EEJ und 400 € Job???
EEJ und 400 € Job???
Ich hab gestern zufällig nen Ehemaligen Mitschüler getroffen, der mir erzählte, er wäre auch im ALG2, und mache seit ner Weile nen EEJ, und das, obwohl er seit schon langer Zeit nen 400 € Job macht!
Ich dachte, wenn man auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig ist (also auch im Mini-Job), muß man keinen EEJ machen??? Er kennt sich leider nicht mit der Rechtslage aus, aber ich find das mal interessant!
Zusätzlich macht er im EEJ Überstunden, sodass er mit Minijob auch noch über eine 40-Sdt-Woche kommt. Und jetzt wollen die anscheinend auch noch, dass er mal nen Samstag kommt.
Ist das rechtens?
Ich dachte, wenn man auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig ist (also auch im Mini-Job), muß man keinen EEJ machen??? Er kennt sich leider nicht mit der Rechtslage aus, aber ich find das mal interessant!
Zusätzlich macht er im EEJ Überstunden, sodass er mit Minijob auch noch über eine 40-Sdt-Woche kommt. Und jetzt wollen die anscheinend auch noch, dass er mal nen Samstag kommt.
Ist das rechtens?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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Re: EEJ und 400 € Job???
Jein, was verstehst du unter einem 400 € Job? Das kann von 1,75 € bis 400 € alles sein.
Vor einem EEJ schützt nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Klar ist wenn der 100 € verdient dann werden die immer den EEJ verlangen, bei 375 € sieht es schon anders aus, da einen Aufgabe auch einer geringfügigen Beschäftigung nicht so einfach erzwungen werden kann. siehe auch §31 Abs 4.1 SGB II
Vor einem EEJ schützt nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Klar ist wenn der 100 € verdient dann werden die immer den EEJ verlangen, bei 375 € sieht es schon anders aus, da einen Aufgabe auch einer geringfügigen Beschäftigung nicht so einfach erzwungen werden kann. siehe auch §31 Abs 4.1 SGB II
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02/sgb02x031.htmbei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EEJ und 400 € Job???
hmmm...er hat glaub so ca 250 € monatlich durch den Mini-Job...mal mehr mal weniger...
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Re: EEJ und 400 € Job???
Überstunden beim EEJ kann er verweigern, er hat eine Zuweisung mit der festgelegten Stundenzahl, mehr muss er nicht machen.
Re: EEJ und 400 € Job???
Das Schlimme ist, dieser Minijobbereich ist eine rechtliche Grauzone. Es ist klar geregelt sozialversicherungspflichtige Jobs gehen vor. Alles was dadrunter ist ist vom Wohlwollen des SB abhängig.
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Re: EEJ und 400 € Job???
ja ok, immerhin was!
Also wies aussieht, gibts wohl keinen Weg aus dem EEJ...?
Wie siehts eigentlich damit aus:
er sagt, er muß 120 Sdt im Monat machen...also es heißt ja bekanntlich nix pro Tag, sondern "monatlich". Aber was, wenn er krank ist, oder Feiertag... muß er dann die Stunden "nachholen", da er ja 120 im Monat haben muß, oder werden die wie bei nem Teilzeitjob "gutgeschrieben", also zB wenn er krank ist, werden 6 Stunden gerechnet...wie ist das beim EEJ?
Werd ihm das so weitergeben...danke!
Also wies aussieht, gibts wohl keinen Weg aus dem EEJ...?
Wie siehts eigentlich damit aus:
er sagt, er muß 120 Sdt im Monat machen...also es heißt ja bekanntlich nix pro Tag, sondern "monatlich". Aber was, wenn er krank ist, oder Feiertag... muß er dann die Stunden "nachholen", da er ja 120 im Monat haben muß, oder werden die wie bei nem Teilzeitjob "gutgeschrieben", also zB wenn er krank ist, werden 6 Stunden gerechnet...wie ist das beim EEJ?
oje, dann hat er wohl verloren...wie ihr ja von mir wisst, sind unsere SB's hier echt A...Das Schlimme ist, dieser Minijobbereich ist eine rechtliche Grauzone. Es ist klar geregelt sozialversicherungspflichtige Jobs gehen vor. Alles was dadrunter ist ist vom Wohlwollen des SB abhängig.
Werd ihm das so weitergeben...danke!
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Re: EEJ und 400 € Job???
Warte, so schnell schmeißen wir die Flinte nicht ins Korn. Kannst du die EGV und die Zuweisung zum EEJ mit geschwärzten Daten einstellen? Und die wichtigste Frage decken sich seine Aufgaben mit den in der Zuweisung aufgeführten Tätigkeiten?
