Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#26

Beitrag von marsupilami »

Aber bitte im Widerspruch die explizite Nennung und Verweise auf §§ vermeiden.

Denn sollte es zur Klage kommen und PKH beantragt werden, könnte RichterIn auf den Gedanken kommen:
Ha! Der Deliquent ist sachkundig, kennt §§, braucht also keinen Anwalt.
Und dann könnte das Ganze u.U. in die Hose gehen.

Statt dessen evtl. Begriffe wie "einschlägige Unterlagen", "meine Recherchen im Internet haben nach meiner Auffassung diese, jene Bedeutung, Konsequenz, ...."
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Olivia
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#27

Beitrag von Olivia »

Es besteht in diesem Fall eine RSV. Aber auch da würde ich nicht durch Paragraphen vorgreifen.

Erstattet die RSV eigentlich bereits Kosten für den Anwalt im Widerspruchsverfahren oder erst bei Klage? Premiumverträge decken das Widerspruchsverfahren mit ab.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#28

Beitrag von Olivia »

In dem jetzigen Schreiben vom 19.6.17 steht am Anfang: „Wir hatten mit Ihnen bereits darüber gesprochen bzw. wir informieren Sie jetzt, dass Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind
Es könnte sich auch um eine Strategie des Jobcenters zur "Vermittlung" in sozialversicherungspflichtige Arbeit handeln. Aus Sicht des Jobcenters besteht zwar eine Arbeit, aber leider keine auskömmliche. Die Beendigung der Arbeit kann nicht gefordert werden, also versucht man es auf die Tour mit den Unterkunftskosten. eLB soll aufgeben und sich bewerben.
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#29

Beitrag von Günter »

Ich würde da keinerlei Strategie reininterpretieren. Ich sehe es so, da ist ein neuer SB am Werkeln, der ist völlig unbeleckt von irgendwelchen Rechtskenntnissen, kämpft aber um seinen befristeten Vertrag in einen unbefristeten umzuwandeln. Also legt er diverse Aktivitäten an den Tag, die den Bossen zeigen sollen, was er doch für ein toller Hescht ist. Und dem Hecht muss man die Zähne zeigen und die Schuppen aufbügeln, dann sucht der sich ganz schnell das nächste Opfer ........ und das wehrt sich hoffentlich genauso.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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tigerlaw
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#30

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 09:37 Es besteht in diesem Fall eine RSV. Aber auch da würde ich nicht durch Paragraphen vorgreifen.

Erstattet die RSV eigentlich bereits Kosten für den Anwalt im Widerspruchsverfahren oder erst bei Klage? Premiumverträge decken das Widerspruchsverfahren mit ab.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung suchen...

#31

Beitrag von Wissenschaftl. Autor »

Ich kann kurz zu diesem Thread nachtragen, dass ich einen Einspruch formulierte mit 9(!) Punkten, die auf eine Seite passten (auf den folgenden Seiten, falls die Lesemüdigkeit nicht bereits obsiegt hatte, konnte der SB die nähere Begründung lesen). Dabei war ich auch auf interessante Fakten gestoßen: meine Wohnung ist zwar "groß", aber gar nicht teuer; ja, eine annoncierte 45-qm-Wohnung würde nur 13 € weniger kosten - allerdings müsste ich dann (bei 2 Zimmern zum Leben) ein externes Zimmer als Arbeitsraum dazumieten.... Was wiederum erst ab ca. 200 € aufwärts zu bekommen wäre, wenn überhaupt (nur in WGs). Dazu fügte ich Bildschirmshots der besuchten Seiten bei. Verglichen mit einer 55-qm-Wohnung, die angeboten wird, ist meine eigene Wohnung inzwischen wesentlich günstiger, weil ich nämlich (unberufen!!) seit 2010 keine Mieterhöhung mehr hatte! DAS HEISST: die vom Jobcenter angefügte "Tabelle" über "angemessene Wohnungsfläche" und "angemessene monatl. Kaltmiete" (woraus der Quadratmeterpreis abgeleitet werden kann) war HOFFNUNGSLOS überholt (1.5.14). ALSO: der jetzige Zustand ist am günstigsten!
Ich führte außerdem an, dass Umzug, Renovierung usw. große Kosten verschlingen würden. und dass ich gesundheitlich mich (60, 2 Herzmedikamente!) dazu nicht mehr in der Lage sehe, es alles selbst zu machen wie früher. Und dass dadurch außerdem KOSTBARE Zeit verloren gehen würde, die ich für die Ausführung meiner Projekte und Aufträge brauche. Folge: Sinken der selbständigen Einnahmen... im Sinne des Erfinders??

