Einladung im Jobcenter... Ehefrau

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Koelsch
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#26

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#27

Beitrag von schimmy »

Eine EGV ohne RFB was sagt man dazu, unterschreiben oder eher nicht, der Inhalt der EGV ist der gleiche wie in den ganzen EGV davor.
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Koelsch
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#28

Beitrag von Koelsch »

Dann würde ich unterschreiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#29

Beitrag von Günter »

:jojo: :jojo:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#30

Beitrag von schimmy »

Der Inhalt der EGV besagt das meine Frau weiterhin ihrer Tätigkeit nachgeht,was ja so oder so klar ist. Ich habe meiner Frau auch in dem Fall zur Unterschrift geraten, zumal die RFB fehlt und das Jobcenter sie trotz der fehlenden RFB nicht Sanktionieren kann.
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marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#31

Beitrag von marsupilami »

Wenns das gleiche ist wie sonst, kann man unterschreiben.
Signatur?
Muss das sein?
quinky
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#32

Beitrag von quinky »

Olivia hat geschrieben: So 11. Mär 2018, 10:55 Na ja, das wird das Jobcenter aber anders sehen. Die werden auf § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II verweisen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Selbstverständlich gibt es den § 10 SGBII, der widerspricht jedoch dem § 2 SGBII.
BEIDE § sind NICHT kompartiebel, hier hat der Gesetzgeber sich ein Eigentor geschossen. Beide § sind für JEDEN Menschen unmöglich gleichzeitig zu befolgen!!!
WENN man den § 10 befolgt, verstösst man gegen § 2 SGBII und wird bestraft
WENN man den § 2 befolgt, verstösst man gegen § 10 SGBII und wird bestraft
Der höherwertige § ist § 2 SGBII, da er früher gesetzliche Verpflichtungen verlangt, das kann der spätere § 10 nicht aufheben!!!

Gruß
Ernie

P.S.
WENN der SB auf den § 10 verweisen will, würde ich genau diese Argumentation bringen
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Günter
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#33

Beitrag von Günter »

Ist in diesem Fall aber Schnee von gestern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#34

Beitrag von schimmy »

Guten Tag zusammen,

Heute kam mal wieder ein Vorladungstermin für meine Frau, der Termin ist am Donnerstag den 20.12.2018 um 10.00 Uhr, das ist die Woche vor Weihnachten und wo es bekannterweise im Friseurgewerbe dermaßen brennt und Termine durch Kunden/Kundinnen schon Monate/Wochen im voraus gemacht werden.

Meine Frau muss an dem besagten Tag den 20.12.2018 um 10.00 Uhr arbeiten und hat keine Zeit den Termin im Jobcenter wahrzunehmen.

Habe jetzt in den Rücksendebogen rein geschrieben das meine Frau an dem besagten Tag Arbeiten muss und den Termin nicht wahrnehmen kann.

Der Rücksendebogen wird von meiner Frau noch unterschrieben, das wiederum wird ihre Arbeitgeberin auch machen... Unterschrift und Stempel.

Oder wie seht ihr das ganze???
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Koelsch
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#35

Beitrag von Koelsch »

Genau so, Arbeit geht definitiv vor
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#36

Beitrag von Olivia »

Mit Stempel und Unterschrift vom Arbeitgeber ist das eine besonders glaubwürdige Absage.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#37

Beitrag von schimmy »

Die Einladung beinhaltet folgenden Standartsatz...

Ich möchte mit ihnen über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen.

Wir werden den Rücksendebogen am Montag beim Jobcenter einreichen gegen Empfangsbestätigung.
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marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#38

Beitrag von marsupilami »

Genau so.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#39

Beitrag von schimmy »

Was meint ihr? Könnte ich den Termin für die Rückmeldung auch erst kurz vor dem Meldetermin des 20.12.18 machen oder lieber jetzt sofort zeitnah???
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Günter
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#40

Beitrag von Günter »

schimmy hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 13:47 Die Einladung beinhaltet folgenden Standartsatz...

Ich möchte mit ihnen über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen.

Wir werden den Rücksendebogen am Montag beim Jobcenter einreichen gegen Empfangsbestätigung.
Ich würde noch runterschreiben

Sie kennen meine berufliche Situation, es besteht weder Rede noch Handlungsbedarf.


