Hanfstengel Klage Kopfteil Prinzip, Regelsatz, Menschenrechte und überhaupt

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Hanfstengel
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Hanfstengel Klage Kopfteil Prinzip, Regelsatz, Menschenrechte und überhaupt

#1

Beitrag von Hanfstengel »

Ich habe mich extra für diesen Thread angemeldet.
Ich habe am 15.5., 9Uhr, einen Termin beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, Saal 1.
Ein Kernpunkt ist das Kopfteilprinzip, daß auf uns angewandt wurde, obgleich meine Kinder kein
oder nur geringes Einkommen hatten.
Ich sehe mich hier bestätigt, daß dies allemal fragwürdig ist, denn so wurde das Verbot von "fiktiven Einkünften" umgangen.
Ich würde mich über Prozeßbeobachter und -begleiter freuen.

Ein weiterer Kernpunkt ist der Regelsatz, den ich mit Hilfe eines Gutachtens angreife. Das LSG verweigert aber jede Stellungnahme zu dem Gutachten.
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Günter
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Re: Kopfteil Prinzip

#2

Beitrag von Günter »

Ich hab mir den Termin vorgemerkt, kann aber noch nicht versprechen, dass ich kommen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Kopfteil Prinzip

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die bisherige Rechtsprechung ist da recht eindeutig. Solange es sich um minderjährige Kinder im Haushalt handelt, wird das Kopfteilprinzip angewendet.
In besonderen Einzelfällen könnte man davon abweichen. Beispiel: Kind aus Millionärshaushalt zieht mit mittelloser Mutter (unverheiratet) in eine Wohnung. Unterhalt ist den bisherigen Verhältnissen angemessen, auch Kinderfrau ist dabei, also so ca 7000€ Unterhalt. Das Kind soll durch die Trennung ja nicht schlechter gestellt sein als vorher. Bisheriges Kinderzimmer war 30m² groß mit eigenem Bad. Kinderfrau hatte auch ein Zimmer. Nach dem Kopfteilprinzig wären dann also angemessen 60m€ für Mutter und Kind plus 45 für die Kinderfrau. Das Kind kann trotz Minderjährigkeit seinen Bedarf selbst decken und eine Kinderfrau beschäftigen. Hier wäre vom Kopfteilprinzip meiner Meinung abzuweichen. Die einzige im ALG2-Bezug wäre die Mutter, für die gelten 45m².
Bei volljährigen Kindern, die ihren Bedarf selbst decken können oder ü25 sind, wäre das Kopfteilprinzip nicht mehr anzuwenden.

Regelsatzklagen werden von den SG und auch von den LSG gern totgeschwiegen, bestenfalls abgewiesen mit der Begründung, dass das BSG und auch das BVerfG die Regelsätze für ausreichend bzw gerade noch ausreichend erklärt hat. Das gerade noch ausreichend ist allerdings schon einige Jahre her, die vom BVerfG geforderten Anpassungen fanden jedoch nicht statt. Ich weiß nicht, ob schon wieder Regelsatzklagen beim BVerfG anhängig sind, dann könnte jede neue Klage diesbezüglich auf Eis gelegt werden bis zu einer Entscheidung über schon anhängige Klagen
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Re: Kopfteil Prinzip

#4

Beitrag von Hanfstengel »

Ich freue mich über jeden der kommt und hoffe, daß nach dem Termin noch Zeit ist, über das Verfahren zu reden.
Auch in Gruppen, wenn viele kommen, was ich hoffe.

Verwaltungen und Richter sind an Gesetze gebunden, § 38 DRiG, §§ 1 und 31 SGB I sowie Art. 20 III GG.
Da ist unser Ansatzpunkt, es gibt kein Gesetz, welches das Kopfteilprinzip bestimmt. Daher gilt § 535 BGB.
Siehe auch den Anfang hier ganz oben.
Der Gesetzgeber hatte über 20 Jahre Zeit, das Kopfteilprinzip verfassungskonform zu regeln.
Wieso dies nicht passiert ist, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall wurde mit dem Kopfteilprinzip das Verbot der "fiktiven Einkünfte" ausgehebelt.

