Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

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DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#126

Beitrag von DarkDNS »

Ja du hast ja Recht.

Meine Freundin meinte heute das der SB wahrscheinlich aus allen Wolken fallen wird, weil sie sich nicht vorstellen kann das schonmal jemand sowas geschrieben bzw. sich dazu so geäussert hat. :D

Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber ich irre mich auch gerne mal. Naja wir werden sehen^^


Ach und zum Wort der Anerkennung: Danke an alle. :)
DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#127

Beitrag von DarkDNS »

Man man man....

Wollte heute den Brief für den Herrn SB abgeben und was ist los "Ab 12 Uhr ganztägig geschlossen" blabla hab den Brief dann in Gegenwart meiner Freundin und unter Aufnahme eines Handyvideos (S3 super Qualität muss ich sagen) eingeworfen denke mal das ist mehr Wert als eine Empfangsbestätigung. ;)

Und dann habe ich das Servicenter angerufen um mich zu erkundigen ob es möglich ist das der SB am 6.3 ein Gesprächsprotokol führt da ich keine Begleitperson habe für morgens 8 Uhr. Die Frau am Telefon hat dann circa 2 min. Rücksprache gehalten und meinte das wäre nicht die Norm aber man könnte einen weiteren Mitarbeiter dabei haben (bestimmt nicht die stecken alle unter einer Decke) oder den Termin nach hinten verlegen jetzt hat sie geschrieben das ich Gesprächsprotokol erbitte und wenn er sich da nicht drauf einlässt wäre der Termin auf den 6.3 nicht um 8 Uhr sondern um 14-15 Uhr gelegt wird und wenn der Herr SB da keine Zeit hat geht der Termin noch weiter nach hinten :D Je länger um so besser.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#128

Beitrag von DarkDNS »

§ 59 SGB II Meldepflicht
Die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht, § 309 des Dritten Buches, und über die Meldepflicht bei Wechsel der Zuständigkeit, § 310 des Dritten Buches, sind entsprechend anzuwenden.

bedeutet

§ 309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.


Hahaha soll das heißen ich kann eigentlich kommen wann ich will sollange ich an dem Tag komme der abgemacht wurde also natürlich wärend den Öffnungszeiten also von 8-11 Uhr und von 15-18 Uhr für Donnerstag? :D
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Koelsch
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#129

Beitrag von Koelsch »

Im Prinzip ja, aber beachte
.... und der Zweck der Meldung erreicht wird
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#130

Beitrag von DarkDNS »

Naja der Zweck der Meldung ist das Standard " Berufliche Situation besprechen" also was solls kann mir ja eigentlich nicht viel passieren da ich ja gesetzlich ein Anrecht auf eine Begleitperson habe und wenn er sich auf ein Protokol nicht einlässt dann geh ich um 8 Uhr morgens zum eigentlichen Termin hin sprech das an und geh dann wieder mit dem Hinweis "Meldepflicht nachgekommen" bitte um neuen Termin in der für mich korrekten Zeit also Donnerstags zwischen 14-15 Uhr da meine Begleitung nur da kann. Punkt.
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Günter
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#131

Beitrag von Günter »

Und du meinst, der ist dein Hansel und springt, wenn du mit dem Finger schnippst? Bei allen Vorbehalten, die wir gegen die SBs haben, denk dran, die meisten haben um die 200 Kunden, die sie spätestens alle 6 Monate sehen sollen, diverse auch öfter. Wenn jeder meint, ach der Termin um 8:00 passt mir nicht und zwischen 12:00 und 14:30 halte ich Siesta, meinst du der schafft auch nur einen Bruchteil seiner Aufgaben?

Wenn du einen Beistand mitnehmen willst, dann ist es dein Bier, wie du das auf die Reihe bekommst, andere müssen das auch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#132

Beitrag von DarkDNS »

Wenn du einen Beistand mitnehmen willst, dann ist es dein Bier, wie du das auf die Reihe bekommst, andere müssen das auch.
Und wie er das auf die Reihe bekommt ist seins.

Wenn er sich nicht drauf einlässt bzw. ich dort ohne Beistand sitze und er kein Protokoll führt was er mir dann unterschreibt, dann kann er das Gespräch mit sich selber führen und ich bin nach 5 min wieder raus mit der Begründung das ich nicht ohne Beistand mit ihm spreche bzw nicht ohne schriftlichen Beweis.

Ach und zu dem hier:
Und du meinst, der ist dein Hansel und springt, wenn du mit dem Finger schnippst?
Nein das meine ich nicht, aber so wie der sich letztens angehört hat denk er ganz stark ich bin seiner und wenn er einen Sch****vergleich will kann er ihn haben!

