Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

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Koelsch
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Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB hat noch offene Rechnung bei der insolventen BEV. Jetzt erhielt sie das folgende "nette" Schreiben der Creditreform. Ein Schreiben des Insoverwalters oder des Insogerichts hat sie nie erhalten

Bild


Ich gedenke darauf nett und freundliche zu antworten
Betreff. wie auf deren Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben habe ich erhalten. Leider fehlt darin aber eine Originalvollmacht des Insolvenzverwalters, dass Sie Forderungen der insolventen BEV einziehen können und das ich mit befreiender Wirkung an Sie zahlen kann.

Kopien, das werden Sie verstehen, kann ich nicht anerkennen, bitte senden Sie die entsprechenden Originale. Selbstverständlich werde ich auch keine Mahngebühren oder Ähnliches akzeptieren, da ich nach der Insolvenz des Gläubigers nicht informiert wurde, an wen ich mit befreiender Wirkung zahlen kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

#2

Beitrag von marsupilami »

"da ich nach der Insolvenz des Gläubigers in keiner Weise informiert wurde, an wen ich mit befreiender ...."


Wurde die "Kundin" überhaupt über die Insolvenz informiert?
Dann vielleicht: "da ich von der Insolvenz des Gläubigers in keiner Weise informiert wurde und somit auch keine Daten vorliegen, an wen ich mit befreiender ..."
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

#3

Beitrag von Koelsch »

Merci, infomiert wurde meines Wissens dadurch, dass mitgeteilt wurde, wir sind pleite, ab jetzt gibt's von uns kein Gas mehr, such Dir jemand anderes.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

#4

Beitrag von marsupilami »

Dann vielleicht: ...."da ich außer der Mitteilung des Gläubigers über die Insolvenz keinerlei Informationen erhielt, an wen ich mit befreiender ...."
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

#5

Beitrag von Koelsch »

So hab ich jetzt vorgeschlagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Insolvenz BEV - Bayrische Energieversorgung

#6

Beitrag von Günter »

Im Übrigen habe ich vom Pleitier keinerlei Leistungen erhalten, so dass ich auch keine Zahlungsverpflichtung anerkennen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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