Von der Unterstützung des Jobcenters zur Integration in Arbeit sind wir enttäuscht. Alles mussten wir uns selbst organisieren. In Kürze planen wir sogar die Beendigung des Leistungsbezuges. Doch statt eines motivierenden Abschlussgespräches haben wir zum "Dank" nun eine Anhörung zum Eintritt einer Sanktion erhalten. Aus diesem Grund reiche ich einen Antrag auf Ortsabwesenheit bis zum Ende des Leistungsbezuges ein.
Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Er kann die OA nicht ablehnen, denn die Stallpflicht ist kein Selbstzweck. Sie dient der Vermitllung in Arbeit oder Maßnahmen. Da ab 1.6. der Lebensunterhalt gesichert ist, ist eine Vermittlung in was auch immer nicht möglich.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Sehe ich auch so. Der Sachbearbeiter hat keine Möglichkeit, die OA abzulehnen. Die Vermittlung in Arbeit kommt für die paar Tage doch gar nicht mehr in Frage, da danach der Lebensunterhalt selbst erwirtschaftet wird.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Doch doch. Wie soll den das JC zwei Wochen vor Ende der Bewilligung Wind von der Ortsabwesenheit bekommen, ausser der eLB schickt dem SB ne Postkarte aus Malle?Günter hat geschrieben: ↑Do 2. Mai 2019, 22:26 Du hast es immer noch nicht verstanden. Es geht nicht um eine Kürzung für die Zukunft. Es geht um die Rückzahlung der Leistung einschl. Miete und Krankenversicherung für die gesamte BG ab 20.05. Und das alles nur, um einen Brief zu sparen? Ich war schon immer ei Bruder Leichtfuß, aber das Risiko wäre mir zu groß.
Nach dem Bezug wirds auch keinen SB mehr interessieren, da die froh sind ne erfolgreich Akte schliessen zu können.
Oder anders: wenn der SB migeteilt bekommt (per OA Antrag), wir sind die letzten zwei Wochen des Leistungsbezug im Urlaub, könnte der SB auf die Idee kommen, schon zum 25.05. die Leistungen sowieso einzustellen ....
- marsupilami
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ich denke, "das" HarzerUrvieh Ironie Ende - hat nun genügend Ansichten, Szenarien, .... zur Auswahl und kann selbst eine Entscheidung für sich und seine BG treffen.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Immer langsam mit den jungen Pferden....
Wir wollen nicht verreisen!
Wir wollen nur keine Einladung ins JC erhalten bzw. dort keine Termine mehr wahrnehmen "müssen.
Also; Günther´s Formulierungen sind schon sehr amüsant und werden wohl, mit ein wenig eigener Grütze, ans JC gefaxt.
Das die OA nicht abgelehnt werden kann, ist gut argumentiert. Danke sehr!
Thema Krankenversicherung:
angenommen wir würden "illegal" verreisen und "verunfallen", dann sind wir "kranken-" und sogar "unfall-"versichert. Denn, wir sind der Krankenkasse als Kunden bekannt. Die Versicherungbeiträge werden zum 15. des Folgemonats fällig. D.h., wenn z.B. am 27.05.2019 verunfallt, dann muss bis 15.06.2019 der KV-Beitrag gezahlt sein. Lediglich die Höhe des Beitrags ist unklar, nicht aber der Versicherungsschutz.
Die Unfallversicherung wäre nicht in der Leistungspflicht, da es ja kein betriebsbedingter Unfall wäre.
P.S.: ob wir am Ende des Monats aus dem Bezug "fallen" ist noch nicht sicher. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Daumen drücken...
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Also; Günther´s Formulierungen sind schon sehr amüsant und werden wohl, mit ein wenig eigener Grütze, ans JC gefaxt.
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Thema Krankenversicherung:
angenommen wir würden "illegal" verreisen und "verunfallen", dann sind wir "kranken-" und sogar "unfall-"versichert. Denn, wir sind der Krankenkasse als Kunden bekannt. Die Versicherungbeiträge werden zum 15. des Folgemonats fällig. D.h., wenn z.B. am 27.05.2019 verunfallt, dann muss bis 15.06.2019 der KV-Beitrag gezahlt sein. Lediglich die Höhe des Beitrags ist unklar, nicht aber der Versicherungsschutz.
