Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Hallo zusammen,
ich hatte mich zwar schon durch das Forum gewühlt in der Hoffnung etwas ähnliches zu finden aber blieb erfolglos.
So, es geht darum das ich mit meiner Mutter zusammen eine Wohnung bezogen hatte. Die ist leider verstorben und ich saß alleine in einer "unangemessen" großen Wohnung. Daher die Aufforderung meine Kosten zu senken also umzuziehen. Die Suche hat sich dermaßen schwierig gestaltet dass ich ein Jahr lang Miete vom meinem Regelsatz leisten musste. Das waren bis vor drei Monaten 110€ und dann 90€ also roundabout 1260€ die da zusammen gekommen sind.
Gott sei dank habe ich endlich eine neue Wohnung gefunden und die überschneidet sich jetzt um eigentlich zwei Monate mit der Alten (Einzug der neuen 01.05. und Auszug der alten zum 30.06/01.07). Mein Vermieter sagte schon das er die Miete für Mai dann eben doppelt bekommt und für den anderen Monat wenn sich bis dato wirklich absolut niemand als Nachmieter gefunden haben sollte um mir die Last der zweiten Doppelten zu nehmen) würde man dann eben einen Leermonat eintragen und gut ist. Ich bin zum Amt und habe da bescheid gesagt und die sagten sofort das doppelte Miete nicht das Problem sei, wenn ich nachweisen könnte das genügend Eigenbemühungen einen Nachmieter zu stellen vorhanden sind. Es kamen schon unmengen an Leuten die zum Teil vom Vermieter abgelehnt wurden oder sich den WBS nicht "leisten" konnten. Andererseits sagten die hier vom Amt auch, das die sich notfalls einschalten um einen Nachmieter zu stellen. Das findet der Vermieter natürlich etwas bescheiden und sucht jetzt selbst aktiv mit (Gott sei dank!) Nun ist meine Sachbarbeiterin aber erstmal zwei Wochen in Urlaub und ihr Stellvertreter "entscheidet nichts". Der Vermieter weiss bescheid das die Miete für die Alte wohnung also etwas später kommt (bzw. das was das Amt zahlt plus meine 90 eigenleistung).
Jetzt flatterte mir die NKA ins Haus mit tatsächlichem Guthaben für die alte Wohnung von rund 560€ (Ja, ich habe viel gefroren letzten Winter). Wem steht das jetzt zu? Mir oder dem Amt? Im netz stehen viele Dinge, manche völlig gegensätzlich, andere verwirrend etc. Dürfen die das überhaupt anrechnen? Oder wäre es Betrug doppelte Miete einzufordern wenn da ein Betrag offen steht der ihn decken würde, was bedeutet das es einem doch voll angerechnet wird und als EInkommen gezählt wird?
Ich bin verwirrt. Hilfe!
ich hatte mich zwar schon durch das Forum gewühlt in der Hoffnung etwas ähnliches zu finden aber blieb erfolglos.
So, es geht darum das ich mit meiner Mutter zusammen eine Wohnung bezogen hatte. Die ist leider verstorben und ich saß alleine in einer "unangemessen" großen Wohnung. Daher die Aufforderung meine Kosten zu senken also umzuziehen. Die Suche hat sich dermaßen schwierig gestaltet dass ich ein Jahr lang Miete vom meinem Regelsatz leisten musste. Das waren bis vor drei Monaten 110€ und dann 90€ also roundabout 1260€ die da zusammen gekommen sind.
