Verwaltungsakt...was passiert da??

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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cabeludo
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Verwaltungsakt...was passiert da??

#1

Beitrag von cabeludo »

Hi zusammen,

ich hätte einmal gewusst was bei einer verweigerten Unterschrift der EV (Eingliederungsvereinbarung) passiert. Ich lese immer von einem "Verwaltungsakt". Hat vllt einer Erfahrung mit dem Jobcenter in Essen??Was passiert eigentlich bei einem Verwaltungsakt.

1. Hab ich mit einer verweigerten Unterschrift mit Sanktionen bzw. mit Geldkürzungen zu rechnen.

2. Kann man einen 1 Euro Job ablehnen??? Kann man eventuell Klagen aufgrund "Zwangsarbeit". Ich meine jetzt speziell, daß eigentlich kein normaler Mensch einen 1 Euro job machen will.

3. Kann man eine Maßnahme ablehnen?? Ich meine jetzt praktisch speziell diese dummen Bewerbungstrainings, die ja immer und immer wieder angeboten werden. Ich hab in meinen Fall vor 2-3 Jahren von einem Vermittler einen Termin bei einem privaten Profi-Bewerbungsschreiber gehabt.Im Arbeitsamt selbst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!wahrnehmen MÜSSEN. Außerdem können die Vermittler von Arbeitsamt selbst KEINE Arbeitszeugnisse lesen. *das ist kein Spaß und keine Verarsche*. Achtung ich bin jetzt grundsätzlich NICHT gegen Fortbildungen- der Mensch lernt nie aus. Ich brauche es aber nicht das ich im Unterricht Strichmännchen malen und ich brauche es auch nicht in der Penne zu surfen. Hab Internet selbst und suche zuhause nach einem Job

Ich habe in der Schule gespielt....Also kennt ihr das Strichmännchenspiel das am Galgen baumelt bzw. ihr müsst ein Wort erraten. Du malst praktisch xx Striche auf der Tafel und musst dir ein Wort einfallen lassen!!!! Jeder kann einen Buchstaben erraten und wenn das Strichmännchen am Galgen hängt habt ihr verloren. Desweiteren sind Kombinationsspiele an der Tagesordnung. Die HIrnis schreiben irgendwie auf wie man so bei der Lösung mitagiert (das ist völlig dumm, da man sozusagen über das Ergebnis diskutieren muß). Da kommt diese ständige Hirnwäsche und man fragt dich pausenlos was man machen will!!!!LOL...das Ergebnis is nix anderes als wenn du mit deinem Berater spricht (sprechen musst). Ich hab denen gesagt das ich einen SAP Kurs haben möchte und die haben mich zur W*****dt geschickt für 5000 € -nur fürs Rätseln. Ich hätte lieber den 10000€ genommen und hätte heute bei den Global-Playern gearbeiter die SAP nutzen.

Das fällt den Leuten vom Arbeitsamt nach mehreren Jahren Arbeitslosigkeit ein, daß man mich für 60 Euro kosten für 30 minuten mich beim Arbeitsamt!!!! selbst bei einem externen Schreiber praktisch mir eine ordentliche Bewerbung schreiben lässt (die Bewerbungs ist wirklich TOP, aber leider viel viel zu spät)

scheiße SORRY..ärger mich wieder von Arbeitsamt( ich weiß das es Jobcenter heißt, aber Spinner sind seit H4 noch viel schlimmer geworden)

Was passiert also beim Verwaltungsakt?? Kann man sich wehren????
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#2

Beitrag von Koelsch »

Bei einem VA passiert eigentlich nicht viel: Die Dir vorgelegte EGV wird dann eben ohne Deine Unterschrift für "wirksam" erklärt.

Sanktionen wegen Nichtunterschrift gibt es nicht. Wehren kann man sich aber gegen den VA wesentlich besser als gegen eine unterschriebene EGV, denn man hat ja nicht zugestimmt.

Ob man sich wehrt und wogegen, das guckt man, wenn konkret etwas vorliegt, vorher ist das allenfalls in Blick in die Kristallkugel.
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marsupilami
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#3

Beitrag von marsupilami »

Wenn die technischen Voraussetzungen bei Dir gegeben sind (Scanner vorhanden), dann scann die EGV, wenn sie als Verwaltungsakt gekommen ist, anonymisiere die und dann stell' hier ein und wir schauen mal drauf.

