Seite 1 von 1

Berufsverbot bei Insolvenz?

Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 20:00
von Koelsch
eLB musste Inso anmelden.

Angeblich darf eLB (selbstständiger Aufstocker) mit Inso nicht mehr im Finanzsekltor arbeiten, z.B. Versicherungen verkaufen.

Mir ist bekannt, dass man nach Insoanmeldung z.B. nicht mehr als Rechtsanwalt/Notar arbeiten darf, aber gibt es da auch was so weit gehendes wie z.B. Berufsverbot für Finanzdienstleistungen?

Dauer leider noch, bis sich die Anonymen Insolvenzler wieder treffen, daher vorab mal hier nachfragen.

Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 20:15
von Günter

Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 20:18
von Günter
Wenn du genau liest, die Erlaubnis nach §34 d GewO darf nicht neu erteilt werden, aber wenn bereits vorhanden, kann sie nicht entzogen werden.

Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 20:21
von Koelsch
Danke, hilft mir weiter

Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 21:33
von Olivia
Es wäre auch § 35 GewO zu prüfen.

https://dejure.org/gesetze/GewO/35.html

Re: Berufsverbot bei Insolvenz?

Verfasst: Di 27. Nov 2018, 08:12
von marsupilami
Was genau ist aber eine "Unzuverlässigkeit"?

"Schlampige" oder garkeine Buchführung?

"Loseblatt-Sammlung" der Verträge?

Durch diese sensationsheischende Berichterstattung entsteht mitunter der Eindruck, dass nur bestimmte Berufe oder Gewerbe von einem Berufsverbot betroffen sein können. Oder dass dieses nur ausgesprochen wird, wenn Schutzbefohlene geschädigt oder gefährdet wurden. Grundsätzlich kann ein Berufsverbot jedoch in jeder Branche erteilt werden.
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/berufsverbot/

Leider werden keine Rechtsgrundlagen genannt.


Nachtrag:
§ 70 StGB
https://www.123recht.de/ratgeber/strafr ... 51652.html