~ 350 €/Monat. In zwei Jahren entstehen damit zusätzlich 8.400 € die vom Brutto-Einkommen als Gewerbekosten abzusetzen sind. Ihre Aktivitäten verursachen also einen Schaden für den Steuerzahler.

Im Prinzip hat das Koelsch bereits in #4 angesprochen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#24

Beitrag von Olivia »

Die Kostensenkungsaufforderung ist somit ein unzulässiger Eingriff ins Gewerbe. Wo die Betriebsstätte liegt, ist allein Sache des Unternehmers.
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Koelsch
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#25

Beitrag von Koelsch »

Es geht nicht um die "Lage" der Betriebsstätte, sondern darum, ob JC für gewerblich genutzte Wohnflächen zu zahlen hat ja/nein.

Antwort recht klar nein - dann aber sind die Kosten der gewerblich genutzten Fläche Betriebsausgabe. Punkt Schluss - und das insbesondere, als der aufstockende Selbstständige zu extremster Sparsamkeit bei den Betriebsausgabe verpflichtet ist. Und billiger bekommt er die selbstverständlich nötige "Betriebsstätte" nirgend. Er verhält sich also exakt so, wie es § 3 ALG II-V von ihm verlangt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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