Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim JC Neumünster

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim JC Neumünster

#1

Beitrag von Olivia »

Ein Wohnungsangebot in Neumünster muss vom Vermieter abgestempelt werden, ehe es durch den eLB beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden kann.

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/N ... onFile&v=1
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim JC Neumünster

#2

Beitrag von Koelsch »

Die spinnen - Rechtsgrundlage???????
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peter I.
Benutzer
Beiträge: 64
Registriert: Sa 26. Aug 2017, 18:25

Re: Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim JC Neumünster

#3

Beitrag von Peter I. »

Hm, interessant. Dabei soll es doch ausweislich Wikipedias Karte der Optionskommunen in S-H nur zwei geben, Schleswig und Husum (Nordfriesland).
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Vermieterbescheinigung zur Vorlage beim JC Neumünster

#4

Beitrag von Olivia »

Im gesetzlichen Regelfall sind die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune Leistungsträger der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Sie bilden jeweils eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, welche nach § 6d SGB II ebenfalls die Bezeichnung Jobcenter führt. Der Download des Formulars erfolgt von der Seite jobcenter-ge.de, also gerade nicht von einer Optionskommune.
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“