Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
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Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Sodele wie ihr Ja mitbekommen habt, habe ich bei mir die Rentenkontoklärung ausgelöst und grad aus dem Briefkasten geangelt. Mir ist dabei eine Merkwürdigkeit aufgefallen, beim Wechsel damals von ALG I nach ALG II (2005) fehlt 1 Monat Beitragszahlung. Da ein paar ja hier schon die Kontenklärung gemacht haben, ist meine Frage ist das normal, oder hat eine Behörde vergessen zu zahlen?
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Ich hatte da keine Lücke, lass das also mal prüfen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Besten dank dann werd ich am Montag mal zuerst zum JC tingeln, bevor ich zur etwas weiter entfernteren Optionskommune hinfahre.
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Sodele grad vom JC zurück, die haben scheinbar alles richtig gemacht. Fehler liegt wohl bei der Optionskommune (also morgen mal da hin), allerdings ist der netten Dame vom JC noch was anderes aufgefallen. Rentenzahlung von Wechsel ALG II bei Eintritt in einen neuen Job erfolgte scheinbar auch nicht richtig. Also Juli noch ALG II bekommen aber schon gearbeitet, dann muss der Juli auch ganz bezahlt werden oder vertut sich da die JC-Mitarbeiterin.
Und mal so als dumme Frage noch oben drauf, müsste nicht auch Anteilig bei Aufstockung auch der Betrag bezahlt werden?
Und mal so als dumme Frage noch oben drauf, müsste nicht auch Anteilig bei Aufstockung auch der Betrag bezahlt werden?
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- kleinchaos
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Nee, seit etwa 2009 zahlt das JC keinen RV-Beitrag mehr
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
das war alles vor 2009
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Das hier:
Also Juli noch ALG II bekommen aber schon gearbeitet, dann muss der Juli auch ganz bezahlt werden oder vertut sich da die JC-Mitarbeiterin.
Nein das Jobcenter zahlt für Juli nicht mehr:
Begründung:
Da die Arbeit im Juli aufgenommen wurde, werden RV-Beiträge des Arbeitslohnes auch für Juli bei der RV gewertet. Es spielt keine Rolle, wenn der Juli-Lohn erst im August buchmäßig ausgezahlt wird. Die RV-Wertung zählt für den Arbeitsmonat, nicht Überweisungsmonat.
Gruß
Ernie
Also Juli noch ALG II bekommen aber schon gearbeitet, dann muss der Juli auch ganz bezahlt werden oder vertut sich da die JC-Mitarbeiterin.
Nein das Jobcenter zahlt für Juli nicht mehr:
Begründung:
Da die Arbeit im Juli aufgenommen wurde, werden RV-Beiträge des Arbeitslohnes auch für Juli bei der RV gewertet. Es spielt keine Rolle, wenn der Juli-Lohn erst im August buchmäßig ausgezahlt wird. Die RV-Wertung zählt für den Arbeitsmonat, nicht Überweisungsmonat.
Gruß
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
bis zum 15. Juli wurde die Rente bezahlt ab dem 16. nicht mehr erste Auszahlung gab es im September, muss nächste Woche nochmal hin, die müssen die Akten erst aus dem Archiv besorgen. Ich dachte im SGB II zählt das heilige Zuflussprinzip.
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
????sleepy5580 hat geschrieben:bis zum 15. Juli wurde die Rente bezahlt ab dem 16. nicht mehr erste Auszahlung gab es im September, muss nächste Woche nochmal hin, die müssen die Akten erst aus dem Archiv besorgen. Ich dachte im SGB II zählt das heilige Zuflussprinzip.
Ich lese aus Deinen Beiträgen folgendes heraus:
1. in 2005 hörte Dein ALG-Anspruch auf. Aus dem ALG I wurde auch Rentenbeitrag abgeführt.
2. nahtlos mit dem Ende von ALG-I setzte - dem Grunde nach - nspruch ein. VOrausgesetzt, dass das im letzten Monat gezahlte ALG-I nicht den ALG-II-Bedarf abgedeckt hat, war für den restlichen Moant ALG-II (egal in welcher Höhe) zu zahlen.
3. Sobald JC auch nur 5 € zahlte, war die Beitragszahlungspflicht des JC entstanden, und zwar nicht nach irgendeinem Prozentsatz aus der tatsächlichen JC-Leistung, sondern als fester Betrag, nach folgenden Vorschriften (jeweils in der Fassung bis 31.12.2010):
§ 166 [1] Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter
(1) Beitragspflichtige Einnahmen sind
(...)
2a.bei Personen, die Arbeitslosengeld II oder im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld II Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld beziehen, monatlich der Betrag von 205 Euro,
(...)
Ich lese daraus: Auch wenn nur für einen Tag des Monats ALG-II-Leistungen fließen, gilt immer ein Einkommen von 205 €, aus dem dann der Beitrag (damals ca. 19 %) berechnet und abgeführt wurde.§ 170 [1] Beitragstragung bei sonstigen Versicherten
(1) Die Beiträge werden getragen
1.bei Wehr- oder Zivildienstleistenden, Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes, Beziehern von Arbeitslosengeld II und für Kindererziehungszeiten vom Bund,
2. (...)