Gott sei dank habe ich endlich eine neue Wohnung gefunden und die überschneidet sich jetzt um eigentlich zwei Monate mit der Alten (Einzug der neuen 01.05. und Auszug der alten zum 30.06/01.07). Mein Vermieter sagte schon das er die Miete für Mai dann eben doppelt bekommt und für den anderen Monat wenn sich bis dato wirklich absolut niemand als Nachmieter gefunden haben sollte um mir die Last der zweiten Doppelten zu nehmen) würde man dann eben einen Leermonat eintragen und gut ist. Ich bin zum Amt und habe da bescheid gesagt und die sagten sofort das doppelte Miete nicht das Problem sei, wenn ich nachweisen könnte das genügend Eigenbemühungen einen Nachmieter zu stellen vorhanden sind. Es kamen schon unmengen an Leuten die zum Teil vom Vermieter abgelehnt wurden oder sich den WBS nicht "leisten" konnten. Andererseits sagten die hier vom Amt auch, das die sich notfalls einschalten um einen Nachmieter zu stellen. Das findet der Vermieter natürlich etwas bescheiden und sucht jetzt selbst aktiv mit (Gott sei dank!) Nun ist meine Sachbarbeiterin aber erstmal zwei Wochen in Urlaub und ihr Stellvertreter "entscheidet nichts". Der Vermieter weiss bescheid das die Miete für die Alte wohnung also etwas später kommt (bzw. das was das Amt zahlt plus meine 90 eigenleistung).
Jetzt flatterte mir die NKA ins Haus mit tatsächlichem Guthaben für die alte Wohnung von rund 560€ (Ja, ich habe viel gefroren letzten Winter). Wem steht das jetzt zu? Mir oder dem Amt? Im netz stehen viele Dinge, manche völlig gegensätzlich, andere verwirrend etc. Dürfen die das überhaupt anrechnen? Oder wäre es Betrug doppelte Miete einzufordern wenn da ein Betrag offen steht der ihn decken würde, was bedeutet das es einem doch voll angerechnet wird und als EInkommen gezählt wird?
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Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Und herzlichen Glückwunsch, denn inzwischen hat sich die Rechtslage geändert.
Ich hatte den gleichen Fall bei mir, hab mir damals den Hintern abgefroren und beim SG gewonnen, das HK Guthaben stand mir zu, denn es war weniger als meine Zuzahlung. Das LSG hat das Urteil leider gefressen. Aber die haben Pech, meine Rente liegt unterhalb der Pfändungsfreigrenze und daher sind die trotzdem Neese.
Inzwischen gibt es andere Urteile
https://www.hartz4.de/guthaben-betriebs ... brechnung/
Für dich trifft dieser Absatz des §22 SGB II zu
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Heißt im Klartext (leider):
€ 400 Angemessene Wohnung = von JC übernommen
€ 500 tatsächliche Warmmiete =
€ 100 hast Du aus dem Regelsatz gezahlt
€ 500 zahlt Dir der Vermieter an Nebenkosten zurück, bedeutet
€ 100 davon behältst Du = 1/5, denn Du zahlst ja 1/5 der Gesamtmiete selbst
€ 300 erfreuen das JobCenter = 4/5
€ 400 Angemessene Wohnung = von JC übernommen
€ 500 tatsächliche Warmmiete =
€ 100 hast Du aus dem Regelsatz gezahlt
€ 500 zahlt Dir der Vermieter an Nebenkosten zurück, bedeutet
€ 100 davon behältst Du = 1/5, denn Du zahlst ja 1/5 der Gesamtmiete selbst
€ 300 erfreuen das JobCenter = 4/5
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Steht im Gesetz und im Urteil anders. Ich würde mich da auf nix einlassen, notfalls Klagen. Aus dem Urteil.
Steht auf der Betriebskostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug ein Guthaben, welches sich auf die Höhe der Mietzuzahlungen x 12 Monate beläuft, steht es dem Hartz-4-Empfänger und nicht dem Jobcenter zu.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Koelsch, ich hab zwar keine Ahnung, glaube aber nicht, dass das so ist.
Vergiss nicht: Wird die Miete überschritten, werden auch keinerlei Heizkostennachzahlungen mehr bezahlt (auch nicht anteilig - so war es jedenfalls bei mir) - entsprechend halte ich es umgekehrt auch für richtig, dass das Guthaben in der Höhe bis maximal der eigenen Zuzahlung auch dem Leistungsberechtigten zusteht und ebenfalls keine anteilige Abrechnung erfolgt. Wäre da nicht was argumentierbar?
