Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Ratenzahlung ist da ungewöhnlich - Versuch macht kluch, beantrag es einfach.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Dürfte aber nicht mit dem Gesetz übereinstimmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Richtig, aber längst nicht alles, was JC tut stimmt mit dem Gesetz überein.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Ich hatte ja gestern einen Termin bei meinem (Selbständigen) SB.Koelsch hat geschrieben:Ich denke, das solltest Du versuchen, einfach keine 9,3 m² mehr ansetzen und dementsprechend auch keine Raumkosten mehr in der EKS. Begründe das damit, dass das Gewerbe umorganisiert wurde und Du daher keinen separaten Arbeitsplatz mehr in der Wohnung benötigst. Das sagt natürlich überhaupt nix aus, aber ich denke, das ist besser als keine Begründung.
Er meinte ich solle auf keinen Fall das Gewerbe abmelden (auch wenn der hohe Verlust weiterhin bestehen bleiben würde), weil sie mich dann gleich Anfang des Jahres in "irgendwelche Maßnahmen" stecken würden.
Weiterhin müsste ich damit rechnen, das wenn ich jetzt die Raumkosten raus nehmen würde (beim Sonntag ablaufenden BWZ und in Zukunft) wieder Besuch vom ADler zu bekommen der das überprüfen würde (ob sich da tatsächlich was geändert hätte).
Ich bin fix und alle mit den Nerven, denn der neue Monat hat noch nicht mal angefangen und ich habe laut Finanz-Vorschau jetzt schon ein Minus auf dem Konto von knapp 200 €.
Da hab ich aber noch kein Telefon, Webspace, Domains und neue Steuersoftware bezahlt geschweige denn was zu Essen im Kühlschrank oder Sprit im Tank.
Am liebsten würde ich Talsperre spielen und mich langsam volllaufen lassen
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wenn das Gewerbe nur noch Miese einfährt, dann ist es unumgänglich, dass aufzugeben. Es kann und darf doch nicht sein, dass Ihr deshalb in immer tiefere rota Zahlen rutscht. Ich weiß ja aus eigener Erfahrung, vor diesem Schritt schrecken fast alle Selbstständige zurück.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Du weisst doch in welcher Situation wir sind, wir können ja nicht mal 1 Cent in die roten Zahlen/Miesen gehen.
Ich würde gerne so vieles ändern um Kosten zu senken (Versicherungen, Telefon, Strom), aber es nimmt uns ja niemand.
Ich kann schon nicht mehr schlafen, weil ich nicht mehr weiter weis ...
Ich würde gerne so vieles ändern um Kosten zu senken (Versicherungen, Telefon, Strom), aber es nimmt uns ja niemand.
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- marsupilami
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Ja, ich kenne Eure Situation ein wenig. Aber wie Du richtig sagst, wenn man mal "unten" ist, dann sind eben viele günstige Angebote gerade bei Strom, Versicherung etc. versperrt, denn dazu braucht man eine 1a Schufa.Turtle39 hat geschrieben:Du weisst doch in welcher Situation wir sind, wir können ja nicht mal 1 Cent in die roten Zahlen/Miesen gehen.
Ich würde gerne so vieles ändern um Kosten zu senken (Versicherungen, Telefon, Strom), aber es nimmt uns ja niemand.
Ich kann schon nicht mehr schlafen, weil ich nicht mehr weiter weis ...
Und wenn Du keine Möglichkeit findest, die Situation nachhaltig zu bessern, dann ist eben die Aufgabe eine ernsthaft ins Auge zu fassende Möglichkeit - und wenn's nur der Nervenschonung dient.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
SORRY war Fehlalarm, war das gleiche Schreiben nur jetzt kam es zur Kenntnisnahme vom GerichtKoelsch hat geschrieben:So, so, da meint also das JC, wenn das BSG was "gesprochen" hat, seien die Streitpunkte erledigt. Juristen sehen das gerne mal anders.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Diese Schriftstücke sind doch bereits in diesem Posting hier enthalten?
Nachtrag: ups, das hat sich wohl überschnitten.
Nachtrag: ups, das hat sich wohl überschnitten.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Ja sorry habe ich auch bemerkt, als ich das Schreiben abgeheftet habeOlivia Cole hat geschrieben:Nachtrag: ups, das hat sich wohl überschnitten.
Nun kommt aber dennoch etwas, worüber sich Kölsch bestimmt freuen wird ... den WIDERSPRUCH (für den Bescheid vom 20.11) habe ich NOCH NICHT abgeschickt.
Auch hier wird die KFZ Haftpflichtprämie als Einkommen (?) gerechnet ... es handelt sich übrigens NICHT um ein Geschäftsfahrzeug.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Ist doch das Gleiche wie zuvor, aber alles um einen Monat verschoben. Dann ergänz den Widerspruch einfach um den neuen Bescheid.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Also schreib ich jetzt in den Widerspruch folgendes:
Gegen die Bescheide vom 20.11.2014 und 02.12.2014 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Die Einkommensermittlung ist nicht nachvollziehbar, der angesetzte Gewinn weicht erheblich von meiner Ihnen vorliegenden EKS ab.