Weiter ging es so: ich erhielt vom 3.Juli 2017 ZWEI Antworten des Jobcenters in 2 getrennten Briefen;
1. Thema "Widerspruchsverfahren":
"Den Bescheid vom 19.Juni 2017 zur Absenkung der Kosten hebe ich auf. Ihrem Widerspruch konnte demnach insoweit entsprochen werden. [Wie schön!]
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Stattgabe ihres Widerspruchs aufgrund verfahrensrechtlicher Erwägungen erfolgte, damit ist keine materiell-rechtliche Bewegung verbunden.
Die im Widerspr.verfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, ...
Rechtsbehelfsbelehrung:... usw. (gez. XYZ)
Wie erfreulich! Oder doch nicht?

2. Nachricht: [ich traue meinen Augen kaum:] DIESELBE Aufforderung zur Absenkung der Kosten noch einmal, identisch derselbe Text. [gez. Sachbearbeiter ABC, vermutlich dem XYZ untergeordnet] Ich bin völlig verwirrt. Wie bitte? (Gibt es in Kafkas "Prozess" oder "Schloss" einen Briefträger, der immer denselben amtlichen Brief bringt, trotz Einsprüchen, "Aufhebungen", "Stattgaben"??)
Daraufhin schrieb ich eine Mail an die angegebene Adresse. Die Antwort vom 6.7. lautete folgendermaßen:

"... gerne beseitige ich die bestehende Unklarheit. Der Bescheid vom 19.06.2017 wurde aufgehoben, weil diese Art von Anschreiben (Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II) grundsätzlich nicht als Verwaltungsakt zu erfolgen hat. Deshalb habe ich im Abhilfebescheid von „verfahrensrechtlichen Gründen“ gesprochen. In der Sache sind die Erwägungen des zuständigen Sachbearbeiters Herrn H. vermutlich, d.h. vorbehaltlich einer näheren Prüfung, zutreffend. Eine Entscheidung in der Sache erfolgt aber erst mit Ablauf der Frist aus dem Anschreiben vom 03.07.2017, d.h. bei Weiterbewilligung. Falls es dann tatsächlich zu der angekündigten Maßnahme kommt, können Sie selbstverständlich dagegen vorgehen."

"... dagegen vorgehen!" Ach wie nett, danke! http://www.alg-ratgeber.de/posting.php? ... =5&t=19924#

Darauf antwortete ich noch einmal mit den wichtigsten Punkten meiner Argumentation, und betonte, dass ich ja auch schon selbst AKTIV geworden sei, indem ich Wohnungspreise und Wohnungsangebote recherchierte, den Mietspiegel studierte usw. Offenbar fiel dies aber auf unfruchtbaren Boden. Denn derselbe Vorgesetzte antwortete darauf am 7.7.17 stoisch:

"... ich kann gut nachvollziehen, dass der Vorgang für Sie etwas unübersichtlich wirkt. Im Ergebnis ist es aber sehr einfach, da Sie zwei Möglichkeiten haben. Entweder Sie senken die Kosten für Unterkunft und Heizung oder Sie unternehmen nichts. Wenn Sie nichts unternehmen bzw. nicht zumindest versuchen die Kosten zu senken, müssen Sie dafür einen wichtigen Grund haben. Ob Ihre Bemühungen ausreichend sind oder ob ein wichtiger Grund vorliegt und ob daher die angekündigte Kostensenkung ausbleibt, entscheidet nach Ablauf der gesetzten Frist der zuständige SB."

