Pfändung in das Vorerbe
Pfändung in das Vorerbe
Mutter setzt durch Testament Tochter als Vorerbin ihres Hauses ein, Nacherbe ist der Enkel = an den soll das Haus irgendwann nach dem Tod seiner Mutter auf jeden Fall gehen. Haus ist mit Grundschuld noch aus Mutters Zeiten belastet, es steht auch ein vergleichsweise geringer Restkredit offen, der dadurch besichert ist.
Vorerbin steht nun vor der Überlegung - geh ich in Insolvenz.
Frage: Kann der Kreditgeber und Grundschuldeigentümer dann das Haus pfänden, obwohl die Schuldnerin des Kreditgebers "nur" Vorerbin ist?
Vorerbin steht nun vor der Überlegung - geh ich in Insolvenz.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- angel6364
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Ungeschlagen jeglicher Fachkenntnis würde ich mit "Ja" antworten. Aber das ist nur ein reines Bauchgefühl.
Dass ein Nacherbe eingesetzt ist, heißt doch nur, dass das Erbe niemand anderem weitervererbt werden kann. Über den Wert des Erbes steht doch da nix. Und wenn es weg ist, gibts halt nix mehr zu vererben.
Dass ein Nacherbe eingesetzt ist, heißt doch nur, dass das Erbe niemand anderem weitervererbt werden kann. Über den Wert des Erbes steht doch da nix. Und wenn es weg ist, gibts halt nix mehr zu vererben.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- angel6364
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Aber das schlägt doch weit mehr ins "Nein".
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- kleinchaos
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Ich würde versuchen die Privatinsolvenz zu vermeiden und stattdessen die Erbinsolvenz zu wählen. Damit kann das Erbe für den Nacherben erhalten bleiben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Pfändung in das Vorerbe
Ich denke, Wampe ist auf dem richtigen Pfad - und es gibt keine Nachlassforderungen. Das Haus von Mutter war total runtergekommen, Tochter hat dann Kredit aufgenommen und es renoviert. Als Sicherheit wurde eine bereits auf dem Haus liegende aber nie gelöschte Grundschuld z.G. Spasskasse genommen, die auf jetzt (wieder) Gläubiger ist. Der Kredit ist großenteils getilgt, aber krankheitsbedingt ist Vorerbin jetzt in finanziellen Schwulitäten (das Leid der Selbstständigen eben, Krankheit = Beinbruch)
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Nö, kc, Nachlassinsolvenz betrifft den Nachlass selber. Dieses Institut soll gleichsam einen eisernen Vorhang zwischen dem Eigenvermögen des Erben und dem Nachlass aufbauen. Denn normalerweise haftet der Erbe für die Forderungen in den NAchlass unbeschränkt mit seinem gesamten (eigenen) Vermögen. Mit der Nachlassinsolvenz kann man also noch etwas "retten", wenn man versäumt hat, die Erbschaft rechtzeitig auszuschlagen.kleinchaos hat geschrieben: ↑Fr 16. Aug 2019, 06:46 Ich würde versuchen die Privatinsolvenz zu vermeiden und stattdessen die Erbinsolvenz zu wählen. Damit kann das Erbe für den Nacherben erhalten bleiben
§ 2115 BGB lässt auch eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter des (Vor-)Erben "relativ unwirksam" gegenüber dem Nacherben sein.
Und da der Nacherbenvermerk im Grundbuch steht, wird kein Interessent/ZV-Gläubiger dieses Grundstück erwerben wollen, weil er es spätestens beim Tod der Vorerbin selber an den Nacherben herausgeben müsste.
Zuletzt geändert von tigerlaw am Fr 16. Aug 2019, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Pfändung in das Vorerbe
Was spricht dagegen, dass der Nacherbe bereits jetzt "in das Haus investiert" und den nciht mehr großen Kapitalrest ablöst?Koelsch hat geschrieben: ↑Fr 16. Aug 2019, 08:47 Ich denke, Wampe ist auf dem richtigen Pfad - und es gibt keine Nachlassforderungen. Das Haus von Mutter war total runtergekommen, Tochter hat dann Kredit aufgenommen und es renoviert. Als Sicherheit wurde eine bereits auf dem Haus liegende aber nie gelöschte Grundschuld z.G. Spasskasse genommen, die auf jetzt (wieder) Gläubiger ist. Der Kredit ist großenteils getilgt, aber krankheitsbedingt ist Vorerbin jetzt in finanziellen Schwulitäten (das Leid der Selbstständigen eben, Krankheit = Beinbruch)
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Keine Ahnung, ob der Nacherbe "flüssig" genug ist
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Im Kreditvertrag des Vorerben steht explizit, dass die Spk bei Insolvenzeröffnung das Haus zur Schuldendeckung heranziehen darf. Nach meiner Ansicht ist diese Formulierung rechtswidrig, also nichtig. Schreibt man halt so, um Druck aufzubauen.
