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Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 09:40
von kleinchaos
Ich hab mal wieder ein Problem.

ElB bekommt EGV vorgelegt.
Fehler 1: Bewerbungskosten für schriftliche Bewerbungen 5€, maximal 5 Stück (!!!)

Fehler 2: die RFB. In 2 Teilen. Konkrete Absenkungshöhe und der Passus mit der Nachholung eines Termins noch am selben Tag fehlen. Ich werd natürlich die VM nicht drauf hinweisen ( ;-) )

Aber nun: es wird für online-Bewerbungen nix erstattet, für schriftlich eigentlich auch nicht so gern, es wird betont, dass man im Jobclub alles kostenlos erstellen und ausdrucken und gar abschicken kann. Die Fahrtkosten dahin werden jedoch nicht erstattet.

Wenn ich nun 10 Bewerbungen schreibe, bekomme ich nur 5 bezahlt.
Mach ich die 10 Bewerbungen im Jobclub, entstehen mir Fahrtkosten in Höhe 2 x 2,60€ x 10 = 56,00€.
JC ist nun der Meinung, dass man ja das Mobilticket benutzen könne, das kostet 35€ im Monat und das JC gibt dann nix weiter dazu.

Ich bin der Meinung, dass der Regelsatzanteil für Mobilität nicht für Fahrten zum JC zu benutzen ist, sondern die soziokulturelle Teilhabe mehr oder weniger gewährleisten soll.

Die SB weigern sich durchgehend Fahrtkosten zum Jobclub zu erstatten.
Und nun?

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 09:51
von Koelsch
Die Problematik sehe ich genau wie Du. JC kann und darf nicht in irgendeiner Form erklären: "€ 35 von Deinem Regelsatz hast Du für Mobilticket zu verwenden." Es ist einzig und allein eLB-Sache, wie er seinen Regelsatz auf den Kopp haut. Und wenn JC erkärt, Bewerbungskosten gedeckelt, dann sind eben auch nur im Rahmen der Decklung Bewerbungen zu machen. Das leidige Thema Onlinebewerbung bleibt dabei mal draußen vor - ich bin der Ansicht, auch die sind nicht ganz für umme.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 09:56
von Olivia
Als ich damals (vor dem Forum) mal Fahrtkosten für eine Einladung zum Jobcenter beantragt habe, wurde mir auch gesagt, dass ich mir doch stattdessen eine Monatskarte oder ein paar Einzelfahrscheine kaufen solle. Dafür sei im Regelsatz ein Anteil "reserviert".

Als dann eine Massnahme zugewiesen wurde, hat der Massnahmeleiter erfasst, wer eine Monatskarte besitzt und wer nicht. Für Monatskarteninhaber gab es dann für die Tage der Teilnahme an der Massnahme 1/30 des Monatskartenpreises erstattet, auch wenn man an diesem Tag noch Privatfahrten erledigt hätte. Für Nichtinhaber einer Monatskarte wurde zunächst erfasst, wo die Teilnehmer wohnen und ob ein Fussweg machbar wäre. Wer weiter weg als 20 oder 30 Minuten Wegstrecke wohnte, für den gab es pro Termin jeweils eine halbe Vier-Fahrten-Karte ausgehändigt und für die erste Hinfahrt gab es eine Bar-Erstattung (da die Teilnehmer ja schon einen Fahrschein erworben hatten). Es wurde auch von einem Teilnehmer gefragt, ob es für Fahrradnutzung eine Erstattung gäbe, was abgelehnt wurde.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 10:09
von marsupilami
Das Argument von JC
"Ich bin der Meinung, dass der Regelsatzanteil für Mobilität nicht für Fahrten zum JC zu benutzen ist, sondern die soziokulturelle Teilhabe mehr oder weniger gewährleisten soll. "
sehe ich genauso.

Die Fahrtkosten zum JC - und latürnich wieder zurück - scheinen generell wieder zum Problem zu werden.
"Wieder" deshalb, weil es ja zu Beginn von ALG II die Vorgabe gab: Fahrtkosten unter 5(?) Tacken werden nicht erstattet.

Das mit dem Fahrrad ist natürlich doof, weil sich das SGB da am Bundesreisekostengesetz orientiert und das sieht Fahrten mit dem Fahrrad nicht als erstattungswürdig an.
Käme ich wieder in die Situation würde ich wieder versuchen, da was zu drehen - egal ob blankes Fahrrad oder Pedelec oder E-Bike.
Denn zum einen hat auch ein Fahrrad sich abnutzende Verschleißteile - Reifen, Bremsbeläge, Kette nicht direkt, aber die braucht ab und an ein Dröpje Öl - und zum zweiten ist auch ein Fahrrad ein Verkehrsteilnehmer wie Auto auch mit den gleichen Rechten und Pflichten.