Vergiss nicht: Wird die Miete überschritten, werden auch keinerlei Heizkostennachzahlungen mehr bezahlt (auch nicht anteilig - so war es jedenfalls bei mir) - entsprechend halte ich es umgekehrt auch für richtig, dass das Guthaben in der Höhe bis maximal der eigenen Zuzahlung auch dem Leistungsberechtigten zusteht und ebenfalls keine anteilige Abrechnung erfolgt. Wäre da nicht was argumentierbar?
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Scheint nicht so ganz klar zu sein - aber es lohnt, sich zu wehren
Guck auch
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/ ... abs-1.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobce ... 84018.html
https://sozialberatungkiel.files.wordpr ... siert2.pdf
Guck auch
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobce ... 84018.html
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Also, meine WM Miete war bis zum Februar bei 520€ danach 500€ durch angleichung der Nebenkosten. Wenn das hilft (aber schön das auch hier viele verschiedene Meinungen verwirrung stiften (macht mich ruhig fertig :D).
Für 12 Monate also 1260
9 * 110 = 990
3 * 90 = 270
Die Staffelung des Bescheids ist wie folgt:
+ zu berücksichtigende Miete 324,92
- Kürzung wegen Unangemessenheit 88,92
+Tatsächliche Betriebskosten 128,00
+ zu berücksichtigende Heizkosten 46,00
anerkannte Unterkunftskosten: 410,00
Irgendwo dadrin erhalten noch 9,41 für Mehrbedarf an Warmwasser
Für 12 Monate also 1260
9 * 110 = 990
3 * 90 = 270
Die Staffelung des Bescheids ist wie folgt:
+ zu berücksichtigende Miete 324,92
- Kürzung wegen Unangemessenheit 88,92
+Tatsächliche Betriebskosten 128,00
+ zu berücksichtigende Heizkosten 46,00
anerkannte Unterkunftskosten: 410,00
Irgendwo dadrin erhalten noch 9,41 für Mehrbedarf an Warmwasser
Zuletzt geändert von Yria am Mi 2. Mai 2018, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Wenn Gesetze nicht eindeutig formuliert sind, dann können wir auch nicht eindeutig antworten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Nun lass Dich mal nicht gleich verwirren.
Es ist leider völlig normal, dass es zu Problemen unterschiedliche Ansichten gibt ..... und noch sind wir ja mit den Meinungen vermutlich gar nicht am Ende.
Also noch was Geduld, wir können noch besser verwirren ....... oftmals danach aber auch entwirren
Es ist leider völlig normal, dass es zu Problemen unterschiedliche Ansichten gibt ..... und noch sind wir ja mit den Meinungen vermutlich gar nicht am Ende.
Also noch was Geduld, wir können noch besser verwirren ....... oftmals danach aber auch entwirren
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Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Andere Frage hinterher, sollte ich dem Amt jetzt schon bescheid geben das die Gutschrift ansteht oder erst wenn es tatsächlich da ist (wobei ich das mit dem Vermieter klären müsste weil ich ein P-Konto habe und dementsprechend Angst das davon was einbehalten wird wenn ich über die Grenze husche. Das hätte ich gerne mit der neuen Miete sonst verrechnet für die nächsten 1,5 Monate. (Bin im selben Haus umgezogen) Oder ganz anders, erstmal einen Anwalt prüfen lassen inwiefern jetzt irgendein Gesetz klar forumliert wurde?
Mich zu verwirren ist ziemlich einfach, da muss man sich kaum mühe mit geben
Mich zu verwirren ist ziemlich einfach, da muss man sich kaum mühe mit geben
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Mir gegenüber hat das JC und nach Widerspruch die JC-Rechtsbehelfsstelle argumentiert:
Käme es zu einer Nachzahlung im Rahmen der KdU, müsste auch diese vom Jobcenter getragen werden (Allerdings ist die Übernahme der Kosten nur dann Pflicht, wenn diese im angemessenen Rahmen liegen. Bei unangemessenen Nebenkostennachzahlungen hingegen kann die Kostenübernahme verweigert werden.).
