Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Koelsch
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Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB übersetzte 2 Bücher ins Deutsche, eines wurde als Textdatei geliefert, das andere nur als Comicbuch mit Sprechblasen.

Der folgende Ablauf, wie auf das "tolle" Vergleichsangebot reagieren?
Übersetzung Ablauf.pdf
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HarzerUrvieh
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich kenne das so, dass wer "bemängelt" auch den Mangel definieren muss. In meinem Bereich wäre es so, dass der Bemängelnde genau beschreiben muss, welche Norm oder welcher Vertragsteil nicht eingehalten wurde.

"Qualität mangelhaft" ist mMn etwas zu pauschal gehalten. Was genau wird bemängelt und besteht die Möglichkeit, den Mangel zu beheben / Nachbesserung?

Wenn nur ein Sechstel des vereinbarten Preises gezahlt werden soll, dann müsste das Werk eigentlich völlig unbrauchbar sein und solch ein "Mangel" hätte direkt auffallen müssen.

Um einen langen Prozess zu vermeiden, würde ich eine Zahlung iHv € 2.500,- akzeptieren und eine Nachbesserung, auf Grund der vergangenen Zeit und nicht benannter Mängel ablehnen. Wenn ich nachbessern soll/darf, dann würde ich den vollen Preis verlangen. Vorab ein Zahlung in Höhe von € 2.500,-.

Wenn es bei mir mal so weit gekommen ist, beende ich das Verhältnis nach Zahlungseingang. Ich habe dann auf ein Sechstel des Preises verzichtet und der Kunde verzichtet (unfreiwillig) auf die Nachbesserung.
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marsupilami
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#3

Beitrag von marsupilami »

Welcher Übersetzungsstandard wurde denn gefordert / angeboten?
Denn es macht vermutlich einen Unterschied ob Niveau z.B. Deutsch-Schulenglisch bzw. umgekehrt oder eben die Übersetzung auf dem Niveau einer Drucksache auf Ebene Europa-Rat o.ä. verlangt bzw. angeboten wurde.

Abgesehen davon sehe ich das sehr ähnlich wie HarzerUrvieh: den Mangel genau benennen und das nicht erst nach einem Jahr!
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kleinchaos
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#4

Beitrag von kleinchaos »

Nach 1 Jahr erst finde ich auch ziemlich spät, nochzumal ja der Druck unmittelbar bevorstand.
Und dann nur 1/6 der vereinbarten Summe? Das sieht mir aber schwer nach übertriebener Preisdrückerei aus.
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Koelsch
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#5

Beitrag von Koelsch »

Mein Antwortvorschlag:
Herzallerliebster Auftraggeber,
zu Ihrer Mail folgende kurze Anmerkungen:
  1. Bei einer Übersetzung handelt es sich um einen Werkvertrag
  2. Eine Mängelrüge muss laut Gesetz unverzüglich erhoben werden, als unverzüglich gelten 14 Tage und nicht fast ein Jahr
  3. Bei einer Mängelrüge müssen Sie mir das Recht auf Nachbesserung geben, dies ist nicht erfolgt
  4. Die von Ihnen vorgebrachten, angeblichen Mängel sind Ihrerseits weder belegt noch konkretisiert
Bitte überdenken Sie Ihre Position nochmals und zahlen Sie meine Rechnung innerhalb von 14 Tagen, also bis zum ....
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#6

Beitrag von Koelsch »

Was mich hier wieder fasziniert: Die Übersetzung erfolgte nicht in die Muttersprache, sondern von Fremdsprache (Spanisch) in Fremdsprache (Deutsch).
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kleinchaos
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#7

Beitrag von kleinchaos »

Ja das kann so raus.
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marsupilami
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#8

Beitrag von marsupilami »

Kurz und knackig - weg damit.
Aber nicht nur als Mail!!
So richtig altmodisch auf Papier mit handgefertigter Unterschrift!

Die eigene Kopie dann auf Wieder-Vorlage!
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Koelsch
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#9

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's, der Auftraggeber meinte "nett" antworten zu müssen
Hallo,

Vielen Dank für deine Nachricht.

Selbstverständlich räumen wir dir für AGUAS CALIENTES auch jetzt noch das Recht auf Nachbesserung ein. Auf Basis deiner letzten Mails hatten wir den Eindruck, dass du bei schlechter Gesundheit bist – wir dachten, du kannst nicht arbeiten! Wir freuen uns, dass das Gegenteil der Fall ist und die Sache doch noch gut ausgeht.

