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Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 08:04
von Cromaraces
Guten Morgen zusammen.
Ich habe mal eine Frage.
Ein Freund von mir beendet diesen Monat sein Studium. Er hat aber noch keine Stelle gefunden. Zurzeit arbeitet er als Werkstudent, die wollen ihn aber wahrscheinlich nicht haben, weil er ja kein Student mehr ist und die ihn dann "anders" bezahlen müssen oder würden. Auch wenn die Stundenzahl gleich bliebe.
Da er noch nie davor "richtig" gearbeitet hat, bekommt er da überhaupt Arbeitslosengeld? Oder geht es sofort in die Stütze? Er ist schon am verzweifeln, er lebt auch auch dem Land, wo ein Auto für ein Job unerlässlich ist. Blöd nur, das sich sein Studentenwagen auch langsam zerlegt. Durch den TÜV nächstes Jahr wird er auch nicht kommen und die Reparaturkosten dürften vierstellig werden, auch wenn man das alles selbst machen würde.

Re: Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 08:41
von marsupilami
Auch wenn er "nur" Werkstudent ist, gibt es sicherlich einen "Arbeitsvertrag", der den Zustand "Werkstudent" regelt und aussagt, wie lange dieses Verhältnis / dieser Status gültig ist.

Abgesehen davon muss er für ALG I bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... slosengeld

Soll aber trotzdem Antrag stellen wg. Krankenversicherung!


Nachtrag:
In dem Moment, wo er definitiv weiß: es wird kein Arbeitsverhältnis geben -am besten schriftlich, sofort zum A-Amt.
Sonst rennt er in eine Sperrfrist.

Ansonsten hilft nur fleißig bewerben - egal ob als Werkstudent oder Arbeitsloser.


Und noch was - und ich kann's mir nicht verkneifen:
Ich will hier nicht den selben Ton anschlagen wie oft genug bei sozialhilfe24.de, aber ein bisken merkelwürdig ist diese Anfrage für mich schon.

Dass Du für Deinen Freund bei uns hier anfragst, ehrt Dich.

Aber heutzutage sollte es ziemlich einfach sein, zumindest mal ein paar Grundinfos aus dem Netz zu ziehen.
Oder hat er auf dem Lande keinen Internet-Anschluss?
Dann hat er ihn in der Firma oder an der Uni.

Und als Student mit entsprechenden Bildungsstand sollte es kein Problem sein, sich geeignete Schlagwörter "auszudenken" für eine Internet-Suche.
Dann muss man halt die Infos, die einen da fast erschlagen, filtern auf nützliche Inhalte.

Dann mit den Grundinfos hier gezielt Fragen stellen, das hat dann was.

Re: Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 08:42
von Koelsch
Er hat auf jeden Fall einen ALG II Anspruch, also Antrag stellen. Ob er einen ALG I Anspruch hängt davon ab, ob er als Werkstudent sv-pflichtig beschäftigt war und wie lange er dort "gewerkelt" hat.

Bzgl. Auto - wenn er eine Stelle nachweist und ALG II bezieht, dann kann er einen Antrag auf Zuschuss (bis € 5.000) bzw. auf Darlehen (zieht das JC vor) nach § 16c SGB II stellen. Ist aber eine Kann-Leistung

Re: Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 09:50
von kleinchaos
Er braucht auf jeden Fall die Exma schriftlich. Und die Kündigung vom Arbeitgeber. Bzw dürfte der Vertrag Werkstudent ja ans Studium gekoppelt sein. Für ALG1 hätte er da schon lange sich beim AA melden müssen. Er bekommt also vermutlich eine Woche Sperrzeit.
Und trotz aller Befürchtungen: beim Arbeitgeber offensiv nachfragen was nun mit der Stelle wird

Re: Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 11:14
von tigerlaw
RASORD hatte (in einem inzwischen gelöschten Post) geschrieben

Ich habe leider zu wenig Ahnung, um da wirklich zu helfen, aber ich habe auf [<www-Adresse>] gelesen, das man auch einen Arbeitslosen Geld bekommen kann, wenn es nicht zum Konsum gedacht ist, sondern für die Existenz. Bei einem Auto kann es ja schon sein. Wird aber dann nur ein Gebrauchtes sein, also mit Neuwagen wird man da nicht weit kommen. Am Besten liest du dir die ganzen Links durch, die bereits gepostet sind und den hier, dann sollte sich dein Freund schlau machen kann.
"Zu wenig Ahnung zu haben" ist nicht ehrenrührig. Aber lesen, um welche Fragen es hier geht, sollte man schon können ...

Um einen Kredit ging es erst ganz am Schluss.

Die Frage war:
- Habe ich nach dem Studienabschluss nur Anspruch auf H-4, oder noch auf andere Leistungen?
Hier könnte es sein, dass der Werkstudentenvertrag Ansprüche auf ALG I geben könnte.

Und sollte man in H-4- landen und ein Auto zwingend notwendig werden, um arbeiten zu können, dann gibt es die Möglichkeit ("Kann"-Leistung), ein Auto vom JC zu bekommen, zumindest als Darlehen (vielleicht sogar als Zuschuss).


Und erst an dieser Stelle könnte Dein Link passen!

Re: Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 12:11
von Koelsch
Ich hab den Beitrag komplett gelöscht, da er eben Werbelinks auf "Kreditvermittlerseiten" setzte. So was sehen wir hier gar nicht gerne.

Re: Was soll mein Freund tun?

Verfasst: Fr 2. Nov 2018, 12:19
von tigerlaw
Deshalb habe ich das ja auch "ausgeblendet".

Im übrigen ist er doch schon häufig mit Beiträgen aufgefallen, die keine "gehobene eigene Gedankenleistungen wiedergeben" :gaga: