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Wo muss ich streuen?

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 13:29
von AlwaysBroke
Hallo,

ich wohne im Parterre eines Wohnhauses und habe, als es noch so kalt war, auf der Treppe ab und zu Schnee geschippt und
gestreut. Allerdings ist jemand auf dem Bürgersteig vor unserem Haus gestürzt als er auf dem Weg zum Bäcker war und hat jetzt
dem ganzen Haus einen bitterbösen Brief geschrieben und droht damit alle zu verklagen etc. pp. -.-

Das Ding ist nur: sind wir oder unsere Eigentümer tatsächlich dafür verantwortlich, ob auf dem Bürgersteig im Winter alles sicher ist? Unsere
Briefkästen sind im Haus, somit gehört der Bürgersteig doch gar nicht mehr zu unserem Verantwortungsbereich, oder?

Re: Wo muss ich streuen?

Verfasst: Do 12. Apr 2018, 13:39
von Günter
http://www.t-online.de/heim-garten/wohn ... itzer.html

Was steht im Mietvertrag? Dem Vermieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht, die kann er aber vertraglich auf den Mieter bzw auf einen Streudienst abschieben.
Briefkästen sind im Haus, somit gehört der Bürgersteig doch gar nicht mehr zu unserem Verantwortungsbereich, oder?
Doch.
Während des gesamten Zeitraums müssen der ans Grundstück grenzende Gehweg und der Zugang zum Hauseingang in einer Breite von 1,20 bis 1,50 Metern geräumt sein. Für die Wege zu Mülltonnen oder Parkplätzen genügt schon ein schmaler eisfreier Pfad von rund einem halben Meter Breite. Bei anhaltendem Schneefall muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt und gestreut werden.
https://ratgeber.immowelt.de/a/winter-a ... nd-co.html

Re: Wo muss ich streuen?

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 19:05
von BB17
Das Märchen, dass die Parterre-Wohnung immer räumen muss, schwirrte bei uns auch lange herum.

Ich würde NIEMALS freiwillig eine Schneeschaufel o.ä. in die Hand nehmen, es sei denn, im Mietvertrag wurdest du dazu verpflichtet.
Mit dem freiwilligen Schneeschaufeln übernimmst du nämlich dann auch automatisch die Haftung, wenn doch jemand stürzt, und das kann teuer werden.
Und wenn du einmal damit angefangen hast, wird man immer wieder gerne auf dich zurückgreifen......

Der Vermieter hat sich zu kümmern, wie Günter schon schrieb.
Nicht für blöd verkaufen lassen oder aus "Freundlichkeit".....

Re: Wo muss ich streuen?

Verfasst: Di 17. Apr 2018, 16:24
von RitaLo
Also vom Bundesgerichtshof ist entschieden worden, dass die Räum- und Streupflicht an der Grunstücksgrenze endet aber nur wenn die Ortssatzung es auch so vorsieht. Also ist der Grundstückseigentümer nur für die Wege auf dem eigenen Grundstück verantwortlich.

Da kommen wir schon zum nächsten Punkt: wer muss denn überhaupt räumen und streuen? Nur weil man zufällig in der Parterre wohnt heißt es nicht, dass man den ganzen Winter dafür zuständig ist. Denn erstmal ist die Stadt oder die Gemeinde in der man wohnt dafür zuständig, die überträgt es aber meistens mit der Ortssatzung an die Eigentümer. Dieser kann die Verpflichtungen auf die Mieter mit Hilfe des Mietvertrages umlegen (Quelle: https://www.******************.de/Magazin-Aktuell-neue-Urteile-des-BGH-zum-Mietrecht-1413 ).

Also erstmal im Mietvertrag absichern wer jetzt räumen und streuen muss und in der Ortssatzung schauen wer für den Weg verantwortlich ist.
Oder auch einfach mal zum Mieterbund gehen. Die beraten einen eigentlich immer sehr gut.