Gewonnen oder nicht gewonnen beim Arbeitsgericht?
Verfasst: Do 3. Mai 2018, 16:45
Hintergrund:
Stammtischmitglied betreut einen geistig behinderten Erwachsenen.
Basis ist ein Arbeitsvertrag:
Behinderter dort als AG aufgeführt, unterschrieben aber von seiner Schwester als amtlich bestellter Betreuerin.
Dieser Arbeitsvertrag wird von der Schwester gekündigt, der Kündigung wird von Stammtischmitglied widersprochen, diese sei nicht zum Wohle des Behinderten. Auf mein Anraten wird der Behinderte vom Stammtischmitglied befragt, ob er auch die Kündigung will. der schüttelt mittem Kopp und unterschreibt einen neuen Arbeitsvertrag ab 1.1.18
Es folge Kündigungsschutzklage - als Beklagte die Schwester/Betreuerin des Behinderten, da nur sie den strittigen ersten Vertrag unterschrieben hat. Klageantrag: Kündigung unwirksam, also Arbeitsvertrag unverändert gültig.
Gütetermin verlief ergebnislos, Betreuerin engagiert darauf Anwältin. Diese beantrag Klageabweisung, das nicht die Betreuerin Arbeitgeber sei, sonder der Behinderte.
Heute dann Hauptverhandlung - kurz und schmerzlos.
Richterin regt Klagerücknahme an, da keine Aussicht auf Erfolg. Arbeitgeber sei tatsächlich der Behinderte und da dieser ja ab 1.1.2018 nahtlos einen neuen Arbeitasvertrag abgeschlossen habe mit Stammtischmitglied, sei doch alles im "grünen Bereich" - Stammtischmitglied habe also einen gültigen, ungekündigten Arbeitsvertrag.
Ich sehe das als Erfolg auf ganzer Linie an - obwohl dem Antrag der Beklagten gefolgt wurde.
Stammtischmitglied betreut einen geistig behinderten Erwachsenen.
Basis ist ein Arbeitsvertrag:
Behinderter dort als AG aufgeführt, unterschrieben aber von seiner Schwester als amtlich bestellter Betreuerin.
Dieser Arbeitsvertrag wird von der Schwester gekündigt, der Kündigung wird von Stammtischmitglied widersprochen, diese sei nicht zum Wohle des Behinderten. Auf mein Anraten wird der Behinderte vom Stammtischmitglied befragt, ob er auch die Kündigung will. der schüttelt mittem Kopp und unterschreibt einen neuen Arbeitsvertrag ab 1.1.18
Es folge Kündigungsschutzklage - als Beklagte die Schwester/Betreuerin des Behinderten, da nur sie den strittigen ersten Vertrag unterschrieben hat. Klageantrag: Kündigung unwirksam, also Arbeitsvertrag unverändert gültig.
Gütetermin verlief ergebnislos, Betreuerin engagiert darauf Anwältin. Diese beantrag Klageabweisung, das nicht die Betreuerin Arbeitgeber sei, sonder der Behinderte.
Heute dann Hauptverhandlung - kurz und schmerzlos.
Richterin regt Klagerücknahme an, da keine Aussicht auf Erfolg. Arbeitgeber sei tatsächlich der Behinderte und da dieser ja ab 1.1.2018 nahtlos einen neuen Arbeitasvertrag abgeschlossen habe mit Stammtischmitglied, sei doch alles im "grünen Bereich" - Stammtischmitglied habe also einen gültigen, ungekündigten Arbeitsvertrag.
Ich sehe das als Erfolg auf ganzer Linie an - obwohl dem Antrag der Beklagten gefolgt wurde.