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Re: EEJ und 400 € Job???
Hab seine Unterlagen natürlich nicht hier, aber wir wollten morgen eh tel.Warte, so schnell schmeißen wir die Flinte nicht ins Korn. Kannst du die EGV und die Zuweisung zum EEJ mit geschwärzten Daten einstellen? Und die wichtigste Frage decken sich seine Aufgaben mit den in der Zuweisung aufgeführten Tätigkeiten?
Ok, ich schau dass ich die einstellen kann, EGV und Zuweisung!
Wie meinst du deinen letzten Satz? Ob sich seine Aufgaben mit den in der Zuweisung aufgeführten Tätigkeiten decken?
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Re: EEJ und 400 € Job???
Wenn zum Beispiel die üblichen frommen Sprüche bei einem EEJ in der Schule Bibliothek betreuen und Lehrmittel pflegen steht und auf dem Hof die Kippen zusammengefegt werden, dann passt das nicht. Den Job kann man platzen lassen.
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- kleinchaos
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Re: EEJ und 400 € Job???
Erstmal ist grundsätzlich beides möglich. EEJ und Minijob. Wenn der Minijob so "hoch" bezahlt ist, dass eine Anrechnung aufs ALG2 erfolgt, dann darf der Minijob nicht zugunsten des EEJ gekündigt werden. Es würde ja dann die Bedürftigkeit erhöht werden, das ist sanktionierbar. Ein EEJ vermindert die Bedürftigkeit NICHT. Der EEJ ist zumutbar, wenn er sich mit dem Minijob vereinbaren lässt.
Bei Krankheit, Urlaub usw wird kein Lohn gezahlt. EEJ ist nicht lohnfähig. Es ist eine Mehraufwandsentschädigung, die nur bei Entstehen des Aufwands gezahlt wird, also wenn man anwesend ist. Demzufolge keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
Bei 120 Stunden im Monat ergibt sich eine 30-Stunden-Woche. Wieso Überstunden? Gibt es nicht. Man könnte ja sonst auch sagen: 120 Stunden in einer Woche und dann 3 Wochen Eierschaukeln. Nee, so läuft das nicht.
Bei Krankheit, Urlaub usw wird kein Lohn gezahlt. EEJ ist nicht lohnfähig. Es ist eine Mehraufwandsentschädigung, die nur bei Entstehen des Aufwands gezahlt wird, also wenn man anwesend ist. Demzufolge keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
Bei 120 Stunden im Monat ergibt sich eine 30-Stunden-Woche. Wieso Überstunden? Gibt es nicht. Man könnte ja sonst auch sagen: 120 Stunden in einer Woche und dann 3 Wochen Eierschaukeln. Nee, so läuft das nicht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EEJ und 400 € Job???
Überstunden, wenn in der Zuweisung steht 30 Stunden pro Woche kann der Träger nicht 36 Stunden anordnen.
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- kleinchaos
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Re: EEJ und 400 € Job???
Naja, wenn die 6 Stunden in der nächsten Woche abgebummelt werden können wärs ok. Aber immer mit Einverständnis des EEJobbers. Einfach anordnen ist nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EEJ und 400 € Job???
ok, ich frag mal nach.Wenn zum Beispiel die üblichen frommen Sprüche bei einem EEJ in der Schule Bibliothek betreuen und Lehrmittel pflegen steht und auf dem Hof die Kippen zusammengefegt werden, dann passt das nicht. Den Job kann man platzen lassen.
ok, dann ist er jetzt der Depp!Bei Krankheit, Urlaub usw wird kein Lohn gezahlt. EEJ ist nicht lohnfähig. Es ist eine Mehraufwandsentschädigung, die nur bei Entstehen des Aufwands gezahlt wird, also wenn man anwesend ist. Demzufolge keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
Da er nämlich sehr gutmütig ist, ist er halt mal noch ne Stunde oder auch mal zwei geblieben, wenn "Not am Mann" war. Dadurch hat er nun ca 25 Überstunden...dass heißt jetzt, wenn ein feiertag ist, oder er mal krank ist, werden die Überstunden damit abgegolden, richtig?
Wenner keine Überstunden hat, und krank ist, oder Feiertag...gibts dann weniger "Lohn", oder? Wär in diesem fall ja nun besser...
hat er dann ein recht darauf? Ich mein, in der nächsten woche abbummeln?Naja, wenn die 6 Stunden in der nächsten Woche abgebummelt werden können wärs ok. Aber immer mit Einverständnis des EEJobbers. Einfach anordnen ist nicht
also wie gesagt, morgen weiß ich wahrscheinlich mehr...