Entsprechend gilt anders herum: ein entstandenes Guthaben im Rahmen der KdU ist an das JC zurück zu zahlen resp. wird schnellstmöglich mit Leistungen verrechnet. Für Dich schließe ich daraus, dass Du dein Guthaben anteilig an das JC abgeben musst.
Mein Resümee: Ich werde im Winter nicht mehr frieren und im angemessenen Rahmen heizen. Ökonomisches Denken, also Heizkosten sparen, wird nicht honoriert.
Tipp: JC erst informieren, wenn das Guthaben deinem Konto gutgeschrieben wurde.
Käme es zu einer Nachzahlung im Rahmen der KdU, müsste auch diese vom Jobcenter getragen werden (Allerdings ist die Übernahme der Kosten nur dann Pflicht, wenn diese im angemessenen Rahmen liegen. Bei unangemessenen Nebenkostennachzahlungen hingegen kann die Kostenübernahme verweigert werden.).
Entsprechend gilt anders herum: ein entstandenes Guthaben im Rahmen der KdU ist an das JC zurück zu zahlen resp. wird schnellstmöglich mit Leistungen verrechnet. Für Dich schließe ich daraus, dass Du dein Guthaben anteilig an das JC abgeben musst.
Mein Resümee: Ich werde im Winter nicht mehr frieren und im angemessenen Rahmen heizen. Ökonomisches Denken, also Heizkosten sparen, wird nicht honoriert.
Tipp: JC erst informieren, wenn das Guthaben deinem Konto gutgeschrieben wurde.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
560 plus angemessene Miete plus Regelsatz wäre in der Tat im pfändbaren Bereich, daher wäre Verrechnung mit Mietforderung auf jeden Fall vorzuziehen.Yria hat geschrieben: ↑Mi 2. Mai 2018, 19:01 Andere Frage hinterher, sollte ich dem Amt jetzt schon bescheid geben das die Gutschrift ansteht oder erst wenn es tatsächlich da ist (wobei ich das mit dem Vermieter klären müsste weil ich ein P-Konto habe und dementsprechend Angst das davon was einbehalten wird wenn ich über die Grenze husche. Das hätte ich gerne mit der neuen Miete sonst verrechnet für die nächsten 1,5 Monate. (Bin im selben Haus umgezogen) Oder ganz anders, erstmal einen Anwalt prüfen lassen inwiefern jetzt irgendein Gesetz klar forumliert wurde?
Mich zu verwirren ist ziemlich einfach, da muss man sich kaum mühe mit geben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Aber nur, wenn die Wohnung angemessen ist - und das ist sie ja nicht, sonst würde sie nichts selber dazu tragen. Oder hast du da andersweitige Infos und man hat mich damals verarscht?Käme es zu einer Nachzahlung im Rahmen der KdU, müsste auch diese vom Jobcenter getragen werden
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Ich versuch mal für @Yria einen Weg aufzuzeigen - wobei ich verstanden habe, dass kein Vermieterwechsel stattfindet, nur dann ist das gangbar:
- NK-Erstattung des Vermieters mit vom Vermieter mit der Doppelmietforderung(!) verrechnen lassen, nicht überweisen lassen. So läufst Du nicht Gefahr, dass gepfändet wird
- Dem lieben JC teilst Du die NK-Erstattung und Verrechnung mit der doppelten Miete mit, sobald die Verrechnung erfolgt. Die werde zwar evtl. meckern "zu spät" aber viel mehr wird da nicht passieren
- Doppelmiete unbedingt schriftlich beantragen beim JC
- Wenn JC dann die NK-Erstattung auf die laufenden Zahlungen des JC anrechnet, Widerspruch. Da helfen wir bei der Formulierung
