Olivia hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2017, 15:26 Für P-Konten zuständige Bankmitarbeiter müssen sich zwingend mit der Thematik der P-Konten auskennen, schon allein um die gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und um alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, vom Kundendienst mal ganz abgesehen.
Wenn ich sowas schriebe, kommt von Koelsch "...... das nicht sein kann, was nicht sein darf". Es gibt kein Gesetz, das einer Bank vorschreibt kompetente Mitarbeiter zu beschäftigen und diese entsprechend zu schulen. Das regelt der Markt, aber wenn in Klein-Siehst-Mich-Nicht, gleich hinter den fränkischen Gebirksketten nur eine Bankfiliale existiert und die Bürger so reich sind, dass nur ein P-Konto geführt wird, tja dann ist das so.