Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Blitzdodel
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Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#1

Beitrag von Blitzdodel »

Liebes Forum,
wegen nicht Abgabe einer Mietbescheinigung wurden mir keine Leistungen gezahlt.
Es geht wohl primär darum, wie ich auf die Einstellung reagiere, zumal es keine Rechtsbehelfsbelehrung gibt,
also dahingehend wie ich am schnellsten zum Sozialgericht komme, oder der neuen SB manieren beibringe.
Den Sachverhalt mit Mietbescheinigung und Pauschalmiete gabes schon mal hier,
Pauschalmiete
und ist somit klar.
Mit den schon getätigten Schreiben von 2015 würde ich nun schreiben wie in Anlage 4, 02.01.2024, zu lesen,
aber ist der Weg richtig, also z.B. an wen ich das Schreiben richte?

Falls die Anlagen in umgekehrter Reihenfolge erscheinen kann man sich am Datum orientieren,
also Anfang ist 13.12.23, bis Entwurf 02.01.24

Im Voraus Danke für Euere Hilfe.
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Koelsch
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#2

Beitrag von Koelsch »

Schick Deinen Widerspruch ab und gleichzeitig Eilantrag ans SG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Blitzdodel
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#3

Beitrag von Blitzdodel »

Ja, mach ich, also erst den Widerspruch an JC und nach einigenTagen warten ans Sozialgericht.

In den Nachrichten zu "Änderungen 2024" hab ich von solchen Leistungseinstellungen nichts gehört,
oder kommt da noch ein Nachtrag?
Deadpool
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#4

Beitrag von Deadpool »

Der Widerspruch ist unzulässig, was soll das bringen? Es gibt keinen Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch zulässig wäre.

Du kannst das Jobcenter mit Frist auffordern, deine Leistungen auszuzahlen. Verläuft die Frist furchtlos, ist richtiges Rechtsmittel die isolierte Leistungsklage. Auf deren Basis kannst du dann ein Eilverfahren einleiten.
HarzerUrvieh
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

+1 für: "Schick Deinen Widerspruch ab und gleichzeitig Eilantrag ans Sozialgericht!"

Begründung: drohende Obdachlosigkeit und Hunger!

Viel Erfolg!
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Koelsch
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#6

Beitrag von Koelsch »

Danke @Deadpool. Du hast natürlich Recht.
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HarzerUrvieh
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Man sollte also dem JC eine Frist setzen und entsprechend länger auf den Geldeingang warten? :ohnmacht:

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, fehlt es doch jetzt schon an der Zahlung für Januar 2024. Heißt, es gab kein Geld für KdU und kein Geld um den Kühlschrank zu füllen.
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marsupilami
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#8

Beitrag von marsupilami »

In dem "Widerspruch" unbedingt gleich im ersten Absatz zusätzlich zu dieser Heizkostenverordnung mitunterbringen, dass mangels entsprechender Zähler eben keine getrennte Abrechnung für Verbräuche von Strom, Wasser, WarmWasser durchgeführt werden kann und somit die Forderung des SB nach getrennter Aufschlüsselung gar nicht erfüllbar weil eben nicht durchführbar ist.
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Koelsch
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#9

Beitrag von Koelsch »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 2. Jan 2024, 18:18 Man sollte also dem JC eine Frist setzen und entsprechend länger auf den Geldeingang warten? :ohnmacht:

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, fehlt es doch jetzt schon an der Zahlung für Januar 2024. Heißt, es gab kein Geld für KdU und kein Geld um den Kühlschrank zu füllen.
Ja, deshalb kurze Frist und dann sofort zum SG.
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumen:
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#11

Beitrag von Blitzdodel »

Ich war faul und habe bis jetzt gewartet an das Sozialgericht zu schreiben,
und jetz sehe ich an den Beiträgen, dass der Sachverhalt doch etwas unnormal ist.
Also der Widerspruch ging raus wie am 02.01.2024 gepostet.

Ich stell jetzt einfach mein Schreiben an das Sozialgericht ein, das ich bis zum 01.02.2024 absenden wolte.

