Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Olivia
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Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#1

Beitrag von Olivia »

Es wurde eine neue Eingliederungsvereinbarung vorgelegt und abgeschlossen. Nach längerem Hin und Her wurde erklärt, dass das Jobcenter Entgegenkommen ausübt und die weitere Ausübung der Tätigkeit gestattet. Die Förderung des Jobcenters besteht in dieser Erlaubnis (= Fördern). Allerdings ist das von den Ergebnissen, d.h. vom Gewinn der Selbständigkeit, abhängig. Nur bei weiter steigendem Gewinn bleibt das so (= Fordern). Insofern erfolgte auch eine Freistellung von Bewerbungsbemühungen. Als Eingliederungsziel wurde festgelegt, dass die Selbständigkeit weiter ausgebaut wird mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit weiter zu reduzieren und nach Möglichkeiten ggf. zu beenden. An den häufigen Terminen kann nicht gerüttelt werden. Diese sind vom Jobcenter fest vorgegeben. Es handelt sich um Steuergelder, daher sind die Leistungsberechtigten engmaschig zu kontrollieren.
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Günter
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#2

Beitrag von Günter »

In diesem Zusammenhang sei mir die Bemerkung erlaubt (Erlaubnis ist eine Floskel, denn ich sabbel auch unerlaubt), dass dem JC jegliche Kompetenz und Ermächtigung fehlt eine Tätigkeit zu gestatten oder zu verbieten. Im Gegenteil, da der eHB verpflichtet ist, jeglichen Cent am Wege einzusammeln um seinen Lebensunterhalt zu decken §2 SGB II müssen die jegliche Erwerbstätigkeit fördern und sei es, dass die nen Bollerwagen zum Pfandflaschensammeln finanzieren.

An den Terminen kann sehr wohl gerüttelt werden, denn ein Termin bei eine Pseudobehörde wie dem JC, ist kein Selbstzweck sondern muss einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ein SB erhält sein Gehalt nicht für´s Rumgelaber sondern für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen und Vermittlung in Arbeit. Wenn aber die Termine die Ausübung der Selbstständigkeit stören und behindern, dann ......

Egal. hier macht eh jeder was er will, so soll es auch sein, du musst also selber wissen ob du dich unterwirfst oder für deine Rechte eintrittst.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#3

Beitrag von Koelsch »

Da kenn ich "schlimmere" EGV's :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#4

Beitrag von Olivia »

@Günter: Die EinV würde bestimmt anders ausfallen, wenn ich ausfallend werden würde, keinesfalls jedoch ausfallen.
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Günter
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#5

Beitrag von Günter »

Wer sprach hier von ausfallend werden?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#6

Beitrag von Olivia »

Niemand, aber das Jobcenter empfindet Widerrede nun mal so.
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marsupilami
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#7

Beitrag von marsupilami »

Deren Befindlichkeiten bringen Dich nicht weiter.
Oder kannst Du die in Butterbrotpapier einwickeln und mit nach Hause nehmen zum Abendessen?
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#8

Beitrag von Olivia »

Nein.
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Pegasus
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Re: Neue EinV gestattet weitere Ausübung der Tätigkeit

#9

Beitrag von Pegasus »

Oli packt das schon. Sie ist nicht auf den Kop gefallen und hat jederzeit für andere oft passende Tipps......
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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