Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
-
- Benutzer
- Beiträge: 4172
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Hallo zusammen,
wir (die BG-Mitglieder) haben vor, in den letzten zwei Wochen dieses Monats dem JC nicht zur Verfügung zu stehen. Aber wie?
Am Monatsende endet auch unser BWZ. WBA ist nicht gestellt. Kann/muss man Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht Verfügbarkeit o.ä. anmelden?
Oder gibt es andere Wege?
Vielen Dank schon mal!
wir (die BG-Mitglieder) haben vor, in den letzten zwei Wochen dieses Monats dem JC nicht zur Verfügung zu stehen. Aber wie?
Am Monatsende endet auch unser BWZ. WBA ist nicht gestellt. Kann/muss man Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht Verfügbarkeit o.ä. anmelden?
Oder gibt es andere Wege?
Vielen Dank schon mal!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ich würde schon den förmlichen Weg nehmen, denn wenn nicht angemeldet, und es kommt später raus, müsste man die gesamten Förderleistungen für diesen Zeitraum erstatten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
-
- Benutzer
- Beiträge: 4172
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Wie meldet man denn "Urlaub" an? Einfach formlos von x bis y sind wir nicht erreichbar? Und, muss das "genehmigt" werden?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Es empfiehlt sich ein offizieller Antrag auf Ortsabwesenheit, wobei die für 2019 noch zur Verfügung stehenden Tage aus dem 21-Tage-"Budget" ausgeschöpft werden könnten. Dem Antrag könnte eine Antragserweiterung auf den Verzicht auf die persönliche Rückmeldung nach Beendigung der Orstabwesenheit beigefügt werden, mit der Begründung, dass der Leistungsbezug im Anschluss an die Ortsabwesenheit entfallen würde.
Der Urlaubsantrag erfordert eine persönliche Vorsprache im Jobcenter und es wird ein Bewilligungs- oder Versagungsbescheid erteilt, gegen den ggf. der Rechtsweg eröffnet wäre.
Achtung: Kommt es zu einem "Rückfall" und es werden wieder Leistungen beantragt, wird sich das Jobcenter auf den Standpunkt stellen, dass bei jetzigem Ausschöpfen aller noch zur Verfügung stehenden Tage dann für den Rest des Jahres Urlaubssperre herrscht!
Der Urlaubsantrag erfordert eine persönliche Vorsprache im Jobcenter und es wird ein Bewilligungs- oder Versagungsbescheid erteilt, gegen den ggf. der Rechtsweg eröffnet wäre.
Achtung: Kommt es zu einem "Rückfall" und es werden wieder Leistungen beantragt, wird sich das Jobcenter auf den Standpunkt stellen, dass bei jetzigem Ausschöpfen aller noch zur Verfügung stehenden Tage dann für den Rest des Jahres Urlaubssperre herrscht!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Schriftlich formlos Antrag auf Ortsabwesenheit vom [Datum] bis [Datum] jeweils einschließlich stellen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Do 2. Mai 2019, 15:32 Wie meldet man denn "Urlaub" an? Einfach formlos von x bis y sind wir nicht erreichbar? Und, muss das "genehmigt" werden?
Aber dafür sorgen, dass das Schriftstück auch nachweislich dort ankommt.
In der Formulierung auf Ortsabwesenheit/Urlaub abstellen und nicht auf "nicht verfügbar".
Dass kein WBA gestellt wird, ist da unerheblich und muss nicht erwähnt werden.
Das merken die auch so.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 4172
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Puuh, persönlich im JC wäre ja genau das Gegenteil zu meinem Ziel. Ich versuche also: schriftlich, formlos per Fax mit qualifiziertem Bericht. Danke!
Den Verzicht auf pers. Rückmeldung nach der Ortsabwesenheit kneife ich mir. Wenn kein WBA, dann keine Rückmeldung ;-)
Den Verzicht auf pers. Rückmeldung nach der Ortsabwesenheit kneife ich mir. Wenn kein WBA, dann keine Rückmeldung ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Bitte halte uns über den Fortgang des Antrags auf dem Laufenden.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ich würde schreiben
Sehr verquertes JC,
wir werden in der Zeit von .... bis ..... unseren Urlaub antreten.
Da wir im Anschluss keinen WBA stellen werden, kann in dieser Zeit auch keinerlei Vermittlung oder Maßnahme durch Sie mehr erfolgen, daher gehen wir auch ohne Rückmeldung von Ihnen von einer Genehmigung aus. Sollten Sie diese Ortsabwesenheit ablehnen, dann bitte mit einer gerichtsfesten Begründung, da Sie davon ausgehen dürfen, dass sich das zuständige Sozialgericht mit dem Fall beschäftigen wird.
