EGV Ziel: gesund
Re: EGV Ziel: gesund
Hallo helz,
die Ganze EGV ist rechtswidrig.
Das fängt schon bei dem Ziel an: Gesundheitliche Stabilisierung.
Gesundheitliche Angelegenheiten gehören auf keinen Fall in eine EGV.
Normal sollte man Änderungsvorschläge machen, aber bei dieser durch und durch rechtswidrigen
EGV würde ich mir die Arbeit ersparen.
Ich persönlich würde da überhaupt nichts machen, ich würde dieses Dingen in die unterste Schublade legen.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der SB sich traut diese rechtswidrige EGV als VA zu schicken.
Falls er es doch macht, so schnell könnte der gar nicht gucken wie die mit einem Widerspruch und einem Antrag
beim SG vom Tisch wär.
Ist deine Freundin AU geschrieben?
Lies dir mal das PDF durch, dann weißt du welche Inhalte eine EGV haben darf.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf
die Ganze EGV ist rechtswidrig.
Das fängt schon bei dem Ziel an: Gesundheitliche Stabilisierung.
Gesundheitliche Angelegenheiten gehören auf keinen Fall in eine EGV.
Normal sollte man Änderungsvorschläge machen, aber bei dieser durch und durch rechtswidrigen
EGV würde ich mir die Arbeit ersparen.
Ich persönlich würde da überhaupt nichts machen, ich würde dieses Dingen in die unterste Schublade legen.
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der SB sich traut diese rechtswidrige EGV als VA zu schicken.
Falls er es doch macht, so schnell könnte der gar nicht gucken wie die mit einem Widerspruch und einem Antrag
beim SG vom Tisch wär.
Ist deine Freundin AU geschrieben?
Lies dir mal das PDF durch, dann weißt du welche Inhalte eine EGV haben darf.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf
Re: EGV Ziel: gesund
freundin ist au geschrieben
hat entsprechend den vorschlägen auf die komische egv reagiert
und bisher ist nichts weiter gekommen
wobei sie jeden tag bammel hat
hat entsprechend den vorschlägen auf die komische egv reagiert
und bisher ist nichts weiter gekommen
wobei sie jeden tag bammel hat
Re: EGV Ziel: gesund
Deine Freundin ist AU geschrieben, dann ist es noch rechtswidriger ihr eine EGV andrehen zu wollen.
Ist deine Freundin schon länger AU geschrieben?
Falls Ja, hat der SB deine Freundin schon zum ÄD geschickt, hat ein Gutachten erstellen lassen?
Wird sie voraussichtlich noch länger AU sein?
Ist deine Freundin U25 oder Ü25?
Bestelle deiner Freundin, dass sie Keinen bammel haben muss.
Und bitte nie etwas ungeprüft unterschreiben, egal mit was der SB droht.
Hier nochmal der Link zur PDF EGV.
Agentur hat ihre Seiten neu aufgebaut, deswegen funktionieren die alten Links (seit heute?) nicht mehr.
Hoffe der funktioniert jetzt.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI388790
Ist deine Freundin schon länger AU geschrieben?
Falls Ja, hat der SB deine Freundin schon zum ÄD geschickt, hat ein Gutachten erstellen lassen?
Wird sie voraussichtlich noch länger AU sein?
Ist deine Freundin U25 oder Ü25?
Bestelle deiner Freundin, dass sie Keinen bammel haben muss.
Und bitte nie etwas ungeprüft unterschreiben, egal mit was der SB droht.
Hier nochmal der Link zur PDF EGV.
Agentur hat ihre Seiten neu aufgebaut, deswegen funktionieren die alten Links (seit heute?) nicht mehr.
Hoffe der funktioniert jetzt.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI388790
- kleinchaos
- Moderator
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Re: EGV Ziel: gesund
Bei kurzer AU, also Grippe, Beinbruch usw wird man sicher auch ne EGV abschließen können, sofern man sich fühlt und will. Bei sehr langer AU sollte eher die Erwerbsfähigkeit geklärt werden bevor an eine EGV gedacht wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV Ziel: gesund
Hallo kleinchaos,
da hast du natürlich recht.
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die Freundin von helz wegen vielleicht psychischer Probleme AU geschrieben ist.
da hast du natürlich recht.
Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die Freundin von helz wegen vielleicht psychischer Probleme AU geschrieben ist.
Re: EGV Ziel: gesund
danke
denke ist bisher alles hinreichend geklärt worden
au … ja länger
grund geht niemanden was an
natürlich ü25 … was soll das?
mit dem unterschreiben erzähle ich schon selber
danke für links
ist aber im moment irrelevant!
auf schreiben wurde bisher nicht reagiert, das ist aber nicht schlimm
denke ist bisher alles hinreichend geklärt worden
au … ja länger
grund geht niemanden was an
natürlich ü25 … was soll das?
mit dem unterschreiben erzähle ich schon selber
danke für links
ist aber im moment irrelevant!
auf schreiben wurde bisher nicht reagiert, das ist aber nicht schlimm
Re: EGV Ziel: gesund
Ich denke recht informativ zu dem Thema: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1999930
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EGV Ziel: gesund
Okayhelz hat geschrieben:danke
denke ist bisher alles hinreichend geklärt worden
Nach dem Grund hatte ich auch nicht gefragt.helz hat geschrieben:au … ja länger
grund geht niemanden was an
Das sollte nichts besonderes sein, natürlich ist nicht jeder HE Ü25helz hat geschrieben:natürlich ü25 … was soll das?
Ich hatte mir lediglich schon einen Kopf gemacht, falls ein VA kommen sollte.
Wenn du meinst, dass das irrelevant ist, dass man weiß was in einer EGV stehen darf und was nicht.helz hat geschrieben:mit dem unterschreiben erzähle ich schon selber
danke für links
ist aber im moment irrelevant!
Wann eine EGV angeboten werden darf und wann nicht.
Nichts für ungut.
Re: EGV Ziel: gesund
ein bißchen weiß ich nun auch schon liebe vala
und wenn die egv unterschrieben worden wäre, dann hätten wir hier nicht geschrieben!
und falls ein va kommt, dann können wir das immer noch gemeinsam durchgehen, falls meine freundin gewillt ist in den widerspruch zu gehen.
sie hat oft angst, das man ihr komplett die kohle streicht, weil das früher bei ihrer mutter, als diese mal im sozialhilfebezug mit 3 kleinen kindern war, so war.
diese panik kann ich ihr leider nicht nehmen.
und wenn man die seiten vorher gelesen hätte, dann hätte man schon so einiges mitbekommen udn muß nicht noch nach wochen wieder alles aufrollen.
und wenn die egv unterschrieben worden wäre, dann hätten wir hier nicht geschrieben!
und falls ein va kommt, dann können wir das immer noch gemeinsam durchgehen, falls meine freundin gewillt ist in den widerspruch zu gehen.
sie hat oft angst, das man ihr komplett die kohle streicht, weil das früher bei ihrer mutter, als diese mal im sozialhilfebezug mit 3 kleinen kindern war, so war.
diese panik kann ich ihr leider nicht nehmen.
und wenn man die seiten vorher gelesen hätte, dann hätte man schon so einiges mitbekommen udn muß nicht noch nach wochen wieder alles aufrollen.