Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Hallo zusammen,
Gestern erreichte uns eine Einladung für meine Frau im Jobcenter, Termin ist am Montag den 19.03.2018 um 10.00 Uhr, ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen.
Meine Frau arbeitet sozialversicherungspflichtig in Teilzeit als Friseurin.
Ich werde als Beistand mit gehen zum Termin.
Habt ihr noch Tipps zur Vorgehensweise?
Gestern erreichte uns eine Einladung für meine Frau im Jobcenter, Termin ist am Montag den 19.03.2018 um 10.00 Uhr, ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen.
Meine Frau arbeitet sozialversicherungspflichtig in Teilzeit als Friseurin.
Ich werde als Beistand mit gehen zum Termin.
Habt ihr noch Tipps zur Vorgehensweise?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Die Tipps kennst du doch alle. Nix vor Ort unterschreiben, nicht aus der Ruhe bringen lassen. Die wird darauf drängen dass deine Frau Vollzeit arbeitet. Alle Argumente die dagegen sprechen vorher zu Hause durchdiskutieren. Kündigungsfrist beim alten AG - Probezeit beim neuen AG - Was macht der Rücken, kann sie überhaupt Vollzeit arbeiten? usw
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Fragen, die man sich stellen sollte, sind zum Beispiel: Kann beim jetzigen Arbeitgeber auf Vollzeit umgestellt werden? Macht das Sinn, geht das, ist es praktikabel, was kommt dabei raus, schafft Deine Frau das oder führt es zu einem Risiko. Dem Jobcenter darlegen, dass die Teilzeitstelle besser als nichts ist, d.h. bei einer Bewerbung anderswo hin gäbe es das Risiko, dass die Probezeit nicht überstanden wird und dann ist sowohl die neue Stelle als auch die alte Stelle futsch. Damit entfiele dann auch der Anrechnungsbetrag.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ich danke euch für die Antworten,werde mir die Argumente noch aufschreiben.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Nix mit Probezeit beim neuen Arbeitgeber.Günter hat geschrieben: ↑So 11. Mär 2018, 08:38 Die Tipps kennst du doch alle. Nix vor Ort unterschreiben, nicht aus der Ruhe bringen lassen. Die wird darauf drängen dass deine Frau Vollzeit arbeitet. Alle Argumente die dagegen sprechen vorher zu Hause durchdiskutieren. Kündigungsfrist beim alten AG - Probezeit beim neuen AG - Was macht der Rücken, kann sie überhaupt Vollzeit arbeiten? usw
Ein neuer Arbeitgeber muss (bedingt durch Gesetze SGBII) OHNE Probezeit einstellen (was er mit Sicherheit nicht macht)
Laut § 2 SGBII/§ 31 SGBII darf sie sich NICHT verschlechtern. Unbefristetes Arbeitsverhältnis MIT Kündigungsschutz ändern in ein Arbeitsverhältnis für die ersten 6 Monate ohne Kündigungsschutz kann das Jobcenter NICHT verlangen. Sollte es das doch tun, darauf hinweisen, das im Falle einer Kündigung das Jobcenter unbefristet Schadenersatzpflichtig ist ()u.U. bis zum Renteneintritt).
Gruß
Ernie
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Na ja, das wird das Jobcenter aber anders sehen. Die werden auf § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II verweisen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
vielleicht habe ich das schon woanders geschrieben. Kürzlich wurde ein junger Mann aus meinem Bekanntenkreis gefragt,
ob er drei Tage probearbeiten würde. Er hat ja gesagt.
Nach den drei Tagen hat man ihm gesagt, dass er ab sofort eine halbe Stelle bekommt, öffentlicher Dienst, Vertrag für drei Jahre.
Die Arbeit gefällt ihm sehr gut. Er hat mit diesem Vertrag eine kleine Wohnung bekommen. Man hofft, ihm nach drei Jahren eine ganze
Stelle geben zu können. Er ist der Meinung, die drei Tage waren zumutbar.
ob er drei Tage probearbeiten würde. Er hat ja gesagt.
Nach den drei Tagen hat man ihm gesagt, dass er ab sofort eine halbe Stelle bekommt, öffentlicher Dienst, Vertrag für drei Jahre.