Zu dem Regelsatz habe ich einen Zeugen und Sachverständigen genannt und auf dessen Gutachten verwiesen. Die Richter sagen nichts dazu.
Mal sehen, welche Konsequenzen das hat.
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Koelsch
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Re: Kopfteil Prinzip

#5

Beitrag von Koelsch »

Bitte berichte auch über das Ergebnis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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benedetto
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Re: Kopfteil Prinzip

#6

Beitrag von benedetto »

Hanfstengel hat geschrieben: Fr 26. Apr 2019, 10:51 Ich freue mich über jeden der kommt und hoffe, daß nach dem Termin noch Zeit ist, über das Verfahren zu reden...
Hallo Hanfstengel, willkommen im Forum. Dein LSG-Termin in Potsdam ist ja nicht weit von Berlin, also fast vor der Haustür mit S-Bahn leicht zu erreichen. Ich hätte Interesse, als Zuschauer am Termin teilzunehmen. Jedoch möchte ich vorher einschätzen können, ob eine überwiegende Erfolgschance für Deine Berufung gegeben ist (z. B. wenn in der streitigen Sache bei Euch wegen einer atypischen Konstellation wesentliche Gründe vorlägen, um ein Abweichen vom "Kopfteilprinzip" im Einzelfall zu rechtfertigen).

Vielleicht könntest Du in einem eigenen Topic die tragenden Gründe der angefochtenen Klageabweisungsentscheidung aus der 1.Instanz (SG-Berlin) ausführlicher erläutern.

Offenbar hat das LSG-BRB den von Dir benannten Zeugen/Sachverständigen nicht zum Termin geladen...
Zuletzt geändert von benedetto am Fr 26. Apr 2019, 19:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kopfteil Prinzip

#7

Beitrag von Hanfstengel »

Danke für das Willkommen.
Ich wohne übrigens in Neukölln.

S 93 As 14403/16 vom 28.2.2018.
Das Urteil erfolgte ohne Berücksichtigung meiner Forderung nach der mündlichen Verhandlung, § 124 SGG, nachzukommen. Auch wurde weder mein Zeuge und Sachverständige, noch mein Beistand, § 90 ZPO, gehört.
Es wurden einfach alle Ansprüche bestrittten, ohne auf meine Argument einzugehen.
Hier ein Satz aus dem "Gerichtsbescheid": "Insbesondere führte das fehlende Einkommen der Söhne des Klägers nicht dazu, dass der Beklagte dem Kläger die gesamte Miete zu gewähren hätte."
Das LSG hat mit dem Verweis auf diesen Bescheid mir die PKH verweigert und das Verfahren auf eine Einzelrichterin übertragen.
Würde man sich beim LSG an Gesetz und Recht halten, hätte das Verfahren nach § 159 SGG an das SG zurückverwiesen gehört.

Ich werde selbstverständlich über den Verlauf des Termins hier berichten, als auch das Protokoll und das Urteil mit weiteren Materialien in einen Blog stellen und den dann hier verlinken.
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Re: Kopfteil Prinzip

#8

Beitrag von Hanfstengel »

Ich möchte nochmals für diesen Termin werben: 15.5.2019, 9 Uhr beim LSG in 14482 Potsdam, Försterweg 2-6.

Mein Beistand, § 90 ZPO, kommt eigens aus Bochum, obgleich nicht geladen. Also auf eigene Kosten.

Ferner kommt jemand extra für dieses Verfahren aus München.

Und es dürften einige aus meiner Gruppe von Prozeßbeobachtern kommen. Einer davon wird vermutlich einen freien Journalisten mitbringen.

Es geht auch nicht nur um das Kopfteilprinzip, sondern auch um den Regelsatz. Hier habe ich Herrn Rüdigerf Böker als meinen Zeugen und vom Bundestag beglaubiter Sachverständiger genannt, den das SG und jetzt auch das LSG nicht befragt hat und auch nicht geladen.