Hier gibt's Anleitungen zum Scannen und anonymisieren und hochladen:
http://www.alg-ratgeber.de/f22-rund-um- ... d-web.html
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cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#4

Beitrag von cabeludo »

...also bis jetzt is ja noch nix passiert.Ich muß ja erst noch hin :-( :hang:

Ich fürchte halt das die mich in irgendeine Sinnlosmaßnahme stecken. Ich einfach keinen Bock mich mit Leuten in einen Kurs zu setzen, die alle nur wegen des Geldes dorthin zu gehen. Ich habe wirklich nix gegen Fortbildungen, aber der Rotz (sorry) vom Arbeitsamt bringt absolut null. Ich außerdem TIP TOP Bewerbungen, die ich teuer bezahlt habe. Das Geld wurde praktisch von den 260€ Bewerbungsgeld abgezogen (so viel hab ich wirklich geschrieben- Die Ex Beraterin meinte mal das ich das nur schreibe um die Kohle zu kassieren!!!!*kein scherz*)

Ich frage das, weil mit dem Verwaltungsakt schon mal vorsorglich, weil ein KOllege von mir praktisch seit einem guten Jahr ständig zum JC muß und das fast monatlich. Die haben ihn angedroht ihn wieder ein Bewerbungstraining auf Auge zu drücken und das hat er schon einige mal durch. 1 Euro job hat er auch schon durch. Ist es nicht widerlich das Straftäter nur 30-40 Stunden ableisten müssen und ein arbeitsloser Mensch mehrere Monate Sozialarbeit leisten müssen. Die Kirche fegen rundherum fegen...und so weiter

Das letzte Training vom Kollegen ist praktisch auch vor ein gutes Jahr gewesen. Die Werbung ist warscheinlich Tip Top. Man hat ihn gesagt das wenn er in den 2 oder 3 Monaten Training AUCH NUR EINEN TAG FEHLT muß er das Bewerbungstraining in den FEHLTAGEN nacharbeiten. -sprich tagen 10 Tage krank, dann geht das Training auch 10 Tage länger. In dem Bewerbungskurs von knapp 2 WOchen in dem ich mal war wurde angedroht das wenn man in den 2 WOchen auch NUR EINEN TAG FEHLT...DER KOMPLETTE KURS WIEDERHOLT WIRD UND DAS UNBEGRENZT!!!

Frage
1. Muß man trotz mehrfacher abgleisteten Bewerbungstrainings...immer und immer wieder dieses Training über sich ergehen lassen. Ich hab jetzt nicht wirklich gute Erfahrungen mit diesen Maßnahmen. Vielleicht war ja schon einer wirklich zufrieden mit sowas......freiwillige vor und bitte berichten. ICH BIN GRUNDSÄTZLICH OFFEN FÜR FORTBILDUNGEN- der Mensch lernt NIE aus!!!

2. Kann man 1 Euro jobs ablehnen???? Kann man erfolgreich sich dagegen wehren, wenn ja wie??? Kann man 1 Euro jobs als Zwangsarbeit argumentieren, die laut Internetrecherchen in Deutschland verboten sind.

3. Ist es gesetzmäßig das man 10 Bewerbungen im Monat schreiben muß? Was passiert wenn das Limit (260€) aufgebraucht ist. Hallo, ich kann das doch nicht von meinen Regelsatz bezahlen das eh kaum reicht.
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kleinchaos
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#5

Beitrag von kleinchaos »

Also gegen die xxte Bewerbungsmaßnahme würde ich mich auch wehren.

Die Anzahl der Bewerbungen bzw deren Kostenerstattung ist recht individuell. Für Online-Bewerbungen gibts bei uns nix, Fahrkosten werden nur auf vorherigen Antrag und bis 30km erstattet, für persönliche Bewerbungen bzw telefonische gibts hier auch nix.

Aber wenn du nachweislich 10 schriftliche Bewerbungen machen musst und es je Bewerbung nur 4 oder 5€ gibt, dann würde ich auch nur soviele machen wie du erstattet bekommst. Deswegen ist es ja auch so wichtig, dass du einen VA bekommst. Gegen den kannst du in den Widerspruch gehen.

