Als Begründung beigefügt der folgende Zettel
Da ich diesem KH nicht gerade wohl gesonnen bin, stelle ich mir folgende Fragen:
- Das KH hat bei der Pflegekasse die Übernahme der Kosten der Kurzzeitpflege beantragt
- Natürlich musste Muttern dort einen Kurzzeitpflegevertrag unterschreiben - Kosten € 140,27/Tag, bedeutet also, nicht durch die Pflegekasse gedeckte Kosten gehen zu unseren Lasten
- Aber mir fehlt ein schriftlicher Bescheid der Pflegekasse über Begrenzung auf € 1.612,00
- Ich halte diesen Bescheid für fehlerhaft, denn da Muttern ja nicht die sog. Verhinderungspflege in Anspruch nahm, müsste Pflegekasse € 3.224 übernehmen (https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... eistungen/)
- Dies muss einer "professionellen" Pflegestation bekannt sein, warum also legt diese, als Antragstellerin keinen Widerspruch ein?
- Warum verlangt sie offensichtlich keinen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse?
- Warum steht dort nicht, wann der mündliche Bescheid erteilt wurde?
- Hat das KH zu haften, wenn durch dessen Untätigkeit ein eventueller Widerspruch verfristet wäre?
- Könnte ggf ich als Erbe Widerspruch im Namen von Muttern als Leistungsbezieherin einlegen?