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Re: EEJ und 400 € Job???
Die bummelt er entweder ab (in der üblichen Arbeitszeit) oder er lässt sie sich vergüten.Dadurch hat er nun ca 25 Überstunden
Re: EEJ und 400 € Job???
Es gibt beim EEJ kein Festgehalt, es werden die anfallenden Stunden bezahlt. Es gibt keine 120 Monatsstunden. Ihm stehen im Monat 2 Urlaubstage zu. Und wenn er eine Woche krank ist muss er nicht nacharbeiten. 30 Wochenstunden bedeutet 5 Tage a 6 Stunden. Aber keine Wochenend und Feiertagsarbeit.
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Re: EEJ und 400 € Job???
Noch eine Anmerkung: da die Arbeiten ja zusätzlich sein sollten, kann wohl kein Not am Mann sein. Da würde ich den EEJ schon als solchen in Frage stellen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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- marsupilami
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Re: EEJ und 400 € Job???
Nenn's nicht Urlaub.Günter hat geschrieben:Es gibt beim EEJ kein Festgehalt, es werden die anfallenden Stunden bezahlt. Es gibt keine 120 Monatsstunden. Ihm stehen im Monat 2 Urlaubstage zu. Und wenn er eine Woche krank ist muss er nicht nacharbeiten. 30 Wochenstunden bedeutet 5 Tage a 6 Stunden. Aber keine Wochenend und Feiertagsarbeit.
Das hört sich nach bezahltem Urlaub an. Und den gibt es im Rahmen von EEJ nicht.
Er hat Anspruch auf 2 freie Tage (Bewerbungsgespräch, Arzt, .... ).
Was er beim Maßnahmeträger erzählt und was er tatsächlich macht, sein Bier.
Signatur?
Muss das sein?
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- Wutzeline
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Re: EEJ und 400 € Job???
Bei meinem EEJ bei der DAA haben wir "Urlaub" genommen und es auch so eingetragen.
Re: EEJ und 400 € Job???
Bei meinem damaligen 2 €-Job, das war 2003, schon vor Hartz-IV, haben
die im Altenheim den Aufstand geprobt, weil ich auch 15 Minuten Pause bei 4,5 Stunden
gemacht habe.
Das gibt es nicht, hieß es da.
Gibt es sehr wohl, denn bei 4,5 Stunden Arbeit am Tag steht einem eine Pause zu.
Ich hab dann gesagt, gut, dann leg ich euch halt jeden Tag eine Euro hin für die Pause.
Basta. Dann kam nichts mehr.
Doch, mein Exgatte wollte meinen Zuverdienst auf den Unterhalt anrechnen lassen.
die im Altenheim den Aufstand geprobt, weil ich auch 15 Minuten Pause bei 4,5 Stunden
gemacht habe.
Das gibt es nicht, hieß es da.
Gibt es sehr wohl, denn bei 4,5 Stunden Arbeit am Tag steht einem eine Pause zu.
Ich hab dann gesagt, gut, dann leg ich euch halt jeden Tag eine Euro hin für die Pause.
Basta. Dann kam nichts mehr.
Doch, mein Exgatte wollte meinen Zuverdienst auf den Unterhalt anrechnen lassen.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
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Re: EEJ und 400 € Job???
Wenn du freundlicher weise einen Blick auf den §16d SGB II werfen möchtestmarsupilami hat geschrieben:Nenn's nicht Urlaub.Günter hat geschrieben:Es gibt beim EEJ kein Festgehalt, es werden die anfallenden Stunden bezahlt. Es gibt keine 120 Monatsstunden. Ihm stehen im Monat 2 Urlaubstage zu. Und wenn er eine Woche krank ist muss er nicht nacharbeiten. 30 Wochenstunden bedeutet 5 Tage a 6 Stunden. Aber keine Wochenend und Feiertagsarbeit.
Das hört sich nach bezahltem Urlaub an. Und den gibt es im Rahmen von EEJ nicht.
Er hat Anspruch auf 2 freie Tage (Bewerbungsgespräch, Arzt, .... ).
Was er beim Maßnahmeträger erzählt und was er tatsächlich macht, sein Bier.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... i/16d.htmldie Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden;
Es gibt keinen Grund zu kriechen. Ich hasse es wenn Leute aus lauter Schiss auf ihre Rechte verzichten.
Es gibt einen Urlaubsanspruch. Ende der Durchsage. Den Träger möchte ich erleben der mir den Urlaub verweigert.
