Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#26

Beitrag von Olivia »

Was wäre eigentlich bei einem Reisestorno?
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#27

Beitrag von Koelsch »

Gute Frage - nächste Frage

Also für mich wär das ein "hübscher" Grund, mich ausführlich mit JC über die Kostenübernahme zu streiten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#28

Beitrag von Olivia »

Interessant wäre auch die Frage, wenn die Reise bis zum Rand des zeit- und ortsnahen Bereichs gehen würde. Bei Rückkehr aus der Ortsabwesenheit erfolgt dann die Meldung ans Jobcenter, dass die Ortsabwesenheit gar nicht angetreten wurde. Man sei nach erneuter Beurteilung der Lage zu diesem Ergebnis gekommen, nachdem man die Landkarte und die Fahrwege nochmal nachgemessen habe.
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marsupilami
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#29

Beitrag von marsupilami »

@ Olivia: bitte mach's nicht im Vorfeld bzw. ohne Grund komplizierter als es schon ist.
Das trübt den Frohsinn und das wiederum beeinträchtigt das konstruktive Denken.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#30

Beitrag von Günter »

Mal ehrlich, bei drei Tagen wäre ich nicht mal auf die Idee gekommen zu fragen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#31

Beitrag von Koelsch »

:pssst: Ich auch nicht :pssst:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#32

Beitrag von Pegasus »

#32 + 33 -> dito
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#33

Beitrag von Olivia »

Die Ortsabwesenheit ist in dem hier vorliegenden Fall nun aber bereits zur Entscheidung angefragt.
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marsupilami
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#34

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Aber völlig unabhängig von der Entscheidung der/des zuständigen JC-MA*in - 3/4 Tage wegfahren, wiederkommen.
Briefkasten leer?
Gut.
Hände und Füße stillhalten, Mund geschlossen halten.

Doch Post vom JC?
Wirklich wichtig? bzw. unschlüssig, wie reagieren?
Dann hier im Forum nachfragen.

Wenn, aber, hätte, vielleicht, .... das sind diese diktatorischen Vokabeln, die das JC zur erdrückenden, alles erstickenden Macht ausgebaut hat.
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Stella
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#35

Beitrag von Stella »

Danke für euren Zuspruch :-)

Es war ja so, als ich das 1. Mal im JC anrief - so 2 Wochen vor der OA - wollte ich wissen: Was muss ich machen für die OA? Da wurde mir gesagt: Das können wir direkt am Tel. machen. Aber melden Sie sich 7 Tage vorher nochmal.

Inzwischen habe ich ja auch eine E-Mail geschickt mit der Bitte um Bestätigung der OA und wegen der persönl. Rückmeldung. Das war am Montag.

Gerade rief ich wieder an; man erreicht ja nur ein Callcenter, das sich jetzt Servicecenter nennt. Die Dame meinte, jemand hätte eingetragen, dass die Meldung weitergeleitet wurde, es stünde aber nicht dabei, wie die Weiterleitung erfolgt sei. Bzw. an wen.

Ich solle mich also heute persönlich dort melden. :2:

Ich hab erklärt, dass sie das ja nun nochmals weiterleiten kann. (Was am Montag ja noch nicht ging). Sie so: Das JC hat 3 Werktage (oder Arbeitstage?) Zeit für eine Rückmeldung. Die Frist wäre dann ja erst am Montag um.
Ich so: Ich bin selbstständig, ich hab noch zu tun vor diesen drei Tagen. (Stimmt auch) Deshalb kann ich nicht persönlich kommen. Sie so: Dann leite ich es weiter. Ich so: Ich habe auch eine E-Mail geschrieben. Bitte nehmen Sie das in Ihre Meldung auf. Das bestätigte sie.

:5:
Wenns nun alles sehr prima läuft, kommt in meiner Abwesenheit ein Brief von JC und die Nachbarin, die meine Katze hütet, darf den dann aus dem Kasten fischen? Na fein.
Ich kann natürlich auch sagen, sie soll den Kasten ignorieren. Mit der Gefahr, dass er dann überquillt, weil i-welche Zeitungen unerlaubt dort eingesteckt werden. (Es ist ein recht kleiner Kasten.) Eins so blöd wie das andere.

:8:

So. Gerade Anruf auf Handy von der zuständigen Dame. Es sei alles ok, längst eingetragen. Sie war letzte Woche wohl auf Schulung und niemand sonst hat das gesehen. (Sie hätte mich mehrmals angerufen. Nur komisch, dass mein Handy keinen Anruf gespeichert hat, auch nicht das Festnetz-Tel.)
Rückmeldung: Per Telefon. Ich rufe sie an oder sie meldet sich bei mir.