Was meinte er noch zu mir " Wenn sie morgens arbeiten müssen haben aber ein Vorstellungsgespräch und ihr Arbeitgeber sagt sie gehen da nicht hin sie müssen arbeiten, dann ist das ihr Problem wie Sie das regeln" und solche Sprüche wie " Sie beziehen Leistungen also müssen Sie auch etwas leisten" und " Ich habe Arbeit Sie wollen Arbeit also müssen Sie auch was dafür tun". Als ob ich den ganzen Tag mit 400€ Job und Schule an den Eiern spiele! Solche Unverschämtheiten musste ich mir geben (Freundin als Beweis) und dann soll ich Rücksicht auf den armen Mann nehmen der ja so überfordert ist.

Ganz ehrlich: Mir scheiß egal. ;)
Vala

Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#133

Beitrag von Vala »

DarkDNS hat geschrieben: Und dann habe ich das Servicenter angerufen um mich zu erkundigen ob es möglich ist das der SB am 6.3 ein Gesprächsprotokol führt
SBs müssen nach jedem Gesprächstermin ein Gesprächsprotokoll führen.

Auch hat man ein recht die einzusehen / sich ausdrucken zulassen.

http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43298.htm

Ich hatte meinen SB mal darauf angesprochen, dass ich diese Gesprächsprotokolle gerne in Kopie haben möchte, für meine Akte.
Mein SB hat sie mir alle anstandslos ausgedruckt.

Wegen dem Termin würde ich jetzt nicht so einen Aufstand machen.
Sicher wäre es gut wenn du einen Beistand dabei hättest, wenn du aber keinen hast gehts halt nicht.
Mit Trotz kommt man da nicht weiter, manchmal zieht man den Kürzeren.

Wenn du keine schriftliche Bestätigung zur Terminänderung bekommst, solltest du es dir wirklich gut überlegen ob du
um 8 auf der Matte stehst oder nicht.
DarkDNS
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#134

Beitrag von DarkDNS »

Ich meine das ich klargestellt hatte das ich in jedem Fall hingehen werde, wenn ich Mittwoch beim Servicecenter anrufe und keine Terminänderung erfolgt ist, dann auch um 8 Uhr nur wenn er dann kein Protokoll schreibt wird das Gespräch ziemlich einsilbig. :)

Immerhin wird das Gespräch um die EGV gehen und um meine Änderungswünsche bzw den ihm zugestellten Brief den wir hier augearbeitet haben worüber ich aber eh nicht mit ihm sprechen werde, weil ich klar in dem Brief geschrieben habe "Ich bitte Sie über obige Änderungswünsche zu entscheiden, sollten Sie mit einem oder mehreren oben genannten Punkten nicht einverstanden sein erwarte ich Ihre schriftliche Stellungnahme samt Begründung. "
Und schriftlich ist nicht mündlich immerhin muss er Ablehnungen ja auch Gesetzlich begründen nicht? Sollte er natürlich wiederstandslos alles mit in die EGV aufnehmen was ich mir anstreichen würde im Kalender werden wir natürlich reden und auch werde ich dann nach erneuter Prüfung der neuen EGV (natürlich zuhause) diese dann unterschreiben sollte diesmal alles in meinem Sinn sein. Kommt er mit VA dann ist da sso und ich werd richtig aufblühen. Ich beschäftige mich seit 2 Monaten nur mit dem SGB 2 und seit einem Monat intensiv und ich habe keine Angst mehr oder Bedenken. Und der Spruch von meinem Anwalt "Ich soll es mir mit ihm nicht verscherzen und auf lieb Kind machen" der ist gestrichen. Das Verhältnis zwischen SB und mir ist rein Geschäftlich nicht mehr und nicht weniger. ;) Und da halte ich es für relevant alles was er sagt mitzunehmen besonders wenn mal wieder sowas kommt wie "Leistung = Gegenleistung" so auf die Tour "Mach das was ich sage du faule Sau" meine Freundin hat nach dem Gespräch auch gesagt das er sehr unverschämt war in gewissen Sätzen.
Vala

Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#135

Beitrag von Vala »

DarkDNS hat geschrieben:meine Freundin hat nach dem Gespräch auch gesagt das er sehr unverschämt war in gewissen Sätzen.
Hat deine Freundin ein Gesprächsprotokoll geführt oder direkt nach dem Termins ein Gedächtnisprotokoll geschrieben?