Die auf dem Haus/Grundstück lastende Grundschuld ist "steinalt" - wie bei Grundschulden ja leider so üblich: Man tllgt des deswegen ausgezahlten Kredit, aber vergisst, möglicherweise aus Unkenntnis, die Grundschuld dann löschen zu lassen. Es gibt also keine Nachlassverbindlichkeiten wegen derer ein Gläubiger tatsächlich auch in das Haus vollstrecken könnte. Der jetzt aufgenommene Kredit ist eindeutig eine Schuld des Vorerben, wenn SpK als Sicherheit die "alte" Grundschuld zu ihren Gunsten nutzt, macht das aus dem Kredit keine Nachlassverbindlichkeit.
Die auf dem Haus/Grundstück lastende Grundschuld ist "steinalt" - wie bei Grundschulden ja leider so üblich: Man tllgt des deswegen ausgezahlten Kredit, aber vergisst, möglicherweise aus Unkenntnis, die Grundschuld dann löschen zu lassen. Es gibt also keine Nachlassverbindlichkeiten wegen derer ein Gläubiger tatsächlich auch in das Haus vollstrecken könnte. Der jetzt aufgenommene Kredit ist eindeutig eine Schuld des Vorerben, wenn SpK als Sicherheit die "alte" Grundschuld zu ihren Gunsten nutzt, macht das aus dem Kredit keine Nachlassverbindlichkeit.
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Ich hab mich da nun reichlich gründlich "durchgewurstelt" und ich bin mehr und mehr der Ansicht, dass man dem Vorerben guten Gewissens sagen kann - an das Haus kommen evtl. Insogläubiger und auch die Sparkasse nicht ran. Wenn alle Stricke reißen, und die das doch versuchen sollten, dann kann der Nacherbe nach § 773 S. 2 ZPO Drittwiderspruchsklage erheben.
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- marsupilami
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Häng Dich da nicht zu weit aus dem Fenster.
Nicht, dass man Dir da noch was an die Backe hängt.
Nicht, dass man Dir da noch was an die Backe hängt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Pfändung in das Vorerbe
Ich häng mich nicht aus dem Fenster, aber ich möchte eben schon was sagen, ich lass ratsuchende Leute nicht gerne ohne Rat.
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Die Sache lässt mir, wie Ihr sehen könnt, keine Ruhe:
Ich sehe es wie folgt:
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- Haus ist sicher, da kommt ein Gläubiger des Vorerben nicht ran.
- Wenn er es versuchen sollte, kann der Nacherbe mit Drittwiderspruchsklage das verhindern
- Worst Case Szenario - Zwangsverwaltung für's Haus = Sparkasse übernimmt die Verwaltung, schmeißt Vorerben raus und vermietet das Haus
- Wenn Nacherbe dann tatsächlich erbt, kann er, da ja Eigentümer, die Mieter wg. Eigenbedarf wieder an die Luft setzen.
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Aufbauend auf dem Vorgenannten schwebt mir jetzt folgender Lösungsweg vor:
Vorerbe ist im Übrigen, wie bei Selbstständigen ja so oft, durch lange, schwere Krankheit in diese Schuldensch... gekommen.
Klar muss dieser Lösungsweg noch sorgfältig von den Inso-Fachleuten bei den anonymen Insolvenzler geprüft werden.
- LAG des Vorerben (sind seit ewig und 3 Tagen unverheiratet zusammen) gründet UG
- Vorerbe wird dort angestellt auf Basis z.B. € 451,00
- Vorerbe meldet Inso an
- UG mietet Räume im hier strittigen Haus des Vorerben
- UG zahlt die Miete in "zufällig" Höhe der Sparkassenraten direkt an die SpK zwecks Tilgung des Restdarlehens auf dem Haus
- Vorerbe nimmt die Mietzahlungen natürlich "brav" in seine ESt.-Erklärung auf
Vorerbe ist im Übrigen, wie bei Selbstständigen ja so oft, durch lange, schwere Krankheit in diese Schuldensch... gekommen.
Klar muss dieser Lösungsweg noch sorgfältig von den Inso-Fachleuten bei den anonymen Insolvenzler geprüft werden.
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Re: Pfändung in das Vorerbe
Hier wurden inzwischen von den Anonymen Insolvenzlern einige Insolvenzanwälte befragt. Einer brachte es auf den Punkt:
Bedeutet also, ein Gläubiger kommt an das Vorerbe nicht ran - so wie hier ja auch stark vermutet wurde. Der Weg über UG ist also machbar."Im Prinzip ist das genau die Masche, mit der die ganzen verarmten Adligen ihre Schlösser und Villen retten, wenn die pleite sind, damit da keiner dran kann - Vor-/Nacherbe."
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