Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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sedaxes
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Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#1

Beitrag von sedaxes »

Hallo




Ich möchte fragen, ob ich das Recht habe Auskunft zu bekommen, ob das Jobcenter nach meinen Daten bei Behörden (z.B: Rentenversicherung, Bundesamt für Steuern...etc) gefragt hat.


Besteht solches Recht für mich? Oder werden Behörden (Bundesamt für Steuern, Finanzamt oder Rentenversicherung) solche Auskünfte im Fall eines Datenabgleiches für mich nicht offenlegen?


Wenn ich eine Behörde kontaktiere und frage, ob das Jobcenter nach meinen Daten gefragt hat, wird diese Behörde dem Jobcenter mitteilen, dass ich solche Anfrage gestellt hat?
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Koelsch
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#2

Beitrag von Koelsch »

Hilft Dir § 83 SGB X weiter?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
sedaxes
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#3

Beitrag von sedaxes »

Koelsch hat geschrieben: Sa 20. Jul 2019, 16:19 Hilft Dir § 83 SGB X weiter?


Die Rechtssprache konnte ich leider nicht gut verstehen :1:
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Günter
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#4

Beitrag von Günter »

Das FA unterliegt nicht dem SGB X. Ich hab dir doch in deinem anderen Fred den Begriff Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt.

https://www.grundrechteschutz.de/gg/rec ... immung-272

Einfach mal freundlich beim FA nachfragen. Wer hat und warum.

Nach deinen Postings wächst in mir die Vermutung, dass dir der Arsch gewaltig auf Grundeis geht.

Du musst uns zwar keine Infos geben, aber wenn wir gezielt helfen sollen, wäre es vielleicht eine Überlegung wert. Ich hab keine Lust ständig wie ein Blinder in der Jauche zu stochern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
sedaxes
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#5

Beitrag von sedaxes »

Unterliegt das FA dem SGB I oder II ? Also ich bin jetzt ein bisschen verwirrt :kopfkratz:

Die Leistungen vom Jobcenter habe ich nach ALG 1 oder 2 bezogen (Kann mich nicht gut erinnern).
Zuletzt geändert von sedaxes am Sa 20. Jul 2019, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#6

Beitrag von Günter »

wohl kaum.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#7

Beitrag von Günter »

Ich verstehe die Panik nicht.

Als Selbstständiger musst du eine Steuererklärung abgeben. Das weiß auch das JC.

In deiner Steuererklärung steht doch nur wie hoch der Jahresgewinn ausgefallen ist, aber nicht in welchen Monaten welche Geldzuflüsse gelaufen sind.

Allerdings warst du verpflichtet zwei Monate nach Ende des Bezugs die abschließende EKS einzureichen. Das JC kann ansonsten deinen Bedarf auf Null setzen und die gezahlte Leistung zurückverlangen,
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#8

Beitrag von sedaxes »

Günter hat geschrieben: Sa 20. Jul 2019, 20:21 Ich verstehe die Panik nicht.

Als Selbstständiger musst du eine Steuererklärung abgeben. Das weiß auch das JC.

In deiner Steuererklärung steht doch nur wie hoch der Jahresgewinn ausgefallen ist, aber nicht in welchen Monaten welche Geldzuflüsse gelaufen sind.

Allerdings warst du verpflichtet zwei Monate nach Ende des Bezugs die abschließende EKS einzureichen. Das JC kann ansonsten deinen Bedarf auf Null setzen und die gezahlte Leistung zurückverlangen,

Deiner Schätzung nach, wie groß ist die Chance, dass der Jobcenter erfahren wird, dass eine Steuererklärung abgegeben wurde?

Du hast in dem anderen Thread geschrieben, dass der Jobcenter keinen Datenabgleich nach Ende des Bezugs durchführen darf. Bitte verzeihe meine Zweifel, aber bist du 100% sicher?


Seit dem 01.01.2019 befürchte ich einen Brief vom Amt und die Qualität meines Lebens ist erheblich gesunken aufgrund des Stresses von diesem Thema :1:

Ich denke momentan nach, dass ich Kontakt mit dem Finanzamt und das Bundesamt für Steuern nehmen soll, um zu wissen, ob jemand nach meinen Daten gefragt hat oder nicht (z.B: Jobcenter). Würdest du das in meiner Situation tun?
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marsupilami
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#9

Beitrag von marsupilami »

Mal darlegen, von wann bis wann Leistungen vom JC bezogen wurden und ob - und in welchen diesem Zeitraum Einnahmen - egal ob selbstständig oder soz.ver.pfl. - geflossen sind bzw. generiert wurden.
Damit man mal eine Größenordnung bekommt, ein Verhältnis abschätzen kann zwischen Größe der "Straftat" und wie weit die Muffe wirklich gehen sollte.
Bei einem vollen(?) Leistungsbezug von Jänner '16 und Sept. '16 und 50 Tacken Einnahmen sollte man ruhig schlafen können.
Wenn da aber womöglich zwei Nullen mehr dranhängen, dann geht das schon in die Richtung Ordnungswidrigkeit wenn nicht gar Straftat.

