legale Einreise/Asylantrag

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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sleepy5580
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legale Einreise/Asylantrag

#1

Beitrag von sleepy5580 »

Kennt sich jmd. von Euch ein wenig besser aus. Für eine legale Einreise in Deutschland müssen ja einige Bedingungen erfüllt werden. Hab da in Bekanntschaft nen Problem
Auswärtiges Amt hat geschrieben:
Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
wäre nach Erfüllung und legaler Einreise wohl noch ein Asylantrag möglich ... mir macht vor allem dieser Teil Kopfschmerzen
Auswärtiges Amt hat geschrieben: Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen

P.S.: Bei dem eigentlichem Verfahren würde ich eine sehr gut Chance auf Gewährung wetten.
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kleinchaos
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#2

Beitrag von kleinchaos »

Das ist das Touristenvisum.
Ich denke mal, einen Asylantrag kann er damit stellen. Aber ob er da auch Anspruch hat auf Leistungen für Erstaufnahme, also Unterbringung usw? Keine Ahnung. Aber frag da doch mal beim Norbert Hermann nach (e-mail gerne per PN)
Zuletzt geändert von Koelsch am Do 8. Okt 2015, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: E-Mail Adresse gelöscht
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Günter
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#3

Beitrag von Günter »

Das Asylverfahren ist doch nicht einkommensabhängig. Die ankommenden Kriegsflüchtlinge besitzen doch auch ausreichende Geldmittel um Schlepperbanden zu bezahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ja schon, aber dann sind sie pleite. Die machen das mit den Schleppern doch auch nur, weil es sehr schwierig ist ein Visum zu bekommen. Sonst würden die sich auch in den Flieger setzen und bequemer und vor allem billiger und gefahrloser hier landen. Hätte sogar noch den Vorteil, dass sie eventuell nirgendwo vorher zwischenlanden und sich registrieren müssten
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sleepy5580
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#5

Beitrag von sleepy5580 »

Das Visum wurde für Verwandtschaftsbesuch erteilt, diese musste eine Erklärung abgeben das sie für den Lebensunterhalt aufkommt. Aber auf längerer Dauer wäre das natürlich nicht möglich und da ich etwas amtsgeschädigt bin hab ich die Befürchtung das die Ämter daraus einen Strick drehen.
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Koelsch
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#6

Beitrag von Koelsch »

Da bin ich mir ziemlich sicher, Asylantrag geht. Aber wie kc meinte. Frag mal bei Norbert Hermann nach. Weise ihn bitte auf diesen Fred im Forum hin und bitte ihn, möglichst auch hier zu antworten. Norbert kann das, er ist auch User hier.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wehdorn
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Unklare Rechtslage

#7

Beitrag von Wehdorn »

Unklare Rechtslage

Asylantrag geht natürlich und dem wird natürlich auch stattgegeben (zunächst für bis zu drei Jahren, wenn sich die Lage in Syrien beruhigt haben sollte werden die Leute zurückgeschickt, ob sie wollen oder nicht). Die Einladenden müssen für die Existenzsicherung einstehen bis zum Abschluss des Asylverfahrens (was drei Monate, ein Jahr, und länger dauern kann.

NRW und einige Länder (?) haben eine andere Rechtsauffassung und –praxis als die Bundesregierung und einige andere Länder (?).

NRW: Verpflichtungserklärung endet mit Flüchtlingsanerkennung

Das Innenministerium NRW hat am 24. April 2015 einen Erlass veröffentlicht, der in erfreulicher Deutlichkeit feststellt, dass Verpflichtungserklärungen für syrische Familienangehörige im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms erlöschen, wenn nach Stellung eines Asylantrags ein Schutzstatus zuerkannt wird und damit eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG erteilt wird.

Das Bundesinnenministerium vertritt bislang die gegenteilige Rechtsauffassung, dass eine Verpflichtungserklärung auch nach einer Flüchtlingsanerkennung fortgelten würde. Die Bundesagentur für Arbeit hatte sich im März 2015 in einer Weisung an die Regionaldirektionen der Auffassung des BMI angeschlossen.

Zusammen mit dem Erlass hat der nordrhein-westfälische Innenminister einen Brief an das Bundesinnenministerium verschickt, in dem er Herrn De Maizière um eine Korrektur seiner Auffassung bittet.

Mit dem Erlass ist nunmehr klar, dass die Jobcenter bzw. Grundsicherungsstellen künftig eine Erstattung von erbrachten Leistungen gegenüber dem früheren Verpflichtungsgeber nicht mehr durchsetzen können. Die Prüfung, ob eine gültige Verpflichtungserklärung vorliegt oder nicht, ist Aufgabe der Ausländerbehörden, da die Rechtsgrundlage (§ 68 AufenthG) im Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Falls die Jobcenter oder Sozialämter dennoch eine Erstattung einfordern (oder gar aufgrund einer vermeintlich bestehenden Verpflichtungserklärung gar keine Leistungen erbringen), sollten dagegen in jedem Fall Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Erlass stellt darüber hinaus klar, dass während des Asylverfahrens (also vor der Flüchtlingsanerkennung) die Verpflichtungserklärung zwar bestehen bleibt, aber dennoch ein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG besteht, wenn der Verpflichtungsgeber – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr für den Lebensunterhalt der Verwandten aufkommt. Die manchmal zu beobachtende Praxis, Leistungen abzulehnen oder gar die Antragstellung zu verweigern, ist in diesem Fall eindeutig rechtswidrig.

http://www.ggua.de/Einzelansicht.40+M53f0ee870c4.0.html vom 24.04.2015

ggf. dort anfragen
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angel6364
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#8

Beitrag von angel6364 »

Ich kann mir wohl die Schilderung sparen, wie das in Bayern gehandhabt wird ... :kotz:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
sleepy5580
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#9

Beitrag von sleepy5580 »

Danke Wehdorn für die ausführliche Antwort damit kann ich arbeiten, hatte mich mein Bauchgefühl also nicht ganz getäuscht.
angel6364 hat geschrieben:Ich kann mir wohl die Schilderung sparen, wie das in Bayern gehandhabt wird ... :kotz:


dann kann man ja Froh sein das es NRW und nicht Bayern ist ... bei so manchen Vorschlägen aus Bayern fühl ich mich so 75 Jahre zurückversetzt :kopfkratz: wodran das wohl liegen mag
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kleinchaos
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Re: legale Einreise/Asylantrag

#10

Beitrag von kleinchaos »

Hinter den 7 Bergen, bei den 7 Zwergen ...
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