Riester oder Rürup

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Olivia
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Riester oder Rürup

#1

Beitrag von Olivia »

Was ist besser, Riester oder Rürup (mal abgesehen davon, dass beides sowieso keinen Sinn macht, weil man die Grundsicherung eh nicht erreicht)? Und zwar in der Situation selbständig und aufstockend.
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kleinchaos
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Re: Riester oder Rürup

#2

Beitrag von kleinchaos »

Wenn du das vorher weist versteh ich die Frage nicht. Es ist egal ob du selbständiger oder angestellter oder gar kein Ausfstocker bist
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#3

Beitrag von Olivia »

Was soll ich vorher wissen?
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Pegasus
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Re: Riester oder Rürup

#4

Beitrag von Pegasus »

Mal angenommen, du legst jeden Monat etwas cash beiseite. Dann hast Du etwas für später. Aber nur wenn das Bargeld bis dahin nicht abgeschafft wurde.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#5

Beitrag von Koelsch »

Rürup ist doch nur was für Leute die "satt" Steuer zahlen, da gibt's doch nur Steuervorteile.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#6

Beitrag von Olivia »

Also Rürup sein lassen und loslegen mit Riester.
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#7

Beitrag von Günter »

Poker oder Blackjack, das ist hier die Frage.

Mach ich die Banken reicher oder geb ich´s dem Maschmeyer. Mach ich nen Versicherungsvertreter glücklich oder schmeiß ich es in den Gully? Besorg dir Münzen, dann hörst du es klimpern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Riester oder Rürup

#8

Beitrag von schimmy »

Beide Produkte sind Müll :gaga:
Creo
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Re: Riester oder Rürup

#9

Beitrag von Creo »

Wenn ich mich jetzt nicht komplett irre, ist die Riesterrente nur für Angestellte zugänglich, weil es daran gekoppelt ist das man schon in die gesetzliche RV einzahlt.
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#10

Beitrag von Olivia »

Tatsache, Riestern ist für Selbständige gar nicht möglich.
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#11

Beitrag von Koelsch »

Falsch, ein recht großer Teil der Selbstständigen ist RV-pflichtig, und die könnten natürlich riestern - wenn sie denn unbedingt wollen täten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup

#12

Beitrag von Olivia »

Bei mir im Bewilligungsbescheid steht: rentenversicherungspflichtversichert
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#13

Beitrag von Olivia »

Neben Künstlern sind weitere Selbstständige pflichtversichert und gehören damit zum unmittelbaren Riester-Förderkreis. Dazu gehören:

- Landwirte
- Lehrer
- Erzieher
- Heimarbeiter
- Handwerker
- Hebammen
- Pflegepersonal
- Küstenschiffer und -fischer
- sowie Seelotsen

https://www.hansemerkur24.de/renten-rat ... tstaendige
Trifft alles nicht zu. Und nun?
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#14

Beitrag von Koelsch »

Die Entscheidung ob pflichtversichert trifft nicht das JC sondern die DRV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup

#15

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Die Entscheidung ob pflichtversichert trifft nicht das JC sondern die DRV


Da steht:
Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt nicht für:

Beamte
Richter
Berufssoldaten und Zeitsoldaten
Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften
Geringfügig Beschäftigte
Altersrentner
Selbstständige und Freiberufler, bei denen keine Pflichtversicherung besteht

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Ich bin also gar nicht pflichtversichert!
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Günter
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Re: Riester oder Rürup

#16

Beitrag von Günter »

Du bist doch laut Bescheid pflichtversichert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#17

Beitrag von Koelsch »

Das ist der ALG II Bescheid, und als ALG II Bezieher bis Du nicht pflichtversichert - außer eben Du wärst Aufstocker mit den zuvor genannten Punkten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup

#18

Beitrag von Olivia »

:verlegen: Hab mich verlesen, da steht "pflichtversichert bei der Krankenkasse". Von Rentenkasse steht da nichts.
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Re: Riester oder Rürup

#19

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Das ist der ALG II Bescheid, und als ALG II Bezieher bis Du nicht pflichtversichert - außer eben Du wärst Aufstocker mit den zuvor genannten Punkten.
Aber wer zahlt denn dann 18,7% von seinem Gewinn aus Selbständigkeit? Auf Richter, Beamte, Zeitsoldaten und Altersrenter trifft das doch gar nicht zu. Und geringfügig Beschäftigte sind nicht selbständig, sondern eben geringfügig angestellt.
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Re: Riester oder Rürup

#20

Beitrag von Olivia »

Werden die Rentenbeiträge von Selbständigen in Höhe von 18,7% (analog zum Beitrag für SV-pflichtige Festangestellte) eigentlich in C2 eingetragen oder in C4 a) ?
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Re: Riester oder Rürup

#21

Beitrag von Olivia »

