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Re: WBA Antrag

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 21:28
von schimmy
Guten Abend zusammen,

Kurze Rückmeldung zu unserem WBA.

Heute war der neue Leistungsbescheid im Briefkasten, bewilligt wurde wieder einmal nur vorläufig und das für 6 Monate, Bewilligungszeitraum vom 01.09.2018-28.02.2019.

Re: WBA Antrag

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 21:30
von Koelsch
Also alles "normal"

Re: WBA Antrag

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 22:19
von schimmy
Ich denke darüber nach in Widerspruch zu gehen.

Das Jobcenter ist hergegangen und zahlt laut dem neuen Bescheid für September und Oktober keine Sollzinsen für die Darlehen, natürlich steht das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung von 2017 in Höhe von über 600€ im Raum, soweit so gut, nur währen das an Sollzinsen für die zwei Monate die seitens des Jobcenters nicht gezahlt werden etwas über 300€, das Guthaben liegt bei über 600€, also wäre immer noch eine Rest Forderung offen aus der Nebenkostenabrechnung die dem Jobcenter zustehen würden.

Re: WBA Antrag

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 22:26
von Günter
Der Bescheid ist unsauber, ich würde widersprechen. Korrekterweise müssen bei der KdU die Sollzinsen gezahlt werden und das Guthaben muss korrekt eingefordert werden. Sonst werden in Zukunft auch keine Sollzinsen übernommen.
Der Staat ist verpflichtet korrekt Bescheide zu erstellen.

Re: WBA Antrag

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 22:44
von Koelsch
Richtig, das hört sich stark nach Widerspruch an

Re: WBA Antrag

Verfasst: Do 23. Aug 2018, 22:48
von Olivia
Die Sollzinsen sind selbstverständlich zu übernehmen. Pauschal mit einen halben Nebenkosten-Abrechnung gegenzurechnen ist nicht korrekt. Wenn die Sollzinsen jetzt verweigert werden, pflanzt sich das in die Zukunft fort. Das Argument lautet dann womöglich , dass man es auch früher akzeptiert hat. Also wäre es dann später rechtens, wenn man jetzt nichts unternimmt.

Re: WBA Antrag

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 09:13
von schimmy
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Re: WBA Antrag

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 09:14
von schimmy
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Re: WBA Antrag

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 09:16
von schimmy
Könnt ihr bitte mal drüber schauen, das sind die aktuellen Daten des Bescheides.

Re: WBA Antrag

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 09:18
von Koelsch
Sollzinsen fehlen offensichtlich, sonst sehe ich nix zu meckern

Re: WBA Antrag

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 13:14
von schimmy
Wir legen gegen den Bescheid Widerspruch ein.

Ich habe bezüglich der Begründung mich dankender Weise an @Günters, @Olivias Version orientiert.

Ich bitte einmal um Bemeckerung/Veränderung/Ergänzung des Widerspruchs.



Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom...ein.

Begründung:


Die Sollzinsen sind selbstverständlich zu übernehmen. Pauschal mit einen halben Nebenkosten-Abrechnung gegenzurechnen ist nicht korrekt.

Korrekterweise müssen bei der KdU die Sollzinsen gezahlt werden und das Guthaben muss korrekt eingefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Re: WBA Antrag

Verfasst: Fr 24. Aug 2018, 13:37
von marsupilami
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom...ein.

Begründung:

Die Sollzinsen sind nach meiner Auffassung und wie in den früheren Bescheiden zu übernehmen.
Pauschal mit einen halben Nebenkosten-Abrechnung gegenzurechnen ist nach meinem Kenntnisstand nicht korrekt.

Sie wollen unserer BG (bitte) einen neuen Bescheid zukommen lassen, in dem die Sollzinsen aufgeführt sind und einen weiteren, gesonderten Bescheid zukommen lassen in dem das Guthaben aus den NK-Abrechnung extra eingefordert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Wenn's freundlich sein soll, die Klammern um "bitte" weglassen.
Wenn's nur höflich sein soll, "bitte" und Klammern weglassen.

Re: WBA Antrag

Verfasst: So 26. Aug 2018, 08:28
von schimmy
Hallo zusammen,

Danke für eure Unterstützung.

@Marsu...

Danke für deine Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs.