EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
fanchon
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EGV

#1

Beitrag von fanchon »

Hallo,

hier geht's weiter, und das nicht zum letzten Mal denke ich ........ :heul: .

Die EGV werde ich nicht unterschrieben. (Die EGV aus dem BWZ 03/15 bis 08/15 habe ich auch nicht unterschrieben.)

Was haltet ihr von dem Teil?

Sollte ich die EGV voll abwehren, weil ich als Selbständiger arbeite? Oder etwas Eigenes formulieren?

Mein erster Satz wäre:
Das Jobcenter erkennt schriftlich an, dass ich meine selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausübe. :gaga: :totlach:

Ich weiß, dazu wird es nicht kommen, aber es ist evtl. eine Gesprächsgrundlage.

lG fan
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kleinchaos
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Re: EGV

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde das nicht unterschreiben
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: EGV

#3

Beitrag von Günter »

Liebes JC,

vielen Dank für das Pamphlet. Leider ist es in dieser Form nicht akzeptabel.

Es handelt sich nicht um eine gemeinsame Strategie sondern um Ihre Wunschvorstellungen.

Festzustellen ist, dass ich viel Geld und Arbeitskraft in meine Selbstständigkeit investiert habe, das wäre verloren, wenn ich die Selbstständigkeit als Hobby neben einer Vollzeitbeschäftigung ausüben würde, ihre Vorschläge kommen einer grundgesetzwidrigen Enteignung gleich. (Leider gibt der Gesetzgeber denen die Möglichkeit dazu.
5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Die Regelung der Bewerbungskosten ist inakzeptabel.

Die Zahl der Bewerbungen ist zu hoch.

Ihre Forderungen zum Thema Investitionen sind von keinem Gesetz gedeckt und machen mich zum Weisiúngsgebundenen Handlanger eines Kopfschüttlers.

Die Ortsabwesenheit bei Selbstständigen und Vollzeitarbeitnehmern ist außer Kraft gesetzt. Ich kann nicht dem Kunden sagen ich weiß nicht ob der Termin klappt, ich muss Mutti fragen ob der Hausarrest solange aufgehoben wird.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: EGV

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Nur ein paar Punkte, die mir sofort auffallen:

1.) Wie soll die Selbständigkeit neben einem Vollzeitjob ausgeübt werden? Das ist ein Widerspruch. Es fehlt die Ermessensausübung, warum die Selbständigkeit in einen Nebenjob umgewandelt werden soll.

2.) Die Verwendung von Tagespresse für Bewerbungen fordern, deren Kostenersatz gleichzeitig aber kategorisch ausschliessen finde ich nicht zielführend. Im Regelsatz ist kein Anteil zur Suche von offenen Stellen vorhanden.

3.) Üblich sind 5 € pro Bewerbung pauschal. Wenn die Tinte und der Toner nicht bezahlt werden, kann keine Bewerbung ausgedruckt werden. Die Einzelbelege sind auch sinnlos, wenn bereits Büromaterial zu Hause existiert. Wieso soll man alles doppelt anschaffen nur für Bewerbungen? Doppelte Büroführung?

4.) Man ist nicht verpflichtet, Investitionen vorher abnicken zu lassen. Es kann sich ggf. empfehlen, aber es gibt dazu keine Pflicht.

5.) Die EGV gilt nur gute 5 Monate. Das ist zu kurz.

Ich würde das alles nicht unterschreiben.
Zuletzt geändert von Olivia Cole am Fr 18. Sep 2015, 09:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: EGV

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig, ich würde auch in Günter's Sinn (etwas feiner formuliert) Gegenvorschläge dort hin schicken.