Die Arbeit gefällt ihm sehr gut. Er hat mit diesem Vertrag eine kleine Wohnung bekommen. Man hofft, ihm nach drei Jahren eine ganze
Stelle geben zu können. Er ist der Meinung, die drei Tage waren zumutbar.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Bezüglich des Termins Fang ich schon mal an mir eine Liste zu machen...
Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber... nach 23 jähriger Tätigkeit... erst in Vollzeit... nach der Elternzeit in Teilzeit.
Probezeit beim neuen Arbeitgeber
Gesundheitliche Einschränkungen... ärztlich bekannt... Rücken, Kapaltunnelsyndrom.
Dem Jobcenter darlegen, dass die Teilzeitstelle besser als nichts ist, d.h. bei einer Bewerbung anderswo hin gäbe es das Risiko, dass die Probezeit nicht überstanden wird und dann ist sowohl die neue Stelle als auch die alte Stelle futsch. Damit entfiele dann auch der Anrechnungsbetrag.
Laut § 2 SGBII/§ 31 SGBII darf sie sich NICHT verschlechtern. Unbefristetes Arbeitsverhältnis MIT Kündigungsschutz ändern in ein Arbeitsverhältnis für die ersten 6 Monate ohne Kündigungsschutz kann das Jobcenter NICHT verlangen. Sollte es das doch tun, darauf hinweisen, das im Falle einer Kündigung das Jobcenter unbefristet Schadenersatzpflichtig ist ()u.U. bis zum Renteneintritt).
Habt ihr noch weitere Ideen?
Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber... nach 23 jähriger Tätigkeit... erst in Vollzeit... nach der Elternzeit in Teilzeit.
Probezeit beim neuen Arbeitgeber
Gesundheitliche Einschränkungen... ärztlich bekannt... Rücken, Kapaltunnelsyndrom.
Dem Jobcenter darlegen, dass die Teilzeitstelle besser als nichts ist, d.h. bei einer Bewerbung anderswo hin gäbe es das Risiko, dass die Probezeit nicht überstanden wird und dann ist sowohl die neue Stelle als auch die alte Stelle futsch. Damit entfiele dann auch der Anrechnungsbetrag.
Laut § 2 SGBII/§ 31 SGBII darf sie sich NICHT verschlechtern. Unbefristetes Arbeitsverhältnis MIT Kündigungsschutz ändern in ein Arbeitsverhältnis für die ersten 6 Monate ohne Kündigungsschutz kann das Jobcenter NICHT verlangen. Sollte es das doch tun, darauf hinweisen, das im Falle einer Kündigung das Jobcenter unbefristet Schadenersatzpflichtig ist ()u.U. bis zum Renteneintritt).
Habt ihr noch weitere Ideen?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Wenn eine neue EGV vorgelegt wird, diese zur Prüfung mit nach Hause nehmen.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Sollte es zur einer EGV kommen wird diese vor Ort nicht unterschieben und zwecks Prüfung mit genommen.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Reicht schon, Vollzeit nicht möglich und einem eventuellen Mehrgehalt bei einem neuen AG stehen gravierende Nachteile, Kündigungsschutz usw entgegen.Gesundheitliche Einschränkungen... ärztlich bekannt... Rücken, Kapaltunnelsyndrom.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
schimmy hat geschrieben: ↑So 11. Mär 2018, 13:53
Das ist meine Liste, sollte wohl ausreichen sein als Gedächtnisstütze.
Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber... nach 23 jähriger Tätigkeit... erst in Vollzeit... nach der Elternzeit in Teilzeit.
Probezeit beim neuen Arbeitgeber
Gesundheitliche Einschränkungen... ärztlich bekannt... Rücken, Kapaltunnelsyndrom.
Dem Jobcenter darlegen, dass die Teilzeitstelle besser als nichts ist, d.h. bei einer Bewerbung anderswo hin gäbe es das Risiko, dass die Probezeit nicht überstanden wird und dann ist sowohl die neue Stelle als auch die alte Stelle futsch. Damit entfiele dann auch der Anrechnungsbetrag.