Ferner geht es um Pflegeleistungen, die mir zustehens, aber verwehrt werden.

Und es geht um massive Rechtsverstöße durch SG und LSG, die wir aufzeigen werden. Mit Rechtsstaat haben diese Institutionen wohl nicht viel im Sinn.
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Re: Kopfteil Prinzip

#9

Beitrag von Hanfstengel »

-Der Termin verlief chaotisch, da die Richterin nicht vorbereitet hatte.
So habe ich einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter gestellt. Als ich diesen begründen wollte,
unterbrach mich die vorsitzende Richterin und zog sich zur Beratung zurück.
Als die wieder kamen, wurde mein Befangenheitsantrag verworfen, da dieser nicht begründet sei.
Und dies vor acht Zeugen.
Hier zu den zwei Schreiben, die ich in das Verfahren eingeführt habe: https://rechtsstaat19.blogger.de/
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Koelsch
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Re: Kopfteil Prinzip

#10

Beitrag von Koelsch »

Sehr ausführlich, dann schaun mer mal, was dabei rauskommt
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Re: Kopfteil Prinzip

#11

Beitrag von Hanfstengel »

Heute kamen das Protokoll und das Urteil, natürlich wurde alles abgelehnt, was im Vorfeld schon klar war. Daher beachtet bitte das letzte Blatt:

Bild
Link gelöscht.
Auch wenn du mit der Arbeit der Richter nicht zufrieden bist, haben die trotzdem das Recht selbst zu entscheiden wann ihre Namen im Internet auftauchen. Bitte in Zukunft beachten.
Wampe


Gleichzeitig kamen drei Ladungen für den 26.6.2019, beginnend ab 9:30 Uhr, Saal 1. 5. Senat diesmal, aber gleicher Vorsitzender wie bei dem 18. und 38. Senat. Wieder wurde ohne weitere Ermittlungen die Verfahren an die Berichterstatterin übertragen, die natürlich mein Begehr abschlagen soll.
Daher hoffe ich auf noch mehr Prozeßbeobachter, die sich möglichsgt ein wenig Notizen machen, da wir zum BSG und BVerfG gehen werden.
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Koelsch
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Re: Kopfteil Prinzip

#12

Beitrag von Koelsch »

Nix anderes war zu erwarten
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marsupilami
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Re: Kopfteil Prinzip

#13

Beitrag von marsupilami »

Ich bin reichlich verwirrt.

Da wird in einer Klage, in der es um Regelsatz und KdU geht bzw. gehen soll, ein Abschlag nach § 839 BGB Abs. 3 gefordert.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Da fehlt mir der Zusammenhang.

Als albern empfinde ich den Verweis auf die USA, wo ein Leben mehr wert ist als in Deutschland und dass ein Deutscher in Deutschland deswegen nicht benachteiligt werden darf.

a) Die Amerikaner haben ein etwas anderes Rechtssystem. Wenn ich's recht im Hinterkopf habe, basiert das dortige auf dem englischen Rechtssystem, während in Schland das Rechtssystem auf Römischem Recht basiert.

b) Amerikanisches Recht kann in Schland nicht angewandt werden und umgekehrt. Geltungsbereich und so.

c) die amerikanischen Schadenersatzforderungen bei Schädigung der Gesundheit eines Menschenlebens durch eine Amtsperson sind in ganz Europa nicht durchsetzbar - wenn ich das recht auf dem Radar habe.

d) ich kapiere nicht den Zusammenhang zwischen der Benachteiligung eines Deutschen in Deutschland und dem pekuniären Wert eines Menschenlebens in den USA.

Liegt aber wohl insgesamt bzw. vorrangig an meinem niedrigen IQ und ist auch der Tatsache geschuldet, dass ich kein Jurist bin und absolut keine Ahnung habe.