- Und dann schaun mer mal. Da dürfte dann auch Eilantrag ans SG machbar sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Knapp erläutertBreymja hat geschrieben: ↑Mi 2. Mai 2018, 19:34Aber nur, wenn die Wohnung angemessen ist - und das ist sie ja nicht, sonst würde sie nichts selber dazu tragen. Oder hast du da andersweitige Infos und man hat mich damals verarscht?Käme es zu einer Nachzahlung im Rahmen der KdU, müsste auch diese vom Jobcenter getragen werden
- Alte Wohnung unangemessen, es erfolgt Konstensenkungsaufforderung
- Neue angemessene Wohnung wird gefunden
- Umzug erfolgt
- NK-Nachforderung für "alte" Wohnung kommt
- JC hat die zu übernehmen - s. BSG B 4 AS 9/11 R
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Ändert sich das, wenn noch keine neue angemessene Wohnung gefunden war und kein Umzug erfolgt ist? (Also den "Trick" verstehe ich)
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Ja, dann ändert sich das meines Wissens, dann sind NK nur im "angemessenen" Rahmen zu übernehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
Dann hab ich es gerafft, danke für die Erläuterung und super Tipp für die TE.
Re: Nebenkosten Guthaben, Doppelte Miete, Zuzahlung von Regelsatz - was gehört wem?
35 Seiten PDF von Harald Thome mit seiner Kommentierung: Arbeitshinweise zu SGB II § 22 – Unterkunft und Heizung – (Stand: 30.11.2016)
7.1. Nachzahlungen
Ergibt die Abrechnung eine Nachforderung, sind die Kosten bei Fälligkeit zu übernehmen, wenn die KdU / HK als angemessen anerkannt wurden.
In Fällen mit einer KdU- / HK-Begrenzung werden Nachzahlungen bis zu dem Zeitpunkt übernommen, ab dem die Begrenzung rechtswirksam wurde. Die Kosten können nur dann übernommen werden, wenn zur Zeit der Fälligkeit auch Hilfebedürftigkeit vorliegt. Die Beurteilung des Bedarfes richtet sich nach der Fälligkeit der Nachzahlung und nicht nach dem Zeitraum den die Abrechnung beinhaltet. Hieraus ergibt sich, dass die Kosten von dem/der bei Fälligkeit zuständigen Jobcenter/optierenden Kommune zu übernehmen, da dann auch der Bedarf entsteht.
7.2. Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen
Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, ist zu prüfen, ob dies zu einer Auszahlung (Einkommenszufluss) oder zu einer Verrechnung (Bedarfssenkung) führt und ob die Vorauszahlungen zu senken sind...
Vielleicht hilft es euch weiter.
7.1. Nachzahlungen
Ergibt die Abrechnung eine Nachforderung, sind die Kosten bei Fälligkeit zu übernehmen, wenn die KdU / HK als angemessen anerkannt wurden.
In Fällen mit einer KdU- / HK-Begrenzung werden Nachzahlungen bis zu dem Zeitpunkt übernommen, ab dem die Begrenzung rechtswirksam wurde. Die Kosten können nur dann übernommen werden, wenn zur Zeit der Fälligkeit auch Hilfebedürftigkeit vorliegt. Die Beurteilung des Bedarfes richtet sich nach der Fälligkeit der Nachzahlung und nicht nach dem Zeitraum den die Abrechnung beinhaltet. Hieraus ergibt sich, dass die Kosten von dem/der bei Fälligkeit zuständigen Jobcenter/optierenden Kommune zu übernehmen, da dann auch der Bedarf entsteht.
7.2. Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen
Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, ist zu prüfen, ob dies zu einer Auszahlung (Einkommenszufluss) oder zu einer Verrechnung (Bedarfssenkung) führt und ob die Vorauszahlungen zu senken sind...
Vielleicht hilft es euch weiter.