Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

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trixi
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Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#1

Beitrag von trixi »

Kann mir mal bitte jemand helfen??

Geschichte: Mein Sohn soll 2 Monate Bafög zurückzahlen, Sept. 08 und Okt. 08. September sehe ich nicht ein, weil da ist er noch in die Abendschule gegangen, ab Oktober hat er dann eine Lehre angefangen. Hat aber die Schulbestätigungskündigung zum 31.10.2008. Also hab ich Widerspruch eingelegt und bis heute nichts erhalten. Also möchte ich ein Schreiben schicken um die aufzuwecken, weil nach 6 Monaten könnnte man ja Untätigkeitsklage einreichen.
1. weiß ich nicht mehr den § dazu möchte ich bei dem Schreiben gern dahintersetzen. Hat mir zwar chaos schon mal schriftlich mitgetielt im alten Forum hab ich aber nicht mehr.

2. Kann ich das so schreiben oder bessert mir das bitte einer amtlich aus??

Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich habe am 11.10.2008 Widerspruch eingelegt zum Antrag


Fördernummer 000103129


bei dem ich monatlich ratenweise das angeblich überzahlte Bafög zurückzahle. Hiermit erkundige ich mich, wann ich mit der Bearbeitung meines Widerspruches rechnen kann.
Da ich nach 6 Monaten Untätigkeit eine Klage anstreben könnte



Mit freundlichen Grüßen
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Emmaly
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

bei Widersprüchen geht eine Untätigkeitsklage nach 3 Monaten.

Frage: wer bekam BAFÖG? Und wie alt war er zu dieser Zeit?
Und dann an wen ging die Rückforderung?
LG Emmaly
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trixi
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#3

Beitrag von trixi »

soweit ich weiß geht das mit dem Amt erst nach 6 Monaten.

Mein Sohn, da war er 22 Jahre hat die Abendschule besucht auf dem Weg zum Abi. Rückzahlung soll deswegen sein weil er angeblich ab September nicht mehr in der Schule war. Aber wir haben Kündigungsschreiben von Schule zum 31.10.2008. Er war erst seit 1. Oktober nicht mehr in der Schule weil er Lehre angefangen hat. Den Oktober würde ich ja noch einsehen zum zurückzahlen aber nicht den September.

Das ging natürlich alles an meinen Sohn und ich schreibe in seinem Namen mit seiner Unterschrift.

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kleinchaos
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#4

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Gaby,

§ 88 SGG regelt die Untätigkeitsklage. Kannst du schon 3 Monate nach Widerspruch einreichen.

Nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung brauch dann auch kein Widerspruchsverfahren als Vorferfahren durchgeführt werden.

Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/VwGO zum § 75 VerwGo http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/index.html
zum § 88 SGG http://bundesrecht.juris.de/sgg/__88.html
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Günter
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#5

Beitrag von Günter »

Hat er bei der Lehre ergänzend BAB erhalten? Wenn nicht geht nach Eingang des Ablehnungsbescheides eine Umwandlung nach §28 SGB X, Erneute Antragsstellung.

Gibt es einen Einstellungsbescheid, und wenn ja, mit welchen Datum?
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Günter
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#6

Beitrag von Günter »

Bitte keine Untätigsklage. Da wird die Verwaltung nur verpflichtet die Akten zu suchen.

Trixi braucht aber ein Ergebnis. Also immer Klage in der Form: Ich beantrage den Antragsgegner zu verpflichten dem Widerspruch vom .... stattzugeben. Begründung ..... hilfsweise statt Bafög BAB zu leisten .....
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kleinchaos
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#7

Beitrag von kleinchaos »

BAB wird aber vom Arbeitsamt gezahlt. Hat also mit Bafög gar nix zu tun
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#8

Beitrag von trixi »

Nein er bezieht kein BAB, gehört auch nicht zu meinem Hartz, wir sind eine Haushaltsgemeinschaft. Der ist in meinem Antrag als Null aufgeführt. Ich und er möchten auch nicht das er vom Amt irgendwie abhängig ist. Er hat zusätzlich Wohngeld, sein KG und sein Lehrlingsgeld. Der hat mehr als ich.

