Rundfunk-Staatsvertrag!
https://www.juraforum.de/forum/t/datenw ... ig.425176/
Gäbe es den Datenabgleich nicht, könne es dazu kommen, dass ein Beitragszahler etwa nach einer Trennung oder der Auflösung einer WG aus einer Wohnung auszieht, der Beitragsservice aber nicht erfährt, wer von den bisherigen Mitbewohnern dort weiterhin lebt.
https://www.stern.de/wirtschaft/news/ru ... 70480.html
Anlassbezogener Meldedatenabgleich
Ein solcher Anlass kann beispielsweise ein Umzug oder ein Sterbefall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familienname, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Einzugs in die Wohnung oder Sterbedatum. Der Beitragsservice hat keinen Einblick in das Register der Einwohnermeldeämter.
Alle volljährigen Personen, denen im Rahmen des Meldedatenabgleichs kein Beitragskonto zugeordnet werden kann, schreibt der Beitragsservice an. Sie werden um Unterstützung bei der Prüfung der Beitragspflicht gebeten. Es ist wichtig auf dieses Schreiben zu reagieren.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... x_ger.html
kc wird mir wieder am Ohr zuppeln, weil das ja wohl auch zum Nachlass gehört, der geregelt werden muss.
Aber hier sehe ich doch mehrere Möglichkeiten:
1) Überhaupt nicht reagieren - Du/Dein Bruder seid ja woanders gemeldet und habt bei der GEZ Euer jeweils eigenes "Konto"
Ob die "Verknüpfungen" herstellen können/dürfen -
Und Eurer Mutter können die ja nicht mehr an den Geldbeutel.
2) Du gibst Dich denen als "Nachlaß-Verwalter" zu erkennen, der selbigen regelt bzw. auflöst.
Dann wollen die garantiert wissen, wo Du wohnst, ob Du zahlst, etc., etc. und vermutlich drohen sie Dir auch mit einem Mitwirkungs-§.
Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Befreiung hast/beschaffen kannst und dann sollte Ruhe sein.
Die Wohnungsauflösung wird sich aufgrund formaler Unklarheiten noch weiter hinziehen.