Das wäre ein Abbruchgrund nach §31 SGB II. Aber hallo, da kommt Freude auf.
Die haben mich 6 Wochen in einem EEJ gehabt, als die Dame ein Profiling mit mir durchführen wollte hab ich mich geweigert, weil ich ihre Kompetenz bestritt. Als ich 5 Minuten später Klodeckel abbauen sollte war das das Ende der Maßnahme.
Wohlgemerkt sanktionsfrei. Mein FM wollte eine Stellungnahme vom Träger, sein Vorgesetzter hat es verhindert.
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Re: EEJ und 400 € Job???
Günter hat geschrieben:Wenn du freundlicher weise einen Blick auf den §16d SGB II werfen möchtestmarsupilami hat geschrieben:Nenn's nicht Urlaub.Günter hat geschrieben:Es gibt beim EEJ kein Festgehalt, es werden die anfallenden Stunden bezahlt. Es gibt keine 120 Monatsstunden. Ihm stehen im Monat 2 Urlaubstage zu. Und wenn er eine Woche krank ist muss er nicht nacharbeiten. 30 Wochenstunden bedeutet 5 Tage a 6 Stunden. Aber keine Wochenend und Feiertagsarbeit.
Das hört sich nach bezahltem Urlaub an. Und den gibt es im Rahmen von EEJ nicht.
Er hat Anspruch auf 2 freie Tage (Bewerbungsgespräch, Arzt, .... ).
Was er beim Maßnahmeträger erzählt und was er tatsächlich macht, sein Bier.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... i/16d.htmldie Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden;
Es gibt keinen Grund zu kriechen. Ich hasse es wenn Leute aus lauter Schiss auf ihre Rechte verzichten.
Es gibt einen Urlaubsanspruch. Ende der Durchsage. Den Träger möchte ich erleben der mir den Urlaub verweigert.
Das wäre ein Abbruchgrund nach §31 SGB II. Aber hallo, da kommt Freude auf.
Die haben mich 6 Wochen in einem EEJ gehabt, als die Dame ein Profiling mit mir durchführen wollte hab ich mich geweigert, weil ich ihre Kompetenz bestritt. Als ich 5 Minuten später Klodeckel abbauen sollte war das das Ende der Maßnahme.
Wohlgemerkt sanktionsfrei. Mein FM wollte eine Stellungnahme vom Träger, sein Vorgesetzter hat es verhindert.
Jawoll, da kenn ich auch keine Gnade.
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- marsupilami
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Re: EEJ und 400 € Job???
Er bekommt aber trotzdem kein Geld, wenn er nicht da ist.
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EEJ und 400 € Job???
Das steht doch auch eindeutig im Gesetz
Solche Aussagen
Der hat kein Fragerecht.
Aber niemand muss dem Träger in den Hintern krauchen und Ausreden für seine gesetzlich zustehenden URLAUBSANSPÜCHE erfinden.mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt
Solche Aussagen
ärgern mich. Ich muss dem Maßnahmeträger nix begründen.Nenn's nicht Urlaub.
Das hört sich nach bezahltem Urlaub an. Und den gibt es im Rahmen von EEJ nicht.
Er hat Anspruch auf 2 freie Tage (Bewerbungsgespräch, Arzt, .... ).
Was er beim Maßnahmeträger erzählt und was er tatsächlich macht, sein Bier.
Der hat kein Fragerecht.
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Re: EEJ und 400 € Job???
soo, jetzt hat er mir die EGV und die Zuweisung zum EEJ gemailt.
Zuletzt geändert von Koelsch am Mo 11. Mai 2009, 18:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: EGV Namen geschwärzt
Grund: EGV Namen geschwärzt
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Re: EEJ und 400 € Job???
In der Zuweisung steht maximal 120 Stunden im Monat, flexibel nach Absprache.
Danach sind weder Überstunden möglich, noch kann es eine Kollision mit dem Minijob geben.
Seit wann hat er den Minijob?
Er hätte meiner Einschätzung nach wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebotes (§33 SGB X) vielleicht eine Chance gehabt, aber nicht mehr nachdem er 7 von 8 Monaten hinter sich gebracht hat.
Da zieht kein Richter mehr mit.
Danach sind weder Überstunden möglich, noch kann es eine Kollision mit dem Minijob geben.
Seit wann hat er den Minijob?
Er hätte meiner Einschätzung nach wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebotes (§33 SGB X) vielleicht eine Chance gehabt, aber nicht mehr nachdem er 7 von 8 Monaten hinter sich gebracht hat.
Da zieht kein Richter mehr mit.
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