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Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 19:16
von Koelsch
Es ist eine Klage "am Laufen" gegen ein sog. schlüssiges Konzept ...... und die läuft, und die läuft, und die läuft

Es werden nur noch angemessene Kosten vom JC gezahlt, dagegen soll ein Eilantrag eingereicht werden und da sammel ich derzeit Argumente. Bisher hab ich:
  • Wenn eLB dauerhaft nur die angemessenen Kosten zahlt, hat er über kurz oder lang 'ne Räumungsklage an der Backe (in dem Fall wartet der Vermieter nur auf diese "Chance")
  • Das BVerfG hat gerade eben erst deutlich gemacht, welch hohes, schützenswertes Rechtsgut die Wohnung ist.
  • Das BSG hat in mehreren Entscheidungen festgelegt, dass es keine "Bagatellgrenze" im Bereich des ALG II gibt,
    vgl. B 14/7b AS 50/06 R, B 14 AS 30/13 R. Das aber heißt, der Regelbedarf darf (und selbst das ist ja umstritten) nur bei "Verschulden" des eLB vorübergehend unterschritten werden. Und selbst da ist die zeitgrenze sehr eng.
  • Wenn das aber so ist, dann muss das SG hier eine Güterabwägung treffen:
    Monatelange Kürzung des Existenzminimums in Höhe des Regelbedarfs durch Zahlung der KdU Kürzung aus dem Regelbedarf ./. evtl. vorübergehende Weiterzahlung der bisherigen KdU bis über die "Schlüssigkeit" des Konzepts rechtskräftig entschieden ist

Re: Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 19:31
von marsupilami
Es kann doch nicht angehen, dass der Kläger dem SG auf die Füsse tritt.
Wenn JC eine Entscheidung haben will, sollen die doch treten.

Und es kann nicht angehen, dass eLB für die "Langsamkeit" des Gerichtes "büßen" soll.
Das ist nicht Verschulden des eLB.

Die anderen wichtigen Sachen hast Du ja schon aufgezählt.

Re: Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 19:45
von Günter
Kann man in den Antrag einfügen, das Gericht möge hilfsweise das JC verpflichten die über die Angemessenheit hinausgehenden Kosten als Darlehen, bis zu einer Entscheidung über das "schlüssige Konzept", zu gewähren, um dauerhafte Nachteile für den eHB - z.B. in Form einer Räumungsklage - zu vermeiden?

Re: Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 20:35
von Günter
Vielleicht sollte man gegen den Bescheid mit der abgesenkten KdU Widerspruch mit Antrag auf aufschiebende Wirkung einlegen und bei der eA die aufschiebende Wirkung gegen den Bescheid beantragen.

http://www.sozialrecht-rosenow.de/eilan ... richt.html

Re: Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 20:44
von Koelsch
Widerspruchsbescheid ist doch schon da, deshalb konnte ja geklagt werden.

Wir hatte bereits Klage gegen die Kostensenkungsaufforderung eingereicht, da aber hat uns SG gef.... :Steinbrueck:

es erging mit unserer Zustimmung Bescheid des SG nach § 105 SGG ohne mündliche Verhandlung, da ich der Ansicht war, gegen den Bescheid kann man dann immer noch widersprechen. SG war aber clever und hat gemäß § 105 Ab2. 2 Satz 2 SGG die Berufung zugelassen ...... und damit ist dann nur Berufung zugelassen und SG-Richter hat die Sache vom Tisch.

In Berufungs sind wir aber nicht gegangen, denn dann könnte SG jetzt sagen - warten wir mal was das LSG sagt.

Re: Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 21:03
von Günter
Deswegen der eA Antrag auf aufschiebende Wirkung zur Vermeidung von gravierenden Nachteilen bis ein Urteil wegen des Konzeptes ergeht.


Immer den einfachsten Weg gehen.

Re: Argumente gesucht für eA gegen Kostensenkung

Verfasst: So 12. Nov 2017, 21:22
von Koelsch
Da hast Du Recht, das sollte man mit einbauen.