Wie bitte? Nichts unternehmen, nicht einmal "zumindest versuchen, die Kosten zu senken"? Hatte ich das nicht bereits dokumentiert??? Und auch welche Frist er meint, ist mir leider nicht ganz klar.--
***
Wenn es erlaubt ist, möchte in diesem Thread noch eine andere Frage vorbringen: dabei geht es um "Abzugsfreiheit von Zuwendungen".
Mir wurde heute in Aussicht gestellt, dass eine Firma mit beträchtlichen Überschüssen mir (so etwas gibt es tatsächlich!) als unbefristete Dauerzahlung ohne Zweckbestimmung eine monatl. Zuwendung einer 3-stelligen Größe (<200), also bescheiden, aber immerhin!, machen möchte (für meine Arbeit als Autor, für Forschungsprojekte, auch im Hinblick darauf, dass mir in wenigen Jahren mit der sog. "Rente" die milde Sonne der Altersarmut scheinen wird). Und dort war man der Ansicht, dass es dafür Sonderregeln gebe, so dass das Jobcenter dies ABZUGSFREI "passieren" lasse. Die Zahlung wäre als "für gemeinnützige Zwecke" deklariert.

Ich habe weder von so einer Abzugsfreiheit selbst, noch von Sonderregelungen bisher etwas gehört.
[Ich gehe davon aus, dass dieser Begriff "Abzugsfreiheit" korrekt ist und nicht missverstanden wird als: Pistole ohne Abzug, Toilette ohne Abzug, oder Holzkamin ohne Abzug... also im Grunde "alles unbrauchbar"...]
Hat jemand eine Ahnung, worum es sich überhaupt drehen könnte? Wie in dem Verhau von Verordnungen der richtige Paragraph (Soz.Ges.Buch IV?) zu finden wäre?
Danke für Eure Aufmerksamkeit und Teilnahme! Michael
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#32

Beitrag von marsupilami »

Könnte der Thread-Ersteller nicht auch hieraus:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 32#p444732
etwas Honig für sich saugen?
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Koelsch
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#33

Beitrag von Koelsch »

Der ganz normale Irrsinn mit der Reaktion auf die Kostensenkung = wirklich machen kann man erst was, wenn's Geld in der Tasche wg. Kürzung fehlt.

Zuwendung für gemeinnützige Zwecke ist schön weil nützig, und zwar für's JC und das ist gemein.

Das wird als ganz normales Einkommen gewertet, guck mal in § 11 SGB II.

Ansonsten sehe ich nur die theoretische Möglichkeit, das irgendwie über Ehrenamt zu "deichseln". Guck mal § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II i.V.m. § 3 EStG.
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kleinchaos
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#34

Beitrag von kleinchaos »

Diese 200€ sind anrechnungsfreies Einkommen, wenn sie eine Aufwandsentschädigung für die Arbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung gezahlt werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung suchen...

#35

Beitrag von Olivia »

Wissenschaftl. Autor hat geschrieben:Mir wurde heute in Aussicht gestellt, dass eine Firma als unbefristete Dauerzahlung ohne Zweckbestimmung eine monatl. Zuwendung einer 3-stelligen Größe <200, also bescheiden, aber immerhin!, machen möchte.
Das wird in jedem Fall auf die Grundsicherung angerechnet, und zwar als sonstiges Einkommen. Ein möglicher Weg wäre, die Zahlung sofort in eine nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz privilegierte Leibrente umzuwandeln. Dazu müsste ein Anbieter gefunden werden und die zuwendende Firma müsste dort eine hohe Einmalzahlung tätigen, welche dann in die Leibrente umgewandelt wird. Laufende Zahlungen lassen sich glaube ich nicht umwandeln. Oder die Zahlungen werden als monatlich Betriebsrente geleistet und deklariert, wogegen das Sozialamt aber bestimmt klagen würde. Solche Zahlungen werden zu 100 € nicht auf die Grundsicherung angerechnet, zum darüber hinausgehenden Teil werden sie zu 70% angerechnet. Von 200 € Zahlung würden also 130 € auf die Grundsicherung aufgeschlagen werden, 70 € zieht das Sozialamt ein. Kappungsgrenze ist ein halber Regelbedarf.

Eine andere Möglichkeit wäre eine Zuwendung in Geldeswert noch während des ALG II-Bezuges, z.B. die Schenkung eines Kfz oder einer wertvollen Münze bis zur Höhe der Vermögensfreigrenze von 5.000 € in der Grundsicherung. Dies wären dann 25 Raten à 200 €, danach sollte dann wieder die monatliche Zahlung als Betriebsrente greifen. Der Betrieb muss sich dazu glaube ich entsprechend zertifizieren lassen, bzw. das Produkt.