Dafür geht ein Beistand ja eigentlich mit zum Termin.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#136

Beitrag von DarkDNS »

Hat deine Freundin ein Gesprächsprotokoll geführt oder direkt nach dem Termins ein Gedächtnisprotokoll geschrieben?
Nein, aber das kann sie jederzeit nachholen und dann das Datum von damals auf das Protokoll schreiben. Sie hat ein Gedächtnis wie ne Eiche. Ich behaupte eh ständig das sie eins geschrieben hätte. :P ;) Wenn es mal nötig ist werde ich mit ihr eines anfertigen. ;)
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kleinchaos
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#137

Beitrag von kleinchaos »

In dem Fall wäre es besser gewesen wenn ihr sofort mitgeschrieben hättet. Ich mach das ja ganz gern. Und vor allem fordere ich die SB dann gern mal auf langsamer zu sprechen weil ich kein Steno kann. Also bestimmte Aussagen protokolliere ich wörtlich. Und oft klappt es, dass der SB mir das sogar unterschreibt.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#138

Beitrag von DarkDNS »

Wenn in der EGV geschrieben stünde: "Bewirbt sich auf sozialversicherungspflichtige Stellen im Bereich Helfer und gibt darüber Bewerbungsbemühungen ab" könnte ich mich doch theoretisch auch auf sozialver. Helferstellen in Teilzeit bewerben nö? Wenn der SB dann meckern würde, könnte ich auf den Inhalt der EGV hinweisen und das es nicht genau definiert ist ich also im Recht bin, right?

Nur mal so eine kleine Frage am Rand. :)
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Günter
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#139

Beitrag von Günter »

Der kann nicht meckern, denn du bist im Recht. :jojo: :jojo:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#140

Beitrag von DarkDNS »

Ach und nochmal zum Thema "Sanktionen würden auch die Kosten der Unterkunft und Heizung" miteinbeziehen:

Auszug aus Rechtsfolgebelehrung:

"Bei einer Verletzung der Meldepflicht wird das ALGII [...] um 10% des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach §20 SGBII gemindert"


Nun ein Zitat aus §20 SGBII:



(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

Also nix mit KdU mindern, denn die Kosten der Unterkunft und Heizung sind in §22 SGBII geregelt und die Sanktion bzw. alle Sanktionen belaufen sich nur auf die zustehenden Leistungen nach §20 SGBII, also würden meine Leistungen um 10% der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGBII also um 10% auf die 159€ gemindert werden und nicht auf die ganzen 491€, da diese die 331,50€ für die KdU enthalten diese sind auch auf der Bewilligung extra ausgezeichnet (eine Spalte mit Sicherung des Lebensblabla nach 20 SGB2 und eine Spalte mit KdU nach §22 Sgb2 die §§ stehen da natürlich nicht aber ist Wurst ist so).

Und der Satz von meinem SB er sagte "Ich halte das immer so das wenn jmd. 1x nicht erscheint ich nochmal eine Einladung schicke und danach wenn er wiede rnicht erscheint ersteinmal die Leistungen einstelle sollange bis er sich meldet" ist dann damit auch hinfällig da nicht rechtens!

Wollte ich nur einmal Klugscheißen. ;)
Zuletzt geändert von DarkDNS am So 2. Mär 2014, 01:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#141

Beitrag von DarkDNS »

Ach und nochmal etwas zu § 309 SGB III Allgemeine Meldepflicht

Und zwar musste ich dabei ein wenig Schmunzeln. :D

(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.

Bedeutet für mich im Klartext:

Lass ich mich krankschreiben und es ist in der Meldeaufforderung nicht genau definiert das ich direkt am nächsten Tag wenn ich wieder gesund bin aufschlagen muss beim JC hat sich der Termin erstmal erledigt und ich warte auf neue Post richtig?

Und das mit der Meldeaufforderung liest sich für mich so:
Persönlich melden bedeutet für mich auch Telefonisch, das heißt ich könnte theoretisch an dem Tag an dem ich einen Termin habe, selbst wenn er morgens um 8 Uhr wäre um 16 Uhr beim Service Center anrufen und sagen "Ich wollte meiner Meldepflicht nach §59 SGBII in i. V. m. §309 SGBIII nachkommen und mich hiermit persönlich Melden", da in der Meldeaufforderung steht "Berufliche Situation besprechen" würde es eigentlich doch reichen, wenn ich dann eben kurz mitteile "Schreiben Sie doch nun bitte Herrn XY das ich angerufen habe um meiner Meldepflicht nachzukommen und sagen Sie ihm bitte das sich meine Situation nicht geändert hat und ich immer noch (je nachdem was man gerade macht) mache" und damit sollte ich eigentlich rechtlich korrekt gehandelt haben oder ich bin der Meldepflicht nachgekommen und das Ziel der Meldepflicht nämlich die Info zur Beruflichen Situation wurde erfüllt oder?? :D

Ist alles ne Auslegungssache :P Nicht?