Mehrere Nachfragen in mehr als einem Thread stellen schon ein Kopf-Kino an.
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sedaxes
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#10

Beitrag von sedaxes »

marsupilami hat geschrieben: Sa 20. Jul 2019, 20:50 Mal darlegen, von wann bis wann Leistungen vom JC bezogen wurden und ob - und in welchen diesem Zeitraum Einnahmen - egal ob selbstständig oder soz.ver.pfl. - geflossen sind bzw. generiert wurden.
Damit man mal eine Größenordnung bekommt, ein Verhältnis abschätzen kann zwischen Größe der "Straftat" und wie weit die Muffe wirklich gehen sollte.
Bei einem vollen(?) Leistungsbezug von Jänner '16 und Sept. '16 und 50 Tacken Einnahmen sollte man ruhig schlafen können.
Wenn da aber womöglich zwei Nullen mehr dranhängen, dann geht das schon in die Richtung Ordnungswidrigkeit wenn nicht gar Straftat.

Mehrere Nachfragen in mehr als einem Thread stellen schon ein Kopf-Kino an.


Also nach meinen Recherchen, muss ich ~1200€ zurückzahlen. Das Geld ist gar nicht das Thema für mich. Ich würde das Geld gerne zurück an das Jobcenter überweisen.

Ich befürchte eine Strafanzeige, weil ich dem Jobcenter erst drei Jahre später informiere, dass ich damals Einkommen erzielt habe.

Wenn ich sicher seien kann, dass der Jobcenter nicht wissen wird, dann würde ich warten, bis die Verjährung eintritt (~ 01.10.2021), um die Strafanzeige zu vermeiden. Nach der Verjährung werde ich zum Jobcenter persönlich gehen und alles auf dem Tisch legen, Geld zurückzahlen...etc. Punkt ist, ich will keine Strafanzeige kriegen :1:


Was denkst du darüber?
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Koelsch
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#11

Beitrag von Koelsch »

Ob da abwarten ein sicherer Weg ist, wage ich zu bezweifeln. Aber Du hast natürlich Recht, wenn Du jetzt vorsprichst, dann ist Anzeige recht wahrscheinlich. Also vielleicht versuchen und :beten:
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Günter
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#12

Beitrag von Günter »

Und wie soll das JC aus der Steuererklärung, feststellen, dass Einnahmen während des Leistungsbezugs erzielt wurden?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#13

Beitrag von Koelsch »

Kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, wie detailliert die Auskünfte im Datenabgleich sind.
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#14

Beitrag von sedaxes »

Das JC wird nicht wissen, in welchen Monaten wurde das Einkommen erzielt. Das Finanzamt weiß das sogar nicht. In der Steuererklärung wurde eine Summe (Gewinne) eingetragen und das was.

Die Hauptfrage ist, wird das JC einen Datenabgleich nach Ende des Leistungsbezugs durchführen oder nicht. Günter & marsupilami haben behauptet, dass keinen Datenabgleich erfolgen wird, weil der Leistungsbezug schon beendet ist. Das glaube ich schon, aber irgendwie habe ein schlechtes Gefühl vor diesen Abgleichen :5:


Mit diesem Idee kann ich ehrlich nicht mehr leben, ich werde das Finanzamt und das Bundesamt für Steuern nächster Woche kontaktieren und fragen, ob meine Daten abgeglichen wurden oder nicht :beten: Ich bin der großen Hoffnung, dass diese beide Behörden ehrlich mit mir sein werden :ohnmacht:


Fall jemand etwas dazu sagen möchte, bitte schreib was dazu... jede Meinung zählt :verwirrt:
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#15

Beitrag von Günter »

01.10.2021 ist korrekt
Daher ist im Weiteren bei Sozialbetrug von einer Verjährungsfrist von 5 Jahren auszugehen. Diese hat, bezogen auf jede einzelne Tat, gem. § 78a StGB jeweils mit Tatvollendung zu laufen begonnen, also sobald die Tat gänzlich abgeschlossen und der Taterfolg eingetreten ist.
https://www.strafverteidiger-sanders.de ... etrug.html
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#16

Beitrag von marsupilami »

Dann wird ja rein rechnerisch 2-mal bestraft.

nach § 45 SGB X durch JC bzw. BA
nach § 78a StGB durch Staatsanwaltschaft

Oder kann JC sagen: wir erstatten keine Anzeige nach § 78a StGB, wir wollen das zuviel gezahlte Geld zurück plus Bußgeld nach Ordnungswidrigkeit.
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Koelsch
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#17

Beitrag von Koelsch »

Das kann JC sagen. Betrug ist zwar ein Offizialdelikt, aber irgendjemand müsst die Staatsanwaltschaft ja erst mal "informieren".
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#18

Beitrag von sedaxes »

Koelsch hat geschrieben: So 21. Jul 2019, 10:31 Das kann JC sagen. Betrug ist zwar ein Offizialdelikt, aber irgendjemand müsst die Staatsanwaltschaft ja erst mal "informieren".


Ist das JC in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet die Staatsanwaltschaft zu informieren? Oder hat das JC die Option ein Bußgeldverfahren zu leiten? Wer ist die zuständige Behörde für das Bußgeldverfahren? Das JC oder die Staatsanwaltschaft?
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#19

Beitrag von Koelsch »

Meines Erachtens gibt es eine solche Verpflichtung nicht
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Re: Habe ich Recht auf Selbstauskunft bei Datenabgleichen?

#20

Beitrag von tigerlaw »

sedaxes hat geschrieben: So 21. Jul 2019, 12:40
(...)


Ist das JC in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet die Staatsanwaltschaft zu informieren? Oder hat das JC die Option ein Bußgeldverfahren zu leiten? Wer ist die zuständige Behörde für das Bußgeldverfahren? Das JC oder die Staatsanwaltschaft?
Für das BußgeldVerfahren ist das JC zuständig. Diese Stelle gibt den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft ab, wenn sie meint, dass ein Bußgeldverfahren nicht ausreicht.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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