Was soll ich nun machen, jetzt nochmal Widerspruch aber mit Fristsetzung?
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Koelsch
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#12

Beitrag von Koelsch »

Raus damit
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#13

Beitrag von Blitzdodel »

Koelsch, was ist mit der Aussage von Daedpool in Beitrag 4?
Also die ganze Reihenfolge ist durch die Entscheidung von SB verändert,
da einfach die Leistungen eingestellt sind,
und das ohne Bescheid, oder braucht es bei WBA keinen Bescheid?

Schreiben Sozialgericht:
Ist der letzte Satz (Kursiv) denn so richtig und verständlich?
Hat JC etwas entschieden?
JC hat eigendlich nichts gemacht.
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Koelsch
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#14

Beitrag von Koelsch »

Schick Dein Schreiben raus. Du bist Laie, da muss so was nicht 100% stimmen.
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marsupilami
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#15

Beitrag von marsupilami »

Schick das sofort morgen raus!

Der Zahlungslauf Februar ist doch auch schon durch, so dass Du - wahrscheinlich - auch für Februar kein Geld bekommst.

Es ist Eile geboten!
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#16

Beitrag von Olivia »

Muss auch ein leeres Konto belegt werden?
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Koelsch
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#17

Beitrag von Koelsch »

Wäre hilfreich
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marsupilami
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#18

Beitrag von marsupilami »

bei mir ist Grusi-Zahlung eingegangen.

Also dürfte bei blitzdodel der Zahlungslauf seines JC auch schon durch sein.
Heißt: bei online-banking Konto ankukken und Umsatzliste drucken.

"Normal" banking morgen ab zur Bank, Kontoauszüge abholen und kukken, wo man kopieren (lassen) kann.
Vielleicht höflich am Bankschalter nachfragen?
Brauchst die Kopien dringend für Gericht!
Ansonsten Schreibwaren-Laden? Copy-shop?

Mit beilegen zu allem anderen und dann ab die Post!
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#19

Beitrag von kleinchaos »

Am 31. muss die Kohle auf dem Konto sein. Und manche Banken buchen wirklich erst kurz vor 16 Uhr
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#20

Beitrag von angel6364 »

Richtig. Unsere Raiffeisenbank hat das Alg II auch immer erst so freigestellt, dass es nach Betriebsschluss des monatsletzten Werktags am Automaten auf dem Konto zu sehen war. Auch der Lohn der vergangenen Jahre, laut Vertrag ebenfalls zum Monatsletzten zu zahlen, war erst spätabends oder nachts am Monatsletzten verfügbar.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Blitzdodel
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#21

Beitrag von Blitzdodel »

Noch bin ich nicht am verhungern.
Den letzten Satz werde ich so erweitern:
Ich bitte im Eilverfahren um Aussetzung der Entscheidung des Jobcenters,
denn die Leistung hätte maximal um den Betrag der Mieterhöhung verringert werden dürfen.

Denn im Schreiben vom 22.12.23 steht:
Das JC. hat bei Änderung im Mietverhältnis, wie z.B. Mieterhöhung das Recht eine Mietbescheinigung anzufordern....

Vor Absenden schau ich noch aus Konto.
Blitzdodel
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#22

Beitrag von Blitzdodel »

Hab soeben vom Sozialgericht den Bewillungsbescheid des JC erhalten,
es scheint alles richtig bewilligt zu sein, auch die Mieterhöhung.
Das Gericht will dann noch bis 24.02. die Bestätigung erhalten, ob der Antrag
auf einsweiligen Rechtsschutz für erledigt erklärt wird.
Danke für eure Hilfe, ich frag mich nur was dem JC hier entlaufen ist.
Olivia
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#23

Beitrag von Olivia »

:bravo: :bravo: und :Daumenhoch:
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Koelsch
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#24

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
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marsupilami
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Re: Leistungen eingestellt, keine Rechtsbehelfsbelehrung

#25

Beitrag von marsupilami »

Prima.
Und Dank für die Rückmeldung.
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