Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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HarzerUrvieh
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Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

zur Akteneinsicht habe ich hier schon einiges gelesen (Stick, "PowerScreen" und vieles mehr). Ein paar Fragen konnte ich mir so aber noch nicht beantworten.

a) wenn ein RA zur Akteneinsicht eine "Kopie" erhällt, darf er diese Kopie für sich/seine Akte, kopieren. Darf er diese Akte, als Kopie, seinem Mandanten übergeben und überlassen?

b) hat das JC noch mehr Daten über den Beteiligten oder das "Verfahren" gespeichert, die der Beteiligte oder RA nicht zu sehen bekommt? Also, sind alle Parteien auf dem sleben Stand, nach Akteneinsicht?

c) ein Verfahren läuft, der RA hat eine Kopie der JC-Akte erhalten; bekommt der RA dann regelmäßig eine aktualisierte Fassung oder muss er regelmäßig neu eine Kopie anfordern?

d) es wird eine eAkte geführt; bekommt RA dann einen Ausdruck davon oder eine Datei zuschickt?
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Günter
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#2

Beitrag von Günter »

Stell doch die Fragen am Besten dem Datenschutzbeauftragten deines JC, der BA und dem Bundesdatenschutzbeauftragten. Bin gespannt, wie weit die Antworten voneinander abweichen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

:-)

So habe ich es zwar nicht gemeint, aber das gibt bestimmt fünf bis sechs verschiedene Antworten von drei Angefragten.

d) wurde ja mittlerweile im "FALKE-Faden" beantwortet. Ja, die Akte kann als Datei ausgegeben werden...
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Günter
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#4

Beitrag von Günter »

Ich sag mal so, warum willst du dich mit Vermutungen von uns Laien zufrieden geben, wenn du völlig kostenlos (E-Mails sparen Porto) Auskunft von den Profis erhalten kannst.?
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friys
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#5

Beitrag von friys »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 4. Mär 2019, 15:41 [...] Ja, die Akte kann als Datei ausgegeben werden...
Die hochgeschätzte DSGVO gilt für mich nach Art. 15 als eindeutiger Wegweiser.

Ebenfalls sehr aufschlussreich und eindeutig der Aufsatz "Behördenakten vor Gericht: Kein Anspruch mehr auf Papier" von Dr. Henning Müller, Richter am Hessischen Landessozialgericht. Er leitet dort auch den Bereich Datenverarbeitung und IT-Organisation.
> http://ervjustiz.de/behoerdenakten-vor- ... auf-papier
Das Gericht hat keinen Anspruch auf Papier

Ist der elektronische Rechtsverkehr zum anfordernden Gericht eröffnet, besteht kein Anspruch des Gerichts mehr auf Vorlage einer Papierverwaltungsakte, wenn die Behördenakte elektronisch geführt wird; auch dann nicht, wenn das Gericht selbst noch keine elektronische Gerichtsakte führt.
Die Digitalisierung von Büro- und Verwaltungsprozessen goes on ... und auch der gemeine ELB kann etwas davon haben.
HarzerUrvieh
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

@ Günther:
Das stimmt allerdings. Aber meinst Du, die Datenschutzbeauftragten sind dafür die richtigen Ansprechpartner? Ich würde mal vermuten, dass die BA oder vielleicht Geschäftsführer usw. die Richtlinien bestimmen.

Macht vielleicht doch mehr Sinn, als ich erst dachte, direkt dort anzufragen. Danke für den Zaunpfahl..
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Günter
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#7

Beitrag von Günter »

Der Umgang mit den Daten ist auch Sache der Datenschutzbeauftragten. Und die haben bei der Anfrage von Bürgern auch die Pflicht zur Recherche über den Umgang der Bürokratie mit den Daten der Bürger.

Klartext auf deren Anfrage haben die Behörden denen ihre Prozessabläufe (Begriff aus dem Qualitätsmanagement) mitzuteilen und die Helden des Datenschutzes müssen die auf Regelkonformität überprüfen.
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HarzerUrvieh
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Re: Akteneinsicht, eAkte und Kopien davon

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

#7 Ok, verstehe. Der "Umweg" über die Datenschützer ist mir jetzt klar. Danke.
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