Dann hast Du für "später" immerhin das Argument, über meine Vorstellungen wurde nicht gesprochen, daher ist der Verwaltungsakt, der mit Sicherheit kommen wird, rechtswidrig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia Cole
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Re: EGV

#6

Beitrag von Olivia Cole »

Ist das Schriftformerfordernis bei den Bewerbungen eigentlich zulässig? Vieles geht doch auch per E-Mail, persönlich oder auch durch einen Telefonanruf. Und diese Bewerbungen sollen bei der Mindestzahl von 6 Stück mtl. dann nicht mitzählen? Dann läuft es faktisch auf 10 Bewerbungen monatlich raus, wenn man die Sache ernsthaft betreibt. Das sind viel zu viele Bewerbungen bei gleichzeitiger Selbständigkeit. Wann soll man bitte arbeiten und sich auf seine Tätigkeit konzentrieren?
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marsupilami
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Re: EGV

#7

Beitrag von marsupilami »

Nachdem ich hier ja schon eine Weile mitmache und immer wieder die gleiche Frage und anschließende Diskussion auftaucht, denke ich: es macht Sinn, 1 (einen!!) Gegenvorschlag zu machen.
Der wird vermutlich abgelehnt werden, aber!!! wenn es zu einer ernsthaften Auseinandersetzung um die Inhalte des nachfolgenden VA kommt, hat man vor Gericht bessere Karten, wenn man belegen kann: ich habe Gegenvorschlag gemacht.

Denn im Allgemeinen - so meine Rückschlüsse aus den Rückmeldungen - sind die Gerichte durchaus geneigt, einer entsprechenden Argumentation zu folgen:
EGV soll verhandelt werden und nicht einseitig vom JC dem Deliquenten auf-oktroyiert werden.


Also unter "Ziele" dem JC folgende Änderung vorschlagen:

Allgemein: Verringerung bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch
1.) Weiterführung der Selbständigkeit in Vollzeit
2.) Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Neben-Tätigkeit in Teilzeit wobei die selbstständige Tätigkeit Vorrang hat.


Bei "Unterstützung durch das JC" folgende Änderungen vorschlagen:
"..... Bewerbungsfotos, Portokosten in der jeweils gültigen, erforderlichen Höhe. Denn wenn Post/dhl die Portogebühren ändern, erhöhen, bist Du der Mops, der draufzahlt!

"Die Kosten müssen durch die Vorlage der ORIGINALBELEGE nachgewiesen werden. Die Originalbelege verbleiben beim eLB. Wünscht das JC Kopien, sind diese auf Kosten des JC unter strenger Beachtung des Datenschutzes anzufertigen."

Alles was danach NICHT erstattet wird, drinne lassen.
Dann fühlt sich SB gebauchpinselt.


Bei:
"Maximale Kostenübernahme 500,00 Euro im Kalenderjahr." nachfragen, ob damit auch evtl. Mehrkosten durch Fahrten zu Bewerbungsgesprächen gedeckelt sind!


Eigenbemühungen:
Grundsätzlich bist Du bereits erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert, da Du selbstständig Aufträge akquirierst, Angebote erstellst und Aufträge erfolgreich durchführst und abarbeitest und zudem doppelte Buchführung - einmal für das Finanzamt und einmal nach völlig anderen Kriterien für das JC - erstellst.

Das beansprucht Dich so sehr, daß Du maximal 2 eigene, schriftliche Bewerbungen pro Monat durchführen kannst.
Der Rest des Absatzes kann so bleiben.

Der Nachweis der Eigenbemühungen ist in tabellarischer Form alle 3 Monate einzureichen.
Dies geschieht per E-Mail.
Ein weiterer Aufwand ist aufgrund der in Vollzeit ausgeführten Selbstständigkeit unzumutbar.


Der Absatz:
"Sie verpflichten sich dazu alle Investitionen im Vorfeld Ihrem persönlichen Ansprechpartner
anzuzeigen, damit dieser vor der Tätigung der Investition prüfen kann, ob die Ausgabe
notwendig, unvermeidbar und angemessen ist. "
ist ersatzlos zu streichen, da weder der SB noch das JC sich an der Geschäftsführung beteiligen oder gar das Unternehmer-Risiko übernehmen. Außerdem entsprechen diese Ausführungen nicht der aktuellen Rechtsprechung.