Insgesamt kommt's halt auf den eLB an, ob der den Nerv hat, das u.U. auch bis LSG durchzuziehen.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 10:16
von kleinchaos
Es ist in den EGV auch immer unterschiedlich und meist schwammig geregelt. Es wird immer von "können" und "nach Antragstellung" gesprochen.

"Können" ist pflichtgemäßes Ermessen auf Null! Die Rechtsprechung hat nicht umsonst der weithin verbreiteten Nichtberücksichtigung von 6€ im SGB 3 einen Riegel vorgeschoben für den Rechtskreis SGB2! Das wird von vielen SB immer noch ignoriert. Ob nun per Dienstanweisung (wird immer mal gern behauptet, aber die Vorlage derselben immer abgelehnt) oder aus Unwissen (was kaum noch zu glauben ist).

Ebenso diese unsägliche Behauptung in den EGV, dass Bewerbungskosten und Fahrkosten zu Bewerbungsgesprächen immer erst nach vorheriger Antragstellung erstattet werden.
Wenn in der EGV ein Passus drin ist, der Fahrtkosten und Bewerbungskostenerstattung vorsieht, dann sind die generell zu zahlen (Kosten zu Vorstellungsgesprächen sollte eigentlich der Arbeitgeber tragen, aber die drücken sich immer öfter davor) und nicht erst mit schriftlichem Antragsformular. Auch ein mündlicher Antrag ist ein Antrag. Und auch ohne Antrag ist das Ermessen auf Null reduziert, da Bewerbungskosten nicht im Regelsatz enthalten sind.

Und auch Fahrräder verursachen Kosten. Reifen, Öl, Ersatzteile.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 10:27
von Günter
Es ist Sache des eHB, wie er den Regelsatz auf den Kopp haut.

Die Fahrkosten sind zu erstatten, denn der Regelsatz deckt nicht die Stromkosten, deswegen geht der Mobilitätsanteil für die ungedeckten Energiekosten drauf.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 10:38
von marsupilami
Stimmt zwar, wird aber vermutlich im Ernstfall einfach ignoriert werden.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 10:47
von Olivia
Ohne die Übernahme der Fahrtkosten sind die Bewerbungen nicht möglich. Das Jobcenter muss eine Regelung finden, wie die Wegstrecken zum und vom Jobclub erledigt werden, ebenso eine klare Übernahme aller Kosten für die erledigten Bewerbungen. Diese Regelung muss klar und eindeutig sein. Im Regelsatz sind keine Bewerbungskosten und auch keine Fahrtkosten zu einem Jobclub enthalten.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 10:55
von kleinchaos
Haben wir eben nicht, es wird sich ja vehement geweigert überhaupt eine schriftliche Aussage dazu zu machen

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 14:47
von schimmy
kleinchaos hat geschrieben: Sa 30. Sep 2017, 10:55 Haben wir eben nicht, es wird sich ja vehement geweigert überhaupt eine schriftliche Aussage dazu zu machen
Aussagen geschehen in den meisten Fällen eh nur mündlich durch die SB, schriftlich gibt es das meistens nicht.

Bezüglich der Online Bewerbungskosten kenne ich es auch anders, habe auch EGV gesehen wo zwischen 2-4 Euro pro Online Bewerbung erstattet werden.
Kosten entstehen einen ja auch für den Internetanschluss und die Stromkosten.

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 17:38
von kleinchaos
Das seh ich auch so. Und bei Besuch eines Internetcafés fallen ebenfalls Kosten an. Ob das nun um die Ecke ist und 2,50 kostet oder kostenlos und 5,20 ist schon ein Unterschied. Aber es wird sich weiterhin geweigert und alle meckern zwar, aber keiner wehrt sich

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 17:41
von Koelsch
Das ist das Schlimme, viel zu Viele haben schon resigniert

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 17:44
von kleinchaos
Ja, und wegen der paar Euro wollen die keinen Stress. Aber die "paar" Euro summieren sich bei ca 35000 Leistungsempfängern schon gewaltig

Re: Fahrtkosten zum Jobclub

Verfasst: Sa 30. Sep 2017, 21:43
von schimmy
Wampe hat geschrieben: Sa 30. Sep 2017, 18:48
Koelsch hat geschrieben: Sa 30. Sep 2017, 09:51Das leidige Thema Onlinebewerbung bleibt dabei mal draußen vor - ich bin der Ansicht, auch die sind nicht ganz für umme.
Dazu hatte hier mal wer eine Idee:
https://www.elo-forum.org/eingliederung ... ost2130978
Auf die Antwort wäre ich auch Mal gespannt seitens des Jobcenters, aber mal im Ernst, die Jobcenter drehen und wenden es sich wie sie es gerade brauchen.