Wäre echt mal wert das auszuprobieren :D
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#142

Beitrag von angel6364 »

DarkDNS hat geschrieben:
Bedeutet für mich im Klartext:

Lass ich mich krankschreiben und es ist in der Meldeaufforderung nicht genau definiert das ich direkt am nächsten Tag wenn ich wieder gesund bin aufschlagen muss beim JC hat sich der Termin erstmal erledigt und ich warte auf neue Post richtig?
Da stimme ich Dir zu.
Persönlich melden bedeutet für mich auch Telefonisch,
Nein. Persönlich heißt in persona, also körperlich anwesend, nicht per Telefon.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#143

Beitrag von DarkDNS »

Nein. Persönlich heißt in persona, also körperlich anwesend, nicht per Telefon.
Naja gut dann geht man hin wenn man weiß der SB ist nicht mehr da spricht kurz vor legt was schriftliches vor in dem die Berufliche Situation steht lässt sich bestätigen das man da war und gut ist oder nicht? Und bei Frage nach Grund des Nichterscheinens morgens verweist man einfach auf 309 SGBIII und lässt die Leute dumm stehen. :D
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#144

Beitrag von angel6364 »

Leider nein. Du zitierst selbst folgendes:
Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.
Letzteres ist der üble Punkt: wenn der Zweck der Einladung - aus JC-Sicht - war, dass genau dieses vorladende SBchen Dir Vorhaltungen über Deine Bemühungen etc. macht, hast Du bei Deiner Argumentation verloren. Und der Zweck wird im allgemeinen eben diese unsägliche Sch... sein.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#145

Beitrag von DarkDNS »

Deshalb habe ich ja geschrieben:
Naja gut dann geht man hin wenn man weiß der SB ist nicht mehr da spricht kurz vor legt was schriftliches vor in dem die Berufliche Situation steht (hier ist noch zu ergänzen das dieses Schreiben dann dem zuständigen SB ausgehändigt werden soll) lässt sich bestätigen das man da war und gut ist

Ich denke das jenes Schreiben als Zweck für die Meldepflicht ausreichend genug sein sollte nicht oder?
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#146

Beitrag von angel6364 »

Falsche Sichtweise. Der gesetzlich hier definierte Zweck ist doch nicht zwangläufig in reinem Informationsfluss von Dir zum SB definiert. Ebenso kann er bedeuten, dass SBchen Dir, wie gesagt, Vorhaltungen machen möchte, Dich in irgendeine Maßnahme drängen möchte, etc.
Ohne diese Verbrechen zu werten - das alles kann der "Zweck" sein.
Und all das würdest Du mit einer reinen Aushändigung eines Papieres unmöglich machen. Zweck nicht erreicht, Sanktion.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#147

Beitrag von DarkDNS »

Ist es dann aber nicht rechtlich unkorrekt bei einem Schreiben nach §59 SGBII Meldepflicht in den Gründen des Erscheinens nur auf "möchte mit Ihnen über Ihrer Berufliche Situation sprechen" einzugehen?

Müsste nicht dort dann genau definiert sein was der SB von mir will?


Kann mann das im Wiederspruch nicht so auslegen bzw was würde das SG sagen?
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#148

Beitrag von angel6364 »

Mit dieser schwammigen Formulierung "möchte mit Ihnen sprechen" halten sie sich alle rechtlichen Möglichkeiten offen. Da würde auch kein noch so spitzfindiger Anwalt einen Ausweg sehen: das ist eine unvermeidbar mindestens zweiseitige Kommunikation. In diesem "Kommunikationsaustausch" sollte dann ein weiterer Weg gefunden werden.
Wie das in der Realität aussieht, wissen wir alle nur allzu gut.
Aber das ändert nichts daran, dass die Formulierung eben dieses widerwärtige sich-gegenüber-Sitzen beinhaltet, samt einem Aktion-Reaktion-Verlauf.
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#149

Beitrag von DarkDNS »

Also da fährt man mit der AU am Tag des Termins bei nichtiger definierung bzw besthen auf Erscheinen am nächsten Tag nach ende der AU besser was? :D Nicht das ich es vorhabe aber ich lerne gerne dazu :P
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Re: Erster Termin seit Jahren.... Fragen zur EGV.

#150

Beitrag von angel6364 »

Den Zusatz, am ersten Tag nach Ablauf der AU zu erscheinen, hatte ich noch nie. Der müsste auch genauer definiert sein, denn die SBs in der für mich zuständigen Nachbarstadt sind nicht ganztägig zu erreichen. Für mich wäre das ohne Uhrzeitfestlegung ja positiv, könnte ich ja dann einfach eine Meldung an der Anmeldung machen, gut isses. Da würde ich fünf vor Zwölf einlaufen - da gehen SBchens Mittagessen ...
Wenn in den Vorladungen nichts dazu steht, wie hier bei mir, kommt halt irgendwann die nächste nach Ablauf der AU.
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