So, ich denke, das wären die wichtigsten Änderungsvorschläge incl. Begründung.
Vermutlich wird SB nicht darauf eingehen und sofort die ursprüngliche EGV als VA erlassen.
Aber mit den eingereichten (gegen Empfangsbestätigung) Änderungsvorschlägen hast Du bessere Karten, wenn Du generell gegen den VA oder eine erlassene Sanktion wg. angeblicher Pflichtverletzung vorgehen willst/mußt.
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Re: EGV

#8

Beitrag von Olivia Cole »

:Daumenhoch:

Marsus Überlegungen finde ich sehr gut.

Aber:
Ich kenne leider die Vorgeschichte des eLB nicht, daher gilt das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ich würde mich generell auf eine Stellensuche nur einlassen, wenn viele Jahre lang erfolglos an der Selbständigkeit "rumgedoktert" wurde und keinerlei Gewinn erzielt wird. Ansonsten würde ich natürlich darauf beharren, die Selbständigkeit auszubauen, keine Bewerbungen zu schreibem und ich würde wohl ggf. auch zuerst mal ein Coaching machen, bevor solch eine EGV wie oben in Erwägung gezogen und ein Gegenangebot unterbreitet wird. Sind diese Überlegungen denn alle gemacht worden und ist die Situation so oder so ähnlich wie beschrieben?
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kleinchaos
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Re: EGV

#9

Beitrag von kleinchaos »

Bei der Nebentätigkeit würde ich das "sozialversicherungspflichtig" weglassen. Auch Schneeräumen im Winter für mal angenommen 200€ senkt die Bedürftigkeit. Und genau darum geht es vorrangig. Senken, im besten Fall beenden.

Zu den Belegen für Porto etc: wenn das JC das zahlt, gehören ihm auch die Originalbelege. Die Kopien verbleiben beim eLb.
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Günter
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Re: EGV

#10

Beitrag von Günter »

Richtig, ich würde auch in Günter's Sinn (etwas feiner formuliert) Gegenvorschläge dort hin schicken.

Noch feiner? :ohnmacht:

Marsus Vorschläge klingen gut aber die Bewerbungen werden nur einmal pro BWZ in tabellarischer Form nachgewiesen.

Die Stallpflicht ist ersatzlos zu streichen, es ist nicht möglich als Selbstständiger jeden auswärtigen Kundentermin genehmigen zu lassen.

Die Stallpflicht wurde nicht eingeführt um den JC ein Instrument zum Gängeln der eHB an die Hand zu geben, sondern um den eHB schnell in Maßnahmen oder zu Bewerbungsterminen zu schicken. Auch daher ist die Stallpflicht bei Selbstständigen sinnlos und daher zu streichen.
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Re: EGV

#11

Beitrag von Olivia Cole »

Gegen die Stallpflicht würde ich mich auch wenden. Und Selbständige sind sowieso immer im Dienst, müssen auch mal eine Fortbildungsreise machen oder ein auswärtiges Treffen mit Geschäftspartnern. Das kann man doch nicht alles genehmigen lassen.
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Günter
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Re: EGV

#12

Beitrag von Günter »

Die Vorschrift ist sinnlos, da weder kurzfristige Maßnahmen noch Bewerbungstermine möglich sind. Daher ein grundgesetzwidriger Eingriff in die Bewegungsfreiheit.

Solche Eingriffe sind nur dann möglich, wenn ein konkreter Anlass dafür besteht, z.B. der SB muss noch ein paar freie Plätze bei seinem Freund dem Maßnahmenträger auffüllen, damit er die Gratisreise erhält.
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marsupilami
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Re: EGV

#13

Beitrag von marsupilami »

:verlegen:
Sorry, Stallpflicht-streichen vergess' ich immer.

