Berufsverbot bei Insolvenz?
Verfasst: Mo 26. Nov 2018, 20:00
eLB musste Inso anmelden.
Angeblich darf eLB (selbstständiger Aufstocker) mit Inso nicht mehr im Finanzsekltor arbeiten, z.B. Versicherungen verkaufen.
Mir ist bekannt, dass man nach Insoanmeldung z.B. nicht mehr als Rechtsanwalt/Notar arbeiten darf, aber gibt es da auch was so weit gehendes wie z.B. Berufsverbot für Finanzdienstleistungen?
Dauer leider noch, bis sich die Anonymen Insolvenzler wieder treffen, daher vorab mal hier nachfragen.
Angeblich darf eLB (selbstständiger Aufstocker) mit Inso nicht mehr im Finanzsekltor arbeiten, z.B. Versicherungen verkaufen.
Mir ist bekannt, dass man nach Insoanmeldung z.B. nicht mehr als Rechtsanwalt/Notar arbeiten darf, aber gibt es da auch was so weit gehendes wie z.B. Berufsverbot für Finanzdienstleistungen?
Dauer leider noch, bis sich die Anonymen Insolvenzler wieder treffen, daher vorab mal hier nachfragen.