Werd' ich wohl auch in diesem Thread - wie bei PP - die Finger stillhalten in Zukunft.

Nachtrag: und für sowas sollte ich - als vom Gruselamt Abhängiger - von Ba-Wü nach Berlin fahren?
Selbst wenn ich für 20 Tacken pro Tour mit dem Bus hinkomme und auch wieder zurück, kommt noch Übernachtung und Verpflegung dazu.
Sorry, so großzügig ist die Spende vom Gruselamt nun doch nicht.
Jaaaa, ich weiß: ich könnte mir 2,3 Leberwurststullen in der Tupper-Box und Kaffee/Pfefferminztee in der Thermosflasche mit nehmen.
Aber es kommt noch dazu: fast 9 h Fahrt nur mit dem Fernbus. Da bin ich noch nicht vom Dorf zur Haltestelle, noch nicht von der Haltestelle zur Unterkunft ....
Zuletzt geändert von marsupilami am Mi 29. Mai 2019, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kopfteil Prinzip

#14

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Mi 29. Mai 2019, 19:49
Liegt aber wohl insgesamt bzw. vorrangig an meinem niedrigen IQ und ist auch der Tatsache geschuldet, dass ich kein Jurist bin und absolut keine Ahnung habe.

Werd' ich wohl auch in diesem Thread - wie bei PP - die Finger stillhalten in Zukunft.
Ja, da kann ich Dir nur zustimmen. Die gesamt Prozeßführung ist auf einem derartigen juristischen Niveau, da kommt man nur mit dem bissken gesunden Menschenverstand, den unsereiner zu haben glaubt, einfach nicht mit.
Und bevor man Blödsinn schreibt, hält man's mit Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal die Fresse halten.

Ein nach meinem Eindruck viel zu selten befolgter guter Rat. :zwinker:
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Günter
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Re: Kopfteil Prinzip

#15

Beitrag von Günter »

Seid doch nicht so pingelig, nur weil jemand Grundsicherung nach den SGB II bezieht, heißt das doch nur, dass seine finanzielle Bedürftigkeit geprüft wurde, Von einem Mindest IQ steht im SGB II nix.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kopfteil Prinzip

#16

Beitrag von Hanfstengel »

Ich finde es sehr bedauerlich, wie unsachlich hier argumentiert wird.

Richter im Amt sind "Personen von öffentlichen Interesse", daher können deren Namen veröffentlicht werden.

Beschafft Euch mal die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948. Diese gelten weltweit, bei allen Unterzeichnerstaaten.

Dann verweise ich auf EGMR, Urteil vom 15.2.2018 - 20479/12. Dort wurde Frankreich zu einer Zahlung von 6,5 Mio Euro verdonnert, wegen Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.

Mein Beistand kam extra aus Bochum und der Zeuge, von dem der Bericht über den Prozeß kam, sogar aus München.
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Günter
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Re: Kopfteil Prinzip

#17

Beitrag von Günter »

Aus Bayern kommt selten was Gutes.

Seit wann ist die Entfernung ein Qualitätsmerkmal?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Hanfstengels Klage Kopfteil Prinzip .....

#18

Beitrag von Koelsch »

Entschuldigung, aber meine laienhafte Meinung: Wenn in den Verfahren unsachlich argumentiert wurde, dann ausschließlich von Klägerseite. Ich kann den Richtern an LSG und SG nur mein tief empfundenes Mitgefühl ausdrücken, die haben mit Sicherheit genügend sachlich begründete Fälle auf dem Tisch und müssen sich leider dennoch mit so etwas beschäftigen. Das muss nach meiner Einschätzung einmal deutlich gesagt werden, gerade in einem Forum, dass sich bemüht, Hilfe anzubieten.
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Re: Kopfteil Prinzip

#19

Beitrag von marsupilami »

Hanfstengel hat geschrieben: Do 30. Mai 2019, 07:28 Ich finde es sehr bedauerlich, wie unsachlich hier argumentiert wird.

