Hochdreiste EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Koelsch
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Hochdreiste EGV

#1

Beitrag von Koelsch »

...mal wieder was für den Blutdruck - diese JC Typen werden immer unverschämter. eLB in diesem Fall ist, und das ist dem JC bekannt, psychisch und physisch wenig belastbar, daher auch der Gutachterkram dort.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Hochdreiste EGV

#2

Beitrag von Günter »

Lecker :ohnmacht:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Hochdreiste EGV

#3

Beitrag von kleinchaos »

Krass.
Natürlich wird so was nicht unterschrieben.Und es kann erst an eine Vermittlungs- und Bewerbungsstrategie gedacht werden wenn die Erwerbsfähigkeit geklärt ist. Vorher geht gar nix und würde ich auch nix machen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Hochdreiste EGV

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich möchte dem eLB empfehlen, darauf kurz wie folgt zu antworten:
Ihren Vorschlag einer Eingliederungsvereinbarung werde ich nicht unterschreiben. Sie bedrohen hier die Nichtabgabe einer Schweigepflichtsentbindung und eines Gesundheitsfragebogens mit einer Sanktion. Dies ist in hohem Maße rechtswidrig.

Ich werde Ihnen keinen Gesundheitsfragebogen und keine Schweigepflichtsentbindung einreichen, da ich angesichts dieses Rechtsverständnisses auf Ihrer Seite nicht mehr davon ausgehen kann, dass Sie meine Rechte wahren. Nennen Sie mir die Anschrift des ärztlichen Dienstes, dann kann ich diesen in dem von mir für erforderlich gehaltenen Umfang direkt informieren.

Anrufe Ihrerseits bei potentiellen Arbeitgeber untersage ich hiermit ausdrücklich.
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marsupilami
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Re: Hochdreiste EGV

#5

Beitrag von marsupilami »

"Dies ist im hohen Maß rechtswidrig."
Wie rechtswidrig ist es denn?
Tatsächlich eine ganze Maß und kurz vor'm Überlaufen?
Nur ein 1/2 ltr?
Oder doch gar nur 0,3?

Entweder ist das rechtswidrig oder eben nicht.

Mein Vorschlag:
"Dies ist rechtswidrig und steht im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung!"
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Günter
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Re: Hochdreiste EGV

#6

Beitrag von Günter »

Ich würde noch zusätzlich etwas in der Art einfügen.

Ihnen ist bekannt, dass ich weder psychisch und physisch belastbar bin, daher ist die Zahl der monatlich mindestens 6 Bewerbungen zuzüglich der von Ihnen zugesandten VV unrealistisch. Soviel Stellen, die meinem Bewerbungsprofil und Qualifikationen entsprechen gibt es nicht. Entweder ich versende Alibi-Bewerbungen, um Sanktionen zu entgehen, oder sie kürzen willkürlich meinen Lebensunterhalt, was für mich zusätzlichen Stress bedeutet.

Auch aus diesem Grund behalte ich mir bereits jetzt vor gegen einen VA in dem ähnliche Forderungen stehen sollten Klage bei dem Sozialgericht einzureichen.

Da fühlt wieder ein SB die Macht in sich.

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Günter
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Re: Hochdreiste EGV

#7

Beitrag von Günter »

Soviel Stellen, die meinem Bewerbungsprofil und Qualifikationen entsprechen gibt es nicht.
Besser ist Folgendes:

Wie ich aus meinen bisherigen Bewerbungsaktivitäteten weiß, gibt es so viele Stellen, die meinem Bewerbungsprofil und Qualifikationen entsprechen, nicht.
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Olivia
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Re: Hochdreiste EGV

#8

Beitrag von Olivia »

6 Bewerbungen monatlich sind 72 im Jahr. Wenn je Bewerbung 5 € erstattet werden, dann wären dies 360 €. Meines Wissens gibt es einen bundeseinheitlichen Deckel bei 260 € (kann mich aber auch irren). Jede darüber hinaus gehende Bewerbung wäre nicht finanziert.

Daavon mal abgesehen: wie Günter ganz richtig schrieb, sind 6 Bewerbungen im Monat sehr viel. Eigenartig ist ja auch, dass die Bewerbungsvorschläge vom Jobcenter nicht dazu zählen. Wovon sollen die denn dann bezahlt werden? Und wenn das Jobcenter nun Dutzende weitere Bewerbungsaufforderungen schickt, was dann?
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marsupilami
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Re: Hochdreiste EGV

#9

Beitrag von marsupilami »

Bau die Berechnung der Bewerbungskosten von Olivia als rechtswidriges oder zumindest widersprüchliches Beispiel mit ein.
Signatur?
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Günter
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Re: Hochdreiste EGV

#10

Beitrag von Günter »

Die Zahl der geforderten Bewerbungen zuzüglich einer ungenannten Anzahl von VVs - Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot eines VA - überschreitet die Kostengrenze von 260 € und ist daher rechtswidrig.
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schimmy
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Re: Hochdreiste EGV

#11

Beitrag von schimmy »

Die EGV ist ja richtig Heftig. Unterschreiben auf keinen Fall. Da möchte ein SB mal wieder Gott spielen.