Es gibt überhaupt noch keine Bewegung vom Bafögamt, außer das wir pünktlich die Raten zahlen sollen, weil ich dachte wenn Widerspruch läuft, ruht erst mal alles und wir haben bis Januar nicht bezahlt, da kam eine saftige Mahnung. Ich habe mich dann mit dem SB vom Amt auseinandergesetzt, Er meinte wir müssen erst mal zahlen und wen der Widerspruch durchgeht, dann bekämen wir das Geld zurück. Weil, wenn wir nicht zahlen dann kommen noch obenauf saftige Gebühren und die geben das sofort weiter ans Gericht.

Alles was ich wollte - ist - ich möchte, natürlich in seinem Namen, ein Schreiben verfassen, welches ich erst mal dem Bafög Amt vor dem Bug haue, bevor ich Untätigkeitklage mache. Und wollte wissen wie ich das obige Schreiben verschärfen kan.

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Emmaly
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#9

Beitrag von Emmaly »

Kündigung der Schule oder eine Aufhebung?
Der Schulbesuch erfolgte bis zum Antritt der Ausbildung?

Ich frage mal: war er in der Schule oder hat er geschwänzt? <--- Brauchst du nicht beantworten.

Nur wenn er unentschuldigt gefehlt hat, dann fällt der Anspruch auf Bafög weg und es kann von ihn zurückgefordert werden. Ob er dann auch zahlen kann, hängt vom Einkommen ab.
Leider kenne ich solche Spezies auch.
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#10

Beitrag von trixi »

Nee mein Sohn ist ein ganz lieber, großer tappsiger Bär.

Der war in der letzten Klasse vor der Abizulassung und hat die Zulassung nicht bekommen, also hätte er diese Klasse noch mal wiederholen können. Die Überlegung in den Ferien war, er soll doch mal sich irgendwie bewerben, wenn es nichts wird, hat er immer noch die Möglichkeit die Klasse bis zum Abi zu wiederholen. Und er hat sich beworben und beim zweiten Vorstellungstermin hat es geklappt er wurde zum 1. Oktober genommen, ist jetzt als Lehrling als Fachkraft für Schutz und Sicherheit bei der Nürnberg Messe. Der fortlaufende Bafög Antrag wurde in Juni 08 genehmigt für ein weiteres Jahr. Also haben wir dem Bafögamt mitgeteilt mit Kopien des Lehrvertrag (01. Oktober 08) und der Schulbestätigung das er kein Bafög mehr beziehen kann ab Oktober weil Lehre. Da kam dann der Bescheid er sollte auch den September 08 zurückzahlen.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt (bzw er). weil im September hat er noch die Schule besucht. Das Kündigungsschreiben der Schule ist aber zum 31.10.2008 ausgestellt. Also nach dem Schreiben müßte er gar nicht zurückzahlen, aber da ich fair bin, denke ich die Rückzahlung des Oktobers sehe ich ein.

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Emmaly
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#11

Beitrag von Emmaly »

Was steht im Bescheid? Sofortige Vollziehung? Dann hätte der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung?
LG Emmaly
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#12

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben:BAB wird aber vom Arbeitsamt gezahlt. Hat also mit Bafög gar nix zu tun
Das weiß ich auch, es ging darum, mit dem §28 SGB X einen eventuellen BAB Anspruch geltend zu machen. Du weißt doch, wenn eine Leistung nicht beantragt wurde, weil eine andere beantragt oder bereits gewährt wurde, kann die richtige nachträglich gefordert werden.
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#13

Beitrag von Günter »

Emmaly hat geschrieben:Was steht im Bescheid? Sofortige Vollziehung? Dann hätte der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung?
Aber Bafög ist keine Leistung nach SGB II, soweit ich weiß ist der §39 SGB II eine Ausnahme, ansonsten haben Widersprüche immer aufschiebende Wirkung.
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#14

Beitrag von trixi »

Emmaly hat geschrieben:Was steht im Bescheid? Sofortige Vollziehung? Dann hätte der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung?
wo soll das stehen??