Habe hier etwas gefunden. Gilt das in dieser Form noch seit den Rechtsvereinfachungen?
Abzug der Absetzbeträge:

Zu den Absetzbeträgen gehören:
- C1: Einkommensteuer
- C2, C3 und C8: Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
- C8: Einkommen, das bereits bei der Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung
angerechnet wurde
- C9: Unterhaltsleistungen aufgrund eines Unterhaltstitels

Grundfreibetrag:

Grundsätzlich gewährt Ihnen das Jobcenter einen Grundfreibetrag von 100 €. Dieser ist eine pauschale Abgeltung von:
- Werbungskosten (fallen bei Selbständigen im Regelfall nicht an)
- Pauschaler Freibetrag für private Versicherungen in Höhe von 30 €
- C4: Private Altersvorsorge für bestimmte Personen, die von der Rentenversicherung befreit
sind
- C5: Kfz - Haftpflichtversicherung für ein überwiegend privat genutztes Kfz
- C6: Weitere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen z.B. Hundehalter-Haftpflicht in
Niedersachsen
- C7: Beiträge zur Riester-Rente in Höhe der steuerlich geförderten Beiträge
- C10: Privatfahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte mit einem eigenen Kfz (Fahrtkosten
für öffentliche Verkehrsmittel sind in der Anlage EK bzw. bei Weiterbewilligungsanträgen
in der Anlage WBA einzutragen).
- C11: Mehraufwendungen für Verpflegung bei betrieblich bedingter längerer Abwesenheit
(pauschal 6 € für tägliche Abwesenheitszeiten von mehr als 12 Stunden)

Haben Sie insgesamt höhere Kosten als 100 €?
Dann können Sie diese nur geltend machen, wenn Ihr Gewinn über 400 € liegt!

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... _AlgII.pdf
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Koelsch
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Re: Riester oder Rürup

#22

Beitrag von Koelsch »

Was hat das jetzt mit Riester oder Rürup zu tun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riester oder Rürup

#23

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Was hat das jetzt mit Riester oder Rürup zu tun?
Ich befürchte, dass ich das ganze Vorsorgesystem falsch oder gar nicht verstehe. Ich dachte eigentlich, dass Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, eben selbst vorsorgen sollen. Dazu brauchen sie einen Riester- oder Rürup-Vertrag. Maximal erlaubt sind 18,7% des BWZ-Gewinns (analog zum DRV-Beitrag in Höhe von 18,7% für Angestellte). Diese 18,7% des Gewinns überweist man dann in den Vertrag hinein. Und diese Summe, so dachte ich, kann man beim Jobcenter geltend machen. Von dieser Summe behält das Jobcenter pro BWZ 600 € ein (entspricht 6x den Grundfreibetrag). Den darüber hinaus gehenden Betrag zahlt das Jobcenter und bezuschusst somit den Rentenversicherungsvertrag. Warum sollte man sich diesen Zuschuss entgehen lassen, mal vorausgesetzt, die Entscheidung für Riester ja/nein, also ob überhaupt, ist positiv? Wenn die Beiträge in C2 eingetragen werden könnten, findet aber kein Abzug der 600 € pro BWZ statt. Das wäre der Unterschied.
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#24

Beitrag von Olivia »

1. Gewinn aus Selbständigkeit wird erzielt

--> 2. Selbständige sind nicht rentenversichert

--> 3. Aufstockung zum Lebensunterhalt und zur Miete durch das Jobcenter wird gewährt

--> 4. Bestimmte Freibeträge können genutzt werden für eine freiwillige Rentenversicherung

--> 5. Dafür ist entweder ein Riester- oder Rürupvertrag vorgesehen (oder eine Kapitallebensversicherung)

--> 6. Vom Gewinn werden 18,7% in den Riester- oder Rürupvertrag eingezahlt

--> 7. Das Jobcenter übernimmt von diesen 18,7% den über 100 € Grundfreibetrag hinausgehenden Betrag (oder evtl. vollständig den gesamten freiwilligen Rentenbeitrag?)

So dachte ich wäre der Ablauf.
Olivia
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Re: Riester oder Rürup

#25

Beitrag von Olivia »

Die DRV schreibt auf ihrer Webseite:
Ihre Beiträge zu geförderten „Riester-Verträgen“ müssen Sie selbst von Ihrem verfügbaren Einkommen zahlen. Fehlen Ihnen hierzu die Mittel, sollten Sie den Vertrag ruhen lassen.
Demnach findet keine Bezuschussung statt.
Sie können allerdings Ihre bestehenden Verträge noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II riesterfähig machen. Dann zählen diese nicht unbedingt als Vermögen und bleiben in der Regel unangetastet.
Und Neuverträge? Darf während des ALG II-Bezuges überhaupt ein Neuvertrag abgeschlossen werden?

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
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