Ist es in dem Fall nicht besser der EGV keine weitere Beachtung zu schenken und den VA abzuwarten, da der HE schon Gesundheitlich sehr angegriffen ist,eine Sanktion für die nicht Unterschrift unter einer EGV wird ja seit dem 1.4.2011 nicht mehr Sanktioniert und dann gegen den VA in Widerspruch zu gehen mit den jetzigen schriftlichen von euch verfassten Text?
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Koelsch
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Re: Hochdreiste EGV

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, hier sollte man dem SB'chen gleich was vor den Bug schießen. Denn dann hat man mehr in der Hand, wenn der VA dann doch kommt.
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schimmy
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Re: Hochdreiste EGV

#13

Beitrag von schimmy »

@Koelsch...Da hast du ja auch recht, warum abwarten. Mit dem jetzigen verfassten Text wird dein Klient sicherlich einverstanden sein.
sleepy5580
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Re: Hochdreiste EGV

#14

Beitrag von sleepy5580 »

Mal so dumdreist nachgefragt muss er nicht um 6 Absagen zu bekommen nicht ca. 12 Bewerbungen schicken, ich hatte früher höhstens auf jede 2. Bewerbung ne Absage bekommen. Zum anderen die Bewerbungskosten sollen ja vorher beantragt werden wie soll das bei den VV innerhalb von 3 Tagen gehen? Er bekommt die Post muss dann zum Amt, dort die Kosten beantragen und bis das bearbeitet ist und die Genehmigung der Kosten durch bearbeitet und bei ihm angekommen ist sind die 3 Tage doch schon wieder rum.
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Koelsch
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Re: Hochdreiste EGV

#15

Beitrag von Koelsch »

Der Schwachsinn mit vorher beantragen steht fast überall in den EGV's. Spätestens damit hat man die an den Hammelbeinen.
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kleinchaos
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Re: Hochdreiste EGV

#16

Beitrag von kleinchaos »

Das mit dem vorher beantragen ziehen wir grad hemmungslos durch.

Es gibt keinen Deckel für Bewerbungskosten. Nirgends. Die 240 bis 280 Euro, die immer durch die EGV geistern sind ein Durchschnittswert. Wer so was da reinschreibt und dann noch 10 Bewerbungen im Monat fordert, dabei auch auf angeblich nicht erstattungsfähige Online-Bewerbungen verweist, handelt entgegen er Fachlichen Hinweise zum Vermittlungsbudget. Außerdem werden bei einem Deckel Bewerbungsbemühungen behindert. Und der Schwachsinn mit den Online-Bewerbungen ist genauso. Man muss PC und Internetleitung vorhalten. Auch wenn hier bei uns in Leipzig immer gern auf den kostenlosen Jobclub verwiesen wird, so entstehen da aber auch Fahrkosten. Und die wollen sie immer nicht rausrücken, berufen sich darauf, dass man ja das Sozialticket kaufen könne. Aber dazu kann mich niemand zwingen
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Koelsch
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Re: Hochdreiste EGV

#17

Beitrag von Koelsch »

Richtig - de Sozialticket-Schwachsinn haben wir, etwas abgewandelt, auch gerade vor dem Aachener SG

Selbstständiger eLB muss regelmäßig beruflich mit ÖPNV ins Aachener Umland. Definitiv billigste Möglichkeit Sozialticket plus Monatsticket Kurzstrecke im Nachbarort. Kurzstrecke Nachbarort wird vom JC als Betriebsausgabe anerkannt, Sozialticket Aachen jedoch nicht, damit könne man ja auch privat ....

Mit dem Monatsticket im Nachbarort aber, so scheint das JC ja wohl überzeugt zu sein, kann man nur betrieblich. :gaga:
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Re: Hochdreiste EGV

#18

Beitrag von kleinchaos »

Und wie kommt er bis zur Tarifgrenze?
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Re: Hochdreiste EGV

#19

Beitrag von Koelsch »

Na mit dem Sozialticket Aachen, dass er dann eben vom Regelsatz zu erstehen hat. :gaga:
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Re: Hochdreiste EGV

#20

Beitrag von sleepy5580 »

Woebei der Anteil im Regelsatz wohl nicht für das Ticket reicht, man könnte ja wohl sagen Sozialticket abzüglich Anteil, so als Kompromiss :unschuld:
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Pegasus
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Re: Hochdreiste EGV

#21

Beitrag von Pegasus »

Ist es nicht so, das vor einer EGV erst der Gesundheitszustand festgestellt werden MUSS?

Was für ein zusätzlich Druck für den Leistungsempfänger. :motzki:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Hochdreiste EGV

#22

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben:Auch wenn hier bei uns in Leipzig immer gern auf den kostenlosen Jobclub verwiesen wird, so entstehen da aber auch Fahrkosten. Und die wollen sie immer nicht rausrücken, berufen sich darauf, dass man ja das Sozialticket kaufen könne.
Dazu reicht der Regelsatzanteil aber nicht aus. Und der zugestandene Regelsatzanteil soll ja auch für Transportfahrten, Taxi und sonstige Fortbewegung ausreichen. Niemand kann verlangen, dass davon Fahrten zum Jobclub bezahlt werden sollen.
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Koelsch
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Re: Hochdreiste EGV

#23

Beitrag von Koelsch »

sleepy5580 hat geschrieben:Woebei der Anteil im Regelsatz wohl nicht für das Ticket reicht, man könnte ja wohl sagen Sozialticket abzüglich Anteil, so als Kompromiss :unschuld:
Ich seh hier keinen Grund, Kompromisse einzugehen. Das Sozialticket wird gekauft, weil es damit deutlich billiger ist in den Nachbarort zu kommen als z.B. mit Einzel- oder 4-rer Ticket.
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Re: Hochdreiste EGV

#24

Beitrag von Olivia »

In den Nachbarort vielleicht schon, aber für die Fahrt zum Jobclub??
schimmy
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Re: Hochdreiste EGV

#25

Beitrag von schimmy »

@Koelsch...wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise ?
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