Meine Frage, worauf die Frage nach der Finanzierung der Abwesenheit beruht, konnte sie nicht beantworten. Sie seien angehalten das zu fragen, weil viele eben lange und weite Reisen machen trotz JC.
Ich so: Auf welcher Gesetzesgrundlage besteht denn diese Weisung? Sie so: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber da gibts bestimmt eine.
Ich so: Die Frage nach dem Finanzieren der OA fühlt sich wirklich sehr übergriffig an.
Sie so: Oh Gott, so soll das natürlich nicht sein.
Und bei mir sei ja alles in Ordnung, und ich hätte das ja auch offen gesagt.
Ich so: Aber wohin ich reise, das wurde ich gar nicht gefragt? Sie so: Das geht ja auch keinen was an. :7:

Ich hab dann auch noch angesprochen, dass mir ja ein gewisser Urlaub zusteht. Sie so: Ja, aber das heißt nicht in Urlaub fahren. (Dabei kam sie etwas ins Stottern.) Sie sind selbstständig, da brauchen Sie Erholungszeit.

Also, was sie wohl meinte: Das Recht auf Erholung (bei mir als Selbstständige erstmal nicht in Frage gestellt) bedeutet nicht: Das Recht auf OA.
HÄH? Man könnte meinen, jedes JC macht seine eigenen Gesetze.


Ok. Ich versuche jetzt mal, endlich runterzukommen. Gleich wird hier das Wasser abgestellt wegen Wartungsarbeiten, ich glaube, ich gehe dann mal raus, den Kopf durchlüften. Und meine kleine Vorfreude wiederfinden.

Ich will das nicht persönlich nehmen. Offensichtlich wollte mir auch niemand was persönlich. Die Dame am Tel. wirkte sehr nett und gutmütig.

Aber mit Übergriffen ins Private habe ich ein Thema. Mir ist schon wieder ganz schlecht.


Die Mail an die Geschäftsführung mit der Frage nach der Gesetzesgrundlage dieser übergriffigen Frage halte ich mir offen. Ich will ja auch noch bissel was von ihnen. Wobei - ob man das genehmigt kriegt, hängt wohl nicht davon ab, ob man aufmüpfig ist.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (GG, Abs. 1)
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marsupilami
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#36

Beitrag von marsupilami »

Kleiner Tipp für die Zukunft:
Kein Telefon, kein E-Mail-Kontakt.

Begründung:
Telefon: Du hast es selbst erlebt, das das für ein Durcheinander ist und - ganz wichtig! - Du hast keinen Einblick, was der/die "SB" im Callcenter wo einträgt!!
Außerdem ist das im Ernstfall Hören-Sagen, die "damaligen" SB's leiden plötzlich an Gedächtnisverlust oder gar Demenz zu dem entsprechenden Thema.

E-Mail: ist im Ernstfall ebenfalls nicht gerichtsfest.

Schriftlich ist zwar umständlich, aber grundsätzlich muss JC nachweisen, dass sie was geschickt haben.
Der Vermerk in der elektr. Akte, dass am xx.xx.xxxx was geschickt wurde, reicht nicht als def. Nachweis aus.
Die müssen, nachweisen, dass das auch bei Dir angekommen ist.
Umgekehrt gilt natürlich für Dich das Gleiche - d.h. wenn Du was Schriftliches verschickst, brauchst Du eigentlich einen Zeugen, der im Ernstfall bestätigen kann, dass Du genau dieses Schreiben am xx.xx.xxxx eingetütet und per Einschreiben verschickt hast bzw. in den Briefkasten des JC eingeworfen hast.
Jaaaa, klingt umständlich und nähert sich intensiv an Ollie's Schwarzmalerei, aber es ist auch ein großer Teil eigene Erfahrung und Erfahrungen, die wir hier im Forum mitbekommen haben.

Wenn Du aber auf Telefon und E-Mail nicht verzichten willst, dann eben konsequent schriftliche Telefon-Notiz.
Datum, Uhrzeit, Name Gesprächspartner, Thema des Gesprächs in Stichworten.
Sowohl empfangene als auch gesendete E-Mails gut sichern, so dass sie im Ernstfall ausgedruckt und bei Gericht vorgelegt werden können.

Nur so lassen sich "Missverständnisse" schon im Vorfeld vermeiden.
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Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#37

Beitrag von Olivia »

Ist das Jobcenter eine Optionskommune oder eine gemeinsame Einrichtung?
Stella
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#38

Beitrag von Stella »

Oh, ich sehe gerade, mein richtig langer Text von gestern Vormittag ist weg. Also geschrieben, aber nicht veröffentlicht. Auch nicht abgespeichert. :1:
Also dann hier nochmal, nicht ganz so lang:
Ich hatte gestern gleich kurz nach 8 das Callcenter erreicht und bekam den Vorschlag, mich doch "heutej persönlich" zu melden. Nein, sagte ich, das geht nicht, ich hab ja Termine. (Hatte ich auch - irgendwie.)
Die Dame dort wurde nämlich aus den Einträgen nicht schlau und konnte wohl nicht erkennen, was denn nun passiert war.

Und wenn sie das weitergäbe, hätte das JC nochmal drei Tage, um darauf zu antworten.