Argumentation für die Streichung wurde ja schon gepostet.
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marsupilami
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Re: EGV

#14

Beitrag von marsupilami »

Mir ist noch was eingefallen, was - je nach persönlichen Umständen - gestrichen werden sollte:

"Für die Stellensuche sollten folgende Medien verwendet werden:"

Die Verwandten/Bekannten sollten ersatzlos gestrichen werden.
Nichts und niemand kann mich dazu zwingen, diesem Personenkreis meine berufliche Situation zu offenbaren bzw. daß ich ein "Verhältnis" mit dem JC habe.


Ja, ich weiß, "sollte" heißt nicht "muß". Aber diese(r)SB ist offenbar pingelig, da sollte man schon ein wenig gegenhalten.
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fanchon
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Re: EGV

#15

Beitrag von fanchon »

Hallo und Guten Morgen,

vielen Dank für die vielen Gedanken zu dieser EGV.

Morgen habe ich nun den Termin beim JC.

Wie Marsu feststellte scheint SB nicht wirklich gut auf mich zu sprechen zu sein. Ich habe wohl schon beim ersten Gespräch im Mai zu deutlich gesagt, was ich von den "Bemühungen" des JC halte. ("wir halten Sie auch mit 56 für vermittelbar"; "hörte sich in den letzten 6 Jahren aber immer wieder ganz anders an").

Zugute halte ich dem SB, dass mir 3 Monate Schonzeit zugebilligt wurden (Pflege meiner Mutter bis zum Tod, Haushaltsauflösung, Umzug, ich war / bin völlig fertig). "........ aber im Juni muss es dann wieder losgehen ......."

Zurück zur EGV. Mal sehen wie das läuft, ob ich da wirklich was verhandeln kann? Wenn SB was Neues zusammenschreiben sollte, muss ich dann sofort unterschreiben?

Seht euch meine - eure - Gedanken dazu bitte an (blau sollen meine Argumente sein) und "schmiert" darin ruhig rum.

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Koelsch
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Re: EGV

#16

Beitrag von Koelsch »

Liest sich recht gut. Gerade bei den Bewerbungskosten hast Du völlig Recht - entweder da steht klipp und klar, pro schriftliche Bewerbung gibt's € xx, oder JC muss klipp und klar schreiben, wie Du die Kosten für 2 Blatt Papier, 1 Briefumschlag und eine Vreimarke nachzuweisen hast. Ich weiß, es gibt JC's, die entblöden sich nicht für jede Freimarke eine einzelne Quittung zu verlangen. :ohnmacht:
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Günter
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Re: EGV

#17

Beitrag von Günter »

Sie verpflichten sich dazu alle Investitionen im Vorfeld mit Ihrem pers. Ansprechpartner …............
Wird ersatzlos gestrichen; weder SB noch JC sind an der Geschäftsführung beteiligt oder bereit sich am Unternehmerrisiko beteiligt; es fehlt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diesen Eingriff in die Unternehmensführung. Der Gesetzgeber hat ihnen lediglich eine nachträgliche Prüfmöglichkeit auf Angemessenheit eingeräumt. Seien sie im Vorfeld versichert, ich werde mich bei falscher Ermessenausübung an die Sozialgerichtsbarkeit wenden.

Alles zu: innerhalb / außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs
Ebenfsalls ersatzlos streichen:
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marsupilami
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Re: EGV

#18

Beitrag von marsupilami »

Ich hab in der ursprünglichen EGV rumgepfuscht.
2015_09_18 EGV 0915 V_m.odt
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Günter
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Re: EGV

#19

Beitrag von Günter »

Und wat soll der Müll?
Eine pauschalierte Erstattung von Bewerbungskosten ist ausgeschlossen.

Die Kosten müssen durch die ORIGINALBELEGE nachgewiesen werden. Kopien der Originalbelege können NICHT anerkannt werden.

Kosten für Druckerpatronen / Toner werden NICHT erstattet.

Kosten für Zeitschriften, Zeitungen und Newsletter werden NICHT erstattet.

Kosten für das Aufgeben von Anzeigen werden NICHT erstattet.

