Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Antworten
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6391
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten beim Jobcenter Termin?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#2

Beitrag von Koelsch »

Leider ein klares Nein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#3

Beitrag von Günter »

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder nur den lapidaren Hinweis, wir haben nur den eHB eingeladen und nicht die ganze Sippe, also ergibt sich auch nur ein einmaliger Anspruch auf Fahrkostenerstattung?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich hab im Netz gestöbert.
Den meisten wurde der Vogel gezeigt, ein paar wenig bekamen die Fahrtkosten für die Begleitperson ohne Wenn und Aber erstattet.


Könnte man aber drauf rumreiten:
§ 309 (4) SGB III sagt:
Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Vermutlich hat der Gesetzgeber hier auf Begleitpersonen für Blinde, Gehbehinderte, ..... abgestellt.

Aber was ist mit Dolmetscher?
Den muss zwar eigentlich das JC stellen, aber kann ich dem vom JC gestellten Dolmetscher trauen, dass der korrekt übersetzt?

Und Beistand ist erforderlich, weil ich mich mit dem Kram nicht auskenne, eh immer Flitzk...e hab, wenn ich zum JC muss, ....
Allein fürchte ich mich.
Also ist Beistand erforderlich.

Das wäre meine Argumentationskette.
Offenbar hat das noch keiner wirklich durchgefochten.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#5

Beitrag von Koelsch »

Kannte ich noch nicht - aber wie Du schon schreibst, es hängt an "erforderlich"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6391
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#6

Beitrag von schimmy »

Also könnte ich mich auf folgenden Paragraphen berufen beim Vorladungstermin im Jobcenter ?

Könnte man aber drauf rumreiten:
§ 309 (4) SGB III sagt:. :1:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das macht keinen Sinn. Du bist nicht so krank oder unselbstständig, dass Du unbedingt einen Beistand brauchst - zumindest nicht aus rechtlicher Sicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#8

Beitrag von marsupilami »

Du müsstest den Nerv haben, das wenigstens bis zum SG durchzufechten.

Ich würde ganz einfach die kompletten Fahrtkosten schriftlich beantragen.
"Hiermit beantrage ich für mich und meine Begleitperson Fahrtkosten für den Meldetermin am [Datum] in der Gesamthöhe von [Betrag]."
Wenn mit Öffies gefahren wurde, Fahrkarten antackern, ansonsten Fahrtstrecke laut Routenplaner bzw. Kilometerzähler des Autos eintragen.
Rechnen sollen die dann selber.

Keine §§ nennen!!

Dann müssen sie Bescheid schreiben.
Wenn die nicht zahlen bzw. nur für den Deliquenten, dann eben Widerspruch.
Begleitung war als Beistand mit und notwendig, weil ....

Wenn dann Widerspruch abgelehnt wird, vor dem SG klagen:
JC hat vorgeladen zum Meldetermin.
Ich habe Recht auf Beistand/Begleitung.
Die war notwendig weil ....
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6391
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Hat ein Beistand Anspruch auf Fahrtkosten

#9

Beitrag von schimmy »

Danke für eure Antworten. :bravo:
Antworten

Zurück zu „Sonstige Hilfen“