Richter im Amt sind "Personen von öffentlichen Interesse", daher können deren Namen veröffentlicht werden.
Könnte man so stehen lassen.
Aber in dem Moment, wo die "Personen von öffentlichem Interesse" dem Forenbetreiber an den Karren fahren - egal ob berechtigt oder nicht, ist Schluß mit Lustig!
Ich lege dem Forenbetreiber nahe, die "Personen von öffentlichem Interesse" erst gar nicht auf den Geschmack kommen zu lassen und das/die entsprechenden Dokumente zu entfernen (lassen) oder wenigstens die entsprechenden Stellen zu schwärzen (lassen).

Dieses Forum und der/die Betreiber können sich ein entsprechendes Verfahren nicht leisten.

Es wäre ein Zeichen von Respekt gegenüber den Forenbetreibern darauf Rücksicht zu nehmen und schon im Vorfeld keinen Anlaß für anwaltliche oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen zu geben.

Hanfstengel hat geschrieben: Do 30. Mai 2019, 07:28 Beschafft Euch mal die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte", Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948. Diese gelten weltweit, bei allen Unterzeichnerstaaten.
Willst Du mich verkakkeiern?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu finden sei[5], keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts.[6] Als solche sind sie nicht justiziabel, nicht einklagbar.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... chenrechte

Hanfstengel hat geschrieben: Do 30. Mai 2019, 07:28Dann verweise ich auf EGMR, Urteil vom 15.2.2018 - 20479/12. Dort wurde Frankreich zu einer Zahlung von 6,5 Mio Euro verdonnert, wegen Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Wo ist der Zusammenhang zum Titel dieses Threads?
Wo ist der Zusammenhang zur Prüfung auf Anspruch Regelsatz und KdU nach SGB?
bzw. Verteilung der KdU nach dem Kopfteilprinzip?
Was hat das mit der Benachteiligung von Deutschen in Deutschland gegenüber amerikanischen Summen zu Schadenersatzforderungen im Rahmen von Ausübung staatlicher Gewalt gegenüber den jeweiligen Bürgern zu tun?

Hanfstengel hat geschrieben: Do 30. Mai 2019, 07:28 Mein Beistand kam extra aus Bochum und der Zeuge, von dem der Bericht über den Prozeß kam, sogar aus München.
Das ist deren Privatvergnügen. Wenn die sich das leisten können und wollen, gerne.


Frage an den Forenbetreiber, an Admin und Mods:
Wollt Ihr Euch einen zweiten PP hier im Forum leisten?
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Re: Kopfteil Prinzip

#20

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Ist zwar OT, aber:

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 61044.html

Betrifft jetzt akut nicht unbedingt die Klarnamen in hochgeladenen Dokumenten, aber ich befürchte, das solche Klarnamen irgendwann mal zur Fußangel werden.

Außerdem betrachte ich es als Respektlosigkeit gegenüber solchen "Personen von öffentlichem Interesse", wenn sie in solchen "Zusammenhängen" durch's Internet geschleift werden.
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Re: Kopfteil Prinzip

#21

Beitrag von Günter »

Gegenfrage, wollen wir Zensur ala AKK, nur weil "wir beschließen, dass da jemand die Justiz für Schwachsinn missbraucht".

Ich traue jedem User ....... (mit Ausnahmen) zu, sich sein eigenes Bild zu machen.

Für mich hat er Hanfstengel ein paar Blättchen zuviel geraucht.
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Hanfstengel Klage Kopfteil Prinzip, Regelsatz, Menschenrechte und überhaupt