10 Minuten später rief mich die SB an und war sehr nett.
Als ich ihr sagte, ich sei schon in Sorge gewesen, weil ich so gar nichts gehört hätte, meinte sie, oh nein, das tut mir leid. Sie war wohl nicht im Haus letzte Woche und niemand hätte ihre Mails gelesen.
Rückmeldung dann per Telefon, ich solle sie einfach anrufen. Sie sähe ja dann meine Nr.
Also Entwarnung, ja?
Ich war nicht persönlich gemeint. Es macht sich von diesen Leuten nur einfach niemand Gedanken, wie das bei einem ankommt, der von diesem Bürokratiekram abhängt.
Ich fragte dann noch, wie es zu der Frage kommen konnte, wie ich "den Urlaub finanziere". Naja, kurz gesagt, werden sie oder glauben zumindest, ziemlich oft betrogen. "Manche machen sehr weite Reisen." Hmm...
Gesetzesgrundlage für diese Nachfrage? "Kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber es wird sicher eine geben."
Das fühlte sich sehr übergriffig an. "Oh, das tut mir leid, So sollte es nicht sein."
Meine weitere Frage: Eine gewisse Anzahl von Urlaubstagen steht mir ja zu. Sie so: "Erholungstage, ja. Sie sind ja selbstständig. Aber das bedeutet nicht automatisch Ortsabwesenheit."

Alles gut jetzt? Nein, ich finde nicht. Aber ich belasse es mal dabei, um mir nicht diese kleinen drei Tage selber komplett zu verderben.

Ich wusste immer, dass dieses H4-System menschenfeindlich ist. Aber was es mit dem Selbstwert, der Privatsphäre, der Selbstbestimmung machen kann, begreife ich jetzt auf eine ganz andere Weise.
Andererseits... Sie geben mir Geld und fangen meine Geschäftsflaute auf. Darüber bin ich froh. Die Flaute kam ja nicht, weil ich faul und unfähig war. Jeder kann mal Pech haben und Aufträge verlieren..

Dass ich zur Strafe dafür die Stadt nur mit Erlaubnis verlassen darf, erscheint mir bissel krass. Und das ist noch nicht mal das Schlimmste...

Allen, die gerade am Kämpfen sind, wünsche ich viel Kraft und den verdienten Erfolg!
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#39

Beitrag von Stella »

Ach, jetzt ist mein langer Text ja doch da. Sorry, dass Ihr nun die Geschichte zweimal gelesen habt.

Ja, marsupilami, ich hab daraus gelernt.
Also immer schriftlich. Zeugen kann ich dafür nicht aktivieren, dann eben Einwurf-Einschreiben.
Mein 1. Anruf ging ja auch mehr darum, wohin ich die Meldung schicken soll.
Richtig. Kein Telefonkontakt mehr. Aber die telefonische Rückmeldung bei der SB mache ich trotzdem am Donnerstag. Das ist ja nicht das Callcenter, sondern direkt durchgewählt. Falls ich sie nicht erreiche, kann ich ja trotzdem noch hinfahren.

Also sorry für den Doppel-Bericht.

Schönes WE allen :-)
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#40

Beitrag von marsupilami »

Kein Problem.
Wir wissen, dass unsere Forensoftware unseren Foristen ab und an mal einen Streich spielt. :zwinker:

Nachtrag:
Und dann mach' Dir aber wenigstens am Do eine Telefon-Notiz!
Du kannst das auch in einem Textverarbeitungsprogramm festhalten - so wie ich's weiter oben beschrieben habe - und dann abspeichern!
Aber so speichern, dass Du das wiederfindest, wenn Du das mal ausdrucken musst.
Und verwende ein fixes Datum, also von Hand eintragen.
Sonst verwendet das Textverarbeitungsprogramm ein automatisches Datum und da wird immer das jeweils aktuelle angezeigt.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#41

Beitrag von Günter »

Und für die Zukunft, du bist selbstständig. Was hindert dich also statt Tante Ludmilla in Klein-Siehst-mich-nicht einen wichtigen Kundentermin i3 km weiter wahrzunehmen. Einfach mal flexibel sein oder uns vorher fragen.


Wo ein Wille ist, ist auch ......






..... ein Umweg möglich.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#42

Beitrag von Stella »

Wichtig ist die Rückmeldung.
Danke, Günter. Die hat zum Glück geklappt.
du bist selbstständig. Was hindert dich also statt Tante Ludmilla in Klein-Siehst-mich-nicht einen wichtigen Kundentermin i3 km weiter wahrzunehmen
Ich arbeite am Rechner, meine Kunden sind im Netz unterwegs. Da liegen Termine außerhalb nicht so nahe. Seminare o.ä. vorzuschieben, traue ich mich nicht. Denn dafür müsste es dann ja Rechnungen o.ä. geben.
oder uns vorher fragen
Ja, das ist eines der Dinge, die ich daraus gelernt habe. Betonung auf "vorher".

Danke nochmal an Euch, Ihr habt mir sehr geholfen!
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#43

Beitrag von marsupilami »

Weiterhin Gutes Gelingen für Deine "Bedarfsdeckung". :Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
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