EGV / VA + Klage
EGV / VA + Klage
was passiert eigentlich, wenn man gegen einen EGV-VA geklagt hat und der wegen neuerer, harmlosererer EGV (evt. auch EGV-VA) ungültig wurde.
wird dann die klage automatisch aufgehoben?
manchmal steht ja doch echt kroppzeug drin, was meiner ansicht nach kassiert gehört.
wird dann die klage automatisch aufgehoben?
manchmal steht ja doch echt kroppzeug drin, was meiner ansicht nach kassiert gehört.
Re: EGV / VA + Klage
Dann wird das SG Dich bitten, die Klage zurück zu nehmen oder für erledigt zu erklären.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV / VA + Klage
Die strittige EGV per VA ist doch durch die neue EGV ungültig. Damit entfällt der Klagegrund. Wenn du den Richter (vielleicht braucht man den in einem neuen Verfahren noch) nicht unnötig verärgern willst, dann erklärst du das Verfahren für erledigt, ansonsten muss der Richter einen Beschluss fassen. Damit verzögerst du nur andere Verfahren unnötig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV / VA + Klage
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV / VA + Klage
1. Es ist wohl irgendwie an mir vorbeigegangen, dass Du eine bessere eg"v" bekmmen hast - herzlichen Glückwunsch!
2. Wenn Du mit deren Inhalt leben kannst, solltest Du die Klage nicht zurücknehmen, sondern sie für erledigt erklären und beantragen, dass dem Beklagten (= JC) auferlegt wird, Deine notwendigen Kosten zu erstatten (auch wenn sie überwiegend an div. Forenmitglieder waren ... ).
2. Wenn Du mit deren Inhalt leben kannst, solltest Du die Klage nicht zurücknehmen, sondern sie für erledigt erklären und beantragen, dass dem Beklagten (= JC) auferlegt wird, Deine notwendigen Kosten zu erstatten (auch wenn sie überwiegend an div. Forenmitglieder waren ... ).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EGV / VA + Klage
Kaum scheint die Sonne, bekommen die Damen Frühlingsgefühle.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV / VA + Klage
so in etwa?
aufgrund des Abschlusses einer neuen EGV per 18.3.2013 erkläre ich die oben angeführte Klage für erledigt.
aufgrund des Abschlusses einer neuen EGV per 18.3.2013 erkläre ich die oben angeführte Klage für erledigt.
Re: EGV / VA + Klage
helz hat geschrieben:so in etwa?
aufgrund des Abschlusses einer neuen EGV per 18.3.2013 erkläre ich die oben angeführte Klage für erledigt.
Und noch ein weiterer Satz: "Ich beantrage, dem Beklagten die Erstattung meiner außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: EGV / VA + Klage
perfekt … mach ich so :)
stell ich denen dann die briefmarken in rechnung? wobei die ja eh in der buchhaltung landen oder?
stell ich denen dann die briefmarken in rechnung? wobei die ja eh in der buchhaltung landen oder?
Re: EGV / VA + Klage
Richtig, zumindest die Portokosten kannst Du in Rechnung stellen - aber so wie ich das JC kenne, werden die dann für jeden Brief eine Einzelquittung verlangen. Und jetzt versteh ich auch den tieferen Sinn des Schwachsinns der Post, bei Onlinefrankierung praktisch für jeden Brief einzeln eine Rechnung auszustellen und per Brief zu übersenden
Wenn Du dann also mal wieder eine Rechnung über 58 Cent bekommen hast, dann kopierst Du die gar nett, fügst einen Ausdruck der Internetmarke mit Adresse bei und schon hast Du den Nachweis.
Siehe Anlage, ok das war ein Einschreiben, aber beim normalen Brief sieht's ganz genauso aus.
Wenn Du dann also mal wieder eine Rechnung über 58 Cent bekommen hast, dann kopierst Du die gar nett, fügst einen Ausdruck der Internetmarke mit Adresse bei und schon hast Du den Nachweis.
Siehe Anlage, ok das war ein Einschreiben, aber beim normalen Brief sieht's ganz genauso aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV / VA + Klage
ich mache seit einigerzeit dieses internet-frankieren :)
schon praktisch.
erst heute ging der brief wieder online-frankiert mit adresse an das sozialgericht :)
schon praktisch.
erst heute ging der brief wieder online-frankiert mit adresse an das sozialgericht :)
- kleinchaos
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Re: EGV / VA + Klage
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg