Keine Zwangsbehandlung mittels EGV

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wevell
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Keine Zwangsbehandlung mittels EGV

#1

Beitrag von wevell »

Auf Seite 6:

Im vorliegenden Verfahren ist die Verpflichtung des Antragstellers zur Durchführung einer psychiatrischen Behandlung [.......]rechtswidrig.

Quelle: http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/w ... siert-.pdf

wevell
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
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marsupilami
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Re: Keine Zwangsbehandlung mittels EGV

#2

Beitrag von marsupilami »

Noch nicht ganz.

Denn es geht ja in dem Beschluß erstmal um die aufschiebende Wirkung und um die Gewährung von PKH.
Die Begründung zur jeweiligen Gewährung zeigt allerdings schon die Richtung, in die der Zug bei der folgenden eigentlichen Verhandlung fahren wird.



Das Recht zur Veröffentlichung - auch den Namen des RA - ist geklärt?
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kleinchaos
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Re: Keine Zwangsbehandlung mittels EGV

#3

Beitrag von kleinchaos »

Die Luisa Milazzo ist damit ganz sicher einverstanden.
Wenn ich sie frage bekomme ich den Beschluss auch :)
Hab mich schon bei ihr bedankt im Namen all meiner und ihrer Schützlinge
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Keine Zwangsbehandlung mittels EGV

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich bin so ein Trottel!!! :arge: :doof:

Den Beschluß hat sie ja in ihrem eigenen Blog hochgeladen.
Entschuldigung, ich hab schlicht und einfach vergessen, beim ersten Mal die Internet-Adresse anzuschauen.

Hab ich jetzt gemacht.
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