Für Ihre persönliche Zukunft alles Gute und vielen Dank für die vielen Stolpersteine die Sie uns freundlichst in den Weg gelegt haben.
Sehr verquertes JC,
wir werden in der Zeit von .... bis ..... unseren Urlaub antreten.
Da wir im Anschluss keinen WBA stellen werden, kann in dieser Zeit auch keinerlei Vermittlung oder Maßnahme durch Sie mehr erfolgen, daher gehen wir auch ohne Rückmeldung von Ihnen von einer Genehmigung aus. Sollten Sie diese Ortsabwesenheit ablehnen, dann bitte mit einer gerichtsfesten Begründung, da Sie davon ausgehen dürfen, dass sich das zuständige Sozialgericht mit dem Fall beschäftigen wird.
Für Ihre persönliche Zukunft alles Gute und vielen Dank für die vielen Stolpersteine die Sie uns freundlichst in den Weg gelegt haben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Sehr verquertes JC,
wir werden in der Zeit von .... bis ..... unseren Urlaub antreten.
Da wir im Anschluss keinen WBA stellen werden, kann in dieser Zeit auch keinerlei Vermittlung oder Maßnahme durch Sie mehr erfolgen, daher gehen wir auch ohne Rückmeldung von Ihnen von einer Genehmigung aus. Sollten Sie diese Ortsabwesenheit ablehnen, dann bitte mit einer gerichtsfesten Begründung, da Sie davon ausgehen dürfen, dass sich das zuständige Sozialgericht mit dem Fall beschäftigen wird.
Für Ihre persönliche Zukunft alles Gute und vielen Dank für die vielen Stolpersteine die Sie uns freundlichst in den Weg gelegt haben. Besonderen Dank auch für den letzten Stolperstein in Form eines vermeintlichen Meldeversäumnisses, wogegen wir selbstverständlich ebenfalls Klage einreichen werden. Vielleicht kann sich das Gericht dann zeitsparend den beiden Angelegenheiten zusammen widmen.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Zwei Wochen vor Ende des Bezuges?
Warum nicht einfach fahren, ohne es zu melden? Was soll den da noch passieren? Die Sanktion würde doch eh nicht mehr greifen und die SB wären doch heilfroh nix mehr bearbeiten zu müssen.
Ich würds für mich behalten.
Warum nicht einfach fahren, ohne es zu melden? Was soll den da noch passieren? Die Sanktion würde doch eh nicht mehr greifen und die SB wären doch heilfroh nix mehr bearbeiten zu müssen.
Ich würds für mich behalten.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Weil es keine Sanktionen sondern einen Rückzahlungsanspruch gibt,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Meine Aussage.
Im übrigen sagte mal ein Professor zu mir: "Herr Kommilitone, nur gegenüber Laien sagt man 'wegen § soundso', unter Juristen braucht man das nicht".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Solange Leistungen bezogen werden, unterliegt der Delinquent sämtlichen Gesetzen, Verordnungen, ....
So auch der gesetzlich geregelten Stallpflicht.
Zu den §§ fehlt die Angabe der entsprechenden Bücher.
Dann hab ich noch gefunden:
https://www.gegen-hartz.de/ortsabwesenheit-im-sgb-ii
Also ist durchaus eine Sanktion drinne, wenn der Delinquent sich nicht ordnungsgemäß abmeldet.
Was mir noch Kopfzerbrechen macht:
Wenn er am Tage der Rückkehr nicht mehr im Leistungsbezug ist (da kein WBA gestellt wird), unterliegt er ja auch nicht mehr den Regularien.
Kann ihm das JC trotzdem einen Strick draus drehen?
Da ja die Rückmeldung - persönlich - verpflichtend ist, da sie ja auf der - schriftlichen - OA-Genehmigung des JC beruht.
So auch der gesetzlich geregelten Stallpflicht.
https://www.arbeitsagentur.de/wissensda ... 8797350802Unerlaubte Ortsabwesenheiten führen nach § 7 Abs. 4a Satz 1 i. V. m. § 77 Abs. 1 zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs für die Dauer der Abwesenheit. Die Rechtsfolge ist demnach auch hier eigenständig im Gesetz geregelt.
Zu den §§ fehlt die Angabe der entsprechenden Bücher.
