Zuweisung zu EEJ

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Koelsch
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Zuweisung zu EEJ

#1

Beitrag von Koelsch »

Gerade auf den Tisch bekommen eine Zuweisung zum EEJ nach § 16d SGB II

Natürlich ist nicht der Hauch einer erforderlichen Ermessensausübung erkennbar, in "bestem Deutsch" heißt es:
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung weise ich Sie in eine Arbeitsgelegenheit zu.
Es folgt eine ordentliche Beschreibung, um was es geht, dann aber wird es erneut "etwas schwammig":
Angabe zu Lage und Verteilung der Arbeitszeit
zeitlicher Umfang: 30 Stunde(n) pro Woche
Arbeitszeitform: Schicht
Regelmäßige Arbeitszeit von : 00:00 Uhr
Regelmäßige Arbeitszeit bis : 23:59 Uhr
Regelmäßige Arbeitstage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag
Da weisste also genau wannste zu malochen hast. :gaga:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zuweisung zu EEJ

#2

Beitrag von marsupilami »

Gehört doch eigentlich in den Witze-Fred.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Zuweisung zu EEJ

#3

Beitrag von Günter »

Fragen über fragen.

Sinn der Tätigkeit sollte doch immer Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt sein.

Dazu gehört eine entsprechende Stellenbeschreibung.

Schichtarbeit als EEJ. Da stellt sich mir die Frage nach der Zusätzlichkeit. EEJ nur, wenn die Arbeit ein Jahr störungsfrei rumliegen kann. Schichtarbeit passt nicht ins Konzept

Wochenendarbeit auch nicht.

Was ist mit gesundheitlicher und fachlicher Eignung.

Das Wichtigste ist die fehlende Bestimmtheit.

Ich würde widersprechen und nach dem Widerspruchsbescheid das SG wegen der nachfolgenden Sanktion per eA anrufen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zuweisung zu EEJ

#4

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch ist schon raus,

die Tätigkeitsbeschreibung ist zumindest so lala:
zusätzliche Betreuung einzelner Personen oder Gruppen (z B BildGesprächsangebote, Mobilitåtsübungen etc ), Unterstützung bei zusätzlichen Freizeitangeboten (z.B Plätzchenbacken im Advent. Singen, Gymnastik usw ), Unterstutzung bei der Vorbereitung und Durchführung von zusätzlichen Veranstaltungen (z. B. Festen), , zusätzliche Aktivitäten wie Vorlesen, Spielen, Spazierengehen u ä., zusätzliche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
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Olivia
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Re: Zuweisung zu EEJ

#5

Beitrag von Olivia »

Was sagt der/die Betroffene des EEJ? Findet die das gut??
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Günter
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Re: Zuweisung zu EEJ

#6

Beitrag von Günter »

geh mal davon aus, wer das gut findet wendet sich nicht an Koelsch sondern tritt die Maßnahme widerspruchslos an. :6:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zuweisung zu EEJ

#7

Beitrag von Koelsch »

So isses - Eilantrag zur Anordnung der aufschiebenden Wirekung ist auch raus.

Vielleicht zur kleinen Ergänzung: Betroffene hat 2-jähriges Kind, ist dem JC natürlich bekannt, Aussage SB - das könne ja dann von Tagesmutter betreut werden. Und wer die bezahlt, wurde gefragt - das sei nicht das Problem der SB.
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Olivia
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Re: Zuweisung zu EEJ

#8

Beitrag von Olivia »

EEJ statt eigene Kleinstkindbetreuung? :ohnmacht:
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Koelsch
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Re: Zuweisung zu EEJ

#9

Beitrag von Koelsch »

Sach ich doch, man muss schon einen außergewöhnlichen IQ haben, um als SB beim JC anfangen zu dürfen ....... also so im niedrigen 2-stelligen Bereich :unschuld:
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Günter
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Re: Zuweisung zu EEJ

#10

Beitrag von Günter »

§10 SGB II Abs3
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Zuweisung zu EEJ

#11

Beitrag von Koelsch »

Kennst Du, kenn ich.
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kleinchaos
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Re: Zuweisung zu EEJ

#12

Beitrag von kleinchaos »

Die junge Mutter kann sich auf Erziehungszeit berufen. Jederzeit.
Ist dieser wundervolle Job zufällig in einem Altenheim?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Zuweisung zu EEJ

#13

Beitrag von Koelsch »

Ja in einem Altenheim, heute heißt das aber Seniorenzentrum, denn Alte gibbet nich mehr, nur noch Senioren :jojo:
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Günter
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Re: Zuweisung zu EEJ

#14

Beitrag von Günter »

Die sind genauso unhandlich wie die Alten :6:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Zuweisung zu EEJ

#15

Beitrag von kleinchaos »

Diese ganzen beschrieben Sachen sind Bestandteil der Pflege. Werden also von der Pflegeversicherung bezahlt und sollen von den jeweiligen Pflegern erbracht werden.
Womöglich werden die Senioren dann noch extra abgezockt wenn sie außerhalb des Heimgeländes bei Spaziergängen oder Arztbesuchen oder anderen Besorgungen begleitet werden. Das wird ja gern mal gemacht.
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Günter
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Re: Zuweisung zu EEJ

#16

Beitrag von Günter »

Völlig schnurz Kinderbetreuung hat Vorrang.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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