es wurde einem ALG2 Empfäger von Verwandten (Großeltern) eine Summe überwiesen um die eigene Stromrechnung (Jahresabrechnung) zu bezahlen, die ansonsten zu einer Kontoüberziehung führen würde.
Diese Überweisung entsprach nicht dem kompletten Rechnungsbetrag sondern war niedriger, nur so viel um eben nicht ins Minus zu rutschen.
Der Überweisungszweck wurde angegeben. Es ist also ersichtlich für was der Betrag gewesen ist, - nämlich um die Stromrechnung zu bezahlen, die auch unmittelbar danach vom Konto abgebucht wurde und nicht um sich den nächsten Urlaub etc. zu finanzieren.
Nun bei dem nächsten WBA verlangt das JC einen "Nachweis über den Zahlungseingang von Summe X"
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Ich bin mir eigentlich zu 99% sicher, dass ein formloses schreiben von beiden seiten ausreichen würde. Nach dem Motto:
"Ja ich habe meinem Enkelkind den und den Betrag überwiesen..."
und vom Empfänger
"Ja ich habe den und den Betrag der Zweckgebunden ist von meinen Großeltern bekommen"
Was soll man in dem Fall sonst als Nachweis bringen?
Bevor die Sachen aber in den Briefkasten flattern frage ich hier immer gerne nach.