Wir erwarten deine auf Textlänge der Sprechblasen übersetzte, sprachlich ausgefeilte, tippfehlerfreie und branchenüblich formatierte Überarbeitung der bestehenden Übersetzung von AGUAS CALIENTES bis zum 15.03.2024. Wir räumen dir damit für die Überarbeitung so viel Zeit ein, wie du ansonsten für eine noch nicht existierende Übersetzung bekommen hättest. Das solltest du doch schaffen, oder? Wenn du vorher fertig bist, ist das natürlich auch kein Problem.

Gerne präzisieren wir noch einmal die Mängel deiner Übersetzungen: Sie sind in ihrer Gesamtheit nicht auf Textlänge der Sprechblasen übersetzt, sie sind nicht sprachlich ausgefeilt, nicht tippfehlerfrei und nicht branchenüblich formatiert. Was muss überarbeitet werden? Alles.

Wir werden deine Überarbeitung nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen überprüfen. Wenn die Mängel beseitigt wurden, begleichen wir deine Rechnung abzgl. 30% für die von dir verursachte Verspätung. In aller Deutlichkeit: Es geht hier nicht darum, dich um Geld zu prellen – wir zahlen allerdings nur für einwandfreie Arbeit und hoffen, dass wir diese nun bis zum 15.03.2024 erhalten.

Viele Grüße,
Ihr dürft gerne Vorschläge für eine "nette" Antwort machen
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich hab schon einmal versucht, das Hirn unter Ausschaltung karnevalistischer Einflüsse einzuschalten. Falls sich jemand fragt, um was es sich bei den übersetzten Werken handelt. Der Auftraggeber schrieb dazu:
Moin,

Wir haben wieder einige Sachen aus Spanien am Start, die zügig übersetzt werden müssen.
Es ist diesmal allerdings richtig, richtig derber Scheiß.

Kein Müll, schon gut gemacht, aber ... nennen wir die ersten vier Projekte mal Hardcore-Porno-Horror-Trash mit viel Text.
Dann haben wir noch sieben Hardcore-Barbaren-Pornos in der Mache ... ebenfalls viel Text.

Solltest du Bock auf eine weitere Zusammenarbeit haben, kann ich dir gerne einen Link schicken, dann kannst du mal reinschauen.
Antwort 2 Aguas Calientes.doc
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Warum den Zahlungseingang erst Ende März erwarten?

Ich meine, die Zahlung war doch kurz nach Abgabe des Werks fällig, oder? Seit dem wird die Zahlung verzögert. Also würde ich den Zahlungeingang in maximal 7 Tagen erwarten. Von mir aus auch mit Abzug der 30%, "weil es so lange gedauert hat".

Wenn das Werk dann "fehlerfrei" ist, werden auch die 30% fällig. Oder gab es vorab eine Regelung, welche die Preisminderng bei Verzug begründet?

Ich vermute aber, der Leistungsempfänger will so wie so nicht zahlen und, auf Grund der Branche, braucht man da auch nicht mit "fairem" Verhalten rechnen.

Gibt es eine Leistungsbeschreibung, als Vertragsgrundlage? Gibt es so etwas, wie einen schriftlichen Vertrag?

:Daumen:
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Koelsch
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#12

Beitrag von Koelsch »

Nein, meine Bekannte hat für den Typen schon früher übersetzt, immer ohne Probleme, daher lief das jetzt auch nur formlos über Mail
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marsupilami
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#13

Beitrag von marsupilami »

Die Antwort wäre ja m.M.n soweit okay.

Nur: was passiert, wenn nicht gezahlt wird?
Sollte man schon mal anklingen lassen.


Nachtrag:
Hardcore-Barbaren-Pornos übersetzen?
Gut, es zahlt die Rechnungen - aber desderwegen dann womöglich auch noch vor Gericht?
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Koelsch
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#14

Beitrag von Koelsch »

Der nächste Schritt wäre m.E. der Mahnbescheid.
Auch Pornos wollen übersetzt werden, sind nicht alle Deutsch.
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wie groß sind denn die Erfolgschancen, beim Mahnbescheid? Nicht, dass man zu dem ausstehenden Betrag noch die Kosten des Mahnverfahrens an der Backe hat.
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#16

Beitrag von Koelsch »

:1: Aber die rund € 60 würde ich auf jeden Fall riskieren
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, wenn es "nur" 60 Euronen sind, würde ich die auch investieren. Da sind ja nur 2% des ausstehenden Betrags.