Kosten / Rechnungen für Internet und/oder Telefon (Verbrauchs- und Fixkosten) werden NICHT erstattet.

Die Übernahme der Kosten für Energie, die mit der Erstellung von Bewerbungen entstehen oder zusammenhängen, ist über das Vermittlungsbudget ausgeschlossen
Ich würde das auf keinen Fall unterschreiben.
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Koelsch
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Re: EGV

#20

Beitrag von Koelsch »

Richtig, denn das heißt, ich muss einen "Originalbeleg" für 2 Blatt Papier und 1 Briefumschlag vorlegen. Dazu muss ich im Zweifel ins Städtchen, mir dort einen einzelnen Briefumschlag gegen Quittung kaufen - und ob ich in dem Laden auch 2 Blatt Papier gegen Quittung bekomme, darf bezweifelt werden. Und natürlich gilt Gleiches für die Briefmarke. Was mach z.B. ich - ich habe keine Briefmarken sondern frankiere an der Leine aus dem bei der Post "hinterlegten" jeweiligen Portoguthaben. Darüber gibt's dann eine Sammelrechnung. Soll ich mich da zum Briefmarkeneinzelhändler begeben, um eine solche zu erstehen? Und wer zahlt die völlig unnötigen Fahrtkosten, für die völlig sinnfreien Einkäufe?


Ansonsten aber kann man mit Marsu's Version gut leben.
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Re: EGV

#21

Beitrag von Günter »

Und du meinst hierauf
es fehlt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diesen Eingriff in die Unternehmensführung. Der Gesetzgeber hat ihnen lediglich eine nachträgliche Prüfmöglichkeit auf Angemessenheit eingeräumt. Seien sie im Vorfeld versichert, ich werde mich bei falscher Ermessenausübung an die Sozialgerichtsbarkeit wenden.
sollte man verzichten? :ohnmacht:
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Re: EGV

#22

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat den "Investitionspassus" doch ganz gestrichen. Dann wäre das doch ok.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: EGV

#23

Beitrag von marsupilami »

Man kann doch Günter's Zitat als (zusätzliche) Begründung mitnehmen!
Spricht nix dagegen.
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marsupilami
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Re: EGV

#24

Beitrag von marsupilami »

Abgesehen davon:

Grundsätzlich ist das Teil so widersprüchlich in seinen Inhalten, daß man SB doch auch mal nerven fragen kann mit:
Ja was denn nun?

Entweder:
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Vollzeit
gleich auf Seite 1 dieser EGV

oder weiter unten dann:
Sie gehen Ihrer selbständigen Tätigkeit weiterhin zuverlässig nach und unternehmen alle Ihnen zumutbaren Anstrengungen, um Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft durch die Erzielung von Einkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit zu verringern bzw. zu beenden.
"Zumutbare Anstrengungen" sind für mich 8 h pro Tag, 5 Tage die Woche.
Doppelte Buchführung geht extra.
Dann ist aber keine Zeit mehr für Bewerbungen.

So lieber SB, wie hättest Du es denn gerne?

Arbeiten oder Bewerben?
Wo ist die Chance auf Senkung der Hilfebedürftigkeit größer?





Mir kommt gerade die komische Idee, diese EGV doch zu unterschreiben und dann, wenn der SB die fehlenden Bewerbungen o.ä. moniert oder gar sanktionieren will, ihm aufgrund dieser Widersprüchlichkeit per SG eine reinzuwürgen.
Fehlende Eindeutigkeit = Ungültig.

Aber wie gesagt, nur eine komische Idee.
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Re: EGV

#25

Beitrag von fanchon »

Hallo,

ich schreib das jetzt mal zusammen.
Ist alles eine gute Grundlage für das Gespräch morgen.
SB bekommt natürlich nur die Grundform.

Das ihr das mit den Bewerbungskosten ähnlich seht wie ich, freut mich. Mal sehen was SB dazu sagt.

Vielen Dank für die Hilfen!

lG fan
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