Ehrenamt wäre eine andere Möglichkeit, aber dazu müsste die zuwendende Firma bestimmt ein e.V.sein.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#36

Beitrag von Olivia »

Es gibt die Möglichkeit zu einer Rürup-Sofortrente, welche zu einem Teil anrechnungsfrei auf die Grusi wäre.

www.rürup-renten-vergleich.de/ruerup-sofortrente
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Günter
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#37

Beitrag von Günter »

Ich würde dem JC ganz freundlich antworten.

Liebe Freunde des tiefgründigen Schwachsinns,

bei genauerer Analyse meines Falls, sollte ihnen auffallen, dass die Miete bereits gesenkt wurde, indem der gewerblich genutzte Teil der Wohnung aus der KdU entfernt wurde und in die EKS meiner freiberuflichen Tätigkeit als Raumkosten für das Büro eingerechnet wurde.

Ihr neuer Mitarbeiter ist nun der Meinung, dass die seit Jahren so gehandhabte Regelung keinen Bestand mehr hätte und offensichtlich seiner Meinung nach alle seine Vorgänger gesetzwidrig gehandelt haben.

Diese seine Ansicht wird durch keinerlei gesetzliche Regelung gestützt.

Ich mache bereits jetzt darauf aufmerksam, falls bei meiner nächsten EKS die Raumkosten nicht mehr anerkannt werden sollten, wird sich das zuständige Sozialgericht mit ihrer gesetzwidrigen Betrachtungsweise auseinander setzen.


Ich empfehle ihnen dringend den Fall von einem sachkundigen Mitarbeiter prüfen zu lassen, um dem Steuerzahler vermeidbare Gerichts- und Anwaltskosten zu sparen.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#38

Beitrag von Günter »

Mit den 200 € für die nächsten paar Jahre bist zur Rente wirst du kaum über die GruSi Grenze kommen, d.h. die Zusatzrente wird auf die GruSi angerechnet. Schade ums Geld.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#39

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Günter's Ansatz ist richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#40

Beitrag von Olivia »

Falls für die 200 € eine Gegenleistung erbracht wird, die 200 € also Arbeitseinkommen im Alter sind, dann wären 30% der 200 € = 60 € anrechnungsfrei auf die Grundsicherung. 140 € behält das Sozialamt.

Einzige Möglichkeit, die Firma gründet einen gemeinnützigen Verein und zahlt die 200 € im Rahmen eines Ehrenamtes. (Gilt die Privilegierung von Ehrenamtseinkommen auch wirklich bei Grusi im Alter?)

Um volle 200 € zusätzlich zur Alters-Grusi zu erhalten, müsste das Arbeitseinkommen im Alter bei 670 € liegen. Die Firma müsste nochmal kräftig etwas drauflegen, und das Sozialamt sagt danke.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#41

Beitrag von Koelsch »

Gucksu § 82 Abs. 3 SGB XII

Aber hier geht's meines Erachtens (noch nicht) um GruSi sondern um ALG II, daher ist Deine 30% Rechnung unzutreffend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#42

Beitrag von Olivia »

Bis zum Einsetzen der Grusi gilt, dass die 200 € eine Betriebseinnahme sind. Davon können dann entsprechende Betriebsausgaben getätigt werden. Der übrig bleibende Gewinn wird nach den üblichen Regeln für Aufstocker auf das ALG II angerechnet. Also Grundfreibetrag, Erwerbstätigenfreibetrag, Absetzbeträge.

Es könnte beispielsweise geprüft werden, ob ein neuer wissenschaftlicher PC gekauft werden muss. Wenn meteorologische oder mathematische Berechnungen stattfinden, muss es sogar ein Hochleistungscomputer sein.

Aufgrund der Einnahmen könnte auch mal wieder eine Fortbildung stattfinden.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#43

Beitrag von kleinchaos »

Wenn die Arbeit ehrenamtlich geleistet wird dann ist sie auch bei GruSi anrechnungsfrei.

