Da ich mich schon seit längerem mit der Frage befasse, ob der Artikel "Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker" in dieser Form noch gültig ist, wäre ich froh, wenn mir jemand sein fundiertes Wissen zur Verfügung stellen könnte!
In einem Rechtsstreit wurde mir vom Jobcenter dazu mitgeteilt, dass ich meine Fürsorgepflicht für meine beiden Kinder verletzen würde.
Zitat: "Letztendlich liegt der Bedarfsberechnung für die Gemeinschaft auch ihr Bedarf anspruchserhöhend zugrunde. Aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern mag möglicherweise ihr Bedarf gedeckt sein, nicht jedoch der ihrer Kinder. Daher unterliegt sie dem Pflichtensystem des SGB II aund jede Weigerung gefährdet den Leistungsanspruch ihrer Kinder, was vor diesem Hintergrund auch als Fürsorgepflichtverletzung verstanden werden kann."
Was meint ihr dazu ???
Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Re: Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Wegen Kinder arm(gerechnet). Kinderfreundlich?
Wenn du durch Arbeit genug Einkommen hast, um dein Regelsatz + KdU + Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit zu decken, dann sollte das Amt dich unterstützen und darauf hinweisen, dass du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen solltest.
Frage: ist es real möglich ein höheres Einkommen zu erzielen, ohne die Kinder zu vernachlässigen?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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- kleinchaos
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Re: Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Es geht hier sicher darum, dass du dir eine Vollzeitstelle oder besser bezahlte Stelle suchen sollst?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Ja, natürlich geht es darum.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich jetzt dazu verpflichtet bin, oder ob ich KEINE Eigenbemühungen zur Verringerung oder Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit nachweisen oder gar vornehmen muss ( so wie es im Artikel steht).
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich jetzt dazu verpflichtet bin, oder ob ich KEINE Eigenbemühungen zur Verringerung oder Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit nachweisen oder gar vornehmen muss ( so wie es im Artikel steht).
Re: Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Wie ich schon geschrieben habe, wenn du nur wegen der Kinder Hilfebedürftig bist, dann solltest du Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Und dann brauchst du keine Eigenbemühungen mehr nachweisen, da das Jobcenter dich los ist.
LG Emmaly
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- kleinchaos
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Re: Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Ich vermute mal, das JC beruft sich auf den § 14 Ab2 2 Satz 5 SGB2
Wenn allerdings der neue Job nur befristet ist und du danach nicht wieder in den alten einsteigen kannst, dann sollte es da schon unzumutbar sein den anzunehmen
Wenn allerdings der neue Job nur befristet ist und du danach nicht wieder in den alten einsteigen kannst, dann sollte es da schon unzumutbar sein den anzunehmen
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- kleinchaos
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Re: Recht und Pflichten als Hartz IV Aufstocker
Hier noch die Fachlichen Hinweise zum § 10 SGB 2 dort auf Seite 10/ 11 die Randziffer 10.34
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