Vorgehen gegen KH-Rechnung

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Koelsch
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Vorgehen gegen KH-Rechnung

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich erhielt jetzt, mehr als 3 Monate nach Mutterns Tod eine satte Rechnung über fast € 1.000 vom KH, in dem sie zuvor 23 Tage in Kurzzeitpflege war.

Als Begründung beigefügt der folgende Zettel
Antonius.pdf
Da ich diesem KH nicht gerade wohl gesonnen bin, stelle ich mir folgende Fragen:
  1. Das KH hat bei der Pflegekasse die Übernahme der Kosten der Kurzzeitpflege beantragt
  2. Natürlich musste Muttern dort einen Kurzzeitpflegevertrag unterschreiben - Kosten € 140,27/Tag, bedeutet also, nicht durch die Pflegekasse gedeckte Kosten gehen zu unseren Lasten
  3. Aber mir fehlt ein schriftlicher Bescheid der Pflegekasse über Begrenzung auf € 1.612,00
  4. Ich halte diesen Bescheid für fehlerhaft, denn da Muttern ja nicht die sog. Verhinderungspflege in Anspruch nahm, müsste Pflegekasse € 3.224 übernehmen (https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... eistungen/)
  5. Dies muss einer "professionellen" Pflegestation bekannt sein, warum also legt diese, als Antragstellerin keinen Widerspruch ein?
  6. Warum verlangt sie offensichtlich keinen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse?
  7. Warum steht dort nicht, wann der mündliche Bescheid erteilt wurde?
  8. Hat das KH zu haften, wenn durch dessen Untätigkeit ein eventueller Widerspruch verfristet wäre?
  9. Könnte ggf ich als Erbe Widerspruch im Namen von Muttern als Leistungsbezieherin einlegen?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde den Schmierzettel ignorieren und die Rechnung abwarten.

Und dann Widerspruch mit den von dir genannten Argumenten.

Vorher kannst du ja schon mal die Pflegekasse kontaktieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#3

Beitrag von Koelsch »

Rechnung lag ja bei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#4

Beitrag von Günter »

Dann würde ich erst mal Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#5

Beitrag von marsupilami »

Bist Du - seid Ihr - überhaupt "Rechtsnachfolger" in dem Falle?
Zahlungsverpflichtet?

An wen ist denn die Rechnung gerichtet?
An Eure Mutter?
Dann zurückschicken mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" oder Ihr gebt die (Verwaltungs-)Adresse des Friedhofs an.
Der Brief wurde irrtümlich geöffnet.

Ich würd' verlangen, dass die oder das KH oder wer auch immer die Rechtsgrundlagen darlegt, warum Ihr in Regress genommen werden könnt.

Wenn ich persönlich nach dem gehe, was ich da zu sehen bekommen habe:
Da ist angekreuzt "Zu Ihrer Information" - heißt für mich Hände und Füsse stillhalten.

Was steht denn in dem Kurzzeitpflegevertrag drinne zum Thema Erbfall/Rechtsnachfolge/... drinne?


Und wie Günter schon schrub: Pflegekasse kontaktieren, warum solche Infos bzw. telefonisch ausgehandelten "Verträge" zu Lasten der Pflegebedürftigen nicht schriftlich ausformuliert werden und an diese weitergeleitet werden?

Transparenz sieht anders aus!



Nachtrag:
Ich war doof und hab erst jetzt den Inhalt des Links gelesen.
Jetzt bin ich etwas schlauer.

Seh ich wie Koelsch:
7. Kurzzeitpflege
Beispielweise nach Klinikaufenthalten kann die Kurzzeitpflege von Pflegebedürftigen vorübergehend Entlastung schaffen. Dafür stehen Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu acht Wochen zur Verfügung. Bei Nichtnutzung von Verhinderungspflege erhöhen sich die jährlichen Zuschüsse für Kurzzeitpflege sogar auf bis zu 3.224 Euro für bis zu 56 Tage.
Also Widerspruch mit mind. diesem Hinweis.


Was mir noch nicht ganz klar ist, in wie weit ein Pflegegrad da reinspielt.
Wenn ich's recht im Kopp hab, habt Ihr den ja beantragt.
Aber der hat sich doch bestimmt durch KH-Aufenthalt und "Einweisung" in diese Kurzzeitpflege geändert.
Denn wenn die Patientin sich zu Hause selbst hätte versorgen können, wäre ja Kurzzeitpflege nicht notwendig.


Das nächste Problem, das ich sehe: aufgrund Deiner eigenen "Bedürftigkeit" fällst Du als Regresspflichtiger ja aus und es bliebe u.U. an Deinem Bruder hängen. Also müsst Ihr auch da nachgraben, wie der eine Insanspruchnahme verhindern kann.
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marsupilami
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#6

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
https://www.pflege-durch-angehoerige.de ... aufkommen/

Was ich eben nicht gefunden habe: ob das auch bei Kurzzeitpflege greift!
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Koelsch
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#7

Beitrag von Koelsch »

Muttern hatte Pflegegrad 2 als sie in die Kurzzeitpflege kam.

Ich tendiere dazu, dem KH "nett" zu schreiben:
Ihre Rechnung und der anhängende Zettel verwundern mich.
Bitte senden Sie mir den Bescheid der Pflegekasse und erläutern Sie, welche Schritte Sie als Fachleute auf dem Gebiet des Pflegerechts unternommen haben, um abzuklären, warum Verhinderungspflege hier nicht mit der Kurzzeitpflege kombiniert wird. Zumindest in den Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit wird ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#8

Beitrag von marsupilami »

"Bitte senden Sie mir den Bescheid der Pflegekasse und erläutern Sie ausführlich und für den Laien verständlich, ....."
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kleinchaos
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Re: Vorgehen gegen KH-Rechnung

#9

Beitrag von kleinchaos »

Die Rechnung ist eine Verbindlichkeit und gehört zum Nachlass
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