Jemand möchte einen Lehrgang zum Alltagsbegleiter machen.
Nun erhebt sich die Frage, ob er die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Impfungen tatsächlich über sich ergehen lassen muss.
Es gibt ja keine Impfpflicht in Deutschland, die Berufsgenossenschaften sprechen auch nur Empfehlungen aus.
Jedoch kann es durchaus passieren, dass ein Arbeitgeber ohne Impfpass nicht einstellt.
Ist die Impfweigerung sanktionierbar wenn durch die Impfweigerung keine Einstellung erfolgt?
Dass ein Titer-Test gemacht wird bei der Einstellungsuntersuchung und jährlich bei der Kontrolle ist klar und wird akzeptiert, geimpft werden möchte die Person jedoch nicht.
Impfpflicht für Alltagsbegleiter
- kleinchaos
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Impfpflicht für Alltagsbegleiter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Impfpflicht für Alltagsbegleiter
Sanktionierbar denke ich nicht, wenn keine Impfpflicht. Was natürlich nicht ausschließt, dass JC das erst mal anders sieht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: Impfpflicht für Alltagsbegleiter
Ja eben, das ist unsere Befürchtung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Impfpflicht für Alltagsbegleiter
Vorab JC schriftlich fragen mit kurzer Antwortfrist?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Impfpflicht für Alltagsbegleiter
Aber Hallo, die §62 SGB I §63 SGB I und §65 SGB I verhindern eindeutig eine Sanktionierbarkeit. Denn eine Impfung ist keine Heilbehandlung. Eine Impfung kann einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen.
Ich bin aber der Meinung, dass die Gefahren, die von einer Impfung ausgehen bei weiten nicht so schlimm sind, wie die Folgen einer Nichtimpfung. Zumal der Ungeimpfte auch ein Krankheitsüberträger ist und damit ein Risiko für den Alltragsbegleiteten darstellt.
Abgesehen davon die oben erwähnten Paragraphen beziehen sich auf den Umgang mit den Behörden.
Es handelt sich aber um Arbeitsrechtliche Vorschriften, wenn man nicht geimpft ist, dann erfüllt man die Voraussetzungen für den Arbeitsplatz nicht, aber niemand kann einen Arbeitnehmer zwingen gesundheitliche Risiken in Kauf zu nehmen um einen Arbeitsvertrag zu erhalten.
Ich bin aber der Meinung, dass die Gefahren, die von einer Impfung ausgehen bei weiten nicht so schlimm sind, wie die Folgen einer Nichtimpfung. Zumal der Ungeimpfte auch ein Krankheitsüberträger ist und damit ein Risiko für den Alltragsbegleiteten darstellt.
Abgesehen davon die oben erwähnten Paragraphen beziehen sich auf den Umgang mit den Behörden.
Es handelt sich aber um Arbeitsrechtliche Vorschriften, wenn man nicht geimpft ist, dann erfüllt man die Voraussetzungen für den Arbeitsplatz nicht, aber niemand kann einen Arbeitnehmer zwingen gesundheitliche Risiken in Kauf zu nehmen um einen Arbeitsvertrag zu erhalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Impfpflicht für Alltagsbegleiter
Impfen heißt doch: Nadel in's Fleisch bzw. Ader/Vene - juristisch: Köperverletzung.
Wenn ich als Patient ohne große Diskussion/Widerspruch einer Blutentnahme/Impfung zustimme, um gesund zu werden bzw. per "Blutbild" herauszufinden, was mir krankenhaus macht, ist das eine Sache zwischen mir und Arzt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC da große Chancen oder gar Rechte hat, in dieses Verhältnis mittels Zwangsmaßnahmen und Sanktionsandrohung einzugreifen.
Ich bin auch dagegen, dort - womöglich schriftlich - anzufragen.
Das weckt nur schlafende Hunde.
Wenn das nur ein "einfacher Lehrgang" ist, denke ich ist keine Impfung notwendig.
Bei einer Vollzeit-Ausbildung offenbar sehr wohl:
Da werden ja aber auch Praktika im Krankenhaus absolviert und dort sind Schutzimpfungen - glaube ich - Pflicht und nicht zu umgehen.
Man müsste das Infektionsschutzgesetz durchackern, um herauszufinden, ob da eine Impfpflicht besteht.
Irritierend für mich, dass da der Maßnahmeträger nicht im Vorfeld darüber aufklärt: Impfpflicht ja oder nein!
Wenn ich als Patient ohne große Diskussion/Widerspruch einer Blutentnahme/Impfung zustimme, um gesund zu werden bzw. per "Blutbild" herauszufinden, was mir krankenhaus macht, ist das eine Sache zwischen mir und Arzt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JC da große Chancen oder gar Rechte hat, in dieses Verhältnis mittels Zwangsmaßnahmen und Sanktionsandrohung einzugreifen.
Ich bin auch dagegen, dort - womöglich schriftlich - anzufragen.
Das weckt nur schlafende Hunde.
Wenn das nur ein "einfacher Lehrgang" ist, denke ich ist keine Impfung notwendig.
Bei einer Vollzeit-Ausbildung offenbar sehr wohl:
https://www.kks-aachen.de/bildungsangeb ... nt-in.htmlGemäß Infektionsschutzgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss ein Impfschutz gegen Hepatitis B und z.T auch weitere Impfungen vorliegen. Daher sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Haus- oder Kinder- und Jugendarzt halten vor Aufnahme der Ausbildung. Für den praktischen Unterricht und die Praktika ist eine vorgeschriebene Arbeitskleidung erforderlich.
Da werden ja aber auch Praktika im Krankenhaus absolviert und dort sind Schutzimpfungen - glaube ich - Pflicht und nicht zu umgehen.
Man müsste das Infektionsschutzgesetz durchackern, um herauszufinden, ob da eine Impfpflicht besteht.
Irritierend für mich, dass da der Maßnahmeträger nicht im Vorfeld darüber aufklärt: Impfpflicht ja oder nein!
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Impfpflicht für Alltagsbegleiter
Interessanter Gedanke
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