Ähnliches gilt dann auch für den Wechsel von ALG-II auf Lohn, wie auch schon Ernie/Quinky geschrieben hat
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Folgene Zeiten sind meiner Meinung nach strittig
1. 06.05.97 - 01.08.00 (hier fehlen Zeugnisse für schulische Bildung) das stellt kein Problem dar.
2. 27.06.05 - 18.08.05 (Wechsel ALG I in ALG II) Hier wurde trotz Leistungsbezug von Seiten der Optionskommune keine Beiträge abgeführt.
3. 15.07.07 - 31.08.07 (Wechsel ALG II in Job mit Aufstockung) Hier wurde trotz Leistungsbezug von Seiten der Optionskommune keine Beiträge abgeführt, allerdings schon gearbeitet, bei den 2 Jahren dachnach gilt wohl definitiv das Zitat von unten, sowie Ernies Meinung, da voll versicherungspflichtig, aber mit Aufstockung.
4. 1 Monat Zahlung von 2 verschiedenen Firmen. (bei den anderen Doppelzahlen kann man das gut nachvollziehen) ansonsten sehen die Eintragungen nach 2009 für mich korrekt aus, obwohl da noch viel mehr Chaos herrscht.
Im Großen und Ganzen stellt sich nur die Frage ob da das Zuflussprinzip zählt oder der Berechnungsmonat, aus dem Gesetz kann ich da nichts rauslesen.
Ich hab mir jetzt mal nen Termin bei der Gewerkschaft für Freitag geholt, mal schauen was die noch so für ne Meinung haben.
1. 06.05.97 - 01.08.00 (hier fehlen Zeugnisse für schulische Bildung) das stellt kein Problem dar.
2. 27.06.05 - 18.08.05 (Wechsel ALG I in ALG II) Hier wurde trotz Leistungsbezug von Seiten der Optionskommune keine Beiträge abgeführt.
3. 15.07.07 - 31.08.07 (Wechsel ALG II in Job mit Aufstockung) Hier wurde trotz Leistungsbezug von Seiten der Optionskommune keine Beiträge abgeführt, allerdings schon gearbeitet, bei den 2 Jahren dachnach gilt wohl definitiv das Zitat von unten, sowie Ernies Meinung, da voll versicherungspflichtig, aber mit Aufstockung.
4. 1 Monat Zahlung von 2 verschiedenen Firmen. (bei den anderen Doppelzahlen kann man das gut nachvollziehen) ansonsten sehen die Eintragungen nach 2009 für mich korrekt aus, obwohl da noch viel mehr Chaos herrscht.
Im Großen und Ganzen stellt sich nur die Frage ob da das Zuflussprinzip zählt oder der Berechnungsmonat, aus dem Gesetz kann ich da nichts rauslesen.
3a.für die sie von den jeweils zuständigen Trägern nach dem Zweiten Buch Arbeitslosengeld II beziehen; dies gilt nicht für Empfänger der Leistung,
....
e)die versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbständig tätig sind, oder eine Leistung beziehen, wegen der sie nach Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtig sind,
Ich hab mir jetzt mal nen Termin bei der Gewerkschaft für Freitag geholt, mal schauen was die noch so für ne Meinung haben.
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Ich kritzel mal als Update hier drin rum nach dem Gewerkschaftstermin
Was mir aber seltsam aufgefallen ist, beim durchschauen der Berechnungsbögen ist das für mich (als ich keine versicherungspflichtige Beschäftigung hatte) fast das 3 Fache an Rentenversicherungsbeiträge überwiesen wurde als bei meiner Frau, das finde ich ein wenig seltsam.sleepy5580 hat geschrieben:Folgene Zeiten sind meiner Meinung nach strittig
2. 27.06.05 - 18.08.05 (Wechsel ALG I in ALG II) Hier wurde trotz Leistungsbezug von Seiten der Optionskommune keine Beiträge abgeführt.
soll ich eine Kopie des letzgültigen Berechnungsbögen für den Zeitraum beilegen.
3. 15.07.07 - 31.08.07 (Wechsel ALG II in Job mit Aufstockung) Hier wurde trotz Leistungsbezug von Seiten der Optionskommune keine Beiträge abgeführt,
wurden scheinbar abgeführt, soll ich eine Kopie der letzgültigen Berechnungsbögen beilegen.
4. 1 Monat Zahlung von 2 verschiedenen Firmen.
soll ich eine Kopie der Sozialversicherungsmeldung der 2. Firma beilegen.
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Soweit die Optionskommune trotz Verpflichtung keine Beiträge abgeführt hat, solltest Du die damaligen Bewilligungsbescheide beifügen. Denn Dir darf doch aus dem Fehlhandeln einer Behörde kein Schaden erwachsen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Rentenbeiträge bei Wechsel von ALG I in ALG II
Ich denke die haben es deshalb verk.... da es zu dem Zeitpunkt bis zu 5 verschiedene Bescheide für einen Monat gab, daher ist das raussuchen der letztgültigen Bescheide auch etwas aufwendig
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