EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Geiles Teil die PDF
Danke für den Link
Werde ich morgen gleich mal "schrumpfen" und ins Forum laden
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Hallo Ping,
ich würde die EGV nicht Unterschreiben,passieren wird nicht viel,der SB schickt dir irgendwann den VA wo der gleiche Müll nochmal drin steht. Dann Widerspruch einlegen.
Die nicht Unterschrift unter einer EGV wird seit dem 1.4.2011 nicht mehr Sanktioniert,also hast du aus der richtung nichts zu befürchten,soll heißen keine Sanktion.
ich würde die EGV nicht Unterschreiben,passieren wird nicht viel,der SB schickt dir irgendwann den VA wo der gleiche Müll nochmal drin steht. Dann Widerspruch einlegen.
Die nicht Unterschrift unter einer EGV wird seit dem 1.4.2011 nicht mehr Sanktioniert,also hast du aus der richtung nichts zu befürchten,soll heißen keine Sanktion.
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Genau so ist es.
Wenn ich nicht unterschreibe, kann ich das Dingen wenigstens kippen, wenn es per VA reinkommt.
Wenn ich nicht unterschreibe, kann ich das Dingen wenigstens kippen, wenn es per VA reinkommt.
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
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- kleinchaos
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Alle Argumente wurden ja schon genannt. Bedingt erwerbsfähig, jedoch momentan auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig.
Damit scheidet erstmal die Abschiebung in die GruSi aus, Gesundheitsamt sagt ja erwerbsfähig.
Vorsichtig solltest du sein mit den Meldeterminen. Die sind wahrzunehmen, außer wenn man bettlägerig ist und das vom Arzt bescheinigt bekommt bzw gehunfähig.
Ich verstehe, dass dich die Termine zu stark belasten. In diesem Fall, falls der SB auf deinem Erscheinen bestehen sollte, wendest du dich bitte an eine Einrichtung und bittest um Beistand/Begleitung oder guckst mal unter http://www.wirgehenmit.org ob es jemanden in deiner Nähe gibt.
Die EGV bzw der VA sind ratz fatz zu kippen
Damit scheidet erstmal die Abschiebung in die GruSi aus, Gesundheitsamt sagt ja erwerbsfähig.
Vorsichtig solltest du sein mit den Meldeterminen. Die sind wahrzunehmen, außer wenn man bettlägerig ist und das vom Arzt bescheinigt bekommt bzw gehunfähig.
Ich verstehe, dass dich die Termine zu stark belasten. In diesem Fall, falls der SB auf deinem Erscheinen bestehen sollte, wendest du dich bitte an eine Einrichtung und bittest um Beistand/Begleitung oder guckst mal unter http://www.wirgehenmit.org ob es jemanden in deiner Nähe gibt.
Die EGV bzw der VA sind ratz fatz zu kippen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Steht doch dakleinchaos hat geschrieben:A
Vorsichtig solltest du sein mit den Meldeterminen. Die sind wahrzunehmen, außer wenn man bettlägerig ist und das vom Arzt bescheinigt bekommt bzw gehunfähig.
Dem JC liegt auch ein Attest aus dem vergangenen Jahr vor, dass ich aufgrund meiner Erkrankung, keine Termine mit denen wahrnehmen kann.
Damit bleiben die Meldetermine außen vor.Ich mache seit einem jahr eine Psychotherapie, die jetzt auch vor der Verlängerung steht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Das Attest sollte mehr als reichen.
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Mein Arzt hat mir bereits ein Attest ausgestellt, dass ich aus psych. Gründen Meldetermine nicht wahrnehmen kann. Das war wohl im letzten Jahr.
Auch ist eine AUB ein ausreichender Grund, den Meldetermin nicht wahrnehmen zu müssen, es sei denn, es ist die omminöse WUB gefordert.
Bei Anzweifelung der AU sollen die den Med. Dienst der KK einschalten, nur dieser ist befugt, eine AU aufzuheben.
Und bei einer DAUER-AU kann ja nicht argumentiert werden, dass ich immer nur zu Meldeterminen krank wäre. Deswegen ist das ein untergeordnetes Problem.
Zu Terminen gehe ich schon lange nicht mehr alleine hin. Es gibt hier eine AL-Initiative, die Begleitung anbietet.
Auch ist eine AUB ein ausreichender Grund, den Meldetermin nicht wahrnehmen zu müssen, es sei denn, es ist die omminöse WUB gefordert.
Bei Anzweifelung der AU sollen die den Med. Dienst der KK einschalten, nur dieser ist befugt, eine AU aufzuheben.
Und bei einer DAUER-AU kann ja nicht argumentiert werden, dass ich immer nur zu Meldeterminen krank wäre. Deswegen ist das ein untergeordnetes Problem.
Zu Terminen gehe ich schon lange nicht mehr alleine hin. Es gibt hier eine AL-Initiative, die Begleitung anbietet.
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Mach dasKoelsch hat geschrieben: Geiles Teil die PDF
Danke für den Link
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Nach einer nochmaligen Anfrage habe ich noch eine Antwort bekommen.
Steht aber glaube nur Blahblah drinne, drumherum Geschreibse
Ich lese mir das Schreiben nochmal durch, wenn es taugt (aus der Erinnerung, es taugt nicht ) kannst du das auch haben.
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Also ein Problem weniger
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Jau... erst mal ein Problem weniger.
und @all:
Danke für die tolle Unterstützung
Dann kann ich ja ruhig schlafen
und @all:
Danke für die tolle Unterstützung
Dann kann ich ja ruhig schlafen
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Hab grade noch etwas "Schönes" zu diesem Thema gefunden.
Insbesondere der Passus:
Insbesondere der Passus:
ist hier interessant.Die Grundsicherungsstellen wählen die geeignete Person aus und informieren sie über die Möglichkeit der Teilnahme. Die Projektteilnahme kann abgelehnt werden. Entscheidet sich die Person jedoch zur Teilnahme und unterschreibt eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung, dann verpflichtet sie sich zur Mitwirkung.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Ping am So 23. Mär 2014, 08:46, insgesamt 2-mal geändert.
- kleinchaos
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Das sollte man sich doch einrahmen ;)
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Einrahmen? Am besten ANPINNENkleinchaos hat geschrieben:Das sollte man sich doch einrahmen ;)
Nachtrag:
http://www.perspektive50plus.de/uploads ... 50plus.pdf
letzter Absatz auf Seite 2 betont die Freiwilligkeit
Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Und hier Vala's Datei, verkleinert (62 kB statt 2,26 MB, nur um mal zu zeigen, was man mit einer vernünftigen Scaneinstellung - 150 dpi schwarz/weiß - sparen kann ) und danach farbig markiert.
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Re: EGV mit 50+ Maßnahme trotz AU/Ges. Einschränkungen
Danke für deinen Tip Koelsch
Hab meinen Scanner mal anders eingestellt, mal sehen ob ihm das gefällt
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