Dann hab ich noch gefunden:
https://www.gegen-hartz.de/ortsabwesenheit-im-sgb-ii
Also ist durchaus eine Sanktion drinne, wenn der Delinquent sich nicht ordnungsgemäß abmeldet.
Was mir noch Kopfzerbrechen macht:
Wenn er am Tage der Rückkehr nicht mehr im Leistungsbezug ist (da kein WBA gestellt wird), unterliegt er ja auch nicht mehr den Regularien.
Kann ihm das JC trotzdem einen Strick draus drehen?
Da ja die Rückmeldung - persönlich - verpflichtend ist, da sie ja auf der - schriftlichen - OA-Genehmigung des JC beruht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Das Jobcenter hat doch bereits in einer anderen Angelegenheit eine Sanktion in die Wege geleitet, wegen eines vermeintlichen Meldeversäumnisses, obwohl keine Meldeaufforderung zugegangen ist, http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=50&t=24578
Das zuständige Jobcenter wartet doch also nur darauf, eine (weitere) Leistungskürzung/-aufhebung nunmehr zusätzlich wegen einer Verletzung der Stallpflicht einzuleiten! Und an einer Leistungsaufhebung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit hängt eine Reihe weiterer Rechtsfolgen dran: Erlöschen des Krankenversicherungsschutzes sowie Entstehen einer Selbstzahlerpflicht auch für die Krankenkassenbeiträge, und zwar für die gesamte BG!
Zu erheblichen Komplikationen und finanziellen Unvorhersehbarkeiten kann der Verlust des Krankenversicherungsschutzes führen, wenn während der Ortsabwesenheit beispielsweise eine längerdauernde medizinische Behandlung erforderlich werden sollte.
Eine persönliche Rückmeldeaufforderung wird auf jeden Fall an die Genehmigung der Ortsabwesenheit drangehängt, einfach weil es Standard ist. Deshalb sollte man ihr widersprechen, sobald sie ergangen ist.
Das zuständige Jobcenter wartet doch also nur darauf, eine (weitere) Leistungskürzung/-aufhebung nunmehr zusätzlich wegen einer Verletzung der Stallpflicht einzuleiten! Und an einer Leistungsaufhebung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit hängt eine Reihe weiterer Rechtsfolgen dran: Erlöschen des Krankenversicherungsschutzes sowie Entstehen einer Selbstzahlerpflicht auch für die Krankenkassenbeiträge, und zwar für die gesamte BG!
Zu erheblichen Komplikationen und finanziellen Unvorhersehbarkeiten kann der Verlust des Krankenversicherungsschutzes führen, wenn während der Ortsabwesenheit beispielsweise eine längerdauernde medizinische Behandlung erforderlich werden sollte.
Eine persönliche Rückmeldeaufforderung wird auf jeden Fall an die Genehmigung der Ortsabwesenheit drangehängt, einfach weil es Standard ist. Deshalb sollte man ihr widersprechen, sobald sie ergangen ist.
Siehe das eben Geschriebene. Es kann eine ganze Menge passieren. Zwar ist das Risiko eher gering, aber wenn der Fall eintritt, sind die Folgen ziemlich gravierend.Tester hat geschrieben:Warum nicht einfach fahren, ohne es zu melden? Was soll den da noch passieren?
Es geht nicht um eine Sanktion, sondern um einen Wegfall der Leistungen einschliesslich Krankenversicherungsschutz. Sollte nun im Ausland ein medizinischer Behandlungsfall eintreten, der auch über die obligatorische Nachversicherungspflicht hinaus andauert, ohne dass zugleich eine wirksame Verbeitragung mit tatsächlicher Beitragszahlung stattfindet, sehe ich schwarz.Die Sanktion würde doch eh nicht mehr greifen
Die SB drehen Däumchen und freuen sich auf eine weitere Möglichkeit, noch ein weiteres Mal nachzutreten, http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=50&t=24578die SB wären doch heilfroh nix mehr bearbeiten zu müssen
Das wird dem Delinquenten aber nichts nützen, wenn der Sachbearbeiter ein Flugticket für die gleiche Reise gebucht hat und dann neben dem Delinquenten Platz nimmt.Ich würds für mich behalten
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Bei Verletzung der Stallpflicht werden für die Zeit der OA alle Leistungen eingestellt, inkl Krankenversicherung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Nö, der Schutz geht so schnell nicht verloren, sondern man ist dann "hilfsweise" nach § 5 I Nr. 13 SGB V kv-pflichtig. Nur den Beitrag muss man dann aus eigener Tasche bezahlen.Olivia hat geschrieben: ↑Do 2. Mai 2019, 21:06 (...)