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P.S.: ob wir am Ende des Monats aus dem Bezug "fallen" ist noch nicht sicher. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Daumen drücken...
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Richtig, es kann bis zum Monatsletzten ein rückwirkender Antrag zum Monatsbeginn auf ALG II gestellt werden. D.h. wenn sich Ende Juni rausstellt, dass es doch nicht reicht, kann ein Antrag mit Rückwirkung zu Anfang Juni gestellt werden.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ähm!? So ein Aufwand für "nicht mal verreisen wollen"? Mein Gott, wenn Du eh ab01.06.2019 nichts mehr mit dem JC zu tun hast, dann kannst Du doch ne Einladung (ohne gelben Brief) getrost in den Mülleimer verfrachten und sagen "ist nicht angekommen", bis da dann was kommt ist der 01.06. durch ...HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 09:22 Wir wollen nicht verreisen!
Wir wollen nur keine Einladung ins JC erhalten bzw. dort keine Termine mehr wahrnehmen "müssen.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Da du nicht OA bist, hat sich der ganze Krempel von selbst erledigt. Keine Meldung, denn du bist nicht OA.
Falls Einladung kommt, für was auch immer schreibste rauf, wegen dringender Aufträge keine Zeit, Geld verdienen hat Vorrang vor Gelaber.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Ja, klar. Ich kann wegen Kundenbesuchs vom JC fern bleiben. Wobei das JC sicher froh ist, wenn ich dem fern bleibe. Mich laden die ganz bestimmt nicht ohne Druck von oben ein. Aber, die andere Hälfte der BG laden sie sicher gern ein und genau das soll vermieden werden. Also, ich muss keine OA "anmelden" aber meine bessere Hälfte, oder?
Und, die nächste Einladung kommt garantiert im gelben Umschlag. Die letzte einladung ist ja nicht eingegangen, weswegen es derzeit die Anhörung läuft. Den Fehler macht selbst dieses JC nicht zweimal...
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Dann hat die bessere Hälfte eben einen nicht aufschiebbaren Arztbesuch/Familentermin oder was auch immer und bittet um einen neuen Termin. Dann bricht der Juni an und nix ist mit neuem BWZ.
Nebenher, wenn ich sage ich habe einen familiären, nicht aufschiebbaren Termin, dann handelt es sich um persönliche Daten Dritter, die das JC einen feuchten angehen. Nur sollte man von diesen Terminen nicht inflationären Gebrauch machen.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
:-) och menno, Deine und Olis Fomrulierungen gefallen mir aber gut. Allein der Gedanke an die rote Ommel des SB, wenn er das liest, treibt mir ein breites Grinsen ins Gesicht. Aber stimmt schon, ist vermutlich einfacher, einfach nichts zu tun.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Bleibt jetzt der Rest der BG im Bezug und nur Du fällst raus? Versteh ich jetzt nicht.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Auf wen oder was ist denn "und nun" bezogen?
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Nee. Wenn, dann fällt die ganze BG raus. Geht das überhaupt, das nur ich aus dem Bezug falle?
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Das ist auf Dich als TE bezogen und ich bin neugierig, wie es jetzt mit dem OA-Antrag weiter geht.
Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Das geht, wenn Du aus der BG austreten würdest und bspw. eine eigene Wohnung anmietest.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 11:20 Geht das überhaupt, das nur ich aus dem Bezug falle?
- marsupilami
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Im Prinzip ja.
Denn schau Dir doch nur die Berechnungsbögen oder unseren Rechner aus dem download-Bereich an.
Es wird für jedes einzelne BG-Mitglied der Bedarf berechnet, dann werden die Einkünfte dagegengestellt, Freibeträge dazugesellt, ....
Kommt noch der jeweilige Anteil der KdU dazu.
Dann werden die Bedarfe aller BG-Mitglieder aufsummiert und auf einen Schlag auf das Konto des "Vorstandes" der BG überwiesen.
Es hätte auch Deine Frau Antrag stellen können, wäre genau das gleiche.
Wenn Du Deinen Bedarf decken kannst, wird halt geschaut, ob noch genügend über ist, was man Deiner Frau als Einkommen anrechnen könnte, sofern sie kein eigenes Einkommen hat.