Es gilt jedoch zu beachten, dass der Freibetrag aus Erwerbstätigkeit, also Grundfreibetrag plus 20% nicht noch einmal gewährt wird, sondern dann alle über 200 nur noch mit 20 % als Selbstbehalt berechnet wird
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#44

Beitrag von Olivia »

Und bei Grusi, was ist da mit dem über 200 liegenden Anteil?
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marsupilami
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#45

Beitrag von marsupilami »

Wird angerechnet.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#46

Beitrag von tigerlaw »

Es ehrt den Verlag, eine Art "Ehrensold" auszuwerfen. Wenn dies aber bezogen sein soll auf (lang andauernde) "wissenschaftliche" Beziehung mit dem Verlag, tendiere ich auch dazu, diesen Zufluss als "betriebliches Einkommen" zu qualifizieren und demgemäß in der Zeile A1 der Analge EKS zu verbuchen.

Du solltest dann zusehen, mit dem Geld wichtiges und eigentlich Unaufschiebbares anzuschaffen, was ohne das Geld unterblieben wäre. Diese Anschaffung natürlich so darstellen, dass sie nicht gestrichen wird!.

Ansonsten verbliebe es bei der Anrechnung als Einkommen zu "nur" 20 %.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#47

Beitrag von Olivia »

Falls die Firma den Ehrensold in Form einer Betriebsrente auswerfen würde, wäre das später auf die Grusi zumindest zum Teil anrechnungsfrei. Kann der TE nicht bei der Firma einen entsprechenden Antrag stellen?
Zusatzrenten bis 202 Euro bei Grundsicherung anrechnungsfrei

Freiwillige Altersvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen. Wer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den bleiben freiwillige Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Das gilt für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge. Diese Neuregelung stelle einen "historischen" Schritt dar und beinhalte wesentliche Verbesserungen, unterstrich die Ministerin. Damit verbunden sei das Ziel, die Betriebsrente auch bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zu verbreiten.

https://www.bundesregierung.de/Content/ ... tiver.html
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#48

Beitrag von Olivia »

Eine andere Idee wäre noch, dass die Firma den Ehrensold in bestimmten Abständen als Zuwendung in Geldeswert erbringt, denn diese Zuwendungen in Geldeswert sind zumindest während des ALG II-Bezuges nicht mehr anrechenbar. Wie es bei der Grusi aussieht, müssten die Experten hier im Forum mal sagen.

Ideen für Zuwendungen in Geldeswert:
  • Sachzuwendung in Form einer Wohnungsrenovierung
  • Kühl-Gefrier-Kombination
  • Fernseher
  • neue Küche
  • hochwertiger Bodenbelag inkl. Verlegung durch Fachfirma
  • Fahrrad/E-Bike
  • in Form einer (dauerhaften, jährlichen) direkten Übernahme von Versicherungsbeiträgen (Hausrat, Haftpflicht, Zahnzusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz, Fahrradversicherung, Sterbegeldversicherung, Unfall usw.)
  • (gebrauchtes) Kfz
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#49

Beitrag von Olivia »

Was ist aus dem Fall geworden? :verwirrt: :verwirrt:
Peter I.
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Re: Unerwartete Aufforderung des Jobcenters:neue Wohnung oder einen Untermieter suchen!

#50

Beitrag von Peter I. »

Olivia hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 09:41
In dem jetzigen Schreiben vom 19.6.17 steht am Anfang: „Wir hatten mit Ihnen bereits darüber gesprochen bzw. wir informieren Sie jetzt, dass Ihre Unterkunftskosten unangemessen hoch sind
Es könnte sich auch um eine Strategie des Jobcenters zur "Vermittlung" in sozialversicherungspflichtige Arbeit handeln. Aus Sicht des Jobcenters besteht zwar eine Arbeit, aber leider keine auskömmliche. Die Beendigung der Arbeit kann nicht gefordert werden, also versucht man es auf die Tour mit den Unterkunftskosten. eLB soll aufgeben und sich bewerben.
Kaum. Bspw. blockiert man Ladenbetreiber, indem man sie wiederholt während ihrer Öffnungszeiten ins Amt bestellt oder zu Vollzeitmaßnahmen verdonnert. Das funktioniert natürlich bei jemandem, der nicht direkt auf fixe Arbeitszeiten angewiesen ist, weniger gut. Zudem würde sich, wenn der Fredstarter seine Selbstständigkeit aufgäbe, an den KdU ja nichts ändern.
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