Die in der EKS aufgeführten Raumkosten beinhalten keine Stromkosten, welche durch die fast 24-Stündige Betriebsbereitschaft erhöht sind.
Erfahrungsgemäß sind die Kosten wie folgt zu berechnen:
1 PC (mit 600 W) läuft täglich mind. 12 Std. ... 0,6 kW x 12 Std. x 365 Tage x 0,27 €/kWh = 709,56 € im Jahr
das ganze durch 12 Monate teilen = 59,13 € im Monat
Es laufen jedoch 2 PC sowie 2 Monitore und 1 All-In-One-Drucker (nur nach Bedarf) und 2 Telefone
Gleichzeitig melde ich folgende Veränderung:
Die bisherige Bürofläche von 9,3 m² wird nicht mehr benötigt, ich habe die Arbeitsabläufe entsprechend umorganisiert. Die Auswirkungen dieser Änderung sind Ihrerseits durch Neuberechnung der Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Nachtrag: Kann eigentlich nicht stimmen, das mit dem Strom, denn wir zaheln ja nur 101 € inkl. privaten Geräten.
Gegen die Bescheide vom 20.11.2014 und 02.12.2014 lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung:
Die Einkommensermittlung ist nicht nachvollziehbar, der angesetzte Gewinn weicht erheblich von meiner Ihnen vorliegenden EKS ab.
Die in der EKS aufgeführten Raumkosten beinhalten keine Stromkosten, welche durch die fast 24-Stündige Betriebsbereitschaft erhöht sind.
Erfahrungsgemäß sind die Kosten wie folgt zu berechnen:
1 PC (mit 600 W) läuft täglich mind. 12 Std. ... 0,6 kW x 12 Std. x 365 Tage x 0,27 €/kWh = 709,56 € im Jahr
das ganze durch 12 Monate teilen = 59,13 € im Monat
Es laufen jedoch 2 PC sowie 2 Monitore und 1 All-In-One-Drucker (nur nach Bedarf) und 2 Telefone
Gleichzeitig melde ich folgende Veränderung:
Die bisherige Bürofläche von 9,3 m² wird nicht mehr benötigt, ich habe die Arbeitsabläufe entsprechend umorganisiert. Die Auswirkungen dieser Änderung sind Ihrerseits durch Neuberechnung der Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Nachtrag: Kann eigentlich nicht stimmen, das mit dem Strom, denn wir zaheln ja nur 101 € inkl. privaten Geräten.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Würde ich trotzdem so stehen lassen, soll JC doch Gegenrechnung machen.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Viel mir heute Nacht ein (konnte mal wieder nicht schlafen): Darf das JC eigentlich jetzt das BK-Guthaben zurück fordern, wenn doch zur gleichen Thematik eine Klage am SG läuft ?
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Gute Frage. Also noch mal im Klartext, ich hab das nicht mehr alles im Kopp
Du hast eine Klage laufen, bei der es um Betriebskosten geht? Oder geht es dabei um die angemessenen Unterkunftskosten, bei denen natürlich die BK durchaus eine Rolle spielen?
Rein formell aber dürfte es so sein, neuer BWZ = neues Glück, d.h. auch eine laufende Klage hat keinerlei aufschiebende Wirkung für Zeiträume, die von der Klage nicht umfasst sind.
Du hast eine Klage laufen, bei der es um Betriebskosten geht? Oder geht es dabei um die angemessenen Unterkunftskosten, bei denen natürlich die BK durchaus eine Rolle spielen?
Rein formell aber dürfte es so sein, neuer BWZ = neues Glück, d.h. auch eine laufende Klage hat keinerlei aufschiebende Wirkung für Zeiträume, die von der Klage nicht umfasst sind.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
@ Du mußt Dir eine Papier-Hand-Akte Deiner Klienten anlegen!!
Sonst wird das nie was!
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
nöö, da frag ich lieber noch mal.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Liest Du bitte hier http://www.alg-ratgeber.de/post342441.html#p342441Koelsch hat geschrieben:Gute Frage. Also noch mal im Klartext, ich hab das nicht mehr alles im Kopp
Und was mir noch einfällt: bei der Anhörung zwecks geplanter Rückforderung des GruSi Amtes steht, das die geforderten 166,xx € auch in Raten abgezahlt werden können.
Warum soll das dann beim JC nicht möglich sein ?
Ich mein, die BK sind ja auch nicht für 12 Monate (in einer Summe) an der Vermieter gezahlt worden, sondern monatlich.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
OK, jetzt hab ich's wieder. Aber dieses Verfahren ist ja für einen anderen BWZ. Daher gilt leider, die dürfen das Spielchen neu aufrollen.
Was Aufrechnungen angeht gibt es Unterschiede zwischen SGB XII und SGB II. Die GruSi ist da was humaner.