EEJ ablehnen, versuchen kann man das. Aber mit der Begründung der Zwangsarbeit wirst du es schwer haben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#6

Beitrag von cabeludo »

hi zusammen,

ist das in etwa ein gutes Mittel sich gegen Maßnahmen zu wehren (eventuell auch für 1€ jobs)



.......

Der Gesetzgeber spricht ausdrücklich nur davon, dass die Regelungen des Satzes 2 per Verwaltungsakt festgelegt werden können. Wenn also eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt, soll ein Verwaltungsakt festlegen, welche Bemühungen erwerbsfähige Hartz IV-Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind. Der Gesetzgeber sieht keineswegs vor, dass weitergehende Inhalte einer Eingliederungsvereinbarung, etwa die Zuweisung in eine Bildungsmaßnahme oder eine Arbeitsgelegenheit durch Verwaltungsakt ersetzt werden können.

Durch seinen expliziten Hinweis auf Satz 2 schließt er solche Verwaltungsakte sogar ausdrücklich aus. Dennoch versuchen die Jobcenter, und vor Ihnen die Argen, immer wieder die Eingliederungsvereinbarung als eine Art Zwangsentmündigung zu missbrauchen. Statt sich auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen nach Satz 2 des § 15 zu beschränken, wird versucht auch die sonst in einer freiwilligen Vereinbarung möglichen Regelungen einseitig und ohne Rechtsgrundlage in einem Verwaltungsakt zu erzwingen. Diese Regelungen bedürfen aber unbedingt der Freiwilligkeit, da ansonsten etwa eine Arbeitsgelegenheit den Charakter einer staatlich verordneten Zwangsarbeit annehmen würde.

Das solch eine nicht vom Gesetzgeber vorgesehene Anwendung des Instruments des Verwaltungsaktes zu zahlreichen Klagen führen muss, erscheint nicht verwunderlich. Umso unverständlicher erscheint es, dass sich vor diesem Hintergrund weder die Legislative noch die Judikative gefordert sieht, hier endlich für eine grundsätzliche Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Auch der von den Jobcentern häufig benutzte Terminus: „Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt“ ist sachlich falsch.

.....

Quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900936.php

Gruß
cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#7

Beitrag von cabeludo »

Koelsch hat geschrieben:
Sanktionen wegen Nichtunterschrift gibt es nicht.

Kannst du das Begründen oder hast ein Beleg darfür????Ich ermute das bei ein VA zumindest vorher von dem Vermittler/-in ein Sanktion angedroht wird.

Vielen Dank
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Günter
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#8

Beitrag von Günter »

Die Sanktionsandrohung kann er sich vors Knie nageln.
• Rz. 15.31 alt: Streichung des Hinweises, dass bei Weige-rung eine EinV abzuschließen keine Sanktion eintritt, weil die Regelung ersatzlos in § 31 gestrichen wurde
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Es gibt keine Pflicht eine EGV (EinV) abzuschließen.


http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/31.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#9

Beitrag von cabeludo »

Günther,

könntest Du mir bitte Sagen was "Rz." bedeutet??

puhh wirklich schwer

1)15.31 sagt für mich aus......NUR beim erscheinen des Meldetermin kann man nicht sanktionieren!!!!WO liest du bitte raus das man bei einer Weigerung der EV NICHT sanktioniert wird????Überlese ich da ein Schlüsselwort

2)Wo liest du aus dem 2 ten Link § 31 heraus das man NICHT verpflichtet ist eine EV zu schreiben.

Sorry, ich hab den Text jetzt 20-30 mal gelesen und ich habe nicht wirklich irgendwo herausgelesen das man NICHT verpflichtet ist ein EV zu unterschreiben.
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Günter
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#10

Beitrag von Günter »

Steht doch da, in der alten Rz (Randziffer) stand der Hinweis, die Weigerung eine EGV abzuschließen ist nicht sanktionierbar. Der Hinweis ist entfallen, da es auch im Gesetz gestrichen wurde. Es sind nur Tatbestände, die im §31, 31a, b und §31 SGB II aufgeführt sind mit Sanktionen belegbar.
Sorry, ich hab den Text jetzt 20-30 mal gelesen und ich habe nicht wirklich irgendwo herausgelesen das man NICHT verpflichtet ist ein EV zu unterschreiben.
In einem Gesetz kann nur stehen, wozu du verpflichtet bist, aber nie wozu du nicht verpflichtet bist.

