JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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angel6364
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JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#1

Beitrag von angel6364 »

Ich hab heute den irrsten Satz in einer EGV gelesen, den ich mir denken kann:

"Sie akzeptieren jedes Lohnangebot eines Arbeitgebers."

Mir ist schon klar, dass diese Intention hinter der ganzen Hartz IV-Gesetzgebung steht. Aber das so klar und frech formuliert zu sehen, hat mich dann schon umgehauen.
Der andere Beistand hat erst mal einen etwas unkontrollierten Lachanfall bekommen ... :totlach:

JC Augsburg, die mit der unmöglichen Antragsanlage zur KdU, bei der man schon beim Erstantrag auf eine Einzelfallprüfung verzichten soll. :angel:

Ich denke, vom JC Augsburg wird man die nächste Zeit einiges hören ... Bild
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#2

Beitrag von marsupilami »

Hm.

Und was ist mit Mindestlöhnen?

Angenommen, für die Branche besteht Mindestlohngebot.
AG sagt: Pustekuchen, ich pfeif' auf Mindestlohn. Ein Hartzler bekommt bei mir höchstens den halben Mindestlohn.

Den Rest soll er von mir aus beim Amt aufstocken.


Würde sich das JC mit so einer EGV dann nicht selber in's Knie schießen?
Der AG ja auch.

Aber ich lese diese Aufforderung: Sie akzeptieren jedes Lohnangebot eines Arbeitgebers.
als .... ja was eigentlich?
Gesetzesbruch?
Einmischung in die Tarifautonomie?
Ne, das nicht.

Aber doch in die Vertragsfreiheit.
Normalerweise und grob gesagt kann ich doch Vertrag eingehen zu Bedingungen, die nur mich und den AG angehen.
Da hat doch das JC nix zu suchen!
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Koelsch
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#3

Beitrag von Koelsch »

So was kann man glatt unterschreiben, weil im Zweifel eklatant rechtswidrig. :angel:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#4

Beitrag von marsupilami »

Vor allem ist das doch kurzsichtig bis zum geht nicht mehr.

Wenn ich so eine EGV unterschreibe und tatsächlich jeden Lohn akzeptiere, dann stehe ich doch 1 Monat nach Vertragsabschluß mit AG wieder beim JC und sage: Bitte aufstocken!

Gut, das JC spart jetzt ein bischen Geld, muß mich aber nach wie vor verwalten mit allen Schikanen und genau diesen Verwaltungskosten.
Wobei die jetzt ja steigen: es muß ja ganz genau geprüft werden: Verdienst, Freibeträge .... ....
Und wehe JC läßt sich da bei einem Fehler erwischen!
Ich würde die selbst bei nur 1 Cent Fehler mit Widerspruch und Klage überziehen, daß die mit der Arbeit gar nicht mehr nachkommen!
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angel6364
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#5

Beitrag von angel6364 »

Den Satz hat die SB nach dem Lachanfall des anderen Beistandes rausgelöscht und alles noch mal ausgedruckt. Und das, ohne was von den netten Visitenkärtchen mit dem hässlichen Bundesadler zu wissen.
(Aber wir haben natürlich noch ein Exemplar der ersten Version ...)

Es geht bei dieser unsäglichen Gesetzgebung nicht darum, dem JC Arbeit und Geld zu sparen. Es geht vorrangig darum, eine möglichst widerspruchslose Masse an Menschenmaterial zur Verfügung zu haben, um dem Ruf des Niedriglohnlandes zugunsten einiger weniger gerecht zu werden.
Wir sind die Verfügungsmasse und das Druckmittel, mit dessen Hilfe Löhne auf - bestenfalls - "Kost und Logis"-Niveau gedrückt werden.
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kleinchaos
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#6

Beitrag von kleinchaos »

Da stimme ich dir zu. Das Ziel ist klar definiert. Aber der Gesetzgeber sagt in seinem eigenen unsäglichen Gesetzeswerk was anderes.
Nämlich, dass die Bedürftigkeitsbeendigung im Vordergrund steht. Danach erst kommt die Senkung der Bedürftigkeit.

Lohn um jeden Preis, so niedrig wie auch immer, nee, das verstößt gegen das Gesetz. Und gegen einige andere auch. Wurde ja schon gesagt.

Ist ja wie 2005/2006. Da wars ja auch so schlimm. Hat sich aber durch Rechtsprechung seitdem doch ein wenig relativiert. Ist aber wohl noch nicht bis Augsburg durchgedrungen.