#22

Beitrag von benedetto »

benedetto hat geschrieben: Fr 26. Apr 2019, 17:33
Vielleicht könntest Du in einem eigenen Topic die tragenden Gründe der angefochtenen Klageabweisungsentscheidung aus der 1.Instanz (SG-Berlin) ausführlicher erläutern....
Leider hat es Hanfstengel trotz meines Hinweises, hier nicht ein fremdes KDU-Thema zu kapern, versäumt, einen eigenen Fred zu seinen dubiosen Klagebegehren (angeblicher Ermittlungsausfall durch die angerufenen Sozialgerichte 1. und 2. Instanz bei der Bemessung des menschenwürdigen Existenzminimums, Rückstellung des Regelbedarfs schon ab 2016 rückwirkend auf eben die Werte der EVS 2013 d. h. Reglsatz mindestens 364 EUR +++entsprechend der gutachterlichen Stellungnahme von Böker, 100% KDU-Übernahme für den Kläger & alleinigen Mieter, Versäumnisurteil für den Kläger wegen angeblich fehlender ordnungsgemäßen Originalprozeßvollmacht des Beklagten...) zu eröffnen.

Höflichkeit eines Users gegenüber den Forumsbetreibern und dem hiesigen Themenstarter sieht für mich anders aus.

Ich war als Zuschauer beim Termin in Potsdam anwesend, sehe aber hier von weiteren Beiträgen ab, weil ich mich nicht am Schredddern des Themas beteiligen möchte.
Zuletzt geändert von benedetto am Do 30. Mai 2019, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hanfstengels Klage Kopfteil Prinzip .....

#23

Beitrag von Günter »

Hab´s abgetrennt
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Re: Hanfstengels Klage Kopfteil Prinzip .....

#24

Beitrag von Hanfstengel »

Anfangs ging es mir ja um die KdU, daher hatte ich es in dem bestehenden Bereich geschrieben.

Und daß ich Urteile vollständig in meinem Blog stelle, müßte eigentlich meine Sache sein. Aber ich verstehe die Befürchtungen, daher
verweise ich auf meinen Link in meinem Beitrag 10. Der müßte dann auch gelöscht werden. Nr. 19 ist der aktuellste einer Reihe von Blogs von mir.

Das SG hat gegen seine Pflicht aus § 124 SGG verstoßen und ohne mündliche Verhandlung entschieden. Dabei ist gerade die münclliche Verhandlung das Herzstück eines jeden Verfahrens, da dort die Argumente ausgetauscht werden können.

Damit die mündliche Verhandlung strukturiert verlaufen kann, haben die Richter diese vorzubereiten, § 106 SGG, §§ 139 und 273ff ZPO. Dies ist sowohl beim SG als auch beim LSG unterblieben. Die Richter haben also eindeutig gegen ihre Amtspflichten verstoßen. Und entsprechend chaotisch verlief der Termin beim LSG.

Ich habe heute eine Protokollrüge geschrieben, da die Richter mich meinen Befangenheitsantrag nicht begründen ließen.
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Re: Hanfstengel Klage Kopfteil Prinzip, Regelsatz, Menschenrechte und überhaupt

#25

Beitrag von benedetto »

"Beratungsresistenz dieses Users"

Das habe ich ihm vor vier Jahren bei CD in seinen Freds über Richter auf Probe, Nachteilsausgleich wegen überlangen Gerichtsverfahren auch schon geschrieben...es war nutzlos.

Und in seinem hiesigen Berufungsverfahren vor dem LSG BRB-BLN hat es der Kläger Horst Murken alias Kaspar Hauser sowie in diesem Forum 'Sigurd' trotz seines wortmächtigen Beistands und ellenlangen Anträgen zur angeblich verfassungswidrigen Regelsatzermittlung sowie zur Beweislastumkehr gemäß ZPO Vorschriften (wie der Beistand M.H-B. aus Bochum behauptete), die im SGG-Verfahren bei Säumnis des Leistungsträgers infolge nicht ordnungsgemäßer Prozeßvollmacht des Beklagten jedoch nicht anwendbar sind, in der Sacherörterung der mündlichen Verhandlung nicht einmal vermocht, in kurzen Worten die konkreten Anhaltspunkte vorzutragen, die seine Befürchtung einer Voreingenommenheit des Gerichts nachvollziehbar hätten begründen können. Diese Chance haben H.M. & M.H.-B. schlichtweg vermasselt....
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