Steht irgendwo, dass du nicht Sonntags in die Kirche musst? Steht irgendwo, dass du am Freitag Fisch essen musst oder nicht? Steht irgendwo, welche Partei du nicht wählen darfst?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#11

Beitrag von cabeludo »

....also ich war beim Arbeitsamt (sorry ich nenne die halt so)

Also ich hab es getan und eine EV unterschrieben. Es stand nur drin das ich einen 5 Tage Maßnahmen absolvieren muß. Man kann mit 5 Tagen Kindergarten leben.

Die hat mir sozuagen "nur bildlich" die Pistole auf die Brust gesetzt. 5 Tage oder 1€ job??? Ich sagte das ich nicht unbedingt was von Amts-Maßnahmen halt. Ich meinte was passiert, wenn ich die EV verweiger und die sagte dann frech"keine Chance, dann halt per Verwaltungsakt und 1 € Jobs müssen gemacht werden und Maßnahmen auch!!!!" Stimmt das???

vielen Dank
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#12

Beitrag von Koelsch »

Im Prinzip leider ja. Man kann sich natürlich wehren aber ob man Erfolg hat, das ist fraglich. Ich denke auch, 5 Tage übersteht man.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#13

Beitrag von cabeludo »

Ich wollte mal fragen wie der aktuelle Stand der Dinge ist.....


1. Hab ich mit einer verweigerten Unterschrift (EV) mit Sanktionen bzw. mit Geldkürzungen zu rechnen.
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Günter
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#14

Beitrag von Günter »

NEIN! Die Weigerung eine EGV zu unterschreiben ist kein Sanktionsgrund.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#15

Beitrag von marsupilami »

Nein.

Du bekommst höchstens diese nicht unterschriebene EGV als VA (Verwaltungsakt) zugesandt.
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cabeludo
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#16

Beitrag von cabeludo »

Welche Gründe KANN man angeben um einen 1 Euro Job abzulehnen. Gibt es da Leute die das versucht haben. Meinen Kollege hatte da mit der obengenannten Variante Glück(Paragraph §15 Satz 1 u. 2).

Gibt es andere Lösung sowas erfolgreich abzuwehren. Ist etwa Asthma ein Grund sowas abzulehnen?
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#17

Beitrag von Koelsch »

Astma nicht, aber ein Attest vom Doc schon.
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#18

Beitrag von cabeludo »

also ein Attest wegen meines Asthmas hab ich vom Doc.....

Arbeitstätigkeiten mit inhaltiven Reizen (Farben , Lacke, Stäube) und auch ungeschützte Tätigkeiten in Freien sind gesundheitlich nicht vertretbar..


Reicht das vielleicht

Danke
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marsupilami
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#19

Beitrag von marsupilami »

Und was sollst Du bei dem EEJ machen?
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Christoph
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#20

Beitrag von Christoph »

Es kommt doch immer auf die jeweilige Tätigkeit im EEJ an, Büroarbeit mit Asthma sind sicher gesundheitlich nicht zu beanstanden.
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marsupilami
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#21

Beitrag von marsupilami »

Genau darauf wollte ich hinaus.

Wo ich Bedenken hätte: wenn man ihn in ein staubiges Archiv schickt um dort irgendwelche Akten oder Sachen zu archivieren, neu zu ordnen ....

Aber ich denke, daß muß man von Fall zu Fall, individuell entscheiden.
Und er/sie müßte dann so selbstsicher sein, gegebenenfalls zu sagen: nein, geht nicht, weil staubig.
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kleinchaos
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Re: Verwaltungsakt...was passiert da??

#22

Beitrag von kleinchaos »

Gesundheitliche Gründe sind immer gut und können nicht einfach ignoriert werden.
Ethische Gründe: als Moslem am Wildschweingrill zB
Als trockener Alkoholiker in ner Brauerei. Usw usw
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