Zu erheblichen Komplikationen und finanziellen Unvorhersehbarkeiten kann der Verlust des Krankenversicherungsschutzes führen, wenn während der Ortsabwesenheit beispielsweise eine längerdauernde medizinische Behandlung erforderlich werden sollte.
(...)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Problematisch könnte sein, wenn die Erkrankung mehr als einen Monat dauern sollte. Die Falle könnte auch darin bestehen, dass man dann anhand der Beitragsmessungsgrenze verbeitragt wird anstelle der Mindestbemessungsgrundlage, da letztere einen vorherigen Antrag voraussetzen könnte. Keine Ahnung, wie da die genauen Regeln sind.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Och Oli pack die schwarze Farbe weg!
Ende des Bezugs: 31.05.2019
Geplanter Urlaub: 20.05.2019 - 31.05.2019
Worst case: am 20.05.2019 kommt Einladung mit gelben Umschlag zum 23.05.2019, ein Helfer könnte regelmäßig im Briefkasten schauen, um zu reagieren. Trotzdem, wenn nicht reagiert wird, gäbe es ne Sanktion für die Zukunft, ergo es besteht kein Leistungsbezug mehr, was wollen die dann also zum 01.06. kürzen?
Best case: niemand bekommt in den 2 Wochen Wind davon.
Ende des Bezugs: 31.05.2019
Geplanter Urlaub: 20.05.2019 - 31.05.2019
Worst case: am 20.05.2019 kommt Einladung mit gelben Umschlag zum 23.05.2019, ein Helfer könnte regelmäßig im Briefkasten schauen, um zu reagieren. Trotzdem, wenn nicht reagiert wird, gäbe es ne Sanktion für die Zukunft, ergo es besteht kein Leistungsbezug mehr, was wollen die dann also zum 01.06. kürzen?
Best case: niemand bekommt in den 2 Wochen Wind davon.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Du hast es immer noch nicht verstanden. Es geht nicht um eine Kürzung für die Zukunft. Es geht um die Rückzahlung der Leistung einschl. Miete und Krankenversicherung für die gesamte BG ab 20.05. Und das alles nur, um einen Brief zu sparen? Ich war schon immer ei Bruder Leichtfuß, aber das Risiko wäre mir zu groß.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Und es kommt noch hinzu: Es soll auch - ganz vereinzelt - vernünftige Mitarbeiter in den JC geben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Nein. Das lässt die Ausgangssituation leider nicht zu. Das Risiko ist nicht wie bei einer Sanktion begrenzt, sondern aufgrund der im Raume stehenden Leistungsaufhebung samt dann gleichzeitig wegfallendem Krankenversicherungsschutz nach oben offen. Selbst eine Sanktion sollte nicht riskiert werden, da das ihr zugrunde liegende Verhalten rechtswidrig wäre.
Damit liegt der geplante Urlaub innerhalb des Leistungsbezuges. Alle Rechtsfolgen können mit allen daraus erwachsenen negativen Folgen in vollem Umfang eintreten. Es geht hier um ein Erlöschen des Leistungsbezuges!Ende des Bezugs: 31.05.2019
Geplanter Urlaub: 20.05.2019 - 31.05.2019
Noch einmal: es geht nicht um eine Sanktion, sondern um den Wegfall des Leistungsbezuges bei Übertretung der Stallpflicht. Dazu kommen die versicherungsrechtlichen Folgen oder zumindest Fragen, wenn es zu einer unvorhergesehenen Krankenbehandlung im Ausland von mehr als einem Monat Dauer im Verbund mit einer möglicherweise in Frage stehenden Anschlussversicherung kommen sollte. Zumindest ist die Höhe der selbst zu zahlenden Krankenkassenbeiträge fraglich, die sich mangels vorhergehendem Antrag möglicherweise nicht an der Mindestbemessungsgrundlage orientieren könnten, sondern an der deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenze.Worst case: am 20.05.2019 kommt Einladung mit gelben Umschlag zum 23.05.2019, ein Helfer könnte regelmäßig im Briefkasten schauen, um zu reagieren. Trotzdem, wenn nicht reagiert wird, gäbe es ne Sanktion für die Zukunft, ergo es besteht kein Leistungsbezug mehr, was wollen die dann also zum 01.06. kürzen?
Oder http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 15-N-72977Best case: niemand bekommt in den 2 Wochen Wind davon
Der Mitarbeiter könnte seinen Sanktionsversuch http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=50&t=24578 wieder gutmachen wollen, indem er die OA nun bewilligt.