Im Übrigen Frohes neues ....
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marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#41

Beitrag von marsupilami »

schimmy hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 14:10 Was meint ihr? Könnte ich den Termin für die Rückmeldung auch erst kurz vor dem Meldetermin des 20.12.18 machen oder lieber jetzt sofort zeitnah???
Dann bekommt Deine Frau einen Termin am Beginn des neuen Jahres aufgedrückt.
Ist das besser?

Die Idee von Günter ist gut.
Wenn Du das verwendest, setz' direkt hinter Rede noch einen Bindestrich, dann ist es perfekt.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#42

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 14:16 Ich würde noch runterschreiben ... Sie kennen meine berufliche Situation, es besteht weder Rede noch Handlungsbedarf.
#40 Bild
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#43

Beitrag von schimmy »

marsupilami hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 15:21
schimmy hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 14:10 Was meint ihr? Könnte ich den Termin für die Rückmeldung auch erst kurz vor dem Meldetermin des 20.12.18 machen oder lieber jetzt sofort zeitnah???
Dann bekommt Deine Frau einen Termin am Beginn des neuen Jahres aufgedrückt.
Ist das besser?

Die Idee von Günter ist gut.
Wenn Du das verwendest, setz' direkt hinter Rede noch einen Bindestrich, dann ist es perfekt.
Günter seinen Vorschlag werde ich noch mit einbeziehen.

Eine Garantie ist es natürlich nicht das meine Frau keinen neuen Vorladungstermin bekommt, aber letztendlich geht es ja um den besagten Termin am Donnerstag den 20.12.18 der dann ja erst einmal abgesagt wird.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#44

Beitrag von kleinchaos »

Broterwerb = Senkung der Bedürftigkeit.
Termin während der Arbeitszeit = Lohnausfall = Erhöhung der Bedürftigkeit.

Deine Frau soll dich bevollmächtigen den Termin wahrzunehmen. Und gegebenenfalls alle anderen folgenden, sofern die in der Arbeitszeit deiner Frau liegen. Es sei denn, das JC zahlt ihr den Lohnausfall und der Chefin den entgangenen Gewinn
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#45

Beitrag von Olivia »

Sie kennen meine berufliche Situation, es besteht weder Rede- noch Handlungsbedarf. Es reicht, wenn Sie mich dann erst nach einem Jahr wieder einbestellen, d.h. im Dezember 2019.


Im Übrigen Frohes neues ....
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#46

Beitrag von schimmy »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 16:13 Broterwerb = Senkung der Bedürftigkeit.
Termin während der Arbeitszeit = Lohnausfall = Erhöhung der Bedürftigkeit.

Deine Frau soll dich bevollmächtigen den Termin wahrzunehmen. Und gegebenenfalls alle anderen folgenden, sofern die in der Arbeitszeit deiner Frau liegen. Es sei denn, das JC zahlt ihr den Lohnausfall und der Chefin den entgangenen Gewinn
@Kleinchaos... wie soll das bitte schön gehen mit der Bevollmächtigung, die SB Tussi will mit meiner Frau sprechen, ich bin natürlich dabei als Beistand, die SB Tussi würde sich mit mir nicht unterhalten da ich nicht zu dem besagten Termin einbestellt bin.
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Günter
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#47

Beitrag von Günter »

Termin absagen, wegen Arbeit.

Das sind die übliche Termine, SB hat lange Weile und muss für ihrem Boss die Liste der Deliquenten abarbeiten.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#48

Beitrag von Olivia »

Wie oft erfolgen denn die Termine?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#49

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Fr 23. Nov 2018, 16:44 Wie oft erfolgen denn die Termine?
Vorladungstermine meiner Frau waren im März 2018 und im Juli 2018 und der neuere Termin wäre jetzt im Dezember gewesen, also insgesamt drei Termine in 2018.
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marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau

#50

Beitrag von marsupilami »

3 Termine im Jahr - geht eigentlich.
Aber doch nicht bei dem Job so kurz vor Weihnachten, dass muss doch auch SB schnallen, dass das ein Unding ist.
Vor allem wenn sich sonst nichts geändert hat.
Signatur?
Muss das sein?
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