Was Aufrechnungen angeht gibt es Unterschiede zwischen SGB XII und SGB II. Die GruSi ist da was humaner.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Koelsch hat geschrieben:OK, jetzt hab ich's wieder. Aber dieses Verfahren ist ja für einen anderen BWZ. Daher gilt leider, die dürfen das Spielchen neu aufrollen.
Na mal sehen, ich hab ja erst mal was dazu geschrieben.Koelsch hat geschrieben:Was Aufrechnungen angeht gibt es Unterschiede zwischen SGB XII und SGB II. Die GruSi ist da was humaner.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Richtig, denn wenn in einer BG unterschiedlich gehandelt wird, dann ist JC schon was in Erklärungsnot.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Der Widerspruchsbescheid ist eingegangen ... ich hab den mal eingescannt und lade ihn hoch
Ich weis ja nicht ob das so OK ist Koelsch guckst Du mal drüber ?
Kopie geht auf jeden Fall an die Anwältin.
Ich weis ja nicht ob das so OK ist Koelsch guckst Du mal drüber ?
Kopie geht auf jeden Fall an die Anwältin.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Wenn ich das richtig sehe, dann wurde das KdU-Guthaben korrekt kopfteilig aufgeteilt. Ebenso kann nicht gemeckert werden, wenn kein Abzug für gewerbliche Nutzung der Wohnung erfolgt, das scheint also auch ok zu sein.
Herzallerliebst aber finde ich die Berechnung der Stromkosten. Ich frage mich, wo es denn steht, dass hier auf den Durschschnittsverbrauch abzustellen ist. Aber selbst dann, eigentlich viel besser, dann steht also fest, der durchschnittliche 2-Personenhaushalt verbraucht im Monat € 85,85 an Strom. Im Regelsatz aber ist dafür nur € 56 vorgesehen, das heißt also, hier wird durch das JobCenter "amtlich" festgestellt, wir haben dort einen erheblichen, regelmäßigen Mehrbedarf - und der ist, so sagt es z.B. das BVerfG entsprechend auch durch das JC abzudecken.
Also Klage gegen den Bescheid, weil nicht ersichtlich ist, wo es denn steht, dass hier vom Durchschnittverbrauch und nicht vom Regelbedarf aus zu rechnen ist.- Zusätzlich - und zwar rückwirkend nach § 28 SGB X, Antrag auf Mehrbedarf für die Stromkosten. Begründung: Ihr habt ja festgestellt, da fällt ein regelmäßiger Mehrbedarf an
Herzallerliebst aber finde ich die Berechnung der Stromkosten. Ich frage mich, wo es denn steht, dass hier auf den Durschschnittsverbrauch abzustellen ist. Aber selbst dann, eigentlich viel besser, dann steht also fest, der durchschnittliche 2-Personenhaushalt verbraucht im Monat € 85,85 an Strom. Im Regelsatz aber ist dafür nur € 56 vorgesehen, das heißt also, hier wird durch das JobCenter "amtlich" festgestellt, wir haben dort einen erheblichen, regelmäßigen Mehrbedarf - und der ist, so sagt es z.B. das BVerfG entsprechend auch durch das JC abzudecken.
Also Klage gegen den Bescheid, weil nicht ersichtlich ist, wo es denn steht, dass hier vom Durchschnittverbrauch und nicht vom Regelbedarf aus zu rechnen ist.- Zusätzlich - und zwar rückwirkend nach § 28 SGB X, Antrag auf Mehrbedarf für die Stromkosten. Begründung: Ihr habt ja festgestellt, da fällt ein regelmäßiger Mehrbedarf an
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Unterschiedliche Anerkennung KDU bei GruSi und Hartz IV ???
Was mich am meisten stutzig macht ist, da schreiben sie auf Seite 6 (untere Hälfte)
Im Rahmen eines Hausbesuches wurde festgestellt ... sondern die Unterkunftskosten im Rahmen von § 22 SGB II vollständig als Bedarf anzuerkennen.
Das tun sie aber nicht, denn laut Bescheid werden blos 47,68 qm anerkannt (die restlichen 9,3 qm) sind ja angeblich geschäftlich (obwohl ich denen am 15.01.2015 folgendes mitgeteilt habe:
Auf Grund des geringen Gewinn habe ich die Arbeitsabläufe umorganisiert und die bisherige Bürofläche von 9,3 m² wird nicht mehr benötigt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind Ihrerseits durch Neuberechnung der Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Passiert ist bis heute nichts.
Im Rahmen eines Hausbesuches wurde festgestellt ... sondern die Unterkunftskosten im Rahmen von § 22 SGB II vollständig als Bedarf anzuerkennen.
Das tun sie aber nicht, denn laut Bescheid werden blos 47,68 qm anerkannt (die restlichen 9,3 qm) sind ja angeblich geschäftlich (obwohl ich denen am 15.01.2015 folgendes mitgeteilt habe:
Auf Grund des geringen Gewinn habe ich die Arbeitsabläufe umorganisiert und die bisherige Bürofläche von 9,3 m² wird nicht mehr benötigt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind Ihrerseits durch Neuberechnung der Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Passiert ist bis heute nichts.