Bei Grund steht
Die Ausbildungsförderung wurde ab dem oben genannten Zeitraum eingestellt, da Sie die Ausbildung am 01.08.2008 (letzter Schultag) abgebrochen haben.

Stimmt aber nicht so. Das haben die erfunden.

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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#15

Beitrag von trixi »

Ich will doch bloß ein Schreiben aufsetzen, welches ein bißschen schärfer ist und die zum Arbeiten bewegt.
Und bei der Schärfe brauche ich eure Hilfe. So mit § dazusetzen.

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Emmaly
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#16

Beitrag von Emmaly »

Wenn im Bescheid nix steht, dann hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung.
Der Mahnung hast du widersprochen unter den Hinweis, dass ein Widerspruch noch nicht entschieden ist, hoffe ich.

Ob so ein Schreiben wirkt, wage ich zu bezweifeln.
Betreff (hier das Widerspruchzeichen oder die Fördernummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.10.2008 habe Widerspruch eingelegt zur Rückforderung vom (Datum).

Sollten sie bis zum 20.03.09 den Widerspruch nicht beschieden haben, werde ich umgehend Klage nach § 75 VwGO anstreben.

Mit freundlichen Grüßen
Nicht mehr
Oder gleich die Klage spart die Woche Zeit.
Hatte kleinchaos schon verlinkt, aber hier noch einmal.
§ 75
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#17

Beitrag von Günter »

Wenn du Behörden zum Arbeiten bewegen willst, hast du den falschen Denkansatz, dann bewegst du die nur zum üblichen Schüttelrefeflex, sprich zur Ablehnung.

Du willst bei denen aber den unterentwickelten Nicker aktivieren.

Ich würde so formulieren.

Mein Widerspruch von .... wurde bisher noch nicht stattgegeben, wenn sich bis zum .... keinen Bescheid über die Rücknahme ihrer Forderung und die Rückerstattung der vonmir bezahlten Beträge erhalte, werde ich vor dem Sozialgericht Klage einreichen.
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#18

Beitrag von Emmaly »

BAFÖG-amt hat nichts mit Sozialgericht zu tun, da sind die Verwaltungsgerichte dran.
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#19

Beitrag von trixi »

Danke Emmaly

ich mache erst mal das Schreiben, ich probiers einfach, so wie du es formuliert hast, besser als meins. Ich nehme da noch ein bißschen was von Günter, und schieß das erst mal los. Mal sehn was kommt.
Angeblich nach dem "netten" Herrn damals am Telefon, sitzt da eine einzige Sachbearbeiterin in einem Kämmerlein ganz alleine und hat einen Stoß Widersprüche vor sich.
Danke für eure Bemühungen.

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Emmaly
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#20

Beitrag von Emmaly »

@ Trixi,
wenn die unterbesetzt sind, das ist nicht euer Problem. Die haben 3 Monate und dann sollte der Bescheid raus sein.

Es gibt genug Arbeitslose. :gunni:
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Re: Hilfe wegen Schreiben ans Bafög Amt

#21

Beitrag von trixi »

So der Widspruch wurde abgelehnt.
Weil die Schule geantwortet hat, daß er im September nicht in der Schule war.
Nach Rücksprache mit der Schule meinte die, es waren ja Ferien und er war da auch nicht regelmäßig in der Schule. Nachdem ich ihr sagte, daß sie dies mir bitte schriftlich bestätigen soll das er in September in der Schule war, meinte sie naja sie müßte auch melden, daß er im Juni und Juli nicht regelmäßig dort war und da würde das Bafög Amt dann auch noch auf mich zukommen (oder auf meinen Sohn), wegen der Rückzahlung weil wenn Bafög müßte er regelmäßig dabei sein.
Naja darauf hin machen wir jetzt nix mehr. Wir zahlen jetzt noch zweimal und dann ist der Käs gefressen.
Ich habe nachlesen eine Regelmäßigkeit ist Voraussetzung. Der ist dan im Juli nicht mehr so oft hingegangen, weil er wußte das er nicht durch kommt und das Jahr wiederholen muß.

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