Viel Erfolg! :Daumen:
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#18

Beitrag von tigerlaw »

Stimmt, 59,50 € für den reinen Mahnbescheid bei Streitwert bis zu 3.000,00 €. Allerdings ohne Einschaltn eines Anwalts, dessen Honorar beliefe sich auf weitere 287,98 € (davon 45,98 € UmsSt)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#19

Beitrag von Koelsch »

Meine Bekannte schickte mir eben
Weißt Du, ich denke die ganze Zeit an die Teile 3 und 4 des Buchs nach. Eigentlich haben sie die bei mir bestellt und erst jetzt (also nach 11 Monaten) die Bestellung widerrufen. Ich bin zwar ehrlich gesagt noch nicht mit den Übersetzungen fertig, aber wenn sie so mit mir (uns) spielen, vielleicht sollen wir denen schreiben, dass diese Teile fast fertig und also auch zahlungspflichtig sind? Das wären weitere ungefähr 3000€, die man ihnen in Rechnung stellen könnte. Und die Arbeit habe ich schon angefangen und bis sie das Geld gesammelt haben, könnte ich (dann selbstverständlich erst nachdem sie die fehlenden Beträge überwiesen haben, aber auch sofort danach) ihnen die weiteren Teile schicken.
Wie würdet Ihr vorgehen?
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#20

Beitrag von marsupilami »

Was wurde als Liefertermin vereinbart?

Was heißt "Eigentlich"? Haben die nun bestellt oder nicht?
Gibt's was Schriftliches?
Wurden irgendwelche Vereinbarungen getroffen zu den Themen Widerruf der Bestellung/Stornierung?

AGB's?

Wenn die bestellt haben, ist m.M.n. ein Vertrag zustande gekommen.
Wenn denen erst 11 Monate später einfällt: brauchen wir nicht, wollen wir nicht, finde ich - persönlich - das ein wenig spät.

Wie wurde denn widerrufen?
per Mail?
Sowas hätte ich gerne schriftlich - so richtig altmodisch auf Papier mit Unterschrift.

Ich hab ein wenig gegoogelt - einmal mit > Wie lange kann man eine Bestellung widerrufen < - dann kommen da so Fristen wie 14 Tage rum.
Oder diese Hotel-Stornos.

Aber auch
https://www.ihk.de/darmstadt/produktmar ... en-2538148

oder
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... -sind-5117
was wohl eher auf "normale" Verbraucher zugeschnitten ist.

Dann hab' ich noch gegoogelt mit > Wie lange kann man eine Bestellung widerrufen zwischen Geschäftsleuten <
und z.B. gefunden:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... rrufsrecht

Das alles basiert auf deutschem Recht.

Wenn da aber deutsches und spanisches (Handels-)Recht aufeinanderprallen .... :1:


Ich würd' schon probieren: hör mal, listen to me: die Bestellung vom [Datum] ist zu xx % fertig.
Du hast bestellt, Rücktritt üblicherweise zwischen Geschäftsleuten max. innerhalb 14 Tagen.
Entweder Du wartest bis endgültiger Fertigstellungstermin ca. Datum +/- 2 Wochen und nimmst alles und zahlst alles.
Oder Du nimmst das was fertig ist und zahlst entsprechenden Anteil plus x % Ausfall-Entschädigung.

UND wir beenden unsere Geschäftsbeziehung sang- und klanglos.

Ansonsten werde ich mich anwaltlich beraten lassen.
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir folgenden Zusatz zu meinem Schreiben überlegt
Bitte überleg auch, wie Du mit meinem Honorar für die Teile 3 und 4 des Buchs umgehen willst. Diese Teile hast Du mir in Auftrag gegeben, diese Übersetzungen sind von mir großenteils fertig gestellt und jetzt, nach weit mehr als einem Jahr kannst Du natürlich nicht mehr einfach von diesem Auftrag zurücktreten.
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#22

Beitrag von marsupilami »

"Diese Teile hast Du mir mittels Mail/Schreiben vom [Datum] in Auftrag gegeben...."
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#23

Beitrag von Koelsch »

Update,
Auftraggeber bietet jetzt statt € 500 immerhin € 2.000 plus Verzugszinsen an. Wir bereiten Mahnbescheid vor.
Meine Bekannte wird jetzt auch noch die Übersetzungen für Porno 3 und 4 fertigstellen und nach Zahlung für die ersten zwei Pornos übersenden, da die Aufträge nie storniert wurden. Sind dann nochmals gut € 3.000.
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#24

Beitrag von marsupilami »

Und der ist in Spanien durchsetzbar?
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Re: Mängelrüge meines Erachtens viel zu spät

#25

Beitrag von Koelsch »

Der Auftraggeber und Schuldner sitzt in Deutschland, die Übersetzung ging ja auch von Spanisch in Deutsch
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