Laut § 2 SGBII/§ 31 SGBII darf sie sich NICHT verschlechtern. Unbefristetes Arbeitsverhältnis MIT Kündigungsschutz ändern in ein Arbeitsverhältnis für die ersten 6 Monate ohne Kündigungsschutz kann das Jobcenter NICHT verlangen. Sollte es das doch tun, darauf hinweisen, das im Falle einer Kündigung das Jobcenter unbefristet Schadenersatzpflichtig ist ()u.U. bis zum Renteneintritt).
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
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- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Erst mal hören, was SB überhaupt will, dann kann man die Keule immer noch schwingen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Natürlich hören wir erst einmal was die SB will.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 12. Mär 2018, 13:19 Erst mal hören, was SB überhaupt will, dann kann man die Keule immer noch schwingen.
Wie sieht es aus bezüglich der Gesundheitssache meiner Frau, kann die SB ein Attest verlangen vom Arzt?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Wenn er das bezahlt, kann er das verlangen. Da darf aber keine Diagnose drin stehen, sondern nur z.B.
Kann täglich 3 Stunden arbeiten, wenn in den 3 Stunden mindestens fünf 15 minütige Pausen mit Liegemöglichkeit gewährleistet sind und nix gehoben werden muss.
Kann täglich 3 Stunden arbeiten, wenn in den 3 Stunden mindestens fünf 15 minütige Pausen mit Liegemöglichkeit gewährleistet sind und nix gehoben werden muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Nö, wenn dann muss sie ihren MD einschalten und der erhält dann per Schweigepflichtentbindung die Unterlagen vom behandelnden Doc. Hat den Vorteil, dass es für dich kostenfrei ist und bis der MD zu Potte kommt, sind der SB die Hände gebunden. Die kann dann keine Vollzeit verlangen, solange das Verfahren läuft.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Nennt sich glaube ich arbeitsmedizinisches Gutachten.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Danke euch für die schnellen Antworten, das beruhigt ja schon wieder ungemein. Bei meiner Frau ist es so das sie starke Probleme mit dem Rücken hat und auch Probleme mit beiden Händen, ihr schlafen die Hände immer ein, neurologische Untersuchung hat schon statt gefunden,kapaltunnelsyndrom lautet die Diagnose, eine OP wurde ihr empfohlen an beiden Armen. Auf der Arbeit sind die Probleme auch nicht ohne durch das ständige Fönen und schneiden der Haare.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Es reicht Doc hat gesagt Rücken, Neurologe hat gesagt Karpaltunnel, wenn sie liebe SB Zweifel haben oder Bewerbungen verlangen, dann schalten sie vorher den MD ein, oder lassen uns in Ruhe. Ende Gelände.
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
danke Günter für die Antwort.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Hallo zusammen,
Kurzes Feedback zum heutigen Termin im Jobcenter.
Die Vorgehensweise war wie immer, meine Frau wurde gefragt in wie fern es möglich ist die Stunden zu erhöhen, meine Frau sagte das sie dieses mit ihrer Chefin schon besprochen hat und das dieses in den nächsten Monaten umgesetzt wird,zu gute kommt ihr noch das eine Kollegin aufhört im Salon zu arbeiten.
Die EGV ist harmlos,wir haben sie entgegen genommen und um Zeit bezüglich der Prüfung gebeten, seitens der SB wurde auch gleich 14 Tage Angeboten.
Eine EGV ohne RFB,was man denn dazu?
Kurzes Feedback zum heutigen Termin im Jobcenter.
Die Vorgehensweise war wie immer, meine Frau wurde gefragt in wie fern es möglich ist die Stunden zu erhöhen, meine Frau sagte das sie dieses mit ihrer Chefin schon besprochen hat und das dieses in den nächsten Monaten umgesetzt wird,zu gute kommt ihr noch das eine Kollegin aufhört im Salon zu arbeiten.
Die EGV ist harmlos,wir haben sie entgegen genommen und um Zeit bezüglich der Prüfung gebeten, seitens der SB wurde auch gleich 14 Tage Angeboten.
Eine EGV ohne RFB,was man denn dazu?