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Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 07:53
von Koelsch
eLB im Räumungsklagefall_Düsseldorf erhielt eine Auffordwerung, sich beim MD vorzustellen (eLB hatte ein Gutachten vorgelegt, dass Wohnungswechsel derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar ist)

Dazu erhielt eLB jetzt das anhängende Infoblatt - und ich denke, ich werde mit eLB sehr ernst dahingehend reden, dass hier eine Strafanzeige wegen versuchert Nötigung in einem besonders schweren Fall angezeigt ist (§ 240 Abs. 4 StGB)
2017_10_20 Aufforderung zum MD Infoblatt_ano.pdf

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 07:57
von Günter
Genau, ich bin seit geraumer Zeit der Meinung, man sollte sich auch mit Hilfe der Staatsanwaltschaft gegen solche Methoden wehren. Selbst wenn nix bei rauskommt, weil der Staatsanwalt (auf Weisung von ganz oben) einstellt, die SBs müssen die gleiche psychische Belastung spüren wie wir. Und die Personalakte ist bekleckert. Es werden aber auch diverse SBs einknicken und antworten ich hab auf Anweisung meiner/s Vorgesetzten so handeln müssen. Egal wie, es spricht sich rum und die Bande wird vorsichtiger.

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 08:32
von Pegasus
Das ist dreist. Freiwillig aber dann mit eventueller Sanktionsandrohung?

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 08:33
von marsupilami
Jep.
Die haben sich doch schon selber in's Knie geschossen:
eLB hat Gutachten vorgelegt.
Jetzt schreibt JC: .... unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Wenn Gutachten vorliegt, warum dann nochmal "Untersuchung" durch den MD?

Oder aber es eine juristisch schön verpackte Behauptung: du eLB und dein Doc sind Lügner und Betrüger, wir erkennen dieses Gutachten nicht an.

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 09:56
von kleinchaos
Irrtum, es wird nicht mit Sanktion gedroht, sondern mit dem Entzug der Existenzgrundlage inkl Krankenversicherung und Miete. Und das gehört auf den Tisch des Staatsanwalts!

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 10:11
von marsupilami
Also steht wieder Obdachlosigkeit im Raum!

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 10:13
von kleinchaos
ja

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 12:53
von der ratlose
All das bringt nichts.

Es war mal mein Job, bestimmte Lagen oder Zusammenhänge zu erkennen, oder sie aufzuklären und Lösungen zum gegenwirken zu erstellen.

Als erstes muß mann erkennen das die normalen Strafanzeigen nichts bringen. Ich mache sie trotzdem.
Die werden einfach eingestellt.
Wichtig ist es einen Klarnamen zu bekommen und das Aktenzeichen.
Dann ein Fax an verschiedenen Justizministerien. Muß nichts bringen, ist aber blöd wenn der Betreffende in den Urlaub fliegt oder Ärger hat und dort
wenn er Pech hat schon gelistet ist.

Worum geht es also.
Die Mitarbeiter des JC wissen das ihnen eigentlich nichts passieren kann , sie werden vom System gedeckt.
Das was der *Richter Frank Fahsel mal über andere Richter ausführte kann man ohne Probleme auf JC Mitarbeiter übertragen.

Der Knackpunkt ist die Annonymität.
Solange diese Leute sich dahinter verstecken können das niemand weiß was sie genau machen, werden die immer abgewichster.
Sobalt aber rauskommt wer das ist, wo er wohnt, was sein Umfeld ist, werden die geschmeidiger.
Denn dadurch findet eine soziale Kontrolle statt, es gibt ein regelmäßiges Fedback.
Der SB muß das wissen, er muß wissen das er auch persönlich für seine Entscheidungen haftet. Im Grunde genommen wie ein Leistungsempfänger.
Der gordische Knoten könnte schon durchschlagen werden wenn großflächig die Namen und Adressen der Mitarbeiter veröffentlicht werden könnten.

Das selbe gilt für die Sozialrichter. Warum sollte der Nachbar oder andere Vereinsmitglieder nicht erfahren dürfen was diese leute sich teilweise so leisten.

Ich nenne das den Don Camilo Effekt, wenn du den Bogen überspannst, mußt du auch damit leben das es mal Abends komisch wird.

Im Grunde genommen dient das Hartz IV System nur dazu Druck, Physisch wie auch Psychisch auf die Bevölkerung auszuüben.
Und das ist keine Einbahnstrasse.

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 13:11
von Koelsch
Deswegen sagen wir ja - man muss sich wehren. Und Du hast Recht, an je mehr Stellen man sich wehrt, desto besser.

Ich würde hier auch nicht nur Strafanzeige stellen, sondern eben auch Ministerium, Petitionsausschuss und BA in Nürnberg mobilisieren. Denn gerade in der Frage hat die BA eine meines Wissens sehr klare Haltung = freiwillig heißt freiwillig und nicht doch "bist Du nicht (frei)willig, so brauch ich Gewalt".

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 16:28
von marsupilami
Wenn eLB mitmacht ....

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 16:39
von Koelsch
Richtig, aber auch mit ohne eLB werde ich das Ding an's Ministerium, an Nürnberg und an den Petitionsausschuss schicken (falls es den jamaikanisch geben wird)

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 17:26
von schimmy
Mir wiederum wurde auch am Dienstag dieses Infoblatt Medizinischer Dienst ausgehändigt zusammen mit dem Gesundheitsfragenbogen.

Warum wurde die Passage in dem Infoblatt unkenntlich gemacht im Datei Anhang?

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 17:59
von Koelsch
Beri mir ist da nix unkenntlich gemacht, das ist farblich hervorgehoben.

Mit welchem Programm öffnest Du das denn?

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Mi 25. Okt 2017, 19:44
von Koelsch
Ich hab da noch mal ein wenig gegockelt und finde folgenden Text, woauch darauf hingewiesen wird, dass Schweigepflichtsentbindung un § 60 SGB I zusammen hängen
Bei der Klärung des Sachverhalts bestehen Mitwirkungspflichten, denen Leistungsberechtigte beispielsweise durch Vorlage eigener Befundunterlagen nachkommen können oder indem sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen oder ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden (§ 60 SGB I). Wer diese Auskunftserteilung verweigert, hat zu einem amtsärztlichen Untersuchungstermin zu erscheinen (§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III) und soll sich den erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen (§ 62 SGB I). Aus einer Verweigerung dieser Untersuchung können sich negative Rechtsfolgen ergeben, vorausgesetzt, dass zuvor eine Belehrung über die Konsequenzen erfolgt ist.
Und das findet man hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Fr ... table.html

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Mi 25. Okt 2017, 20:18
von Günter
Ist ja korrekt, man muss die Untersuchung erdulden.
§ 62 SGB I Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Aber man muss keinerlei Daten der Voruntersuchungen durch fremde (eigene) Ärzte rausrücken.

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Mi 25. Okt 2017, 20:20
von Koelsch
So les ich das ja auch, aber klar ausgedrückt geht anders

Re: Infoblatt Medizinischer Dienst - das hat Folgen

Verfasst: Mi 25. Okt 2017, 21:56
von schimmy
Es wird doch eher in den meisten Fällen nach Aktenlage entschieden statt die HE direkt zu untersuchen.

Letzt endlich füllen die meisten HE den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindung aus um ihrer Mitteilungspflicht nach zukommen.

In meinem Fall wurde bei den ganzen Gutachten immer nach Aktenlage entschieden, ich wurde kein einziges Mal begutachtet.