Was mich wirklich wundert: Ihr habt die BA praktisch vor der Tür, und da ist kein bisschen Bammel, dass die mal aus dem Bürofenster gucken und nachfragen könnten?
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angel6364
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#7

Beitrag von angel6364 »

Die Nürnberger JC und Arbeitsämter haben einen miserablen Erwerbslosen-Killer-Ruf. Und die sitzen gleich im Haus oder vor Ort.
Soviel zu Wünschen von oben ...
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Koelsch
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#8

Beitrag von Koelsch »

Und dazu passt der ja leider auch recht trauriger Ruf, den sich das SG Nürnberg hart erarbeitet hat. Von dort kam bisher auch nicht gerade viel positiv Aufsehen erregendes. Wobei man natürlich auch nicht viel sagen kann, bei 13 veröffentlichten Entscheidungen zum ALG II von 2006 bis 2012 - vielleicht Ausdruck einer verständlichen Scham? :ka:
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Günter
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#9

Beitrag von Günter »

Rn 10.2 10.3
(2) Eine untertarifliche Entlohnung oder eine Entlohnung unter dem ortsüblichen Entgelt stehen der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nur dann entgegen, wenn die Entlohnung gegen entsprechende arbeitsrechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt.
Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn besteht in Deutschland nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, mindestens die Entgel-te zu zahlen, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Tarifvertragsgesetz (TVG) oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für einzelne Branchen aufgrund von Rechtsverordnungen oder Allgemeinverbindlicherklärungen festgelegt worden sind.
Mit der GA 19/2010 wird ein laufend aktualisiertes Verzeichnis (Leit-faden Mindestlöhne/zwingende Arbeitsbedingungen) der für nach dem TVG allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, der Mindest-löhne nach dem AEntG und der Lohnuntergrenze in der Arbeitneh-merüberlassung zur Verfügung gestellt. Ergänzend wird auf die Re-gelungen zum Vermittlungsverbot in den Fachlichen Hinweisen zu § 16 SGB II verwiesen.
Bei einem Verstoß gegen die genannten gesetzlichen Vorschriften ist den Regelungen zum Arbeitsentgeltübergang in den Fachlichen Hinweisen zu § 33 SGB II zu entsprechen.
(3) Sittenwidrigkeit ist für die Fälle anzunehmen, in denen die Lohn-gestaltung durch ein auffälliges Missverhältnis gegenüber dem all-gemeinen Lohnniveau für vergleichbare Arbeiten gekennzeichnet ist. Ein solch auffälliges Missverhältnis liegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn die Entlohnung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicher-weise gezahlten Tariflohns beträgt (Urteil vom 22.04.2009, 5 AZR 436/08). In Bereichen, in denen keine einschlägigen Tarifverträge existieren, sind ggf. verwandte Tarifverträge als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.
Dieser Richtwert bildet zunächst den Ausgangspunkt für die Beurtei-lung der Entgeltvereinbarung. In die notwendige Gesamtwürdigung fließen sämtliche Umstände des Einzelfalles mit ein, wie etwa über-lange und unregelmäßige Arbeitszeiten.
Auch hier wird bei entsprechend abweichender Entlohnung auf die Regelungen zum Arbeitsentgeltübergang in Fachlichen Hinweisen zu § 33 SGB II verwiesen.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#10

Beitrag von marsupilami »

Genau das ist es!

Dann ist der Satz doch einerseits Rechtsbruch durch das SG und auch Aufforderung an den Deliquenten und auch an einen potentiellen AG, Rechtsbruch zu begehen.

Die EGV unterschreiben, den AV unterschreiben und dann zum SG gehen und sagen:
Herr/Frau RichterIn, ich hab da was gefunden!
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pfiffi
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#11

Beitrag von pfiffi »

Passt gerade wie die sprichwörtliche Faust aufs Auge dazu:

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37827/1.html

Allein die Ausdrucksform von Fr. Spindler ist lesenswert.
Demokratie? Träum weiter......
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angel6364
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#12

Beitrag von angel6364 »

Huch, ich hatte den Satz leicht verfälscht im Gedächtnis. Nun hab ich die EGV vorliegen, es heißt:

"Lohnangebote des Arbeitgebers sind zu akzeptieren."
Naja, ist das gleiche. Aber um der Pfifferlessch....ei willen lieber korrekt.
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Günter
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Re: JEDER Lohn akzeptabel laut EGV? *vogelzeig*

#13

Beitrag von Günter »

In Franken herrscht also (angeblich preußischer) Kadavergehorsam. Imperativ: "sind zu akzeptieren" die haben einen gewaltigen Sockenschuß, diese Dreckels.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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