Hallo zusammen,
Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten beim Jobcenter Termin?
Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Leider ein klares Nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder nur den lapidaren Hinweis, wir haben nur den eHB eingeladen und nicht die ganze Sippe, also ergibt sich auch nur ein einmaliger Anspruch auf Fahrkostenerstattung?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Ich hab im Netz gestöbert.
Den meisten wurde der Vogel gezeigt, ein paar wenig bekamen die Fahrtkosten für die Begleitperson ohne Wenn und Aber erstattet.
Könnte man aber drauf rumreiten:
§ 309 (4) SGB III sagt:
Aber was ist mit Dolmetscher?
Den muss zwar eigentlich das JC stellen, aber kann ich dem vom JC gestellten Dolmetscher trauen, dass der korrekt übersetzt?
Und Beistand ist erforderlich, weil ich mich mit dem Kram nicht auskenne, eh immer Flitzk...e hab, wenn ich zum JC muss, ....
Allein fürchte ich mich.
Also ist Beistand erforderlich.
Das wäre meine Argumentationskette.
Offenbar hat das noch keiner wirklich durchgefochten.
Den meisten wurde der Vogel gezeigt, ein paar wenig bekamen die Fahrtkosten für die Begleitperson ohne Wenn und Aber erstattet.
Könnte man aber drauf rumreiten:
§ 309 (4) SGB III sagt:
Vermutlich hat der Gesetzgeber hier auf Begleitpersonen für Blinde, Gehbehinderte, ..... abgestellt.Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Aber was ist mit Dolmetscher?
Den muss zwar eigentlich das JC stellen, aber kann ich dem vom JC gestellten Dolmetscher trauen, dass der korrekt übersetzt?
Und Beistand ist erforderlich, weil ich mich mit dem Kram nicht auskenne, eh immer Flitzk...e hab, wenn ich zum JC muss, ....
Allein fürchte ich mich.
Also ist Beistand erforderlich.
Das wäre meine Argumentationskette.
Offenbar hat das noch keiner wirklich durchgefochten.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Kannte ich noch nicht - aber wie Du schon schreibst, es hängt an "erforderlich"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Also könnte ich mich auf folgenden Paragraphen berufen beim Vorladungstermin im Jobcenter ?
Könnte man aber drauf rumreiten:
§ 309 (4) SGB III sagt:.
Könnte man aber drauf rumreiten:
§ 309 (4) SGB III sagt:.
Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Ich denke, das macht keinen Sinn. Du bist nicht so krank oder unselbstständig, dass Du unbedingt einen Beistand brauchst - zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Du müsstest den Nerv haben, das wenigstens bis zum SG durchzufechten.
Ich würde ganz einfach die kompletten Fahrtkosten schriftlich beantragen.
"Hiermit beantrage ich für mich und meine Begleitperson Fahrtkosten für den Meldetermin am [Datum] in der Gesamthöhe von [Betrag]."
Wenn mit Öffies gefahren wurde, Fahrkarten antackern, ansonsten Fahrtstrecke laut Routenplaner bzw. Kilometerzähler des Autos eintragen.
Rechnen sollen die dann selber.
Keine §§ nennen!!
Dann müssen sie Bescheid schreiben.
Wenn die nicht zahlen bzw. nur für den Deliquenten, dann eben Widerspruch.
Begleitung war als Beistand mit und notwendig, weil ....
Wenn dann Widerspruch abgelehnt wird, vor dem SG klagen:
JC hat vorgeladen zum Meldetermin.
Ich habe Recht auf Beistand/Begleitung.
Die war notwendig weil ....
Ich würde ganz einfach die kompletten Fahrtkosten schriftlich beantragen.
"Hiermit beantrage ich für mich und meine Begleitperson Fahrtkosten für den Meldetermin am [Datum] in der Gesamthöhe von [Betrag]."
Wenn mit Öffies gefahren wurde, Fahrkarten antackern, ansonsten Fahrtstrecke laut Routenplaner bzw. Kilometerzähler des Autos eintragen.
Rechnen sollen die dann selber.
Keine §§ nennen!!
Dann müssen sie Bescheid schreiben.
Wenn die nicht zahlen bzw. nur für den Deliquenten, dann eben Widerspruch.
Begleitung war als Beistand mit und notwendig, weil ....
Wenn dann Widerspruch abgelehnt wird, vor dem SG klagen:
JC hat vorgeladen zum Meldetermin.
Ich habe Recht auf Beistand/Begleitung.
Die war notwendig weil ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten
Danke für eure Antworten.