Danke an Norbert Hermann:
ALG II des Partners und Wohngeld
Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen [Seite 1]
Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.
Inhalt
Sozialleistungen für Studierende und ihre festen Partner/innen in fünf Fallkonstellationen
In allen Konstellationen handelt es sich um nicht verheiratete Paare. In Fall 2 hat das Paar ein gemeinsames Kind. Für verheiratete Paare gilt im Wesentlichen das Gleiche. Abweichungen gibt es lediglich beim BAföG, wo zusätzliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder vorgesehen sind.
Fall 1: Anna (BAföG + Einkommen) und Robert (ALG II) »
Fall 2: Anja (ALG II), Stefan (BAföG + Einkommen) und Sohn Philipp (Sozialgeld) »
Fall 3: Klara (ALG II) und Georg (Student ohne Grundanspruch auf BAföG, Einkommen) »
Fall 4: Svenja (BAföG) und Torsten (kein Student, Einkommen) »
Fall 5: Silke (keine Studentin, Einkommen) und Felix (Student mit Grundanspruch auf BAföG, aber ohne Förderung, Unterhalt d. Eltern) »
Zu den einzelnen Sozialleistungen könnt Ihr mehr erfahren in den Artikeln ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe für Studierende und SchülerInnen, Wohngeld für Studierende und zum BAföG in unseren BAföG-FAQ-Artikeln.
Weiter dort, auch alle Links:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einflu ... nderes.php
Wohngeld für Studierende
http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... hngeld.php
Nicht vergessen:
Wohnt ihr bei Euren Eltern könnt ihr ggf. einen Wohnkostenzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II erhalten.
Paare: BaföG, ALG II, Wohngeld, Unterhalt, Einkommen
Paare: BaföG, ALG II, Wohngeld, Unterhalt, Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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