Dann kriegst Du theoretisch nix, weil Du ja genügend Einkommen hast, und Deine Frau hat eben weniger Bedarf und kriegt eben nicht den vollen Regelsatz.
Wieder KdU dazu, das gibt den Gesamt-Bedarf der BG und wird auf das von Deiner Frau angegebene Konto überwiesen.
Kinder hab ich da mal bewußt rausgelassen, ist aber im Prinzip das selbe.
Denn schau Dir doch nur die Berechnungsbögen oder unseren Rechner aus dem download-Bereich an.
Es wird für jedes einzelne BG-Mitglied der Bedarf berechnet, dann werden die Einkünfte dagegengestellt, Freibeträge dazugesellt, ....
Kommt noch der jeweilige Anteil der KdU dazu.
Dann werden die Bedarfe aller BG-Mitglieder aufsummiert und auf einen Schlag auf das Konto des "Vorstandes" der BG überwiesen.
Es hätte auch Deine Frau Antrag stellen können, wäre genau das gleiche.
Wenn Du Deinen Bedarf decken kannst, wird halt geschaut, ob noch genügend über ist, was man Deiner Frau als Einkommen anrechnen könnte, sofern sie kein eigenes Einkommen hat.
Dann kriegst Du theoretisch nix, weil Du ja genügend Einkommen hast, und Deine Frau hat eben weniger Bedarf und kriegt eben nicht den vollen Regelsatz.
Wieder KdU dazu, das gibt den Gesamt-Bedarf der BG und wird auf das von Deiner Frau angegebene Konto überwiesen.
Kinder hab ich da mal bewußt rausgelassen, ist aber im Prinzip das selbe.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Zoll meldet Daten bei Grenzübertritt ans Jobcenter: https://www.123recht.de/forum/datenschu ... 23320.html
- marsupilami
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
@ Olivia: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 11#p516411
ziemlich schwaches Argument. Da sind so wenige wirkliche Fakten bei, dass man das getrost vergessen kann.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Mooooment!
Bei uns wurde mein Einkommen zu gleichen Teilen auf die beiden BG-Mitglieder aufgeteilt. Somit erhöhte sich mein Bedarf und der Bedarf meiner Frau verringerte sich.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Oli, Oli, Du machts Dir Sorgen...Olivia hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 11:37 Zoll meldet Daten bei Grenzübertritt ans Jobcenter: https://www.123recht.de/forum/datenschu ... 23320.html
Ich habe eine Arbeits-/Gewerbe-Erlaubnis für jeden westlichen Nachbarstaat, der im Tagesgeschäft zu erreichen ist. Also BeNeLux und F. Das muss ich "nur" bei den entsprechenden Behörden der Nachbarländer anmelden, wenn ich dort arbeite. Das geht per Smartphone, online.
Ein Anfangsverdacht für Leistungsbetrug wäre nicht gegeben. Ich/wir haben keinen Stubenarrest, es muss nur die zeitnahe Einsicht in den Posteingang erfolgen. Ob ich tagsüber in Holland ein Käseeis lutsche oder Belgien Fritten verdrücke, ist nicht Leistungsrelevant.
Und noch mal, ich will ja gar nicht verreisen...
Nachtrag:
In den letzten zwanzig Jahren bin ich vermutlich mehr als 200mal über eine dieser Grenzen gehuscht. Zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto, mit der Bahn... nicht eine Kontrolle.
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Fr 3. Mai 2019, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
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- marsupilami
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Hebt sich dann doch in der Summe auf!HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 11:50 Mooooment!
Bei uns wurde mein Einkommen zu gleichen Teilen auf die beiden BG-Mitglieder aufgeteilt. Somit erhöhte sich mein Bedarf und der Bedarf meiner Frau verringerte sich.
Der eine kriegt weniger, der andere dafür mehr.
Ob das rechtens und normal ist, dass Dein Einkommen erstmal ge- und verteilt und dann gerechnet wird - muss ich zu meiner Schande gestehen: weiß ich ad hoc nicht.
Müsste sich vermutlich mal ein Fachmann/-frau den entsprechenden Bescheid anschauen.
Aber das ist ja jetzt in diesem Thread nicht das Problem.
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Re: Urlaub, Ortsabwesenheit, nicht verfügbar...
Das ist auch sonst ken Problem, da ja die Summe die gleiche bleibt. ;-)
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